Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
III 20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.12.2009
X
Herr Vierkotten
(Verfasser/in)
577/2009
nö. S. TOP
10.12.2009
(Datum)
BETREFF:
Haushalt 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Der Rat beschließt die in den als Anlage beigefügten Listen 1 (konsumtiv) und 2 (investiv)
im Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2009 vorberatenen Änderungen zum Haushalt
2010.
2.
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt,
die Höhe der Investitionskredite um 4.294.000 € zu reduzieren und gleichzeitig die Kredite
zur Liquiditätssicherung um den gleichen Betrag zu erhöhen.
3.
Der Rat beschließt den von HFA empfohlenen Ergebnisplan einschließlich der ergänzenden Veränderungen der Verwaltung.
4.
Der Rat beschließt den von HFA empfohlenen Finanzplan einschließlich der ergänzenden Veränderungen der Verwaltung.
-1-
5.
Der Rat beschließt den von HFA empfohlenen Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 80 IV GO-NW einschließlich der ergänzen den Veränderungen der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Zu 2.:
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises hatte die Stadt nach Einbringung des Haushaltsentwurfs 2010 in den Rat gebeten, eine Ausfertigung ungeachtet sich noch ergebender Veränderungen im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Vorprüfung vorzulegen, damit nach Anzeige der
beschossenen Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO NRW eine Verkürzung der Anzeigefrist
angestrebt werden kann.
Die Kommunalaufsicht weist jetzt darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der
Höhe der veranschlagten Kredite für Investitionen in dieser Form nicht akzeptiert werden könne,
weil diese auch die Tilgungsleistungen beinhalte.
Diese Auffassung der Kommunalaufsicht kann nicht geteilt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt,
dass z.B. bei der Erschließung neuer Baugebiete die Stadt seinerzeit zur Finanzierung der Investitionen Kredite aufgenommen hat. Nach Auffassung der Kämmerei müssen gerade die nach Erschließung erhobenen Beiträge zur Deckung der Tilgung herangezogen werden dürfen. Beispielhaft können hier die Bebauungsgebiete 69 (Schwefelberg) und 94 (Brauweiler) für die schon alleine über 2 Mio. € Erschließungsbeiträge im Jahr 2010 veranschlagt sind, denen aber keine Investitionskosten in 2010 gegenüberstehen, aufgeführt werden.
Die Kämmerei hat sich zur Klärung dieser Frage an den Städte- und Gemeindebund NRW gewand. Der StGB NW kann die Auffassung der Kämmerei nachvollziehen und sagte zu, diese Problematik mit dem Innenministerium NRW zu erörtern und abzustimmen. Eine Stellungnahme kann
jedoch kurzfristig nicht erwartet werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung vor, die Summe der Investitionskredite
um 4.294.000 € zu reduzieren, da in dieser Höhe Tilgungsleistungen ausgewiesen sind. Um den
gleichen Betrag ist ein Liquiditätskredit auszuweisen.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass entsprechend der Vorgabe des Eckwertebeschlusses keine Nettoneuverschuldung ausgewiesen wird.
Zu 3.:
Nach der 3. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen eine Verschlechterung in Höhe von 5.670 €, die als ergänzende Veränderung mit
aufgenommen wurde..
Zu 4.:
Nach dem Ergebnis der Beratungen im HFA ergibt sich im Finanzplan ein weiterer Finanzierungsbedarf. Dieser soll durch Kürzung der Maßnahme „Erneuerung Schmutzwasserpumpwerkes in
Sinnersdorf“ in Höhe von 50.000 € unter gleichzeitiger Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung
und erneuter Veranschlagung im Jahr 2011 gedeckt werden.
-2-