Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,2 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Werner Kauth
50259 Pulheim, den 07.12.2009
Mitglied im
Bund der Steuerzahler NRW
Sinnersdorf
August-Imhoff-Str.4
Tel./Fax 02238-7694
Werner.kauth@t-online.de
Per Mail
Herrn
Bürgermeister Frank Keppeler
und
die Damen und Herren
des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Satzung über die
Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren
vom 23.12.1991 mit Änderung des §3 zum
01.01.2010
hier:
Anregung gemäss §24 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der ab 1.Januar 2010 in Kraft tretenden Gebührensatzung beträgt die Benutzungsgebühr
für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr bei 14täglicher Abfuhr u.a.
für ein 40 l Gefäß = 83,87 €
für ein 60 l Gefäß = 116,71 €
für ein 80 l Gefäß = 149,63 €
für ein 120 l Gefäß = 216.07 €
Bei 10l/Person/Woche benötigt eine 5-köpfige Familie ein 100 l Gefäß. Diese Gefäßgröße ist unüblich
und vermutlich auch nicht beschaffbar. Aus diesem Grunde wurde den Betroffenen empfohlen ein 40l
und 60 l Gefäß zu bestellen.
Mit der Folge: 40 l + 60 l = 83,87 € + 116,71 € = 200,58 €
Die Gebühr für ein 100 l Gefäß dürfte in etwa in der Mitte der Gebühren für 80 l und 120 l liegen und
ca 182,85 € betragen.
Dementsprechend
rege ich gemäss §24 GO NW an:
die Benutzungsgebühr im §3.5 um eine Einheit (40 l + 60 l) mit
Gebührengerechtigkeit, zu erweitern.
Mit freundlichem Gruss
gez. Werner Kauth
182,85 €, im Sinne von