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Beschlussvorlage (Witterungsbedingte Sperren auf städtischen Sportplätzen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33
Beschlussvorlage (Witterungsbedingte Sperren auf städtischen Sportplätzen) Beschlussvorlage (Witterungsbedingte Sperren auf städtischen Sportplätzen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 520 (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.11.2009 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 496/2009 nö. S. TOP 02.11.2009 (Datum) BETREFF: Witterungsbedingte Sperren auf städtischen Sportplätzen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die derzeitige Vorgehensweise zur Sperrung städtischer Sportplätze zustimmend zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Gerade in den Wintermonaten (November bis Februar) müssen die Sportplätze im Stadtgebiet gelegentlich witterungsbedingt gesperrt werden. Bei entsprechend kritischer Wetterlage werden die Plätze im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des Bauhofs in der Regel zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr auf ihre Bespielbarkeit hin überprüft. Entsprechende Informationen werden dann unmittelbar der Sportabteilung übermittelt. Bei notwendigen Platzsperren unterrichtet die Sportabteilung bzw. der zuständige Mitarbeiter im Bauhof die betroffenen Vereine. Dies sind in der Regel die Vorsitzenden der Fußballvereine oder von den -1- Vereinen benannte Ansprechpartner. Wenn freitags keine Entscheidung für das darauffolgende Wochenende getroffen werden kann, werden je nach Notwendigkeit im Einzelfall samstags und sonntags Ortstermine durchgeführt. Die Entscheidungen werden in der Regel von der Sportabteilung und dem Bauhof gemeinsam getroffen. Die Vereine werden unmittelbar informiert. Das gewählte Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt, zumal in der jetzigen Form sichergestellt ist, dass jeder Platz auf seine Bespielbarkeit hin überprüft wird. Dies führt im Ergebnis dazu, dass es durchaus möglich ist, dass ein Platz im Ortsteil A bespielbar und im Ortsteil B nicht bespielbar ist. Dies liegt zum einen am Alter der Plätze; zum anderen am individuellen Pflegezustand. In der Regel wird jeder Tennenplatz 1 x in 8 Jahren komplett überholt. Darüber hinaus spielen geographische Gegebenheiten eine Rolle, d. h., Plätze, die von Bäumen umgeben sind, können nicht so gut abtrocknen, wie frei liegende Plätze. -2-