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Beschlussvorlage (Antrag auf Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Beschlussvorlage (Antrag auf Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Antrag auf Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV/601.04.21.63 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 15.12.2009 X Frau Bündgens (Verfasser/in) 574/2009 nö. S. TOP 09.12.2009 (Datum) BETREFF: Antrag auf Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 140.000,00 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Deckung aus Mehreinzahlungen bei M 60188002.10000.6831000 „Erschließungsbeiträge endgültig" BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Stadt Pulheim stimmt der erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung zu. ERLÄUTERUNGEN: Der überwiegende Anlagenteil der Straße „Zu den Fußfällen“ in Stommeln (BP 11 Stommeln, 1. BA) wurde in den 90er Jahren im Rahmen einer Vertragsfinanzierung hergestellt. Der mit dem Unternehmer geschlossene Vertrag sah eine Fremdanliegerheranziehung und Beitragsabführung an den Unternehmer vor, wenn die beitragsrechtlichen Voraussetzungen hierzu eingetreten sind. Die endgültige Herstellung erfolgte haushaltsfinanziert in 2009. Fremdanlieger wurden in 2009 zu Vorausleistungen herangezogen. -1- Um die vereinnahmten Vorausleistungen im vertraglich zugesicherten Umfang erstatten zu können, ist eine haushaltsrechtliche Ausgabenermächtigung in Form einer außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. -2-