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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines Baurechtes in E.-Liblar, Flur 11, Flurstücke 593, 481, 435 zum Bau einer Mehrgenerationen-Haus-Gemeinschaft Bezug: B 443/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines Baurechtes in E.-Liblar, Flur 11, Flurstücke 593, 481, 435 zum Bau einer Mehrgenerationen-Haus-Gemeinschaft
Bezug:  B 443/2007)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 223/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.04.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 24.06.2009 Bemerkungen Anregung bzgl. Schaffung eines Baurechtes in E.-Liblar, Flur 11, Flurstücke 593, 481, 435 zum Bau einer Mehrgenerationen-Haus-Gemeinschaft Bezug: B 443/2007 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag entspricht inhaltlich weitgehend dem bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 04.12.2007 zur Beratung vorgelegten Antrag der Stiftung Marienhospital (B 443/2007). Insoweit wird auf die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Nunmehr liegt ein gemeinsamer konkretisierter Antrag der Stiftung Frauenthal und des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur Schaffung des Baurechts für den Neubau einer Mehrgenerationen-Hausgemeinschaft am beschriebenen Standort vor. Aufgrund der vorgelegten Planunterlagen sind ca. 28 Wohneinheiten mit Gemeinschaftsbereichen geplant; eine entsprechende Kooperation mit den Versorgungs- und Pflegeeinrichtungen der Stiftung Frauenthal ist zudem angestrebt; die beiliegende Projektbeschreibung bzw. das Nutzungskonzept entspricht somit grundsätzlich den derzeitigen Bestrebungen der Stadt, an der demographischen Entwicklung orientierte alternative Wohnformen zu unterstützen. Da der Standort - wie bereits in der Stellungnahme zu B 443/2007 und im vorliegenden Antrag dargelegt planungsrechtlichen Restriktionen (geschützter Landschaftsbestandteil, Ausgleichsfläche, Parkanlage/Flächennutzungsplan, Lage an der freien Strecke der L 263) unterworfen ist, wird vorgeschlagen, die Planung vor Einleitung der entsprechenden Bauleitplanung zunächst mit den betroffenen Behörden zu erörtern und das Ergebnis dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. (Bösche) Anlagen