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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
08.04.09, 06:49
Aktualisiert
08.04.09, 06:49
Bürgerantrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu B 386/2008 Als Lösung für die beengte Situation in der Luxemburger Straße zwischen den Häusern 45 und 51 schlage ich eine Verengung der Straße auf nur eine Fahrspur vor. Ortseinwärts (Hs- Nr. 45 bis 51) sollte ein 80 cm breiter Streifen für den Fußgängerverkehr von der Fahrbahn abgegrenzt werden. Der Verlauf dieses Streifens entspricht der vorhandenen Entwässerungsrinne. Aus Gründen der Entwässerung ist der Einbau eines Bordsteines an dieser Stelle schwierig, die Abgrenzung sollte daher nur mit Pollern erfolgen. Auf der gegenüberliegenden Seite (Hs-Nr. 46 bis 50) wird der vorhandene Gehweg auf eine Querschnittsbreite von min. 1,50 m erweitert. Für die Fahrbahn stünden dann Restbreiten von 3,82 m bis 4,70 m zur Verfügung. Besonders in Hinblick auf den starken Busverkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr sind diese Fahrbahnbreiten für den Begegnungsverkehr nicht ausreichend. Auf eine Länge von ca. 15 m müsste eine einspurige Verkehrsregelung erfolgen. Diese ist entweder mit einer Beschilderung oder mit einer Ampel auszuführen. In dem einspurigen Bereich muss ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden. In Hinblick auf die Energie- und Wartungskosten ist der Einsatz einer Ampel noch genauer abzuwägen. (Bösche)