Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Ausstattungsgegenstände im Ganztagsbereich der Erftstädter Sekundarschulen aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Ausstattungsgegenstände im Ganztagsbereich der Erftstädter Sekundarschulen aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB)) Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Ausstattungsgegenstände im Ganztagsbereich der Erftstädter Sekundarschulen aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB))

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 371/2009 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 -, -82Datum: 18.06.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 30.06.2009 Bemerkungen Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Ausstattungsgegenstände im Ganztagsbereich der Erftstädter Sekundarschulen aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel werden bei den entsprechenden Sachkonten außerplanmäßig bereit gestellt. Der 10 %ige Eigenanteil wird aus der allgemeinen Investitionspauschale finanziert. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.06.2009 Beschlussentwurf: Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für Ausstattungsgegenstände im Ganztagsbereich der Erftstädter Sekundarschulen aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) wird zugestimmt. Die Aufteilung auf die jeweiligen Schulen ist aus der als Anlage 1 beigefügten Darstellung ersichtlich. Begründung: Durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.06.2009 erhalten Schulträger eine weitere Möglichkeit der Förderung von Sachausstattungen für Ganztagsmaßnahmen aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB). Im Zuge der Abrechnungen des IZBB-Programms in 2008 haben Schulträger einen Betrag in Höhe von knapp 10 Mio. EUR zurückgegeben. Diese und ggf. weitere im Lauf des Jahres gemeldete Rückflüsse können für andere Vorhaben zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in allen bestehenden und bis zum 01.08.2010 eingerichteten Ganztagsschulen und in Schulen mit ganztägigen Angeboten verwendet werden, die bisher keine Mittel aus dem IZBB-Programm erhalten haben. Die Erftstädter Grundschulen und die Förderschule können von diesem Förderprogramm nicht mehr partizipieren, da diese Schulen bereits vorher Mittel für Investitionen an „Offenen Ganztagsschulen“ aus dem IZBB-Programm des Bundes erhalten haben. Gegenstand der aktuellen Förderung sind Ausstattungsgegenstände für den Innen- und Außenbereich, die im Zuge von Ganztagsangeboten genutzt werden, z.B. Sport- und Spielgeräte, Hardware, Musikinstrumente, Geräte und Materialien für naturwissenschaftliche Experimente, Software, Bücher, Medien, Freiarbeits- und Selbstlernmaterialien, Ausstattungen von Mensen und Aufenthaltsräumen. Bauvorhaben einschließlich Umbauarbeiten können nicht gefördert werden. Bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten kann eine Zuwendung von bis zu 50.000,- € pro Schule gewährt werden. Damit die Erftstädter Sekundarschulen an dieser attraktiven Fördermöglichkeit teilhaben können, wurden bei den sechs weiterführenden Schulen die entsprechenden Investitionsbedarfe für Ausstattungsgegenstände zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote erfragt. Die Investitionsvorhaben müssen erlassgemäß noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden und grundsätzlich abgeschlossen sein. Aus der als Anlage beigefügten Aufstellung der Gesamtkosten für Ausstattungsgegenstände ist die maximale Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten von 50.000 EUR pro Schule ersichtlich. Die Beantragung der Fördermittel muss zwar schulscharf erfolgen; jedoch kann ein Mehrbedarf für eine Schule auch nach Erteilung des Zuwendungsbescheides mit einem Minderbedarf bei einer anderen Schule ausgeglichen werden. Aus dem „1.000-Schulen-Programm“ wurden bereits Investitionen in Ganztagsschulen sowie für Ganztagsangebote im Rahmen der pädagogischen Übermittagsbetreuung an Erftstädter Sekundarschulen mit einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % gefördert (V 566/2008). Investitionsvorhaben, die Gegenstand des neuen Förderantrags aus IZBB-Mitteln sind, dürfen nicht Gegenstand des „1.000-Schulen-Programms“ gewesen sein. Es muss sich eindeutig um zusätzliche Ausstattungsgegenstände handeln. Da das Investitionsprogramm des Bundes im Jahr 2009 abgeschlossen werden muss, können Schulträger seit Inkrafttreten des aktuellen Erlasses jederzeit - bis spätestens zum 13.11.2009 – entsprechende Förderanträge stellen. Sobald die Antragsunterlagen vollständig bei der Bezirksregierung vorliegen, könnte die Bewilligung unmittelbar erfolgen. Aufgrund der starken Nachfrage nach diesem Förderprogramm wurden die Antragsunterlagen bereits vorsorglich bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. In Vertretung (Erner) -2-