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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 18/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
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Inhalt der Datei

frNLA(,6a \-" .. Vqlleuq 4Ll l.';il: ]tV 50259 Pulheim, den 07.I 1.2009 r Kauth Sinnersdorf August-lmhoff-Str.4 Tel./Fax 02238-7694 iTi,'il.u.rrunler NRW Wemer. kauth'D't-onl ine.de Per Mail .$l;eci : Herrn Bürgermeister Frank Keppeler _ Se,rii-e i-=i;,:l und Eing, i)';', die Damen und Herren I-;-i IhnI :-t: li _:, ..,::.,.i..:iS;ei- - e r>*.\a\ O""l des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Enfwurf der Haushaltssatzung/-p lan 20 I0 hier: Anregungen gemäß $ 24 GO NW DS.: An die Ratsfraktionen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in den Jahren 1995 bis 2008 habe ich regelmäßig gemäß $ 80 GO NW (neu) gegen die Entwürfe der jeweiligen Haushaltssatzungen Einwendungen erhoben. In diesem Jahr ändere ich mein Vorgehen, Damit sichergestellt ist, dass meine Einwendungen vor den eigentlichen Haushaltsberatungen im Rat behandelt werden, richte ich diese Anregung nach S 24 GO NW an Sie und beantrage gleichzeitig hiermit, sie zeitnah zu behandeln. Mein Hauptanliegen ist, dass sich die Haushaltspolitik in unserer Stadt Pulheim zukünftig viel mehr als in früheren Jahren am $ 10 der GO llW orientieren rnuss. Hier heißt es: ,,Auf die wirtschaftliche Leistungsftihigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen". Dieses Gebot muss die finanzpolitische Leitlinie der nächsten Jahre sein. Dies gilt vor allem, weil die finanziellen Belastungen unserer Bürger bis an die Grenzen des Zumutbaren reichen. Auch ist eine steigende Altersarmut feststellbar. Die Sifuation kinderreicher Familien, Arbeitslosen und Rentnern gilt allgemein als schwierig. Um alle Einwohner in Pulheim finanziell zu entlasten, rege ich an, 1. beider Gebührenkalkulation der Zinssatz von sieben Prozent deutlich zu reduzieren. Damit können die Gebühren entscheidend gesenkt werden. 2. ebenfalls bei der Gebührenberechnung statt des Wiederbeschaffungszeitwertes den Anschaffungswert als Grundlage der Berechungen der Abschreibungen zu wählen. Auch so sinken die finanziellen Lasten fi.ir alle Bürger. -2- --g =E \i:i:llx;g- r!{ TpP -2- iä S t, der Sffaßenbaubeitragssatzung Bürgern sind ggf. großzügige ""-. n"n Tr der Stadt Pulheim enthaltene Zahlungsverpflichtung zu Ratenzahlungen anzubieten. fehlerhaften Gebührenbescheiden einen rechtsfiihigen Zweitbescheid auszufertigen. Zu l, Zinssatz von sieben Prozent Grundsätzlich ist es m.E. an der Zeit, angesichts der steigenden Abgabenbelastungen und der langjährigen Niedrigzinsphase den Gebührenkalkulationen nicht mehr einen kalkulatorischen Nominalmischzinssatz von sieben Prozent zugrunde zu legen. Vielmehr ist der Zinssatz deutlich zu reduzieren. Andere Stadte in der Nachbarschaft sind hier bürgerfreundlicher. Dazu folgende Daten: Bergheim: 6,5 Prozent Zinssatz Hürth: 6,3 Prozent Kerpen: 5,5 Prozent Bedburg: 5,33 Prozent Pulheim: 7 Prozent Ich rege fiir Pulheim an, eine Festsetzung des kalkulatorischen Nominalmischzinssatzes mit maximal 5,33 Prozent, entsprechend dem Positivbeispiel in Bedburg. Zu 2. Wied erbeschaffu n gszeitwert statt Ansc haffungswe rt Gebührenberechnung ist der ,,Anschaffungswert" bzw. der ,,Wiederbeschaffungszeitwert" bei der kalkulatorischen Abschreibung' In Pulheim wird der Kalkulation der letztere, der bürgerunfreundliche Wiederbeschaffungszeitwert, zugrunde gelegt. Dieser ist mit verantwortlich fiir die hohen Abwassergebühren. Ein weiterer Faktor der Seit Jahresbeginn 2009 wenden die Kämmerer flir ihre Haushalte das Neue Kommunale (NKI) an. Dieses sieht vor, dass Abschreibungen im Etat grundsätzlich nach den Finanzmanagement Anschaffungskosten vorzunehmen sind, Deshalb rege ich an, künftig auf der Basis ,,Anschaffungswert" die Gebrihren zu ermitteln und so die Kosten der Abwasserbeseitigung und damit der Gebühren zu senken. Zu 3. Straßenausbaubeitragssatzung Straßenbaubeitragssatzung ist folgendes festgelegl: Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides füllig. In 5 13 der Pulheimer Der (Straßenausbau-) Üblicherweise gilt: Bei beitragspflichtigen Straßensanierungen werden den betroffenen Anliegern mit dem Beginn der Bauarbeiten ein Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 75 Prozent des voraussichtlich umlagefühigen Aufuandes von der Kommune in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist dann innerhalb eines Monats zu leisten. Für den Fall von Ratenzahlung (: Darlehen der Kommune) müssen die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Viele Grundstückseigenfümer sind nach meinen Beobachtungen und vielen Gesprächen inzwischen nicht mehr in der Lage, von sich aus in weiser Voraussicht ftir unvorgesehene Ausgaben entsprechende Rücklagen zu bilden. -3- \, :ir'i .t::. I ,::l I Vcriacl# äLt Tüfl w"*r-.:ür&.-,".'....,wqry /V -3- an, auf Antrag die Fälligkeit des Beitrags- oder Vorauszahlungsbescheides Monat auf bis zu einem halben Jahr,r gegen Erstattung von Stundungszinsen, zu verlängern' rechend rege ich 'tl"ingsind Anträge auf Ratenzahlungen großzügig und bürgerfreundlich zu behandeln betroffenen Mitbürgems die Möglichkeit zu geben, sich auf Line abschließende Feststellung. Um den gibt die Stadt Pulheim zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres ilorr"nA. Belastungen einzustellen, die im laufenden Jahr geplanten bzw. veranschlagten beitragsf?ihigen Ausbaumaßnahmen bekannt. Wie ich leider in vielen Fällen feststellen musste, reicht dies nicht aus. Deshalb meine Bitte an die Mitglieder des Rates, die betroffenen Anlieger in Ihren Wahlkreisen zu Beginn eines Haushaltsjahres zu informieren. Zu 4. Erstellung eines Zweitbescheides Zum 1.11.2007 ist das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau in Kraft getreten. Danach ist gemäß $ 6 Abs.l .Satz 1 VWGO NRW insbesondere bei Abgabebescheiden ein Vorverfahren abweichend von $68 Abs.1 Satz I VWGO nicht mehr erforderlich. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens iina di" Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sofort den Recht'weg zu beschreiten, falls der Bescheid aus ihrer Sicht rechtsfehlerhaft ist. Dieser Zwang zur Klage ist für beide Seiten, frir den Adressaten des Bescheides und für die Stadt Pulheim gleichermaßen, mit unnötigen Kosten verbunden. Die Stadt Pulheim empfiehlt zwar in den Gebührenbescheiden sich vor Erhebung einer Klage mit der Verwaltung der in Verbindung zu setzen um durch Klärung von evt, Unstimmigkeiten den Klageweg zu vermeiden. An der vorgegebenen Frist von 4 Wochen für die Klageerhebung ändert sich jedoch nichts. Vor diesem Hintergrund hatte ich mit Schreiben vom 04.A2.2009 angeregt: die Stadt Pulheim möge ein Verfahren anbieten, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, aus ihrer Sicht bestehende Einwande gegen den Bescheid mit der Verwaltung au/3ergerichtlich zu kk)ren, ohne dass das Klagerecht verloren geht. Entsprechende Lösungsvorschläge sind diskutiert warden. " in der Kommunalrechtlichen Literatur (vgl. u.a. KSTZ 2005/64 f, 18.02.2009 der Stadt Pulheim wurde dieser Anregung, jedoch nur gegen Bescheide ftir Grundbesitzabgaben die sich auf die gesplittete Abwassergebühr.beziehen, mit folgender Formulierung entsprochen: Mit Schreiben vom ,,lch sichere [hnen verbindlich zu, Ihre Angaben zu überprüfen und lhnen zu dem Ergebnis meiner Überprüfung einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Erweisen sich lhre Einwcinde als zutrffind, erhqlten Sie einen Änderungsbescheid. Soweit ich lhren Einwcinden hingegen nicht entsprechen kann, ergeht ebenfalls ein förmlicher Bescheid, der Ihnen die Möglichkeit zur'Klageerhebung mit einer neuen Klagefrist eröfrnet." Ich rege heute an, im Sinne der vorstehenden bürgerfreundlichen Entscheidung bei allen kommunalen Benutzungsgebühren und Beiträgen einen Zweitbescheid zuzusichern, wenn die Einwendungen der Abgabeschuldner nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, so dass ein Zwang zur Klageerhebung besteht. Ich bitte Sie um eine positive Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Pulheim, dessen Wohlergehen Sie miweranfwortlich sind. Mit freundlichem Gruß gez. Werner Kauth fiir