Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
26.08.2009
Erstellt
27.11.09, 21:50
Aktualisiert
27.11.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Pulheim
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Postfach 1345
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50241 Pulheim
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
Herrn
Werner Kauth
Aug ust-l m hoff-Straße 4
Sinnersdorf
Amt i Abt.
Telefon 02238-808
Telefax 02238-808
E-Mail
Auskunft erteilt:
Geschäftszeichen
Datum
50259 Pulheim
Rechtsamt
122
448
Herr Dr. Auer
30 10 - 45/09
23.07.2009
Neubau eines Hallenbades in Stommeln
Ihre E-Mail vom 20.07.2007
Sehr geehfter Herr Kauth,
in Ihrer o.g. E-Mail regen Sie zum einen eine Korrektur in der Beschlussvorlage, zum
anderen eine Bürgerbefragung an.
Zu Ziffer 1. Ihrer Anregung liegt mir mittlerweile eine Stellungnahme des Immobilienmanagements vor. Danach ist Ihr Hinweis zutreffend, dass sich in den Erläuterungen zu der Vorlage Nr. 280/2009 ein Formulierungsfehler eingeschlichen hat. Unter der Ziffer 5, Abs. 3, letzter Satz hätte richtigerweise der Terminus ,,Kostenberechnung" statt,,Kostenschätzung" verwendet werden müssen. An der inhaltlichen Aussage ändert sich hierdurch allerdings nichts.
Die Verwaltung wird einen entsprechenden Hinweis in die Niederschrift zur Ratssitzung aufnehmen. Ich gehe davon aus, dass damit Ihrer Anregung nach $ 24 GO
NRW hinreichend Rechnung getragen wird und diese dann als erledigt betrachtet
werden kann.
Weiterhin regen Sie in Ziffer 2. Ihrer E-Mail eine Bürgerbefragung an, mit der der
Bürgerschaft die Möglichkeit gegeben werden soll, sich für oder gegen einen Neubau
oder eine Instandsetzung des Hallenbades zu entscheiden. Ergänzend zu Ihrer E-Mail
wird im Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, es könne ein Ratsbürgerentscheid zum Hallenbad in Betracht kommen, dessen möglicher Termin der Tag der Kommunalwahl
am 30. August 2009 sei.
Ich bitte Sie um Mitteilung, ob sich Ihre Anregung einer Bürgerbefragung auf die
Du rchfü h ru n g ei nes Ratsbü rgerentscheides bezieht.
-2Besuchszeiten:
Montag
-
Donnerstag 8.30
-
'12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00
Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren.
Zusätzliche öffnungszoiten des Einwohnermeldeamtes:
Bankverbindungen:
Dienstag
1
6.00
-'1
-
18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
8.00 Uhr, Donnerstag
1
8.00
-
1
9.00 Uhr
Kreissparkasse Köln 01570000'!8, BLZ37O5O299 Postbank Köln 0024881 509, BLZ 37010050
Commozbank Pulheim 370001000, BV37O4OO44 Raiäeisenbank Brauweiler-Sinthern 1008080018, 8L237O62365
DresdnerBankPulheim0500450000,BLZ37080040 VolksbankErfte.G.6010400013,BLZ37069252
-2-
Sofern Sie nicht nur eine Bürgerbefragung, sondern einen formellen Ratsbürgerbescheid anregen, möchte ich zum zeitlichen Ablauf auf Folgendes hinweisen:
Nach 5 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW kann der Rat mit einer Mehrheit von 213 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Stadt
ein Bürgerentscheid stattfindet. Wenn der Ratsbürgerentscheid bereits zeitgleich mit
der Kommunalwahl durchgefühft werden sollte, müsste eine Sondersitzung des
Rates stattfinden. Unter Beachtung der für den Bürgerentscheid vorgegebenen Fristen müßte die Sondersitzung spätestens in der ersten Augustwoche stattfinden. Denn
zur Vorbereitung des Bürgerentscheids ist für jeden Stimmbezirk ein Abstimmungsverzeichnis zu erstellen, in das alle Personen eingetragen werden, bei denen am 35.
Tag vor dem Bürgerentscheid feststeht, dass sie abstimmungsberechtigt und nicht
von der Abstimmung ausgeschlossen sind (5 6 Abs, 1 der Satzung zur Durchführung
von Bürgerentscheiden). Jeder Abstimmungsberechtigter hat das Recht, an den
Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor dem Bürgerentscheid während der allgemeinen Öffnungszeiten der StadWerwaltung die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten zu prüfen; dieses Einsichtsrecht würde also konkret vom 10. bis zum
14.08.2009 dauern. Spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist hat der Bürgermeister den Tag des Bürgerentscheids, den Text der zur Entscheidung stehenden
Frage und die Dauer der Einsichtsfrist öffentlich bekannt zu machen (5 7 Abs. 3 der
Satzung); die Bekanntmachung müsste somit spätestens am 07.08.2009 im Amtsblatt für den Rhein-Erft-Kreis vollzogen werden.
Zuvor müsste der Rat die Durchführung des Ratsbürgerentscheids beschließen. Die
Einberufungsfrist beträgt gem. $ 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Pulheim grundsätzlich mindestens sieben Tage. Eine derart kurze Einladungsfrist
dürfte allerdings problematisch sein, weil die Ratssitzung in den Ferien stattfinden
würde und davon auszugehen ist, dass einige Damen und Herren des Rates urlaubsabwesend sind,
Mit fre
I.V.
(Senk
Erste
ölichen Grüßen
,2?-Q.Q7
ergeoroneter
Veft
1. I
2. IV
3. III
4. II
5. Amt 26
B.
F
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z.d.A.
\Word\Hallenbad.doc
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