Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,9 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage Nr: 443/2009
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Änderung der Gebührensätze
30. Änderung vom ................der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV.NRW.S.380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher
Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NW S. 706, 1976 S.12), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S.390) und der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV.NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. 2008 S.394) hat
der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ………. folgende 30. Änderung der Satzung
vom 19.12.1984 beschlossen:
Artikel I
§ 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung:
Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu
leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je
Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die
überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
c) dem überörtlichen Verkehr dient
0,97 €
1,01 €
0,95 €
Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen,
Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich
einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite
7,15 €
Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr
entsprechend.
Artikel II
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom
19.12.1984 tritt zum 01.01.2010 in Kraft.