Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
08.04.09, 06:49
Aktualisiert
08.04.09, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu B 386/2008
Als Lösung für die beengte Situation in der Luxemburger Straße zwischen den Häusern 45
und 51 schlage ich eine Verengung der Straße auf nur eine Fahrspur vor.
Ortseinwärts (Hs- Nr. 45 bis 51) sollte ein 80 cm breiter Streifen für den Fußgängerverkehr
von der Fahrbahn abgegrenzt werden. Der Verlauf dieses Streifens entspricht der
vorhandenen Entwässerungsrinne. Aus Gründen der Entwässerung ist der Einbau eines
Bordsteines an dieser Stelle schwierig, die Abgrenzung sollte daher nur mit Pollern erfolgen.
Auf der gegenüberliegenden Seite (Hs-Nr. 46 bis 50) wird der vorhandene Gehweg auf eine
Querschnittsbreite von min. 1,50 m erweitert.
Für die Fahrbahn stünden dann Restbreiten von 3,82 m bis 4,70 m zur Verfügung.
Besonders in Hinblick auf den starken Busverkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr sind
diese Fahrbahnbreiten für den Begegnungsverkehr nicht ausreichend.
Auf eine Länge von ca. 15 m müsste eine einspurige Verkehrsregelung erfolgen. Diese ist
entweder mit einer Beschilderung oder mit einer Ampel auszuführen. In dem einspurigen
Bereich muss ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.
In Hinblick auf die Energie- und Wartungskosten ist der Einsatz einer Ampel noch genauer
abzuwägen.
(Bösche)