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Beschlussvorlage (Sanierung altes Rathaus Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
26.11.2009
Erstellt
30.11.09, 21:42
Aktualisiert
30.11.09, 21:42
Beschlussvorlage (Sanierung altes Rathaus Pulheim) Beschlussvorlage (Sanierung altes Rathaus Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau III / 26 - Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin 26.11.2009 ö. S. X Herr Batist (Verfasser/in) 438/2009 nö. S. TOP 6 12.11.2009 (Datum) BETREFF: Sanierung altes Rathaus Pulheim - Vorstellung der Pläne Umbaumassnahmen und Innenausbau VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die anliegenden Ausführungspläne sowie das Gestaltungskonzept zum Innenausbau zustimmend zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Als Anlagen sind die Ausführungspläne sowie ein Gestaltungskonzept für den Innenausbau beigefügt. Die Verwaltung wird die Unterlagen im Rahmen der Sitzung mündlich erläutern. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Ausführung der Maßnahme noch nicht begonnen werden kann. Hintergrund ist, dass die Planungsbüros nach Abschluss der Ausführungsplanung auf der Grundlage der für die Ausschreibungen erstellten Leistungsverzeichnisse eine aktualisierte Kostenberechnung durchgeführt haben. Hierbei ist eine deutliche Unterdeckung festgestellt worden. -1- Derzeit werden noch gemeinsam mit der Mieterin die erforderlichen Ausstattungstandards überprüft. Es konnten bereits Einsparpotentiale gefunden werden. Dennoch wird nach heutigem Kenntnisstand eine Nachfinanzierung in einer Größenordnung von ca. 5 – 7 Prozent erforderlich werden. Die Verwaltung wird die Prüfungen rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zum Abschluss bringen und dem Rat den tatsächlichen Finanzbedarf sowie die Ursachen in einer gesonderten Vorlage für die Sitzung am 15.12.2009 zur Entscheidung vorlegen. -2-