Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 277/2009
Az.: 70 20 00
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -270- Datum: 14.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
24.06.2009
Bemerkungen
Anregung bzgl. Änderung der Müllentsorgung in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.05.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Leerung der Abfuhrbehälter erfolgt laut Satzung in der Regel alle 14 Tage an einem
bestimmten Werktag in den einzelnen Abfuhrbezirken. Dadurch sind sowohl der Abfuhrtag als
auch die entsprechend zur anfallenden Abfallmenge benötigten Behältergrößen für die
angeschlossenen Haushalte, Geschäftsinhaber usw. für den regelmäßig im Jahr anfallenden Abfall
planbar.
Verschiebungen der Termine durch Feiertage führen zwangsläufig zu Engpässen sowohl beim
Entsorger, der diesen Abfuhrtag zusätzlich zu den regulären Abfuhrterminen in anderen
Abfuhrbezirken vorziehen oder nachholen muss, als auch bei den betroffenen Haushalten und
Geschäftsinhabern, die unter Umständen mit dem vorhandenen Behältervolumen an diesen Tagen
nicht mehr auskommen. Daher wird immer ein möglichst zeitnaher Ausweichtermin zum
eigentlichen Entleerungstag angestrebt und auch der Samstag als zusätzlicher Leerungstermin mit
genutzt.
Es ist schwierig in einer Kommune, die einen festen Abfuhrrythmus je Fraktion hat, ständig mit den
Abfuhrtagen zu variieren, je nachdem wie gerade die Feiertage fallen. Dies ist zum einen nicht nur
in der Logistik kaum umzusetzen, sondern auch im Terminverständnis des einzelnen Bürgers nicht
ratsam. Dieses Recht müsste dann auch anderen Bezirken zugestanden werden und somit
wäre grundsätzlich der nächstmögliche Werktag nach einem Feiertag „Zwangs-Arbeitsfrei". Die
Satzung sieht vor, dass der Anschlusspflichtige (Bürger sowie Gewerbe) verpflichtet ist, sein
Abfallgefäß am gewünschten Abfuhrtag um 6 Uhr bereitzustellen und unmittelbar nach der Abfuhr
aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Ist dies nicht gewährleistet kann der Anschlusspflichtige
eine dritte Person beauftragen, um seiner Verpflichtung aus der Satzung nachzukommen.
In der Vergangenheit ist der Abfallkalender bereits laufend angepasst worden, so dass zum
Beispiel mit Rücksicht auf die Gewerbebetriebe in Liblar und Lechenich keine Leerungstermine
nach Wochenenden erfolgen.
Für den nächsten Abfallkalender 2010 wird - soweit es logistisch und entsprechend der zu
erwartenden Abfallmengen (z.B. nach Weihnachten, Silvester) möglich ist – die Anregung der
AHAG bedacht. Jedoch kann hier keine Zusage über die tatsächliche Möglichkeit gegeben
werden, da das Gebiet der Stadt Erftstadt in seiner Gesamtheit der Behälterleerungen gesehen
werden muss und somit die Bedürfnisse aller Anschlusspflichtigen berücksichtigt werden müssen.
(Bösche)
-2-