Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 371/2009
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 -, -82Datum: 18.06.2009
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
30.06.2009
Bemerkungen
Außerplanmäßige
Mittelbereitstellung
für
Ausstattungsgegenstände
im
Ganztagsbereich
der
Erftstädter
Sekundarschulen
aufgrund
der
neuen
Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes
"Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB)
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel werden bei den entsprechenden Sachkonten außerplanmäßig bereit gestellt.
Der 10 %ige Eigenanteil wird aus der allgemeinen Investitionspauschale finanziert.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.06.2009
Beschlussentwurf:
Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für Ausstattungsgegenstände im Ganztagsbereich der
Erftstädter Sekundarschulen aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten aus Restmitteln des
Investitionsprogramms des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) wird zugestimmt. Die
Aufteilung auf die jeweiligen Schulen ist aus der als Anlage 1 beigefügten Darstellung ersichtlich.
Begründung:
Durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom
04.06.2009 erhalten Schulträger eine weitere Möglichkeit der Förderung von Sachausstattungen
für Ganztagsmaßnahmen aus Restmitteln des Investitionsprogramms des Bundes „Zukunft
Bildung und Betreuung“ (IZBB).
Im Zuge der Abrechnungen des IZBB-Programms in 2008 haben Schulträger einen Betrag in Höhe
von knapp 10 Mio. EUR zurückgegeben. Diese und ggf. weitere im Lauf des Jahres gemeldete
Rückflüsse können für andere Vorhaben zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote
in allen bestehenden und bis zum 01.08.2010 eingerichteten Ganztagsschulen und in Schulen mit
ganztägigen Angeboten verwendet werden, die bisher keine Mittel aus dem IZBB-Programm
erhalten haben. Die Erftstädter Grundschulen und die Förderschule können von diesem
Förderprogramm nicht mehr partizipieren, da diese Schulen bereits vorher Mittel für Investitionen
an „Offenen Ganztagsschulen“ aus dem IZBB-Programm des Bundes erhalten haben.
Gegenstand der aktuellen Förderung sind Ausstattungsgegenstände für den Innen- und
Außenbereich, die im Zuge von Ganztagsangeboten genutzt werden, z.B. Sport- und Spielgeräte,
Hardware, Musikinstrumente, Geräte und Materialien für naturwissenschaftliche Experimente,
Software, Bücher, Medien, Freiarbeits- und Selbstlernmaterialien, Ausstattungen von Mensen und
Aufenthaltsräumen. Bauvorhaben einschließlich Umbauarbeiten können nicht gefördert werden.
Bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten kann eine Zuwendung von bis zu
50.000,- € pro Schule gewährt werden. Damit die Erftstädter Sekundarschulen an dieser
attraktiven Fördermöglichkeit teilhaben können, wurden bei den sechs weiterführenden Schulen
die entsprechenden Investitionsbedarfe für Ausstattungsgegenstände zur qualitativen
Weiterentwicklung der Ganztagsangebote erfragt. Die Investitionsvorhaben müssen erlassgemäß
noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden und grundsätzlich abgeschlossen sein. Aus der
als Anlage beigefügten Aufstellung der Gesamtkosten für Ausstattungsgegenstände ist die
maximale Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten von 50.000 EUR pro Schule ersichtlich. Die
Beantragung der Fördermittel muss zwar schulscharf erfolgen; jedoch kann ein Mehrbedarf für
eine Schule auch nach Erteilung des Zuwendungsbescheides mit einem Minderbedarf bei einer
anderen Schule ausgeglichen werden.
Aus dem „1.000-Schulen-Programm“ wurden bereits Investitionen in Ganztagsschulen sowie für
Ganztagsangebote im Rahmen der pädagogischen Übermittagsbetreuung an Erftstädter
Sekundarschulen mit einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % gefördert (V 566/2008).
Investitionsvorhaben, die Gegenstand des neuen Förderantrags aus IZBB-Mitteln sind, dürfen
nicht Gegenstand des „1.000-Schulen-Programms“ gewesen sein. Es muss sich eindeutig um
zusätzliche Ausstattungsgegenstände handeln.
Da das Investitionsprogramm des Bundes im Jahr 2009 abgeschlossen werden muss, können
Schulträger seit Inkrafttreten des aktuellen Erlasses jederzeit - bis spätestens zum 13.11.2009 –
entsprechende Förderanträge stellen. Sobald die Antragsunterlagen vollständig bei der
Bezirksregierung vorliegen, könnte die Bewilligung unmittelbar erfolgen. Aufgrund der starken
Nachfrage nach diesem Förderprogramm wurden die Antragsunterlagen bereits vorsorglich bei der
Bezirksregierung Köln eingereicht.
In Vertretung
(Erner)
-2-