Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 54/2009
Az.: 20 25-01
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.01.2009
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
19.03.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Haushaltsrechnung 2007
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen entfällt
Erftstadt, den 16.01.2009
Beschlussentwurf:
1.
2.
3.
Der Rat nimmt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2007 der Stadt Erftstadt zu Kenntnis.
Das Rechnungsprüfungsamt wird gem. § 103 GO NW mit der Prüfung der
Haushaltsrechnung beauftragt.
Die Haushaltsrechnung wird nach Prüfung durch das Rechungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat die Haushaltsrechnung gem. § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NW bis zum 31.03.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der NKF-Umstellung zum
01.01.2008 und der hierbei zu beachtenden Besonderheiten konnte der gesetzlich
vorgeschriebene Termin nicht eingehalten werden.
Nach vorheriger Prüfung der Rechnung durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht
im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über die
Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet.
(Bösche)
Anlage: Rechenschaftsbericht 2007