Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
18.11.2009
Erstellt
10.11.09, 21:30
Aktualisiert
10.11.09, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV/60
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.11.2009
X
Frau Eisbrüggen
(Verfasser/in)
490/2009
nö. S. TOP
29.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim bestellt Frau Inge Eisbrüggen,
Bauverwaltungsamt, zur Schriftführerin für den Ausschuß für Tiefbau und Verkehr.
2.
Der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim bestellt Frau Leonore Schüngel,
Bauverwaltungsamt, zur stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuß für Tiefbau und
Verkehr.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Nach § 58 Abs. 2 und 7 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Ausschuß für
Tiefbau und Verkehr gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Aufgabe des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr ist es, eine Schriftführerin / einen Schriftführer
zu bestimmen, die / der zur Mitunterzeichnung der Niederschrift ermächtigt wird.
Es bleibt dem Ausschuß für Tiefbau und Verkehr überlassen, ob er ein Ratsmitglied, eine Verwaltungsmitarbeiterin oder einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
-2-