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Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
355 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St) Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St) Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St) Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St) Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St) Beschlussvorlage (beg zur frühz. Beteiligung 44 St)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Abteilung 610 Planung Stand November 2009 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Stand November 2009 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis Seite 3 2. Räumlicher Geltungsbereich Seite 3 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Seite 3 4. Bestand Seite 3 5. Planungsziel Seite 4 6. Erschließung Seite 4 7. Umweltbericht Seite 4 Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 2 von 6 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln 1. Stand November 2009 Planerfordernis Die Stadt Pulheim betreibt derzeit zwei öffentliche Bäder, das Hallenbad in Pulheim und das Freibad im Ortsteil Stommeln. Da sich für das Hallenbad ein erheblicher Sanierungsbedarf abzeichnete, hat die Stadt Pulheim 2007 die Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen mbH & Co. KG (GMF) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die die Entwicklung eines zukunftsfähigen Bäderkonzeptes für die Stadt Pulheim zum Inhalt hat. Fazit dieser Studie ist die Empfehlung, anstelle einer - in Bezug auf die Kosten einem Neubau gleichenden - Generalsanierung des Hallenbades einen Neubau auf dem Gelände des Freibades Stommeln vorzunehmen. Hierzu fasste der Rat der Stadt Pulheim am 30.06.2009 den Beschluss. Der in Rede stehende Bereich ist durch den seit 1983 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 Stommeln beplant mit der Festsetzung Sondergebiet (§ 10 BauNVO 1977), Sondergebiet I Vollgeschoss, vorhandene Schwimmbadanlage und Sondergebiet II Vollgeschosse, Untergeschoss überflutbar. Im eingeschossigen Bereich befinden sich die baulichen Anlagen für das Freibad. Der als Höchstgrenze zweigeschossig festgesetzte Bereich ist mit Anlagen wie Fahrradabstellplätzen, Garagen und Carports bebaut. Die Errichtung eines Hallenbades in diesem Bereich ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 Stommeln planungsrechtlich nicht möglich. Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln mit der Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) und der konkreten städtebaulichen Vorgaben hinsichtlich der Nutzung und Lage der Gebäude auf dem Grundstück sowie der Erweiterung der Stellplatzanlage ermöglichen die Realisierung eines Hallenbades. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln umfasst den Bereich zwischen der Ingendorfer Straße, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Ingendorfer Straße 28 bis 34, dem Fliestedener Weg, der Zuwegung zum Freibad bis hin zur B 59 und der B 59. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 Stommeln liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellten Grünfläche mit den Planzeichen „Parkanlage, Badeplatz/Freibad“ und Verkehrsfläche/ Parkplatz“. Mit der zur Zeit im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanänderung, Teilbereichsänderung 16.3 Stommeln wird die Voraussetzung für den Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln geschaffen. Die Teilbereichsänderung 16.3 Stommeln hat die Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz/ Freibad und Hallenbad zum Inhalt, so dass § 8 Abs. 2 BauGB eingehalten wird. 4. Bestand Derzeit ist in dem Geltungsbereich das Freibad Stommeln mit Liegewiese, den erforderlichen baulichen Anlagen wie Umkleide/ Technik, Fahradabstellplätzen, PKW- Stellplätzen, Garagen, Carports sowie einem Kiosk vorhanden. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 3 von 6 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln 5. Stand November 2009 Planungsziel Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 44 Stommeln ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hallenbades in Ersatz der bisherigen Funktionsgebäude des Freibades. 6. Erschließung Die Erschließung erfolgt über den Fliestedener Weg. Hier ist auch eine Bushaltestelle vorhanden und somit eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. 7. Umweltbericht 7.1 Einleitung Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet. Diese Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dargestellt. Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es werden Überlegungen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen angestellt. Wesentliche Teile des Umweltberichts sind außerdem Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten. 7.2 Darstellung der in den Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten, für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden müssen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 4 von 6 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Stand November 2009 Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 1 Abs.6, Nr. 7). Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr.7b und § 1a Abs. 4 Eingriffsregelung (§1a Abs. 3) Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes sind • der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als • Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, • Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen • Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), • Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, • Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, • der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, • Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, • die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch (§ 1a Abs.2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Landeswassergesetz Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Wasserschutzgebietsverordnung Chorbusch Schutzgut Luft Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 5 von 6 BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Stand November 2009 Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Schutzgut Klima Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Schutzgut Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden. Die Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens ist erforderlich, um diese Belange zu ermitteln, zu gewichten und ggf. durch die Planung entstehende Konflikte über geeignete Festsetzungen zu bewältigen. Pulheim, den 16.11.2009 Planungsabteilung Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 6 von 6