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Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
27.11.09, 21:50
Aktualisiert
27.11.09, 21:50
Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes 2010) Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes 2010) Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes 2010) Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes 2010) Beschlussvorlage (Haushalt des Jugendamtes 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/51 (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.12.2009 ö. S. X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 511/2009 nö. S. TOP 04.11.2009 (Datum) BETREFF: Haushalt des Jugendamtes 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf brutto (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 1.452.200,00 € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 1.452.200,00 € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Für 2010 in Höhe von 1.057.00,00 € aus KJP II und U 3 Förderung Land BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA/Rat den Entwurf des Haushalts des Jugendamtes für das Jahr 2010 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zum vorliegenden Plan: 1. Neu/Ersatzbau KiTa Brauweiler im BP 94 Auszahlungen für Baumaßnahmen Einzahlungen für Baumaßnahmen aus KJP II (vgl. Rat 22.09.09) Einzahlungen für Baumaßnahmen aus U 3 Förderung Land 1.272.000.- € 661.000.- € 326.700.- € Ausstattung des Neu/Ersatzbau KiTa Brauweiler im BP 94 Auszahlungen für Ausstattungsgegenstände Einzahlungen für Ausstattungsgegenstände 100.000.- € 69.300.- € 2. Anschaffung und Einbau einer „Half-Pipe“ für die Skateranlage Peter-Kanters-Allee 34.200.- € -1- ERLÄUTERUNGEN: Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Pulheim ist es Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, den Haushalt für die Jugendhilfe zu beraten. Im konsumtiven Bereich wurden mit den Anmeldungen des Fachamtes der vom Rat beschlossene Eckwert eingehalten. Problematischer ist die Situation im investiven Bereich aufgrund der bestehenden Liquiditätsproblematik: Im JHA wurde am 28.05.2009 der Kindertagesstättenbedarfsplan beschlossen. Damit ist der JHA dem Gebot aus § 24 a des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gefolgt ist um den ansonsten bereits geltenden Rechtsanspruch aus § 24 Abs.3 SGB VIII hinsichtlich der Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 abzuwenden: § 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren 1) Kann ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 erforderliche Angebot noch nicht vorhalten, so ist er zum stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verpflichtet. (2) Die Befugnis zum stufenweisen Ausbau umfasst die Verpflichtung, 1. jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und 2. jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach § 24 Abs. 3 zu ermitteln. (3) Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1. deren Erziehungsberechtigte a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Mit dem Beschluss vom 28.05.2009 ist der Verwaltung der Auftrag erteilt worden, bis zum Jahre 2013 die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung auf den Weg zu bringen. Die konkrete Umsetzung in einem derartigen Planungsprozess ist von vielfältigen Faktoren beeinflusst, so dass der Jugendhilfeausschuss am 28.05.2009 richtigerweise der Verwaltung aufgegeben hat, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten, rechtzeitig die Förderanträge beim Land zu stellen und erforderliche weitergehende Beschlüsse herbeizuführen und dabei den Umfang der jeweilig einzustellenden Haushaltsmittel zu benennen. Unter Beachtung der benannten Eckdaten zur Liquidität sind nun konkrete Schritte der Umsetzung für das Jahr 2010 in Gegenüberstellung zur Beschlusslage vom 28.05.2009 zu beschreiben. -2- Planungszeitraum 2010 nach dem Stand der Vorlage vom 28.05.2009 und neu: Aktueller Stand nach Begehung mit Landesjugendamt, Verhandlungen mit den jeweiligen freien Trägern und Aussagen zum Finanzplan 2010 a) Schaffung von 10 U 3 Plätzen durch Umwandlung von Plätzen in der städtischen KiTa Sinnersdorfer Str. 70 neu: Erstellung der förderfähigen Planung (Planungskosten im Haushalt abgesichert) zur Schaffung von 12 Plätzen durch Um- und Anbaumaßnahmen mit Umsetzungsziel 2011 b) Schaffung von 15 U 3 Plätzen durch Umwandlung von Plätzen in der Caritas-KiTa in Pulheim. Vorgespräche haben hierzu bereits im Konsens stattgefunden. Evtl. ist die zeitliche Staffelung der Maßnahme 2010/2011 erforderlich. neu: Schaffung von 12 Plätzen in 2010 durch Um- und Anbaumaßnahmen und Absicht zur Schaffung weitere Plätze (6 bis 10) in späteren Jahren (im Haushalt abgesichert) c) Ersatzbau der städtischen KiTa Helmholtzstraße wegen der abgängigen Bausubstanz. Damit einhergehend Schaffung von 25 U 3 Plätzen und Ausrichtung des Neubaus auf den Betrieb eines Familienzentrums. Als Standort ist das Neubaugebiet in Brauweiler BP 94 vorgesehen. Die erforderliche Fläche ist im BP ausgewiesen, der Bau soll hinter dem bestehenden Gebäude des ALDI-Marktes platziert werden. neu: Ersatzbau der städtischen KiTa Helmholtzstraße wegen der abgängigen Bausubstanz. Damit einhergehend Schaffung von 22 U 3 Plätzen und Ausrichtung des Neubaus auf den Betrieb eines Familienzentrums. Als Standort ist das Neubaugebiet in Brauweiler BP 94 vorgesehen. Die erforderliche Fläche ist im BP ausgewiesen, der Bau soll hinter dem bestehenden Gebäude des ALDIMarktes platziert werden. Diese Ausführungen haben konkret die unter Ziffer 1 des Beschlussentwurfes beschriebenen Folgen. Es geht darum, die erforderliche Neu-/Ersatzbaumaßnahme im Jahr 2010 zu beginnen. Dazu bedarf es einer entsprechenden Absicherung im Haushalt. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Auszahlungen und Einzahlungen beläuft sich der Nettoanteil der Stadt im Jahre 2010 auf insgesamt 315.000,-- €. Inklusive der bereits im Haushaltsjahr 2009 veranschlagten Planungskosten von 50.000,-- € erhöht sich der Anteil auf 365.000,-- €. Nach den ersten Kostenschätzungen des Immobilienmanagements liegen die Baukosten bei insgesamt 1,332 Mio. Euro. Hinzu kommen erforderliche Einrichtungs- und Ausstattungskosten, die mit 100.000,-- € veranschlagt werden. Dabei wurde seitens des Jugendamtes davon ausgegangen, dass ein Großteil der in der jetzigen Kindertagesstätte vorhandenen Einrichtungsgegenstände auch weiterhin genutzt werden können. Noch nicht bezifferbar sind anfallende Zusatzkosten zur Absicherung des Grundstücks gegenüber der auf höherem Niveau liegenden Nachbarbebauung mittels einer Mauer. Die veränderte Platzzahl, die zu keiner Veränderung des Raumbedarfes und der damit verbundenen Baukosten führt, ist damit begründet, dass nach sachgerechtem Hinweis des LJA die ursprüngliche Planung von 2 Gruppen des Typs II (jeweils 10 Plätze), einer Gruppe des Typs I (20 Plätze) und einer integrativen Gruppe III (15 Plätze) revidiert wurde und nunmehr 1 Gruppe des Typs II (10 Plätze), 2 Gruppen des Typs I (jeweils 20 Plätze) und eine integrativen Gruppe III (15 Plätze) geplant werden. Der Hinweis wurde aufgegriffen, da ansonsten rechnerisch nicht auszuschließen gewesen wäre, dass ein unter dreijähriges Kind im Gruppentyp II bei Erreichen des 3. Lebensjahres in eine andere Einrichtung wechseln müsste, da wegen einer nicht ausreichenden Zahl an Plätzen (die jährlich durch den Übertritt in die Schule freiwerden) kein Kindergartenplatz zur Verfügung stünde. -3- d) Schaffung von 8 U 3 Plätzen durch Umwandlung von Plätzen in der städtischen KiTa KarlZörgiebel-Straße. neu: Erstellung der förderfähigen Planung (Planungskosten im Haushalt abgesichert) zur Schaffung von 12 Plätzen durch Um- und Anbaumaßnahmen mit Umsetzungsziel 2011 e) Schaffung von 10 U 3 Plätzen durch Umwandlung von Plätzen in der katholischen KiTa Dansweiler (zugleich evka-Familienzentrum). Vorgespräche haben hierzu bereits unter Beteiligung des Landesjugendamtes stattgefunden. neu: Schaffung von 12 Plätzen in 2010 durch Um- und Ausbaumaßnahmen (im Haushalt abgesichert), Antrag wurde gestellt f) Schaffung von 12 U 3 Plätzen durch Umwandlung von Plätzen in der katholischen KiTa Brauweiler (zugleich evka-Familienzentrum). Vorgespräche haben hierzu bereits unter Beteiligung des Landesjugendamtes stattgefunden. neu: Schaffung von 12 Plätzen in 2010 durch Um- und Ausbaumaßnahmen (im Haushalt abgesichert), Antrag wurde gestellt g) Schaffung von 10 U 3 Plätzen durch Umwandlung von 2 Gruppen in den Gruppentyp I in der städtischen KiTa von Harff-Straße. neu: Erstellung der förderfähigen Planung (durch Immobilienmanagement) zur Schaffung von 12 Plätzen durch Um- und Anbaumaßnahmen mit Umsetzungsziel 2011 h) Schaffung von 15 U3 Plätzen durch Umwandlung von 3 Gruppen in den Gruppentyp I in der städtischen KiTa Görreshofstraße. Perspektivisch ist auch diese KiTa zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum angedacht. neu: Erstellung der förderfähigen Planung (Planungskosten im Haushalt abgesichert) zur Schaffung von 16 Plätzen durch Um- und Anbaumaßnahmen mit Umsetzungsziel 2011. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird nach Begehung mit dem Landesjugendamt nur noch die Schaffung eines Raumprogrammes für 2 U 3 Gruppen als realistisch erachtet. Dies beinhaltet aber auch die Möglichkeit der Einrichtung einer Gruppe des Typs II mit 10 U 3 Plätzen und einer Gruppe des Typs I mit 6 Plätzen. i) Schaffung von 10 U3 Plätzen durch Umwandlung von 2 Gruppen in den Gruppentyp I in der städtischen KiTa Kesselsgasse. neu: Erstellung der förderfähigen Planung (Planungskosten im Haushalt abgesichert) zur Schaffung von 12 Plätzen durch Um- und Anbaumaßnahmen mit Umsetzungsziel 2011 j) Schaffung von 15 U3 Plätzen (Gruppentyp I) durch Umwandlung von 2 Gruppen in den Gruppentyp I in der städtischen KiTa Zu den Fußfällen. Das Gebäude ist langfristig angemietet, erforderliche Umbauten erfordern die Absprache mit dem Vermieter. neu: Erstellung der förderfähigen Planung (Planungskosten im Haushalt abgesichert) zur Schaffung von 12 Plätzen durch Um- und Anbaumaßnahmen mit Umsetzungsziel 2011. Eine grundsätzliche Absprache mit dem Vermieter, Veränderungen durchführen zu dürfen, ist erfolgt. k) Schaffung von 20 U 3 Plätzen, davon 1 Gruppe des Typs II und 2 Gruppen des Typs I in der katholischen KiTa Christian-Klausmann-Straße (Familienzentrum). -4- neu: Schaffung von bis zu 18 U 3 Plätzen in 2 Gruppen des Typs I in der katholischen KiTa Christian-Klausmann-Straße (Familienzentrum), Antrag für zumindest 12 Plätze soll für 2010 noch gestellt werden. Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages wird auf die beigefügten Anlagen hingewiesen. Mit Schreiben vom 27.04.2009 hat die SPD den Bau einer Half-Pipe als Skateranlage angeregt. Zuvor hatte bereits das Ratsmitglied Herr Keppeler eine entsprechende Bürgereingabe an die Verwaltung weitergeleitet (siehe Anlagen). Die Kosten belaufen sich nach Kostenschätzungen auf ca. 34.200,00 €. (siehe Anlage) -5-