Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.10.2009
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
428/2009
nö. S. TOP
16.09.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Änderung der Darstellung Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Parkplatzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad
und Hallenbad
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren der Teilbereichsänderung Nr. 16. 3 Ortsteil Stommeln, des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, gemäß Ziffer 4.3 der Zuständigkeitsordnung i. V .m. § 41
Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu.
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Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a der Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln, Bereich Sportpark Stommeln,
Freibadgelände. Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan (BP 44 Stommeln) zu schaffen, der die Art der Bodennutzung
nach den voraussichtlichen Bedürfnissen, hier Erweiterung des Freibades um ein Hallenbad,
planungsrechtlich verbindlich sichert.
Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln sind aus anliegender
Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regionalplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden)
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585) für die Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim durchzuführen.
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 wurde unter Top 17 über den Neubau eines Hallenbades in Stommeln beraten und unter Punkt 7 beschlossen, durch den Umwelt -und Planungsausschuss die notwendigen Beschlüsse zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens fassen zu
lassen.
Es ist zunächst der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim zu ändern um die planungsrechtliche
Voraussetzung für einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln) zu erhalten, da der
derzeitige Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim den Bereich des Freibades, der als Standort für
ein Hallenbad beabsichtigt ist, als Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und als
Parkplatzfläche darstellt.
Als planungsrechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan wird die Darstellung Grünfläche,
Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad sowie die Darstellung als Parkplatzfläche in Fläche für
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Hallenbad geändert. Auf dieser
Grundlage ist die Möglichkeit für eine verbindliche Planung geschaffen welche die Lage der Bauflächen, der notwendigen Parkplätze sowie weiterer erforderlicher Anlagen regeln wird.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zur Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil
Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen und bei der Regionalplanungsbehörde die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LPIG) zu stellen.
Hinweis: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem einzusehen.
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