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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 15.8 Pulheim, Am Schwefelberg Änderung der Darstellung von "Gewerbegebiet" in "Sondergebiet Möbelhaus" - Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen - Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe Rat vom 30.06.2009, TOP 23, NS-S. 36)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 15.8 Pulheim, Am Schwefelberg
Änderung der Darstellung von "Gewerbegebiet" in "Sondergebiet Möbelhaus"
- Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
- Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Rat vom 30.06.2009, TOP 23, NS-S. 36) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 15.8 Pulheim, Am Schwefelberg
Änderung der Darstellung von "Gewerbegebiet" in "Sondergebiet Möbelhaus"
- Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
- Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Rat vom 30.06.2009, TOP 23, NS-S. 36) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 15.8 Pulheim, Am Schwefelberg
Änderung der Darstellung von "Gewerbegebiet" in "Sondergebiet Möbelhaus"
- Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
- Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Rat vom 30.06.2009, TOP 23, NS-S. 36) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 15.8 Pulheim, Am Schwefelberg
Änderung der Darstellung von "Gewerbegebiet" in "Sondergebiet Möbelhaus"
- Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
- Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe Rat vom 30.06.2009, TOP 23, NS-S. 36)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.12.2009 X 15.12.2009 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 531/2009 nö. S. TOP 10.11.2009 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 15.8 Pulheim, Am Schwefelberg Änderung der Darstellung von "Gewerbegebiet" in "Sondergebiet Möbelhaus" - Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen - Beschluss der Flächennutzungsplanänderung siehe Rat vom 30.06.2009, TOP 23, NS-S. 36 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Anregungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 15.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 30.06.2009 beauftragte der Rat der Stadt Pulheim die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 15.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte – wegen der Sommerferien mit verlängerter Frist – in der Zeit vom 15.07.2009 bis zum 28.08.2009. Von Bürgern wurden zur FNP-Änderung keine Stellungnahmen abgegeben, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen drei ein. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln informierte, keine Bedenken gegen die Planung zu haben. Gleiches äußerte der Landesbetrieb Straßenbau NRW, gab jedoch verschiedene Hinweise. Der Rhein-Erft-Kreis trug erhebliche Bedenken als Straßenbaulastträger der K 6 vor. Auf die Schreiben des Landesbetriebs und des Rhein-Erft-Kreises wird im Folgenden unter T 2 und T 3 näher eingegangen. Da infolge von Gesprächen mit den beiden Trägern öffentlicher Belange und entsprechender Umsetzung der Diskussionsergebnisse (siehe die Stellungnahmen der Verwaltung zu T 2 und T 3) die vorgetragenen Bedenken ausgeräumt bzw. Hinweise beachtet wurden, steht einer Beschlussfassung der FNP-Teiländerung nichts entgegen. -2- Eingabesteller T 2 Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 27.08.2009 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Der Rhein-Erft-Kreis trägt aus der Sicht des Straßenbaulastträgers der K 6 erhebliche Bedenken gegen die Änderung des Flächenutzungsplanes vor, weil die Auswirkungen auf das unmittelbar benachbarte Straßennetz, insbesondere auch auf die Knotenpunkte, nicht hinreichend betrachtet worden seien. Die im Verkehrsgutachten erkannten Defizite des Knotenpunktes L 183 / K 6 seien planerisch nicht gewürdigt worden. Des Weiteren wird bemängelt, dass es nur eine Zufahrtsmöglichkeit zum Gewerbegebiet gebe, und dass bei Straßenunterhaltungsarbeiten mit erheblichen Problemen bei der Aufrechterhaltung der Erschließung des gesamten Bebauungsplangebietes zu rechnen sei. Der REK hält es für erforderlich, für Fußgänger und Radfahrer eine bequeme und sichere Erreichbarkeit des Möbelhauses zu gewährleisten. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung Die Frage der Leistungsfähigkeit des Knotens L 183 / K 6 wurde in einem Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Verkehrsgutachter erörtert. Sowohl der REK als auch der Landesbetrieb erwarten, dass eine Ertüchtigung des Knotens zwecks Erhalts der Leistungsfähigkeit dann und auf Kosten der Stadt Pulheim erfolgen soll, wenn sich ein entsprechender Bedarf ergeben sollte. Eine darauf hinweisende Textpassage muss in die Planbegründung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim 1. Änderung aufgenommen werden. Außerdem soll eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Pulheim geschlossen werden, in der geregelt ist, welche Ertüchtigung des Knotens erforderlich wird und dass sie dann auf Kosten der Stadt Pulheim ausgeführt werden muss (siehe auch den Abwägungsvorschlag zu T 3 sowie die Abwägungsvorschläge zu T 3 und T 6 im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim 1. Änderung). Die fehlende zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde im Aufstellungsverfahren für den Ursprungsbebauungsplan Nr. 69 Pulheim nicht kritisiert. Im o.g. Abstimmungsgespräch konnten allerdings die Bedenken des REK, bei Straßenunterhaltungsarbeiten könnte die Erschließung des gesamten Gewerbegebietes gestört sein, mit Hinweis auf den im Bau befindlichen Fuß-/Radweg entlang der DB-Trasse als denkbare „Ausweichstrecke“ bzw. als zweite Zu- und Abfahrtsmöglichkeit im Notfall ausgeräumt werden. Unabhängig von den das Plangebiet erschließenden Fahrstraßen können Fußgänger und Radfahrer auf einem eigenen Geh- und Radweg das Gewerbegebiet erreichen. Der aus Richtung Pulheim (Wohngebiet Asternweg/Aurikelweg) die Bonnstraße unterquerende Wirtschaftsweg verläuft parallel zur Eisenbahnlinie Richtung Osten und hat eine Abzweigung nach Süden ungefähr in der Mitte des Plangebietes des rechtskräftigen BP 69 Pulheim. Im Zentrum des Gebietes mündet er in den mit der vereinfachten Änderung 1301 des BP 69 Pulheim geplanten Kreisverkehrsplatz, von dem aus auch das Möbelhausgrundstück erschlossen werden soll. Beschlussentwurf Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen. -3- Eingabesteller T 3 Straßen NRW Schreiben vom 23.07.2009 Wesentlicher Inhalt der Eingabe Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen äußert keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Bauleitplanung. Er gibt allerdings mehrere Hinweise, die sich auf die Kostentragung eventuell notwendig werdender Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Knotens L 183 / K 6 oder zum Schutz gegen Verkehrslärm sowie auf die Zulässigkeit von Werbeanlagen beziehen. Stellungnahme / Abwägungsvorschlag der Verwaltung Die Frage der Leistungsfähigkeit des Knotens L 183 / K 6 wurde in einem Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Verkehrsgutachter erörtert. Sowohl der REK als auch der Landesbetrieb erwarten, dass eine Ertüchtigung des Knotens zwecks Erhalts der Leistungsfähigkeit dann und auf Kosten der Stadt Pulheim erfolgen soll, wenn sich ein entsprechender Bedarf ergeben sollte. Eine darauf hinweisende Textpassage muss in die Planbegründung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim 1. Änderung aufgenommen werden. Außerdem soll eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Pulheim geschlossen werden, in der geregelt ist, welche Ertüchtigung des Knotens erforderlich wird und dass sie dann auf Kosten der Stadt Pulheim ausgeführt werden muss (siehe auch den Abwägungsvorschlag zu T 2 sowie die Abwägungsvorschläge zu T 3 und T 6 im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim 1. Änderung). Hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die einschlägigen Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NordrheinWestfalen zu beachten sind. Der Landesbetrieb hält die Festsetzung, die einen maximal 20 m hohen Werbeturm zulässt, für unbedenklich. Beschlussentwurf Kein Beschluss erforderlich. -4-