Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
157 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
16.04.09, 06:40
Aktualisiert
16.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
I
!
Stadtverwaltung
StadtverwaltunQ.
. Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10.50374
Erftstadt
STAD
ERFTSTAD
Rechtsanwälte
Streck, Mack und Schwedhelm
Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11
50858 Köln
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Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
T elefon-Durchwahl
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Datum
Schulverwaltungsamt
Holzdamm 10
Herr Stenzel
02235/409-312
4022-00
19.03.2009
Erftstadtlauf/Citylauf
Erftstadt
Ihr Schreiben vom 05.03.2009 (100/jo) hier eingegangen
am 09.03.2009
Sehr geehrter Herr Dr. Alvermann,
Ihr o. g. Schreiben ist von Herrn Bürgermeister Bösche an mich zur Beantwortung weitergeleitet
worden.
Zu Ihren Ausführungen möchte ich einleitend richtig stellen, dass Ihr Mandant in den letzten
Jahren nicht der alleinige Veranstalter des Erftstadtlaufs war. Die Stadt Erftstadt ist über einen
politischen Antrag vom Sportausschuss im Jahre 2004 aufgrund eines seinerzeit einstimmig
gefassten Beschlusses beauftragt worden, einen Volkslauf in Erftstadt zu veranstalten. Die
Stadt Erftstadt hat darauf hin ab dem Jahre 2004 mit wechselnden Kooperationspartnern den
sog. Erftstadtlauf organisiert und durchgeführt. An diesen Kooperationsgemeinschaften war der
VfB Erftstadt stets beteiligt.
Für das Jahr 2008 bestand Einvernehmen - u. a. auch im Sportausschuss - ,dass der VfB
Erftstadt als eingetragener Verein zunächst den 5. Erftstadtlauf organisatorisch "abwickelt". Eine
entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung für den Sportausschuss ist Ihrem
Mandanten seinerzeit zugegangen. Der Sportausschuss hat die vg. Stellungnahme am
09.04.2008 zur Kenntnis genommen. Entgegen den Behauptungen Ihres Mandanten ist mithin
ein förmlicher Beschluss des Sportausschusses nicht erfolgt. Zudem wurde dem Rat am
19.06.2008, ebenso wie dem Sportausschuss, die Beantwortung einer Anfrage eines
Stadtverordneten vom 13.02.2008 zur Kenntnis gegeben.
Darin wurde klargestellt, dass es keinen "Ausstieg" der Stadt Erftstadt aus dem Erftstadtlauf
gibt. Darüber hinaus wurde erläutert, dass ein Sportereignis von der Größenordnung des
Erftstadtlaufs nur von einem eingetragenen Verein durchgeführt werden könne. Dies sollte
zunächst nur für das Jahr 2008 der VfB Erftstadt sein.
Schon in diesem Antwortschreiben, welches dem Rat der Stadt Erftstadt vorgelegt wurde, hat
die
Stadtverwaltung
darauf
hingewiesen,
dass
die
Organisationsstruktur
des
Laufsportereignisses
für die Jahre 2009 ff weiter
Besuchszeiten:
montags
freitags
von 06.00-12.00
donnerstegs außerdem
von 14.00-16.00
Ordnungsamt donnerstags
von 14.00-16.00
Sozialamt donnerstags
von 14.00-16.00
Sozialamt mittwoclis ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteilung mittwochs nur nech Vereinbarung
-
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
professionalisiert
Bauordnungsamt
montags von 06.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr
donnerstags von 06.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreisspar1<asseKöln 0191000100 (BLZ 370 502 99)
VR-Bank BrOhl-Erftstadi eG 10ppoo1011 (BLZ 371 61289)
Postbank Köln 38461-504 (BLZ 370100 50)
werden
sollte und
-
in
e-mail: buergermeistar@ertlstadl.da
Busverbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar Ha~estelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
RA Alvermann.
doc
Anlehnung an den "Kölner Verein für Marathon e. V." - in Erftstadt ein eigenständiger Verein
gegründet werden sollte. All dies war Ihrem Mandanten bekannt. Er war bei den jeweiligen
Sitzungen des Sportausschusses sogar zugegen. Insofern verwundert die bei Ihrem Mandanten
aufgetretene Irritation bezüglich der letztlich auch umgesetzten Gründung eines Vereins u. a.
zur Ausrichtung eines Laufsportereignisses in Erftstadt.
Des Weiteren ist richtig, dass der Förderverein Citylauf Erftstadt e. V. am 20.09.2009 eine
Laufveranstaltung durchführen wird. Nachdem zunächst der von Ihrem Mandanten gewünschte
Termin zur Durchführung des Erftstadtlaufs am 25.10.2009 durch eine andere Veranstaltung
reserviert war, liegt Ihrem Mandanten inzwischen ein Schreiben des Ordnungsamtes vom
02.02.2009 vor, aus dem hervorgeht, dass der Erftstadtlauf - wie geplant - am 25.10.2009
durchgeführt werden kann. Insofern verwahre ich mich gegen den von Ihnen geäußerten
Vorwurf der "Sabotage" durch Vertreter der Stadt Erftstadt.
Zu Ihren Fragestellungen auf den Seiten 2 und 3 Ihres Schreibens nehme ich wie folgt Stellung:
1. Die Stadt Erftstadt unterstützt - soweit dies von sporttreibenden oder organisierenden
Vereinen gewünscht wird - grundsätzlich
im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Sportveranstaltungen in Erftstadt. Dies geschieht z. B. im Hinblick auf die immer
beliebter werdenden Laufereignisse in Erftstadt sowohl bei dem Donatuslauf in Liblar im
März eines jeden Jahres als auch bei dem im Juni stattfindenden Volkslauf in Gymnich,
dem Erftstadtlauf im Oktober oder eben auch bei dem im September geplanten Citylauf
Erftstadt. Nach diesseitigen Erkenntnissen ist im Übrigen der Citylauf Erftstadt nicht als
Konkurrenzveranstaltung zum Erftstadtlauf konzipiert, sondern eher als weitere
professionelle Ergänzung aller Laufsportereignisse in Erftstadt zu verstehen.
2. Insoweit obliegt es dem VfB Erftstadt mitzuteilen, inwiefern er sich eine Unterstützung
des für den 25.10.2009 geplanten Erftstadtlaufs wünscht. Die Stadt Erftstadt wird dann
selbstverständlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin eine Unterstützung
anbieten. Es sei allerdings auch erwähnt, dass Ihr Mandant gerade im letzten Jahr stets
betont hat, dass der VfB Erftstadt eine Beteiligung der Stadt Erftstadt bei der
Organisation und Durchführung des Erftstadtlaufs nicht wünscht. Gerade er wollte eine
strikte Trennung von der Stadt Erftstadt. Hierüber gibt es Pressemitteilungen Ihres
Mandanten und einen regen Schriftverkehr. Diese Vorgänge wird er Ihnen sicherlich
vorlegen können.
3. Zu den Äußerungen in einer privaten e-mail gibt es meines Wissens ein
Antwortschreiben des Herrn Küpper vom 11.03.2009 an Sie. Da es sich dabei um einen
externen privaten Vorgang handelt, der dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung
nicht zuzuordnen ist, kann ich mich dazu nicht weiter äußern.
Sofern Sie in Ihrem Schreiben abschließend ein persönliches Gespräch anregen, kann ich
Ihnen nach Rücksprache mit dem 1. Beigeordneten, Herrn Erner, mitteilen, dass sowohl er als
auch ich zu einem Gespräch mit Ihnen gerne bereit sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Gerlach)