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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 443/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,9 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 443/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 443/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr: 443/2009 Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Änderung der Gebührensätze 30. Änderung vom ................der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW.S.380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NW S. 706, 1976 S.12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S.390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. 2008 S.394) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ………. folgende 30. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen: Artikel I § 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung: Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient b) dem innerörtlichen Verkehr dient c) dem überörtlichen Verkehr dient 0,97 € 1,01 € 0,95 € Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite 7,15 € Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Artikel II Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2010 in Kraft.