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Beschlussvorlage (Anlage 1 Richtlinien )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
220 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
16.04.09, 06:40
Aktualisiert
16.04.09, 06:40
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Inhalt der Datei

bisherige Fassung Richtlinien für die Sportlerehrun in der Stadt Erftstadt neue Fassung Richtlinien für die Sportlerehrung Erftstadt der Stadt Die Stadt Erftstadt ehrt Ende eines jeden Jahres die Sportlerinnen und Sportler, die sich durch besondere LeistunQen ausgezeichnet haben und deren Fairplay eine Auszeichnung rechtfertigt. Die Stadt Erftstadt ehrt in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband Erftstadt e. V. am Ende eines jeden Jahres die Sportlerinnen und Sportler, die sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben und deren Fairplay eine Auszeichnung rechtfertigt. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, . . . die ihren Wohnsitz in Erftstadt haben und I oder für einen Erftstädter Sportverein gestartet sind und die einen persönlichen Bezug zur Stadt Erftstadt haben. ~ die ihren Wohnsitz in Erftstadt haben o und / oder ~ für einen ErftstSdter Sportverein gestartet sind Es müssen folgende Leistungen in Wettbewerben der Hauptklasse I Meisterklasse eines Fachverbandes im Deutschen Sportbund erfüllt sein: - /!~ / -2 - bisherige neue Fassung Fassung Kateaorien: 1. Paralympics und olympische Disziplinen . Teilnehmerinnen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften . Inhaberinnen von Welt-, Europa- und Deutschen Rekorden . . . . . Mitwirkung in der ersten Vertretung einer Nationalmannschaft Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, auch ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind 1.-8. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft 1.-6. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW 1.-3. Platz bei einer Landesmeisterschaft oder Westfalenmeisterschaft (Teilraum NRW) 1. ..SpanIerin, Soonler und Mannschaft des Jahreslt In dieser Kategorie müssen für die Meldung folgende Leistungen in Wettbewerben der Hauptklasse/Meisterklasse eines Fachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund (DOS8) erfüllt sein: 1.1 Olympische, nichtolympische Disziplinen sowie ParaIympics und Meisterschaften für Menschen mit Behinderungen ~ Teilnahme an Olympischen Spielen, Paralympics, Weltund Europameisterschaften, Deutsche Meisterschaften ~ Inhaberinnen und Inhaber von Welt-, Europa- und Deutschen Rekorden, ~ Mitwirkung in einer Nationalmannschaft, ~ Sportlerinnen und Sportler Lorbeerblatt verliehen wurde, denen das Silberne -- (- -3- bisherige Fassung neue Fassung ? 1.-6. Platz bei einer NRW-Meisterschaft, 1.-3. Platz bei einer Landesmeisterschaft, Rheinischenoder Westfalenmeisterschaft (Teilraume NRW) 2. Nichtolvmpische 2. Disziplinen · 1.-3. Platz sowie Teilnehmer bei Welt-, Europa- und Deutschen Meisterschaften · Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, . auch ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind 1. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW Sonderehrungen 2.1 Darüber hinaus können aktive Sportlerinnen und Sportler geehrt werden, die anderweitig besondere sportliche Leistungen erbracht haben: 2.2 P. Schülerpreis: herausragende Talente, Leistungen und Erfolge im Schüler- und Jugendbereich sowohl in Einzel- als auch in Mannschaftssportarten (soweit nicht schon unter Kat. 1 aufgestellt), p. Seniorenpreis: Altersklassen überregionale Leistungen (soweit nicht schon unter Kat. 1 aufgestellt), p. Preis für Menschen mit Behinderuna: Leistungen in im Behindertensport überregionale (soweit nicht schon unter Kat. 1 aufgestellt). 2.3 ~ Deutsches p. S/Jortabzeichen: Inhaberinnen und Inhaber des Deutschen Sportabzeichens in Gold mit einer besonders hohen Anzahl von Wiederholungen, Schulmannschaften: 1.-3. Platz beim Landessportfest der Schulen in NRW. ') - .J - - 4- bisherige 3. Weitere neue Fassung Fassung Ehrungen Geehrt werden können aktive Sportlerinnen, die anderweitig besondere sportliche Leistungen erbracht haben: . herausragende Talente, Leistungen und Erfolge im Schülerlnnen- und Jugendbereich sowohl in Einzel- als auch in Mannschaftssportarten 3. Ehrenpreise der JUry 3.1 }> ein Sportverein, eine Sportinstitution oder eine Persönlichkeit, die im Breitensport besondere Akzente gesetzt habenIhat, 3.2 }> eine Persönlichkeit, die sich um den Sport in Erftstadt jahrelang besonders verdient gemacht hat. · überregionale Leistungen in Altersklassen · überregionale Leistungen im Behindertensport . Inhaberinnen des Deutschen Sportabzeichens in Gold · mit einer besonders hohen Anzahl von Wiederholungen 1.-3. Platz beim Landessportfest der Schulen in NRW 4. Mannschaften · Mannschaften, die in der Hauptklasse bzw. in einer Schüler- und Jugendklasse in einer höheren Spielklasse spielen bzw. den Aufstieg in eine der höheren Spielklassen geschafft haben, können geehrt werden. 4. Auswahlverfahren Der Zeitraum für erbrachte Leistungen ist vom 1. September des Vorjahres bis 31. August eines jeden Jahres. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler können von den Sportvereinen, den Fachverbänden und Schulen jährlich bis zum 15. September dem Stadtsportverband Erftstadt e. V. gemeldet werden. Dieser kann eigene Vorschläge machen. -5- bisherige Fassung neue Fassung Der SSV Erftstadt e. V. prüft die eingereichten Vorschläge und stellt die Übereinstimmung mit den Richtlinien fest. Die geprüften Vorschlagslisten werden einer Auswahlkommission (Jury) vorgelegt; diese legt die endgültigen Nominierungen fest. Der Auswahlkommission (Jury) gehören je ein Vertreter der im Rat der Stadt Erftstadt vertretenen Fraktionen, zwei Vertreter des Stadtsportverbandes, zwei Vertreter der Stadtverwaltung, ein Medienvertreter (einzuladen über die Verwaltung) an. Die zu ehrenden "Sportlerin, Sportler und Mannschaft des Jahres" werden von den Erftstädter Bürgerinnen und Bürgern ermittelt. 5. Breitensport · Es kann eine Persönlichkeit, ein Sportverein oder eine Sportinstitution geehrt werden, der I die speziell im Breitensport besondere Akzente gesetzt hat I haben. Neben den traditionellen Angeboten in diesem Bereich sind neue Ideen und Aktivitäten zu berücksichtigen, die dazu dienen, Menschen Spaß an Sport, Bewegung und körperlicher Herausforderung nahezubringen. --) - -6- bisherige 6. Förderer des Sports . 7. Fassung Einmal jährlich kann eine Persönlichkeit geehrt werden, die sich um den Sport in Erftstadt jahrelang besonders verdient gemacht hat. Der Förderer I die Förderin des Sports in Erftstadt kann von Erftstädter Sportvereinen zur Förderung vorgeschlagen werden. Auswahlverfahren Der Zeitraum für erbrachte Leistungen ist vom 1. September des Vorjahres bis 31. August eines jeden Jahres. Die zur Ehrung vorgesehenen Sportlerinnen sind dann von den Sportvereinen und Schulen jährlich bis zum 15. September dem Stadtsportverband Erftstadt zu benennen. Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine Auswahlkommission. Die zu ehrenden Sportler werden dann von den Erftstädter Bürgerinnen ermittelt. -- {-