Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 A Brauweiler 1302 Bereich: Donatusstraße (West) - Änderung gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 09.09.2009, TOP 12, NS-S. 19)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 A Brauweiler 1302 
Bereich: Donatusstraße (West)
- Änderung gemäß § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 09.09.2009, TOP 12, NS-S. 19) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 A Brauweiler 1302 
Bereich: Donatusstraße (West)
- Änderung gemäß § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 09.09.2009, TOP 12, NS-S. 19)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.12.2009 X 15.12.2009 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 543/2009 nö. S. TOP 12.11.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 43 A Brauweiler 1302 Bereich: Donatusstraße (West) - Änderung gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 09.09.2009, TOP 12, NS-S. 19 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: -1- ja nein Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 43 A Brauweiler 1302", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus den textlichen Festsetzungen. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 09.09.2009 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim, die Bebauungspläne Nr. 43 A Brauweiler, Nr. 43 A Brauweiler, 1. Änderung, Nr. 43 A Brauweiler, 3. Änderung, Nr. 43 A Brauweiler, 3. Änderung 1301 und Nr. 43 A Brauweiler, 4. Änderung an die BauNVO 1990 anzupassen und im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Er beauftragte die Verwaltung, mit dem Änderungsentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Verwaltung legte den Änderungsplan in der Zeit vom 30.09.2009 bis 06.11.2009 öffentlich aus und informierte die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.09.2009. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein. Als Träger öffentlicher Belange teilte die IHK Köln mit, dass sie keine Bedenken gegen die Planänderung hat. Darüber hinaus bat die RMR Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. um die Beachtung ihrer Trassenrechte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Diese sind jedoch durch die Anpassung an die BauNVO 1990 nicht betroffen. Der Umwelt- und Planungsausschuss kann daher dem Rat empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen. -2-