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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung der Müllentsorgung in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 277/2009 Az.: 70 20 00 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -270- Datum: 14.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 24.06.2009 Bemerkungen Anregung bzgl. Änderung der Müllentsorgung in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.05.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Leerung der Abfuhrbehälter erfolgt laut Satzung in der Regel alle 14 Tage an einem bestimmten Werktag in den einzelnen Abfuhrbezirken. Dadurch sind sowohl der Abfuhrtag als auch die entsprechend zur anfallenden Abfallmenge benötigten Behältergrößen für die angeschlossenen Haushalte, Geschäftsinhaber usw. für den regelmäßig im Jahr anfallenden Abfall planbar. Verschiebungen der Termine durch Feiertage führen zwangsläufig zu Engpässen sowohl beim Entsorger, der diesen Abfuhrtag zusätzlich zu den regulären Abfuhrterminen in anderen Abfuhrbezirken vorziehen oder nachholen muss, als auch bei den betroffenen Haushalten und Geschäftsinhabern, die unter Umständen mit dem vorhandenen Behältervolumen an diesen Tagen nicht mehr auskommen. Daher wird immer ein möglichst zeitnaher Ausweichtermin zum eigentlichen Entleerungstag angestrebt und auch der Samstag als zusätzlicher Leerungstermin mit genutzt. Es ist schwierig in einer Kommune, die einen festen Abfuhrrythmus je Fraktion hat, ständig mit den Abfuhrtagen zu variieren, je nachdem wie gerade die Feiertage fallen. Dies ist zum einen nicht nur in der Logistik kaum umzusetzen, sondern auch im Terminverständnis des einzelnen Bürgers nicht ratsam. Dieses Recht müsste dann auch anderen Bezirken zugestanden werden und somit wäre grundsätzlich der nächstmögliche Werktag nach einem Feiertag „Zwangs-Arbeitsfrei". Die Satzung sieht vor, dass der Anschlusspflichtige (Bürger sowie Gewerbe) verpflichtet ist, sein Abfallgefäß am gewünschten Abfuhrtag um 6 Uhr bereitzustellen und unmittelbar nach der Abfuhr aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Ist dies nicht gewährleistet kann der Anschlusspflichtige eine dritte Person beauftragen, um seiner Verpflichtung aus der Satzung nachzukommen. In der Vergangenheit ist der Abfallkalender bereits laufend angepasst worden, so dass zum Beispiel mit Rücksicht auf die Gewerbebetriebe in Liblar und Lechenich keine Leerungstermine nach Wochenenden erfolgen. Für den nächsten Abfallkalender 2010 wird - soweit es logistisch und entsprechend der zu erwartenden Abfallmengen (z.B. nach Weihnachten, Silvester) möglich ist – die Anregung der AHAG bedacht. Jedoch kann hier keine Zusage über die tatsächliche Möglichkeit gegeben werden, da das Gebiet der Stadt Erftstadt in seiner Gesamtheit der Behälterleerungen gesehen werden muss und somit die Bedürfnisse aller Anschlusspflichtigen berücksichtigt werden müssen. (Bösche) -2-