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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
18.11.2009
Erstellt
10.11.09, 21:30
Aktualisiert
10.11.09, 21:30
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV/60 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.11.2009 X Frau Eisbrüggen (Verfasser/in) 490/2009 nö. S. TOP 29.10.2009 (Datum) BETREFF: Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim bestellt Frau Inge Eisbrüggen, Bauverwaltungsamt, zur Schriftführerin für den Ausschuß für Tiefbau und Verkehr. 2. Der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim bestellt Frau Leonore Schüngel, Bauverwaltungsamt, zur stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuß für Tiefbau und Verkehr. -1- ERLÄUTERUNGEN: Nach § 58 Abs. 2 und 7 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Ausschuß für Tiefbau und Verkehr gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Aufgabe des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr ist es, eine Schriftführerin / einen Schriftführer zu bestimmen, die / der zur Mitunterzeichnung der Niederschrift ermächtigt wird. Es bleibt dem Ausschuß für Tiefbau und Verkehr überlassen, ob er ein Ratsmitglied, eine Verwaltungsmitarbeiterin oder einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen. -2-