Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
02.12.2009
ö. S.
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
330/2009
nö. S. TOP
10
13.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Ortsteil Stommeln, Sportpark Stommeln, Freibad
Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad
und Hallenbad
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden.
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger/Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln, Sportpark Stommeln.
Ziel der Planung ist die Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen, hier:
Erweiterung des Freibades um ein Hallenbad, planungsrechtlich zu sichern.
-1-
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
– Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
ERLÄUTERUNGEN:
Die Stadt Pulheim betreibt derzeit zwei öffentliche Bäder, das Hallenbad in Pulheim und das Freibad im Ortsteil Stommeln. Da sich für das Hallenbad ein erheblicher Sanierungsbedarf abzeichnete, hat die Stadt Pulheim 2007 die Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen mbH & Co. KG (GMF) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die die Entwicklung
eines zukunftsfähigen Bäderkonzeptes für die Stadt Pulheim zum Inhalt hat.
Fazit dieser Studie ist die Empfehlung, anstelle einer - in Bezug auf die Kosten einem Neubau
gleichenden - Generalsanierung des Hallenbades einen Neubau auf dem Gelände des Freibades
Stommeln vorzunehmen. Hierzu fasste der Rat der Stadt Pulheim am 30.06.2009 den Beschluss.
Ziel und Zweck der Planung des Bebauungsplanes 44 Stommeln ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hallenbades in Ersatz der bisherigen Funktionsgebäude des Freibades. Aufgabenstellung der parallel zu diesem Verfahren laufenden Planung
für das neue Badgebäude - beauftragt ist das auf die Planung und Errichtung von Bädern spezialisierte Büro Krieger - ist die Entwicklung eines Sport- und Freizeitbades unter Entwicklung von Alternativen. Eine Entscheidung über das Konzept und damit über die Größe des Bades ist auch
abhängig von der Kostenentwicklung der Planung.
Um dennoch eine zeitnahe Realisierung (es besteht ein deutlicher Zeitdruck, der sich aus dem
erheblichen Sanierungsbedarf des bestehenden Hallenbades ableitet) auch planrechtlich vorzubereiten, wird bereits parallel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgenommen. Dargestellt wird hierfür der Bereich, welcher sich nach derzeitigem Entwurfsstand als
Baufläche für die neuen Gebäude abzeichnet. Sollte das Konzept aus Kostengründen nicht vollständig umgesetzt werden können, würde der Bebauungsplan dennoch das Planrecht für eine
vollständige Planung schaffen, um eine spätere Erweiterung zu ermöglichen.
Bei vollständiger Umsetzung des Konzeptes würde sich ein Sport- und Freizeitbad entwickeln,
welches am Standort Stommeln neben dem Freibad ein Hallenbad mit Sport- und Bewegungsbecken, einem Kinderbereich und voraussichtlich an den Hangbereich anschließend einen Saunabereich mit Außenanlagen umfasst. Die Betriebszeiten werden bis in den späten Abend reichen, außerdem werden in gewissen Abständen nächtliche Öffungen erwogen. Die Stellplatzanlagen werden im Bereich der bestehenden Parkplatzanlagen erweitert werden, Planungen hierzu liegen
noch nicht vor. Im Zuge der weiteren Planungen werden Gutachten erstellt, neben dem Umweltbericht ist insbesondere eine Schallschutzuntersuchung zu nennen.
-2-