Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Wahlprüfungsausschuss
Rat
II/32.330.12.91.11/8
Termin
ö. S.
10.11.2009
X
10.11.2009
X
Herr MüllerBeyreiß
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
467/2009
nö. S. TOP
19.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 30. August 2009
gem. § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Wahlprüfungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Bürgermeisterwahl
vom 30. August 2009 für gültig zu erklären.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und erklärt die Bürgermeisterwahl
vom 30. August 2009 für gültig.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Der Wahlausschuss der Stadt Pulheim hat gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes das Ergebnis
der Bürgermeisterwahl vom 30. August 2009 in seiner Sitzung vom 01. September 2009 festgestellt.
Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist die Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 30. August 2009 am 08. September 2009 öffentlich bekannt gemacht worden.
Während der einmonatigen Veröffentlichung kann gem. § 39 Kommunalwahlgesetz gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Bewerber, die an der Wahl
teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
Einspruch erheben, über welchen der Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz
berät.
Während der Bekanntmachungsfrist sind keine Einsprüche eingelegt worden.
Der Wahlprüfungsausschuss kann demnach feststellen, dass
a) Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit des gewählten Bürgermeisters nicht bestehen
b) Unregelmäßigkeiten, die eine gesamte oder teilweise Ungültigkeitserklärung der Wahl
notwendig machen, nicht festgestellt werden konnten
c) Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses nicht bestehen
und dem Rat der Stadt Pulheim empfehlen, die Bürgermeisterwahl vom 30. August 2009
für gültig zu erklären.
Keppeler
Wahlleiter
Herpel
Dezernent
Schüngel
Amtsleiter
-2-
Müller-Beyreiß
Sachbearbeiter