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Beschlussvorlage (NS RAT 30 06 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Beschlussvorlage (NS RAT 30 06 2009) Beschlussvorlage (NS RAT 30 06 2009)

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Inhalt der Datei

Niederschrift der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 TOP 16 Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung Vorlage: 182/2009 Bürgermeister Dr. Morisse lässt über folgenden Beschlussentwurf abstimmen: Beschluss: 1. Der Rat nimmt die allgemeinen Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt, die Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern und Gewerbetreibenden, die über eine der Meisterprüfung vergleichbare Qualifikation verfügen, die Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den städt. Friedhöfen möglich zu machen. Beratungsergebnis: Einstimmig TOP 17 Neubau eines Hallenbades in Stommeln Vorlage: 280/2009 Fraktionsvorsitzende Kilias (FDP) äußert sich kritisch zu der aktualisierten Kostenschätzung und erklärt, dass dieses Projekt für ihre Fraktion so im Haushalt nicht darstellbar sei. Beigeordneter Thelen weist darauf hin, dass die Architekten, die den Auftrag bekommen, die Anweisungen erhalten, eine Alternativplanung zu entwickeln. Die Grundsatzentscheidung über den Standard des Hallenbades müsse dann zu gegebener Zeit im Rat getroffen werden. Nach kurzer Diskussion lässt Bürgermeister Dr. Morisse über folgenden Beschlussentwurf abstimmen: Beschluss: 1. Der Rat nimmt das von der Firma GMF erstellte Pflichtenheft mit Raum- und Flächenprogramm, zum Neubau des Hallenbades mit Sauna am Standort Stommeln einschließlich der aktualisierten Grobkostenschätzung sowie die beigefügten Anlagen zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt auf dieser Grundlage ein (europaweites) VOF-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Generalplaners durchzuführen. Gleichzeitig soll auch die Auswahl eines geeigneten Projektleiters / Projektsteuerers über ein (europaweites) VOF-Verfahren erfolgen. 3. Mit der Vorbereitung und Durchführung der VOF-Verfahren sowie mit der Erstellung der Vertragsunterlagen für Generalplaner, Projektsteuerer / -leiter und Bauherrenberatung soll ein geeignetes Büro beauftragt werden. 4. Der Rat beschließt zudem eine geeignete Firma mit der Bauherrenberatung zu beauftragen, die die Stadt insbesondere auch aus dem Blickwinkel des Betreibers während des gesamten Bauverlaufs berät. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die sich nach der aktualisierten Kostenschätzung ergebenden höheren Baukosten i.H.v. 12.500.000,- € netto bzw. 14.875.000,- € brutto (zzgl. Abrisskosten des Hallenbades Pulheim i.H.v. 497.550 netto bzw. 592.085 brutto) aus heutiger Sicht nicht finanzierbar sind, da die Grenze der Nettoneuverschuldung bereits nach der bestehenden Finanzplanung erreicht ist. In das Pflichtenheft zur VOF-Ausschreibung soll daher die Vorgabe aufgenommen werden, dass Seite 20 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 gemeinsam mit dem Planungsentwurf Einsparvorschläge eingereicht werden müssen, durch die der Neubau im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel (9.663.866 € netto bzw. 11.500.000 € brutto) ermöglicht wird. Diese Einsparvorschläge können sich sowohl auf das Angebot (z.B. Sauna, Sprungturm, etc) als auch auf die Material- und Ausstattungsqualitäten beziehen. Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt nach Deckungsmöglichkeiten zur Finanzierung des ungedeckten Mehrbedarfs i.H.v. 2.921.080 € netto bzw. 3.476.085 € brutto zu suchen. 6. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Eingaben von Vereinen, Nutzern und Anwohnern sowie deren Beteiligung sollen nach Beauftragung des Generalplaners im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung bzw. im Rahmen des noch einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens erfolgen. 7. Der Rat beauftragt den Umwelt- und Planungsausschuss die notwendigen Beschlüsse zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu fassen. 8. Die endgültige Bauentscheidung erfolgt nach Vorlage der Kostenberechnung im Rahmen der Ausführungsplanung. Beratungsergebnis: 45 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen Hinweis: In der Vorlage muss auf Seite 4 bei den Erläuterungen zu 5) im letzten Satz des dritten Absatzes das Wort “Kostenschätzung“ durch “Kostenberechnung“ ersetzt werden. Es folgt eine Pause von 21:10 Uhr bis 21:20 Uhr. Seite 21