Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.11.2009
X
10.11.2009
X
Buir
(Verfasser/in)
443/2009
nö. S. TOP
29.09.2009
(Datum)
BETREFF:
30. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom
19.12.1984
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
41.060 €
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
4
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
41.060 €
*€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010
bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem
Fachbudget 600.230 Straßen (siehe Vorlage 390/2009).
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
2. der Rat der Stadt Pulheim beschließt
die 30. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
-1-
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984.
ERLÄUTERUNGEN:
ERLÄUTERUNGEN:
Änderung der Gebührensätze
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung 2010 müssen neu festgesetzt werden
- siehe Vorlage-Nr. 390/2009 / Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2010
sowie Anlage 1.
Die Gebührensätze für 2010 verändern sich wie folgt:
Anliegerverkehr
innerörtlichen Verkehr
überörtlichen Verkehr
2010
0,97 €
1,01 €
0,95 €
2009
1,14 €
1,18 €
1,12 €
Manuelle Handreinigung
7,15 €
7,67 €
Änderung des Straßenverzeichnisses
Da sich im Laufe des Jahres 2009 verschiedene straßenbauliche Veränderungen im
Stadtgebiet ergeben haben (Es wurden neue Straßen benannt, andere müssen durch bauliche Veränderungen umklassifiziert werden) ist das derzeitige Straßenverzeichnis als Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nicht mehr auf dem
aktuellsten Stand.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen müssen in das Straßenverzeichnis als
Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung eingefügt werden.
-2-