Daten
Kommune
Pulheim
Größe
588 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Y rssffi** Iqf f
s
Donnerstag, 10. Dezember 2009
Herrn Bürgermeister Frank Keppeler
und die Damen und Herren des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom23.12.1991 mit Anderung des $3
zum 01.01.2010
hier: Anregung gemäss S24 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das Schreiben / Mail von H. Kauth vom 07.12.2009 - gleicher Betreff - mÖchte
ich ebenfalls anregen, für Familien, bzw. 5-Personen Haushalte, die gezwungenermaßen eine 1001
Tonne nehmen müssen, einen Mittelpreis zwischen dem 801 und 1201 Gefäß neu fes?ulegen.
Da keine 1001 Tonne für einen S-Personen Haushalt zur Verfügung steht, werden diese Haushalte mit
vorwiegend Kindern, benachteiligt.
Sie sinä gezwungen entweder 601 und 401zu 200,58 € oder eine 1201 Tonne zu 216,07€ zu nehmen.
Hier bestäht ein erheblicher Preissprung von der 801 Tonne zu 149,63 € ausgehend'
Insofem stellt sich hier die Frage nach der Familienfreundlichkeit
in der Stadt
Pulheim, bzw-
Gerechtigkeit, wenn Familien derart ungerecht belastet werden.
Desweiteren wird seitens der Stadt Pulheim einfach davon ausgegangen, dass jeder S-Personen
Haushalt auch den Platz für zwei Restmülltonnen hat, wenn man die billigere Variante (601 und 4O | - zu
200,58€) in Betracht zieht.
Die Gebühr für ein 1001 Gefäß dürfte in etwa in der Mitte der Gebühren fÜr 80 | und 120 I liegen und ca.
180,00 € betragen.
Dementsprechend
rege ich gemäss S 24 GO NW an:
die
Benutzungsgebühr
im S3.5 um eine Einheit
(401
+
601)
mit
180,00
€, im Sinne von
- kinderfteundlich und als kleine Entschädigung für den erhöhten
Platzbedarf bei zwei Tonnen, da die Stadt keine exakt passende 1001 Tonne bereitstellen kann), zu
Gebührengereöhtigkeit (für Familien
erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
SeitelvonlSeite/n