Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Anlage 7)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
157 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
16.04.09, 06:40
Aktualisiert
16.04.09, 06:40
Antrag (Anlage 7) Antrag (Anlage 7)

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

I ! Stadtverwaltung StadtverwaltunQ. . Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10.50374 Erftstadt STAD ERFTSTAD Rechtsanwälte Streck, Mack und Schwedhelm Wilhelm-Schlombs-Allee 7-11 50858 Köln Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in T elefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Schulverwaltungsamt Holzdamm 10 Herr Stenzel 02235/409-312 4022-00 19.03.2009 Erftstadtlauf/Citylauf Erftstadt Ihr Schreiben vom 05.03.2009 (100/jo) hier eingegangen am 09.03.2009 Sehr geehrter Herr Dr. Alvermann, Ihr o. g. Schreiben ist von Herrn Bürgermeister Bösche an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden. Zu Ihren Ausführungen möchte ich einleitend richtig stellen, dass Ihr Mandant in den letzten Jahren nicht der alleinige Veranstalter des Erftstadtlaufs war. Die Stadt Erftstadt ist über einen politischen Antrag vom Sportausschuss im Jahre 2004 aufgrund eines seinerzeit einstimmig gefassten Beschlusses beauftragt worden, einen Volkslauf in Erftstadt zu veranstalten. Die Stadt Erftstadt hat darauf hin ab dem Jahre 2004 mit wechselnden Kooperationspartnern den sog. Erftstadtlauf organisiert und durchgeführt. An diesen Kooperationsgemeinschaften war der VfB Erftstadt stets beteiligt. Für das Jahr 2008 bestand Einvernehmen - u. a. auch im Sportausschuss - ,dass der VfB Erftstadt als eingetragener Verein zunächst den 5. Erftstadtlauf organisatorisch "abwickelt". Eine entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung für den Sportausschuss ist Ihrem Mandanten seinerzeit zugegangen. Der Sportausschuss hat die vg. Stellungnahme am 09.04.2008 zur Kenntnis genommen. Entgegen den Behauptungen Ihres Mandanten ist mithin ein förmlicher Beschluss des Sportausschusses nicht erfolgt. Zudem wurde dem Rat am 19.06.2008, ebenso wie dem Sportausschuss, die Beantwortung einer Anfrage eines Stadtverordneten vom 13.02.2008 zur Kenntnis gegeben. Darin wurde klargestellt, dass es keinen "Ausstieg" der Stadt Erftstadt aus dem Erftstadtlauf gibt. Darüber hinaus wurde erläutert, dass ein Sportereignis von der Größenordnung des Erftstadtlaufs nur von einem eingetragenen Verein durchgeführt werden könne. Dies sollte zunächst nur für das Jahr 2008 der VfB Erftstadt sein. Schon in diesem Antwortschreiben, welches dem Rat der Stadt Erftstadt vorgelegt wurde, hat die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die Organisationsstruktur des Laufsportereignisses für die Jahre 2009 ff weiter Besuchszeiten: montags freitags von 06.00-12.00 donnerstegs außerdem von 14.00-16.00 Ordnungsamt donnerstags von 14.00-16.00 Sozialamt donnerstags von 14.00-16.00 Sozialamt mittwoclis ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung mittwochs nur nech Vereinbarung - Uhr Uhr Uhr Uhr professionalisiert Bauordnungsamt montags von 06.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr donnerstags von 06.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreisspar1<asseKöln 0191000100 (BLZ 370 502 99) VR-Bank BrOhl-Erftstadi eG 10ppoo1011 (BLZ 371 61289) Postbank Köln 38461-504 (BLZ 370100 50) werden sollte und - in e-mail: buergermeistar@ertlstadl.da Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Liblar Ha~estelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt RA Alvermann. doc Anlehnung an den "Kölner Verein für Marathon e. V." - in Erftstadt ein eigenständiger Verein gegründet werden sollte. All dies war Ihrem Mandanten bekannt. Er war bei den jeweiligen Sitzungen des Sportausschusses sogar zugegen. Insofern verwundert die bei Ihrem Mandanten aufgetretene Irritation bezüglich der letztlich auch umgesetzten Gründung eines Vereins u. a. zur Ausrichtung eines Laufsportereignisses in Erftstadt. Des Weiteren ist richtig, dass der Förderverein Citylauf Erftstadt e. V. am 20.09.2009 eine Laufveranstaltung durchführen wird. Nachdem zunächst der von Ihrem Mandanten gewünschte Termin zur Durchführung des Erftstadtlaufs am 25.10.2009 durch eine andere Veranstaltung reserviert war, liegt Ihrem Mandanten inzwischen ein Schreiben des Ordnungsamtes vom 02.02.2009 vor, aus dem hervorgeht, dass der Erftstadtlauf - wie geplant - am 25.10.2009 durchgeführt werden kann. Insofern verwahre ich mich gegen den von Ihnen geäußerten Vorwurf der "Sabotage" durch Vertreter der Stadt Erftstadt. Zu Ihren Fragestellungen auf den Seiten 2 und 3 Ihres Schreibens nehme ich wie folgt Stellung: 1. Die Stadt Erftstadt unterstützt - soweit dies von sporttreibenden oder organisierenden Vereinen gewünscht wird - grundsätzlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sportveranstaltungen in Erftstadt. Dies geschieht z. B. im Hinblick auf die immer beliebter werdenden Laufereignisse in Erftstadt sowohl bei dem Donatuslauf in Liblar im März eines jeden Jahres als auch bei dem im Juni stattfindenden Volkslauf in Gymnich, dem Erftstadtlauf im Oktober oder eben auch bei dem im September geplanten Citylauf Erftstadt. Nach diesseitigen Erkenntnissen ist im Übrigen der Citylauf Erftstadt nicht als Konkurrenzveranstaltung zum Erftstadtlauf konzipiert, sondern eher als weitere professionelle Ergänzung aller Laufsportereignisse in Erftstadt zu verstehen. 2. Insoweit obliegt es dem VfB Erftstadt mitzuteilen, inwiefern er sich eine Unterstützung des für den 25.10.2009 geplanten Erftstadtlaufs wünscht. Die Stadt Erftstadt wird dann selbstverständlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin eine Unterstützung anbieten. Es sei allerdings auch erwähnt, dass Ihr Mandant gerade im letzten Jahr stets betont hat, dass der VfB Erftstadt eine Beteiligung der Stadt Erftstadt bei der Organisation und Durchführung des Erftstadtlaufs nicht wünscht. Gerade er wollte eine strikte Trennung von der Stadt Erftstadt. Hierüber gibt es Pressemitteilungen Ihres Mandanten und einen regen Schriftverkehr. Diese Vorgänge wird er Ihnen sicherlich vorlegen können. 3. Zu den Äußerungen in einer privaten e-mail gibt es meines Wissens ein Antwortschreiben des Herrn Küpper vom 11.03.2009 an Sie. Da es sich dabei um einen externen privaten Vorgang handelt, der dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung nicht zuzuordnen ist, kann ich mich dazu nicht weiter äußern. Sofern Sie in Ihrem Schreiben abschließend ein persönliches Gespräch anregen, kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem 1. Beigeordneten, Herrn Erner, mitteilen, dass sowohl er als auch ich zu einem Gespräch mit Ihnen gerne bereit sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Gerlach)