Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
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50259 Pulheim, den 07.I 1.2009
r Kauth
Sinnersdorf
August-lmhoff-Str.4
Tel./Fax 02238-7694
iTi,'il.u.rrunler NRW
Wemer. kauth'D't-onl ine.de
Per Mail
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Herrn
Bürgermeister Frank Keppeler
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und
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die Damen und Herren
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des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Enfwurf der Haushaltssatzung/-p lan 20
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hier:
Anregungen gemäß $ 24 GO NW
DS.: An die Ratsfraktionen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in den Jahren 1995 bis 2008 habe ich regelmäßig gemäß $ 80 GO NW (neu) gegen die Entwürfe der
jeweiligen Haushaltssatzungen Einwendungen erhoben.
In diesem Jahr ändere ich mein Vorgehen, Damit sichergestellt ist, dass meine Einwendungen vor den
eigentlichen Haushaltsberatungen im Rat behandelt werden, richte ich diese Anregung nach S 24 GO
NW an Sie und beantrage gleichzeitig hiermit, sie zeitnah zu behandeln.
Mein Hauptanliegen ist, dass sich die Haushaltspolitik in unserer Stadt Pulheim zukünftig viel
mehr als in früheren Jahren am $ 10 der GO llW orientieren rnuss. Hier heißt es: ,,Auf die
wirtschaftliche Leistungsftihigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen". Dieses Gebot
muss die finanzpolitische Leitlinie der nächsten Jahre sein. Dies gilt vor allem, weil die finanziellen
Belastungen unserer Bürger bis an die Grenzen des Zumutbaren reichen. Auch ist eine steigende
Altersarmut feststellbar. Die Sifuation kinderreicher Familien, Arbeitslosen und Rentnern gilt
allgemein als schwierig.
Um alle Einwohner in Pulheim finanziell zu entlasten, rege ich an,
1.
beider Gebührenkalkulation der Zinssatz von sieben Prozent deutlich zu reduzieren. Damit können
die Gebühren entscheidend gesenkt werden.
2. ebenfalls bei der Gebührenberechnung statt des Wiederbeschaffungszeitwertes den
Anschaffungswert als Grundlage der Berechungen der Abschreibungen zu wählen. Auch so sinken die
finanziellen Lasten fi.ir alle Bürger.
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iä S t, der Sffaßenbaubeitragssatzung
Bürgern sind ggf. großzügige
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der Stadt Pulheim enthaltene Zahlungsverpflichtung zu
Ratenzahlungen anzubieten.
fehlerhaften Gebührenbescheiden einen rechtsfiihigen Zweitbescheid auszufertigen.
Zu
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Zinssatz von sieben Prozent
Grundsätzlich ist es m.E. an der Zeit, angesichts der steigenden Abgabenbelastungen und der
langjährigen Niedrigzinsphase den Gebührenkalkulationen nicht mehr einen kalkulatorischen
Nominalmischzinssatz von sieben Prozent zugrunde zu legen. Vielmehr ist der Zinssatz deutlich zu
reduzieren. Andere Stadte in der Nachbarschaft sind hier bürgerfreundlicher. Dazu folgende Daten:
Bergheim: 6,5 Prozent Zinssatz
Hürth: 6,3 Prozent
Kerpen: 5,5 Prozent
Bedburg: 5,33 Prozent
Pulheim: 7 Prozent
Ich rege fiir Pulheim an, eine Festsetzung des kalkulatorischen Nominalmischzinssatzes mit maximal
5,33 Prozent, entsprechend dem Positivbeispiel in Bedburg.
Zu
2.
Wied erbeschaffu
n
gszeitwert statt Ansc haffungswe rt
Gebührenberechnung ist der ,,Anschaffungswert" bzw. der ,,Wiederbeschaffungszeitwert" bei der kalkulatorischen Abschreibung'
In Pulheim wird der Kalkulation der letztere, der bürgerunfreundliche Wiederbeschaffungszeitwert,
zugrunde gelegt. Dieser ist mit verantwortlich fiir die hohen Abwassergebühren.
Ein weiterer Faktor der
Seit Jahresbeginn 2009 wenden die Kämmerer flir ihre Haushalte das Neue Kommunale
(NKI) an. Dieses sieht vor, dass Abschreibungen im Etat grundsätzlich nach den
Finanzmanagement
Anschaffungskosten vorzunehmen sind,
Deshalb rege ich an,
künftig auf der Basis ,,Anschaffungswert" die Gebrihren zu ermitteln und
so die Kosten der Abwasserbeseitigung und damit der Gebühren zu senken.
Zu 3. Straßenausbaubeitragssatzung
Straßenbaubeitragssatzung ist folgendes festgelegl:
Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides füllig.
In 5 13 der Pulheimer
Der (Straßenausbau-)
Üblicherweise gilt: Bei beitragspflichtigen Straßensanierungen werden den betroffenen Anliegern mit
dem Beginn der Bauarbeiten ein Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 75 Prozent des
voraussichtlich umlagefühigen Aufuandes von der Kommune in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist
dann innerhalb eines Monats zu leisten. Für den Fall von Ratenzahlung (: Darlehen der Kommune)
müssen die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden.
Viele Grundstückseigenfümer sind nach meinen Beobachtungen und vielen Gesprächen inzwischen
nicht mehr in der Lage, von sich aus in weiser Voraussicht ftir unvorgesehene Ausgaben
entsprechende Rücklagen zu bilden.
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an, auf Antrag die Fälligkeit
des Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheides
Monat auf bis zu einem halben Jahr,r gegen Erstattung von Stundungszinsen, zu verlängern'
rechend rege ich
'tl"ingsind Anträge auf Ratenzahlungen großzügig und bürgerfreundlich zu behandeln
betroffenen Mitbürgems die Möglichkeit zu geben, sich auf
Line abschließende Feststellung. Um den
gibt
die Stadt Pulheim zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres
ilorr"nA. Belastungen einzustellen,
die im laufenden Jahr geplanten bzw. veranschlagten beitragsf?ihigen Ausbaumaßnahmen bekannt.
Wie ich leider in vielen Fällen feststellen musste, reicht dies nicht aus. Deshalb meine Bitte an die
Mitglieder des Rates, die betroffenen Anlieger in Ihren Wahlkreisen zu Beginn eines Haushaltsjahres
zu informieren.
Zu 4. Erstellung eines Zweitbescheides
Zum 1.11.2007 ist das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Danach ist gemäß $ 6
Abs.l .Satz 1 VWGO NRW insbesondere bei Abgabebescheiden ein Vorverfahren abweichend von
$68 Abs.1 Satz I VWGO nicht mehr erforderlich. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
iina di" Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sofort den Recht'weg zu beschreiten, falls der Bescheid
aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaft ist. Dieser Zwang zur Klage ist für beide Seiten, frir den Adressaten des
Bescheides und für die Stadt Pulheim gleichermaßen, mit unnötigen Kosten verbunden.
Die Stadt Pulheim empfiehlt zwar in den Gebührenbescheiden sich vor Erhebung einer Klage mit der
Verwaltung der in Verbindung zu setzen um durch Klärung von evt, Unstimmigkeiten den Klageweg
zu vermeiden. An der vorgegebenen Frist von 4 Wochen für die Klageerhebung ändert sich jedoch
nichts.
Vor diesem Hintergrund hatte ich mit Schreiben vom 04.A2.2009 angeregt:
die Stadt Pulheim möge ein Verfahren anbieten, das den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit eröffnet, aus ihrer Sicht bestehende Einwande gegen den Bescheid mit der Verwaltung
au/3ergerichtlich zu kk)ren, ohne dass das Klagerecht verloren geht.
Entsprechende Lösungsvorschläge sind
diskutiert warden. "
in der Kommunalrechtlichen Literatur (vgl. u.a. KSTZ
2005/64
f,
18.02.2009 der Stadt Pulheim wurde dieser Anregung, jedoch nur gegen
Bescheide ftir Grundbesitzabgaben die sich auf die gesplittete Abwassergebühr.beziehen, mit
folgender Formulierung entsprochen:
Mit
Schreiben
vom
,,lch sichere [hnen verbindlich zu, Ihre Angaben zu überprüfen und lhnen zu dem Ergebnis meiner Überprüfung
einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Erweisen sich lhre Einwcinde als zutrffind, erhqlten Sie einen
Änderungsbescheid. Soweit ich lhren Einwcinden hingegen nicht entsprechen kann, ergeht ebenfalls ein
förmlicher Bescheid, der Ihnen die Möglichkeit zur'Klageerhebung mit einer neuen Klagefrist eröfrnet."
Ich rege heute an, im Sinne der vorstehenden bürgerfreundlichen Entscheidung bei allen kommunalen
Benutzungsgebühren und Beiträgen einen Zweitbescheid zuzusichern, wenn die Einwendungen der
Abgabeschuldner nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, so dass ein Zwang zur Klageerhebung
besteht.
Ich bitte Sie um eine positive Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Pulheim,
dessen Wohlergehen Sie miweranfwortlich sind.
Mit freundlichem Gruß
gez. Werner Kauth
fiir