Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,2 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 7,2 kB

Inhalt der Datei

Werner Kauth 50259 Pulheim, den 07.12.2009 Mitglied im Bund der Steuerzahler NRW Sinnersdorf August-Imhoff-Str.4 Tel./Fax 02238-7694 Werner.kauth@t-online.de Per Mail Herrn Bürgermeister Frank Keppeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom 23.12.1991 mit Änderung des §3 zum 01.01.2010 hier: Anregung gemäss §24 GO NW Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend der ab 1.Januar 2010 in Kraft tretenden Gebührensatzung beträgt die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr bei 14täglicher Abfuhr u.a. für ein 40 l Gefäß = 83,87 € für ein 60 l Gefäß = 116,71 € für ein 80 l Gefäß = 149,63 € für ein 120 l Gefäß = 216.07 € Bei 10l/Person/Woche benötigt eine 5-köpfige Familie ein 100 l Gefäß. Diese Gefäßgröße ist unüblich und vermutlich auch nicht beschaffbar. Aus diesem Grunde wurde den Betroffenen empfohlen ein 40l und 60 l Gefäß zu bestellen. Mit der Folge: 40 l + 60 l = 83,87 € + 116,71 € = 200,58 € Die Gebühr für ein 100 l Gefäß dürfte in etwa in der Mitte der Gebühren für 80 l und 120 l liegen und ca 182,85 € betragen. Dementsprechend rege ich gemäss §24 GO NW an: die Benutzungsgebühr im §3.5 um eine Einheit (40 l + 60 l) mit Gebührengerechtigkeit, zu erweitern. Mit freundlichem Gruss gez. Werner Kauth 182,85 €, im Sinne von