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Beschlussvorlage (Nordpark Pulheim/Regionale 2010 Beschluss zur Ausführungsplanung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Beschlussvorlage (Nordpark Pulheim/Regionale 2010
Beschluss zur Ausführungsplanung) Beschlussvorlage (Nordpark Pulheim/Regionale 2010
Beschluss zur Ausführungsplanung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV/003 Termin ö. S. 02.12.2009 X 15.12.2009 X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 554/2009 nö. S. TOP 3 17.11.2009 (Datum) BETREFF: Nordpark Pulheim/Regionale 2010 Beschluss zur Ausführungsplanung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt, dass die Umsetzung des ersten Realisierungsabschnittes des Nordpark Pulheim auf der Grundlage der in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vorgestellten Ausführungsplanung erfolgen soll, sobald der positive Förderbescheid von der Bezirksregierung vorliegt. -1- ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 17.06. 2009 bzw. des Rates am 30.06 2009 war die Entwurfsplanung zum 1. Realisierungsabschnitt Nordpark Pulheim beschlossen worden. Auf dieser Grundlage wird vom Büro bbzl aus Berlin die Ausführungsplanung erarbeitet. Die Ergebnisse werden von der beauftragten Landschaftsarchitektin Frau Böhm in der Sitzung vorgestellt. Parallel zur Erarbeitung der Entwurfsplanung wurde beim Rhein-Erft-Kreis die Genehmigung für die Planung Nordpark Pulheim beantragt, da eine Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz (LG NW) erteilt werden muss. Für den ersten Realisierungsabschnitt zwischen Venloer Straße bis zum Bereich des Friedhofs auf der Höhe der Straße Am Angelsdorn wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde die Eingriffsgenehmigung beantragt. Die Planung wurde dem Landschaftsbeirat des Rhein-Erft-Kreises in seiner Sitzung am 25.08.2009 von Frau Böhm vorgestellt. Nach Ansicht der unteren Landschaftsbehörde führt die beantragte Umsetzung des ersten Bauabschnittes des Nordparks Pulheim zu einer erheblichen Aufwertung dieses Landschaftsbereichs. Die Maßnahme wird von der unteren Landschaftsbehörde deshalb ausdrücklich befürwortet und unterstützt. An der Venloer Straße müssen im Zuge des Baus der geplanten Parkterrassen zwei Bäume gefällt werden. Es handelt sich um zwei Linden, wovon der eine Baum lediglich aus einem Stockausschlag besteht. Zur Zeit wird zu diesem Thema eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet, die auch den notwendigen Ersatz der beiden Bäume beinhaltet. Nach Beschluss der Ausführungsplanung kann mit der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen begonnen werden. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass ein entsprechender Fördermittelbescheid durch die Bezirksregierung vorliegt. -2-