Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
02.12.2009
ö. S.
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
336/2009
nö. S. TOP
14.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln
Bereich: Hauptstraße / Berlich
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 46
Stommeln im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß
§ 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind.
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Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln „Hauptstraße / Berlich“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Verwaltung schlägt vor, für den in Anlage gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan zu
erstellen. Zweck ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung dieses Areals, welches an den
Stommelner Dorfanger (Hauptstraße) angrenzt und mit dem Supermarkt an der Ecke zur Schmittegasse die wesentliche Ankernutzung für den zentralen Versorgungsbereich von Stommeln beinhaltet.
Anlass für den Vorschlag der Verwaltung, diesen Bereich zu beplanen, gibt der Antrag des Supermarktbetreibers mit einer beabsichtigten Erweiterung im rückwärtigen Grundstücksbereich (Anlage nicht öffentlicher Teil). Beabsichtigt ist eine für den weiteren Betrieb erforderliche ca. 160 qm
große Erweiterung des bestehenden REWE-Marktes, welche neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch eine Neuorganisation des Grundrisses ermöglicht und diese zentrale Handelsfläche in Ihrer Funktion für die Ortsmitte sichern hilft.
Das Areal ist derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen; das Vorhaben bedarf zur Realisierung der
Schaffung von Planrecht in Form eines Bebauungsplanes. Zur Vermeidung bodenrechtlicher
Spannungen ist das gesamte Geviert zwischen Hauptstraße und Berlich einzubeziehen, in dem
sich auch die Synagoge befindet.
Da der Bebauungsplan eine Bestandsüberplanung mit nur geringem Anteil an Neubebauung darstellt, wird für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ein Darlegungskonzept in Form eines
partiellen Rechtsplanvorentwurfes gewählt, in dem die geplante Zonierung des Baugebietes und
die überbaubaren Grundstücksflächen mit der geplanten Bauhöhe dargestellt sind.
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