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Mitteilungsvorlage (Erneuerung der Außenspielanlagen in den städtischen Kindertagesstätten Sinnersdorfer Str. 70 in Pulheim und Vochemsgasse 5a in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,2 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
27.11.09, 21:50
Aktualisiert
27.11.09, 21:50
Mitteilungsvorlage (Erneuerung der Außenspielanlagen in den städtischen Kindertagesstätten Sinnersdorfer Str. 70 in Pulheim und Vochemsgasse 5a in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/510.2 (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.12.2009 Verwaltung Friedhelm Seibel (Verfasser/in) (Veranlasser) ö. S. X 565/2009 nö. S. TOP 26.11.2009 (Datum) BETREFF: Erneuerung der Außenspielanlagen in den städtischen Kindertagesstätten Sinnersdorfer Str. 70 in Pulheim und Vochemsgasse 5a in Dansweiler MITTEILUNG: In der viergruppigen Kindertagesstätte Sinnersdorfer Str. 70 wurde im Frühjahr 2009 das Außenspielgerät im Sandbereich bis auf eine Sandbaustelle aufgrund der (auch durch Frost bedingten) Schäden aus Sicherheitgründen entfernt. Ersatz konnte im laufenden Jahr bislang weder fehlender Mittel nicht angeschafft werden. Seitens des Fachamtes wurden Mittel in Höhe von 30.000.- € für eine neu anzuschaffende Anlage inkl. Aufbaukosten für 2010 angemeldet. Die Anmeldung musste wegen der fehlenden Liquidität (Nettoneuverschuldung) im Finanzplan auf spätere Jahre verschoben werden. Kann die Maßnahme nicht in 2010 finanziert werden, wird der Außenspielbereich außer einer befestigten Fläche (für Dreiradfahren pp.), eine Betonröhre und einer Hangrutsche in den Sandbereich keine weiteren Anreize für das Spiel der Kinder besitzen und bliebe somit nicht adäquat ausgestattet. In der zweigruppigen Kindertagesstätte Vochemgasse 5 a muss nach Mitteilung des Sicherheitsbeauftragten des Bauhofes das zentrale Außenspielgerät wegen Holzfäulnis (insbesondere in der tragenden Konstruktion und den Spielpodesten) und durch das Abspielen nach fünfzehnjähriger Nutzung aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Eine Reparatur ist unwirtschaftlich. Die für neu anzuschaffende Anlage inkl. Aufbaukosten angemeldeten Mittel von 16.000.- € konnten aus den oben dargelegten Gründen auch erst für spätere Jahre im Finanzplan ausgewiesen werden. Könnte kein Ersatz beschafft werden, würde hier der Spielanreiz auf eine Reckkombination, ein Wackeltier und ein Hütte reduziert. Das Außengelände verfügte über keine angemessene Ausstattung. Die beschriebenen Maßnahmen sind im Haushaltsentwurf 2010 im Finanzplan auf den Seiten 397 zu Auftagsnummer M 51140001 (irrtümlich KiTa Sinthern/Geyen anstatt KiTa Sinnersdorfer Str. 70) und S. 396 zu M 51111000 (Vochemgasse 5 a) ausgewiesen. -1-