Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II / 520
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
24.11.2009
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
496/2009
nö. S. TOP
02.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Witterungsbedingte Sperren auf städtischen Sportplätzen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die derzeitige Vorgehensweise zur
Sperrung städtischer Sportplätze zustimmend zur Kenntnis.
ERLÄUTERUNGEN:
Gerade in den Wintermonaten (November bis Februar) müssen die Sportplätze im Stadtgebiet
gelegentlich witterungsbedingt gesperrt werden.
Bei entsprechend kritischer Wetterlage werden die Plätze im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des
Bauhofs in der Regel zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr auf ihre Bespielbarkeit hin überprüft. Entsprechende Informationen werden dann unmittelbar der Sportabteilung übermittelt. Bei notwendigen Platzsperren unterrichtet die Sportabteilung bzw. der zuständige Mitarbeiter im Bauhof die
betroffenen Vereine. Dies sind in der Regel die Vorsitzenden der Fußballvereine oder von den
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Vereinen benannte Ansprechpartner. Wenn freitags keine Entscheidung für das darauffolgende
Wochenende getroffen werden kann, werden je nach Notwendigkeit im Einzelfall samstags und
sonntags Ortstermine durchgeführt. Die Entscheidungen werden in der Regel von der Sportabteilung und dem Bauhof gemeinsam getroffen. Die Vereine werden unmittelbar informiert.
Das gewählte Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt, zumal in der jetzigen Form sichergestellt ist, dass jeder Platz auf seine Bespielbarkeit hin überprüft wird. Dies führt im Ergebnis dazu, dass es durchaus möglich ist, dass ein Platz im Ortsteil A bespielbar und im Ortsteil B nicht
bespielbar ist. Dies liegt zum einen am Alter der Plätze; zum anderen am individuellen Pflegezustand. In der Regel wird jeder Tennenplatz 1 x in 8 Jahren komplett überholt. Darüber hinaus spielen geographische Gegebenheiten eine Rolle, d. h., Plätze, die von Bäumen umgeben sind, können nicht so gut abtrocknen, wie frei liegende Plätze.
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