Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
220 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
16.04.09, 06:40
Aktualisiert
16.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
bisherige
Fassung
Richtlinien für die Sportlerehrun
in der Stadt Erftstadt
neue Fassung
Richtlinien
für die Sportlerehrung
Erftstadt
der Stadt
Die Stadt Erftstadt ehrt Ende eines jeden Jahres die Sportlerinnen und Sportler, die sich durch besondere LeistunQen ausgezeichnet haben und deren Fairplay eine Auszeichnung
rechtfertigt.
Die Stadt Erftstadt ehrt in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband Erftstadt e. V. am Ende eines jeden Jahres die
Sportlerinnen und Sportler, die sich durch besondere
Leistungen ausgezeichnet haben und deren Fairplay eine
Auszeichnung rechtfertigt.
Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler,
Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler,
.
.
.
die ihren Wohnsitz in Erftstadt haben
und I oder
für einen Erftstädter Sportverein gestartet sind
und
die einen persönlichen Bezug zur Stadt Erftstadt haben.
~ die ihren Wohnsitz in Erftstadt haben
o und / oder
~ für einen ErftstSdter Sportverein gestartet sind
Es müssen folgende Leistungen in Wettbewerben der Hauptklasse I Meisterklasse eines Fachverbandes im Deutschen
Sportbund erfüllt sein:
- /!~
/
-2 -
bisherige
neue Fassung
Fassung
Kateaorien:
1. Paralympics
und olympische
Disziplinen
. Teilnehmerinnen an Olympischen Spielen, Welt- und
Europameisterschaften
. Inhaberinnen von Welt-, Europa- und Deutschen
Rekorden
.
.
.
.
.
Mitwirkung in der ersten Vertretung einer Nationalmannschaft
Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, auch ohne dass die vorgenannten
Voraussetzungen gegeben sind
1.-8. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft
1.-6. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW
1.-3. Platz bei einer Landesmeisterschaft oder Westfalenmeisterschaft (Teilraum NRW)
1. ..SpanIerin, Soonler und Mannschaft des Jahreslt
In dieser Kategorie müssen für die Meldung folgende
Leistungen in Wettbewerben der Hauptklasse/Meisterklasse eines Fachverbandes im Deutschen Olympischen
Sportbund (DOS8) erfüllt sein:
1.1 Olympische, nichtolympische Disziplinen sowie ParaIympics und Meisterschaften für Menschen mit Behinderungen
~ Teilnahme an Olympischen Spielen, Paralympics, Weltund Europameisterschaften, Deutsche Meisterschaften
~ Inhaberinnen und Inhaber von Welt-, Europa- und
Deutschen Rekorden,
~ Mitwirkung in einer Nationalmannschaft,
~ Sportlerinnen und Sportler
Lorbeerblatt verliehen wurde,
denen
das
Silberne
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bisherige
Fassung
neue Fassung
? 1.-6. Platz bei einer NRW-Meisterschaft, 1.-3. Platz bei
einer
Landesmeisterschaft,
Rheinischenoder
Westfalenmeisterschaft (Teilraume NRW)
2. Nichtolvmpische
2.
Disziplinen
·
1.-3. Platz sowie Teilnehmer bei Welt-, Europa- und
Deutschen Meisterschaften
· Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde,
.
auch
ohne
dass
die vorgenannten
Voraussetzungen gegeben sind
1. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft
bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum
NRW
Sonderehrungen
2.1 Darüber hinaus können aktive Sportlerinnen und Sportler
geehrt werden, die anderweitig besondere sportliche Leistungen
erbracht haben:
2.2 P. Schülerpreis:
herausragende Talente, Leistungen
und Erfolge im Schüler- und Jugendbereich sowohl in
Einzel- als auch in Mannschaftssportarten (soweit nicht
schon unter Kat. 1 aufgestellt),
p.
Seniorenpreis:
Altersklassen
überregionale
Leistungen
(soweit nicht schon unter Kat. 1 aufgestellt),
p. Preis für Menschen mit Behinderuna:
Leistungen
in
im Behindertensport
überregionale
(soweit nicht schon unter
Kat. 1 aufgestellt).
2.3 ~ Deutsches
p.
S/Jortabzeichen:
Inhaberinnen und Inhaber
des Deutschen Sportabzeichens in Gold mit einer besonders hohen Anzahl von Wiederholungen,
Schulmannschaften: 1.-3. Platz beim Landessportfest
der Schulen in NRW.
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- 4-
bisherige
3.
Weitere
neue Fassung
Fassung
Ehrungen
Geehrt werden können aktive Sportlerinnen, die anderweitig besondere sportliche Leistungen erbracht haben:
. herausragende Talente, Leistungen und Erfolge im
Schülerlnnen- und Jugendbereich sowohl in Einzel- als
auch in Mannschaftssportarten
3. Ehrenpreise
der JUry
3.1 }> ein Sportverein, eine Sportinstitution oder eine
Persönlichkeit, die im Breitensport besondere Akzente
gesetzt habenIhat,
3.2 }> eine Persönlichkeit, die sich um den Sport in Erftstadt
jahrelang besonders verdient gemacht hat.
· überregionale Leistungen in Altersklassen
· überregionale Leistungen im Behindertensport
. Inhaberinnen des Deutschen Sportabzeichens in Gold
·
mit einer besonders hohen Anzahl von Wiederholungen
1.-3. Platz beim Landessportfest der Schulen in NRW
4. Mannschaften
· Mannschaften, die in der Hauptklasse bzw. in einer
Schüler- und Jugendklasse in einer höheren Spielklasse
spielen bzw. den Aufstieg in eine der höheren Spielklassen geschafft haben, können geehrt werden.
4. Auswahlverfahren
Der Zeitraum für erbrachte Leistungen ist vom 1. September
des Vorjahres bis 31. August eines jeden Jahres.
Die zur Ehrung vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler
können von den Sportvereinen, den Fachverbänden und
Schulen jährlich bis zum 15. September dem Stadtsportverband
Erftstadt e. V. gemeldet werden. Dieser kann eigene Vorschläge
machen.
-5-
bisherige
Fassung
neue Fassung
Der SSV Erftstadt e. V. prüft die eingereichten Vorschläge und
stellt die Übereinstimmung mit den Richtlinien fest. Die
geprüften Vorschlagslisten werden einer Auswahlkommission
(Jury) vorgelegt; diese legt die endgültigen Nominierungen fest.
Der Auswahlkommission (Jury) gehören
je ein Vertreter der im Rat der Stadt Erftstadt vertretenen
Fraktionen,
zwei Vertreter des Stadtsportverbandes,
zwei Vertreter der Stadtverwaltung,
ein Medienvertreter (einzuladen über die Verwaltung)
an.
Die zu ehrenden "Sportlerin, Sportler und Mannschaft des
Jahres" werden von den Erftstädter Bürgerinnen und Bürgern
ermittelt.
5. Breitensport
·
Es kann eine Persönlichkeit, ein Sportverein oder eine
Sportinstitution
geehrt werden, der I die speziell im
Breitensport besondere Akzente gesetzt hat I haben.
Neben den traditionellen Angeboten in diesem Bereich
sind neue Ideen und Aktivitäten zu berücksichtigen, die
dazu dienen, Menschen Spaß an Sport, Bewegung und
körperlicher Herausforderung nahezubringen.
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bisherige
6.
Förderer des Sports
.
7.
Fassung
Einmal jährlich kann eine Persönlichkeit geehrt werden,
die sich um den Sport in Erftstadt jahrelang besonders
verdient gemacht hat. Der Förderer I die Förderin des
Sports in Erftstadt kann von Erftstädter Sportvereinen
zur Förderung vorgeschlagen werden.
Auswahlverfahren
Der Zeitraum für erbrachte Leistungen ist vom
1. September des Vorjahres bis 31. August eines jeden
Jahres.
Die zur Ehrung vorgesehenen Sportlerinnen sind dann von
den Sportvereinen und Schulen jährlich bis zum
15. September dem Stadtsportverband Erftstadt zu benennen.
Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine
Auswahlkommission. Die zu ehrenden Sportler werden dann
von den Erftstädter Bürgerinnen ermittelt.
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