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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Änderung der Darstellung Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Park-platzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Hallenbad 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung ge-mäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Änderung der Darstellung Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Park-platzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Hallenbad
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung ge-mäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände
Änderung der Darstellung Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Park-platzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Hallenbad
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung ge-mäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.10.2009 X Frau Foitzik (Verfasser/in) 428/2009 nö. S. TOP 16.09.2009 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibadgelände Änderung der Darstellung Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Parkplatzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Hallenbad 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren der Teilbereichsänderung Nr. 16. 3 Ortsteil Stommeln, des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, gemäß Ziffer 4.3 der Zuständigkeitsordnung i. V .m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. -1- Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a der Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln, Bereich Sportpark Stommeln, Freibadgelände. Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan (BP 44 Stommeln) zu schaffen, der die Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen, hier Erweiterung des Freibades um ein Hallenbad, planungsrechtlich verbindlich sichert. Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regionalplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 32 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) für die Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim durchzuführen. - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 wurde unter Top 17 über den Neubau eines Hallenbades in Stommeln beraten und unter Punkt 7 beschlossen, durch den Umwelt -und Planungsausschuss die notwendigen Beschlüsse zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens fassen zu lassen. Es ist zunächst der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim zu ändern um die planungsrechtliche Voraussetzung für einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln) zu erhalten, da der derzeitige Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim den Bereich des Freibades, der als Standort für ein Hallenbad beabsichtigt ist, als Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und als Parkplatzfläche darstellt. Als planungsrechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan wird die Darstellung Grünfläche, Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad sowie die Darstellung als Parkplatzfläche in Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Badeplatz / Freibad und Hallenbad geändert. Auf dieser Grundlage ist die Möglichkeit für eine verbindliche Planung geschaffen welche die Lage der Bauflächen, der notwendigen Parkplätze sowie weiterer erforderlicher Anlagen regeln wird. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zur Teilbereichsänderung Nr. 16.3 - Ortsteil Stommeln des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen und bei der Regionalplanungsbehörde die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LPIG) zu stellen. Hinweis: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem einzusehen. -2-