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Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Umweltbericht) Beschlussvorlage (Umweltbericht) Beschlussvorlage (Umweltbericht) Beschlussvorlage (Umweltbericht)

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Inhalt der Datei

Entwurf des Umweltberichtes des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Einleitung Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB sind die voraussichtlichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Nach Satz 2 legt die Gemeinde dazu fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Nachfolgend werden jene Inhalte für die Erstellung eines Umweltberichtes zusammengefasst, die sich zum gegenwärtigen Verfahrensstand bestimmen bzw. herleiten lassen. 1. Darstellung der Ziele und des Inhaltes des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan Nr. 98 Geyen soll dass verbindliche Planungsrecht für ein Gerätehaus für die Feuerwehr Geyen sowie eine Wohnbebauung geschaffen werden. Der bisherige Standort in der Mittelstraße ist aufgrund der zunehmenden Größe der Feuerwehrfahrzeuge sowie der schlechten Anfahrbarkeit innerhalb eines Wohngebiets nicht mehr zeitgemäß und ausreichend für die Anforderungen einer modernen Feuerwehr. Demgegenüber bietet die mit diesem Bebauungsplan beplante Fläche nördlich des Nelleswegs vergleichsweise gute Bedingungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, da von diesem Standort die gesetzlich vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten für Notfallstellen im Einsatzgebiet der freiwilligen Feuerwehr Geyen erreicht werden können. Gleichzeitig ist mit der Anbindung an die K 25 kein Durchfahren von Wohngebieten erforderlich. Die Erschließung des Feuerwehrgerätehauses greift dabei auf einen bestehenden Wirtschaftsweg zurück. Die städtebauliche Konzeption sieht spätere Erweiterungsmöglichkeiten des Gebäudes vor. In Ergänzung zum Standort für das Feuerwehrgerätehaus ist die Bebauung eines großen Teils der Parzelle 508 auf der Nordseite des Nelleswegs mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Die gesamte Tiefe der Bebauung orientiert sich dabei an der nördlichen Gebäudekante des Feuerwehrgerätehauses. Zwischen dem Gebäude und dem Nellesweg sind vier Wohngebäude mit Stichwegerschließung vorgesehen. Nach Nordwesten daran anschließend kann die Wohnbebauung am bislang einseitig angebauten Nellesweg fortgesetzt werden. Hierbei empfiehlt sich die Anlage von kurzen, nach Nordosten ausgerichteten Stichwegen, zur Erschließung der Grundstückstiefe. Die geplante Neubebauung soll nach Nordosten und Nordwesten von einer öffentlichen Siedlungsrandeingrünung begrenzt werden. Das Plangebiet umfasst 13042 m². Davon sind 3634 m² für das Feuerwehrgerätehaus sowie 6852 m² für die Wohnbebauung vorgesehen. Auf die Verkehrsflächen (öffentliche Stichwege, Verbreiterung des Nelleswegs, als Zufahrt auszubauender Wirtschaftsweg) entfallen 1078 m². Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen existiert derzeit im Bereich einer ca. 10800 m² großen Fläche nördlich des Nellleswegs der Bebauungsplan Nr. 51 Geyen von 1972, der eine Grünfläche mit einem begrünten Erdwall festsetzt. Für den übrigen Bereich besteht kein Bebauungsplan. T2341.doc -1- Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet hauptsächlich Grünfläche dar. Entlang der K 25 ist Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Acker: Das Plangebiet wird bislang als Acker genutzt. Lärmschutz: Zur Untersuchung möglicher Lärmimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus ist im weiteren Verlauf des Planverfahrens ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Möglicherweise wird die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen zu der vorhandenen und der geplanten Wohnbebauung erforderlich. Sonstiges: Das gesamte Gebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Weiler. Hinweise auf weitere geschützte oder schutzwürdige Objekte bzw. Flächen (z. B. Naturschutzgebiete, Gebiete des europäischen Netzes „Natura 2000“) bestehen nicht. Das Umfeld des Plangebietes wird im Süden von der Ein- und Mehrfamilienhausbebauung des Nelleswegs geprägt. Nach Norden und Osten finden sich Ackerflächen. Im Westen schließen ein Einfamilienhaus sowie eine Reihenhausbebauung an. 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Prognose bei Durchführung der Planung Im Rahmen der Umweltprüfung ist die Betroffenheit insbesondere der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange des Umweltschutzes (⇒ im Sinne der in § 2 Abs. 1 UVPG aufgelisteten Schutzgüter), einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt unter anderem im Hinblick auf die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a), c) und d). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird angenommen, dass es hinsichtlich der nachfolgend benannten Schutzgüter zu erheblichen Umweltauswirkungen kommen wird: Tiere und Pflanzen ⇒ Inanspruchnahme von Pflanzenstandorten und Tierlebensräumen durch Versiegelung und Überbauung. Boden ⇒ Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen ⇒ Mit der Realisierung von zusätzlichen Wohneinheiten erhöht sich das Aufkommen des MIVs (motorisierten Individualverkehrs) und der damit verbundenen Beeinträchtigungen. T2341.doc -2- Gleichzeitig werden mit der Aufgabe des Feuerwehrstandortes im Wohngebiet am Mittelweg dort mögliche Beeinträchtigungen reduziert. Die Planung am neuen Standort wird im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des Konfliktbewältigungsgebotes gutachterlich begleitet. Gutachterliche Untersuchungen zu umwelterheblichen Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachtenden Belange liegen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor. Vertiefende Betrachtungen zur Betroffenheit möglicher Tierartenvorkommen bzw. des Orts-/ Landschaftsbildes sind voraussichtlich nicht nötig. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Sollte auf die Planung verzichtet werden, ist davon auszugehen, dass die überplante Fläche in ihrem jetzigen Zustand mit intensiver Ackernutzung erhalten bleibt. Eine Entwicklung zu mehr Naturnähe, mit entsprechend positiven Auswirkungen, erscheint wenig wahrscheinlich. 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Neben den grundsätzlichen Aussagen in § 1a Abs. 2 BauGB (z. B. sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Begrenzung von Bodenversiegelungen, Nachverdichtung) sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die geplante Bebauungsplanneuaufstellung auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Im vorliegenden Fall können folgende Maßnahmen zur Verringerung bzw. Kompensation des Eingriffs in den Bestand beitragen: Tiere und Pflanzen ⇒ Anlage / Neugestaltung von Vegetationsflächen zur Aufwertung von Pflanzenstandorten / Tierlebensräumen (umfangreiche Ortsrandbegrünung) Boden ⇒ fachgerechte Behandlung des Oberbodens nach DIN 18915 und 18300 Wasser ⇒ Verwendung wasserdurchlässiger Wegeaufbauten und -beläge ⇒ örtliche Versickerung von anfallendem unbelastetem Oberflächenwasser Ortsbild ⇒ Einbindung der Bebauung gemäß den örtlichen Erfordernissen (niedrige Bauweise am Ortsrand) Die Umsetzung vorgenannter Maßnahmen wird durch textliche und zeichnerische Darstellungen im Sinne der Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und 1a BauGB bzw. durch fachgesetzliche Regelungen (z. B. des Bodenschutzgesetzes oder Denkmalschutzgesetzes) sichergestellt. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Schwierigkeit, einen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu finden, bestehen derzeit keine Alternativen zu dem gewählten Standort. Im Vorfeld der Planung sind mehrere mögliche Standorte begutachtet und als nicht geeignet betrachtet worden, hierbei ist auch die Verfügbarkeit von Grundstücken von Bedeutung. T2341.doc -3- Zusätzliche Angaben Die Umweltprüfung wird mit der Rechtskraft des Planes abgeschlossen. Die hierzu erforderlichen Angaben werden bis zur Offenlage erarbeitet und in einem Umweltbericht, der eigenständiger Teil der Begründung ist, dargelegt. Sie beinhalten eine schutzgutbezogene Erfassung des Bestandes, die Ermittlung der relevanten Wirkungen und die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unvermeidbaren Umweltauswirkungen. In diesen Ablauf wird eine systematische Prüfung der Vermeidungs- und Minderungsmöglichkeiten einbezogen. Pulheim, den 13.10.2009 Planungsabteilung T2341.doc -4-