Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
17.04.09, 06:40
Aktualisiert
17.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 207/2009
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 09.04.2009
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
23.04.2009
Bemerkungen
Anregung bzgl. Änderung des Streckenverlaufs des Erftstadt-Laufes
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich des Erftstadtlaufes 2009 liegt mir noch kein Antrag auf Genehmigung der
Veranstaltung (Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme des öffentlichen
Verkehrsraums) vor. Insoweit kann auch keine Aussage zur Streckenführung getätigt werden.
Angenommen, die Streckenführung bliebe gegenüber 2008 unverändert, so wäre diese wie folgt:
Markt – Bonner Straße – Weiher – Auf dem Graben – Weltersmühle – Bonifatiusweg –
Vilskaul – Am Böttchen – Am Qualenberg – Am Karwinkel – St. Servatius – Richardstraße –
Hildegardweg – Schlosspark – Hildegardweg – Wokinghamplatz –Bonner Straße –
Steinstraße – Schloßstraße – Markt -.
Der Antragsteller selber ist durch die Streckenführung nicht tangiert, wohl aber seine in der
Zehntstraße wohnende bedürftige Schwiegermutter, wo sich ein Notfallbesuch ergeben könnte.
Straßenrechtliche Sondernutzungen und die damit verbundenen Sperrmaßnahmen werden immer
mit der hauptamtlichen Feuerwache abgesprochen und entsprechende Ausweichstrecken für
Rettungsfahrzeuge werden erarbeitet. In diesem Fall besteht während der straßenrechtlichen
Sperrmaßnahmen die Möglichkeit, dass Rettungsfahrzeuge über die Bundesstraße 265 n –
Klosterstraße in die Altstadt Lechenichs und somit in die Zehntstraße gelangen können.
Darüber hinaus wird immer dafür Sorge getragen, dass die Interessen der Anlieger gegenüber den
Interessen der Sondernutzungsinhaber nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
In Vertretung
(Erner)
Erster Beigeordneter