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Bürgerantrag (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
48 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
27.03.09, 06:41
Aktualisiert
27.03.09, 06:41
Bürgerantrag (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zum B 216/ 2008 Anregung bzgl. verkehrsberuhigender Maßnahmen auf der Straße "Am Flutgraben" Lt. Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 28.10.2008 soll geprüft werden, ob auf der Straße "Am Flutgraben" in Höhe Schulstraße die Ausweisung eines Fußgängerüberweges möglich ist. Zusammen mit der Kreispolizeibehörde habe ich vor Ort die Sachlage begutachtet. Grundsätzlich sind Fußgängerüberwege lt. den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Im Kreuzungsbereich Schulstraße/ Am Flutgraben besteht keine geeignete Stelle, die Fußgänger gebündelt über die Straße zu führen. Die Hauptzielrichtung der Fußgänger in dem genannten Kreuzungsbereich erstreckt sich von der Schulstraße in die Pfarrer- WeissenfeldStraße. Hierbei wird der Kreuzungsbereich südlich der Schulstraße überquert. Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist hier jedoch aufgrund fehlender Aufstellflächen für die Fußgänger gerade an dieser Stelle nicht möglich. Ein Fußgängerüberweg auf der Straße "Am Flutgraben" nördlich der Schulstraße würde von den Fußgängern voraussichtlich u.a. wegen der längeren Wegstrecke nicht angenommen werden. Das Anlegen eines Fußgängerüberweges kann daher an dieser Stelle nicht befürwortet werden. Auch bauliche Einengungen , die die Überquerungslänge für die Fußgänger verkürzen könnten, sind aufgrund der vorhandenen Fahrkurven für größere Fahrzeuge (u.a. Müllfahrzeug, landwirtschaftliche Fahrzeuge) nicht möglich. Wegen der o.g. Gründe kann das Anlegen eines Fußgängerüberweges Flutgraben" in Höhe Schulstraße nicht befürwortet werden. auf der Straße "Am