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Bürgerantrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
08.04.09, 06:49
Aktualisiert
08.04.09, 06:49
Bürgerantrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu B 386/2008 02.04.2009 Beim Ortstermin am 12.02. habe ich mit den Anwohnern ein Konzept zur Verkehrsberuhigung in der Luxemburger Straße erarbeitet. Der Gehweg soll vor den Häusern 46 bis 48 auf eine Breite von 1,50 m verbreitert werden, die Fahrbahn wird hier auf 4,50 m bis 3,80 m eingeengt. Dieser Querschnitt lässt nur noch einen einspurigen Verkehr zu, der mittels Beschilderung geregelt wird. Auf der gegenüberliegenden Seite verbleibt für die Anwohner ein Gehstreifen von 80 cm Breite, der etwa dem Verlauf der momentanen Entwässerungsrinne entspricht. Mit Hilfe von Pollern soll der Gehstreifen von der Straße abgetrennt werden. Der Einbau eines Bordsteines ist aufgrund der Entwässerungssituation leider nicht möglich. In diesem Abschnitt wird ein Parkverbot eingerichtet. Im Bereich der Einmündung zur Johannisstraße soll der Gehweg auf der Seite vor Haus Nr. 61 auf ein Maß von 80 cm verbreitert werden. Die neue Kurvenausrundung verschmälert die Luxemburger Straße in diesem Fall auf 6,00 m, was gleichzeitig zur Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt. Auf die ursprünglich geplante Verbreiterung des Gehweges auf der gegenüberliegenden Seite (Haus Nr. 60) wird verzichtet, da sonst der Verkehr in die Einmündung der Johannisstraße „hineingedrückt“ wird. Dies würde nicht zu einer Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer führen. Im Zuge der Gehwegverbreiterung soll der Gehweg im Kreuzungsbereich abgesenkt werden, um das Überqueren der Johannisstraße auch für Gehbehinderte und Ältere zu erleichtern. Die Baukosten schätze ich auf insgesamt ca. 7.500 €. Die Mittel sind nicht im Wirtschaftsplan 2009 eingestellt, da der Umfang der Arbeiten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht feststand. Falls die Maßnahme noch 2009 durchgeführt werden soll, so sind die Mittel nachträglich in den Wirtschaftsplan 2010 einzustellen. Ein entsprechender Beschluss ist hierüber erforderlich. (Bösche)