Daten
Kommune
Pulheim
Größe
418 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln
Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB
BEGRÜNDUNG
zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Abteilung 610 Planung
Stand November 2009
BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln gem. § 13a BauGB
Stand November 2009
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
Seite 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Seite 3
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Seite 3
4.
Bestand
Seite 3
5.
Planungsziel
Seite 3
6.
Erschließung
Seite 3
7.
Eingriff in Natur und Landschaft
Seite 4
8
Umweltbelange
Seite 4
9
Kosten
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Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln gem. § 13a BauGB
Stand November 2009
1.
Planerfordernis
Für den weiteren Betrieb im Sinne einer nachhaltigen Sicherung des bestehenden REWEMarktes als Ankerfläche des zentralen Versorgungsbereiches von Stommeln ist eine ca. 160
qm große Erweiterung erforderlich, die neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch
eine Neuorganisation des Grundrisses ermöglicht und diese zentrale Handelsfläche in Ihrer
Funktion für die Ortsmitte sichern hilft. Das Areal ist derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen,
der einer Realisierung dieses Vorhabens entgegen steht. Eine Bebauung des Innenbereiches wäre auf Grund der bestehenden Situation nicht möglich. Es bedarf der Schaffung von
Planrecht in Form eines Bebauungsplanes. Zur Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen
ist das gesamte Geviert zwischen Hauptstraße und Berlich einzubeziehen, in dem sich auch
die Synagoge befindet.
Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit Maßnahme einer Verdichtung handelt,
wird das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 Stommeln umfasst den Bereich zwischen
Venloer Straße als östliche Grenze, der Hauptstraße als südliche Grenze, der Schmittegasse
als westliche Grenze und dem Berlich als nördliche Grenze.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 Stommeln liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellten gemischten Baufläche (M-Fläche). Die
Nutzungen an der Straße Berlich kommen im Bestand einer Wohnnutzung gleich und werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB kann im
beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder
ergänzt ist. Für diesen Bereich wird eine Anpassung des Flächennutzungsplanes, Darstellung einer Wohnbaufläche (W) vorgenommen werden.
4.
Bestand
Der Bestand zeichnet sich entlang der Hauptstraße durch Gewerbe und Wohnen aus, wobei
das Gewerbe im erdgeschossigen Bereich besteht und das Wohnen darüber. An gewerblichen Nutzungen sind ein Lebensmittelladen, ein Geldinstitut, ein Blumenladen, in dessen
rückwärtigem Grundstücksbereich die denkmalgeschützte Synagoge von Stommeln liegt, ein
Schreibwarenladen und auf der Ecke Hauptstraße/ Venloer Straße eine Wirtschaft vorhanden. Im Obergeschoss dieser Eckbebauung befindet sich eine katholische Einrichtung mit
Veranstaltungsräumen und dem Pfarrsaal. Im Anschluss, erschlossen von der Venloer Straße, liegt ein nicht mehr betriebener Hof mit Wohnhaus, dessen Scheune als Parkplatzfläche
genutzt wird. Die weitere Bebauung entlang der Venloer Straße/ Berlich bis Mitte der Schmittegasse (Hausnr. 3) ist durch eine Wohnnutzung geprägt. Daran angrenzend befindet sich
der Parkplatz mit Anlieferzone für den Lebensmittelladen an der Hauptstraße.
5.
Planungsziel
Ziel ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung dieses Areals unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches und der
Aspekte der Konfliktbewältigung in einer Gemengelage.
6.
Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Venloer Straße, die Hauptstraße, die
Schmittegasse und Berlich.
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 46 Stommeln gem. § 13a BauGB
Stand November 2009
7.
Eingriff in Natur und Landschaft
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche weniger als 20 000 qm beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe,
die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind als Eingriffe die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr.4
BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht erforderlich.
8.
Umweltbelange
Da es sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Im weiteren Verfahren wir ein Lärmgutachten, im speziellen hinsichtlich der Parksituation und
Anlieferung und der Nutzungen im Kerngebiet erforderlich sein.
9.
Kosten
Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung keine weiteren Kosten.
Pulheim, den 13.11.2009
Planungsabteilung
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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