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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II Rücknahme der Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarf an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. und Finanzierung dieser Maßnahmen über das Konjunkturpaket II (Abänderung Beschluss 30.06.2009))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
27.11.09, 21:50
Aktualisiert
27.11.09, 21:50
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II 
Rücknahme der Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarf an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. und Finanzierung dieser Maßnahmen über das Konjunkturpaket II (Abänderung Beschluss 30.06.2009)) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II 
Rücknahme der Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarf an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. und Finanzierung dieser Maßnahmen über das Konjunkturpaket II (Abänderung Beschluss 30.06.2009))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.08.2009 X 343/2009 nö. S. TOP 4 17.08.2009 Herr Käsgen/Herr Pfüller (Verfasser/in) (Datum) BETREFF: Konjunkturpaket II Rücknahme der Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGS-Bedarf an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. und Finanzierung dieser Maßnahmen über das Konjunkturpaket II (Abänderung Beschluss 30.06.2009) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt… 1.) …die Teilrücknahme seiner Zustimmung vom 31.03.2009 zu einer außerplanmäßig Auszahlung über den Betrag in Höhe von 550.000 € zur Errichtung von Räumlichkeiten zur Deckung von OGSBedarf an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. (siehe Vorlage 134/2009). 2.) …in Abänderung seines Beschlusses vom 30.06.2009 (Vorlage 299/2009) die vorgenannten OGS-Maßnahmen in Höhe des vorgenannten Betrages über das Konjunkturpaket II (Investitionsschwerpunkt Bildung) zu finanzieren. 3.) …die mit Beschluss vom 31.03.2009 zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung herangezogenen Mittel der Maßnahme „Generalinstandsetzung KGS Stommeln. incl. Turnhalle“ in Höhe von 370.000 € und der Maßnahme „Schaffung eines behindertengerechten Zugangs am Alten Rathaus Brauweiler“ in Höhe von 180.000 €, wie im Haushalt 2009 beschlossen, wieder zur Verfügung zu stellen. ERLÄUTERUNGEN: Mit der Vorlage 134/2009 teilte die Verwaltung mit, dass nach damaliger Rechtslage Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht für OGS-Maßnahmen eingesetzt werden dürfen, da die Förderfähigkeit von Maßnahmen aufgrund des Art. 104 b Grundgesetz (damalige Fassung) nicht gegeben war. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den Art. 104 b Grundgesetz dahingehend modifiziert, dass die Förderfähigkeit nun gegeben ist. Deswegen sollen die OGS-Maßnahmen an der GGS Sinthern/Geyen und der EGS Auweilerstr. nun über das Konjunkturpaket II finanziert werden. Die mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 (Vorlage 134/2009) beschlossene außerplanmäßige Auszahlung kann somit in Höhe des Teilbetrages von 550.000 € zurückgenommen werden. Die zur Deckung herangezogenen Finanzmittel der Maßnahmen „Generalinstandsetzung KGS Stommeln. incl. Turnhalle“ in Höhe von 370.000 € und „Schaffung eines behindertengerechten Zugangs am Alten Rathaus Brauweiler“ in Höhe von 180.000 € wurden mit Beschluss vom 30.06.2009 zur Finanzierung über das Konjunkturpaket II vorgesehen. Diese Mittel sollen nun wieder, wie im Haushalt 2009 beschlossen, zur Verfügung gestellt werden. Für die Finanzierung der OGS-Maßnahmen über Mittel des Konjunkturpaket II ist eine Abänderung des Ratsbeschlusses vom 30.06.2009 notwendig. Mit dem Beschluss vom 30.06.2009 wurde die Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II durch den Rat beschlossen. Für die außerplanmäßige Auszahlung vom 31.03.2009 (Vorlage 134/2009) wurden auch Mittel für EDV-Ausstattung in Schulen in Höhe von 110.000 € zur Deckung herangezogen. Die Mittel für EDV-Ausstattung waren jedoch nicht Bestandteil des Beschlusses vom 30.06.2009 und müssen deshalb weiterhin zur Deckung herangezogen werden, da sonst eine Belastung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II über das vom Rat beschlossene Maß hinaus erfolgen würde. -2-