Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 18/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
570 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage 18/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 570 kB

Inhalt der Datei

Seite 1 von I ANL{6.C Vci'lar,* Krüger, Dieter Von: Y i/ --,- Auer, Arnd Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2010 13:33 An: Krüger, Dieter Betreff: WG: Umgang mit dem Bürokratieabbaugesetz Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag Dr. Arnd Auer Stadt Pulheim . Der Bürgermeister Rathaus . Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim Rechtsamt Tel. 02238-8080 Du rchwah I 02238 -808 - 1 22 Fax 02238-808-448 vonl Anne wellmann Imailto:Anne.wellmann@kommunen-in-nrw.de] Gesendet: Mittwoch, 13' Januar 2010 13:29 An: Auer, Arnd Betreff: Umgang mit dem Bürokratieabbaugesetz Sehr geehrter Herr Dr. Auer, wegfall des widerspruchsverfahrens Sie fragten an, ob der Rat die Verwaltung verpflichten kann, nunmehr nach Zweitbescheide zu erlassen. sondern in die nicht entziehbare Unserer Auffassung nach fällt diese Befugnis nicht in die Zuständrgkeit des Rates, obliegt die volle Bürgermeister g Dem GO. Abs. gemäß 62 örganisationsbefugiis des BürgermeisteÄ .1 Er trägt die volle Verwaltung' gesamten der Oelna{9g3ngs äes Beaufsic[tigung u-nd Verantwortung für die r-äiting Mit Verwaltungsführung. der und alteinige verant*ortung iui 0"" Funktioniäeriund die Einheitlichkeit Leitung umfasst ( Rehn/Cronauge $ 62 ll Geschäftsgang wird sowohldie inhaltliche als auch die organisatorische Leitung ist auch der Umgang mit Ziff.2; Hetd u.a. g 62 Zitf . tlÜnter Oen Begriff inhaltliche ünd organisatorische O.rganisationsrecht kann vom Rat zugewiesene Bescheiden zu fassen. Dieses dem Bürgermeister kraft Gesetzes Vertreter und $ 73 Abs' 1' allgemeiner Bestellung (g 1, Abs. 68 Fatien nur in den gesetzlich somit mangels gesetzlicher Verwaltung Geschäftskreis oer aeile'oronei"n) nescnraäkt werden. Der Rat känn der umzugehen hat' Widerspruchsverfahrens des Wegfall A"irlnit fuine Vorgabän machen, wie diese mit dem "*g;;;ü;;n Mit freundlichen Grüßen Anne Wellmann Städte-und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Straße 1 99-20 1 40474 Düsseldorf Tel.: 0211-4587-226 Fax: 0211-4587-292 lnternet. wwv. kommunen-in-nrw'de E-Mail: Anne.Wellmann@kommunen-in-nrw'de 15.01.2010