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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302 Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302
Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302
Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.12.2009 X 15.12.2009 X Frau Hoss (Verfasser/in) 491/2009 nö. S. TOP 29.10.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302 Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari Satzungsbeschluss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514) den Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302 als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen -1- Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 17.06.2009, den Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301 gemäß § 13a BauGB zu ändern. Er fasste in dieser Sitzung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für diese Änderung. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 26.08.09 bis 28.09.09; die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie die interne Beteiligung der Ämter erfolgte durch Anschreiben vom 18.08.2009. Während des o.g. Zeitraumes wurden lediglich zwei Anregungen vorgetragen, denen durch eine jeweilige redaktionelle Änderung der textlichen Festsetzungen Rechnung getragen wird. Zum einen ist die Festlegung der absoluten Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens (textliche Festsetzung Nr. A 2.1) von 48.10 m ü.NN auf 48.10 m ü. NHN ( NormalHöhenNull) zu korrigieren. Zum anderen ist die textliche Festsetzung Nr. C 2 zur Entwässerung sowie der entsprechende Passus in der Begründung analog dazu umzuformulieren. Diese lediglich redaktionellen Modifikationen führen nicht zu Änderungen der planungsrechtlichen Inhalte des Bebauungsplanes, so dass dieser nunmehr als Satzung beschlossen werden kann. -2-