Daten
Kommune
Pulheim
Größe
336 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Sportstättenleitplanung in Pulheim 2008-2020
Köln, Oktober 2009
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
4
1
Projektziele und Arbeitsschritte
5
2
Sportaktive
6
3
Organisationsformen
6
4
Sportarten
7
5
Bestand
8
6
Leitfaden-Berechnung
9
7
Kleinräumige Perspektive
14
7.1
Sportaktive, Organisationsformen und Sportarten
14
7.2
Bestandsaufnahme in den Sozialräumen
18
7.3
Leitfadenberechnung in den Sozialräumen
19
7.3.1
Berechnung des aktuellen Status Quo
19
7.3.2
Berechnung für 2020
21
7.4
Köln
Sonderauswertung für Brauweiler: Lizenzübernahme des 1. FFC Brauweilers durch den 1.FC
25
8
Kommunalpolitische Wirkungsziele und Anlageninvestitionen
27
9
Sportangebote
29
10
Kunstrasengutachten
30
10.1 Rahmenbedingungen für Kunstrasen
30
10.1.1
Material
30
10.1.2
Wartung und Instandhaltung
30
10.1.3
Kriterien bei einer Entscheidung über Kunstrasenplätze
31
10.1.4
Kosten-Nutzen-Analyse
32
10.2 Situationsanalyse
33
10.1 Analyse für die Gesamtstadt
36
10.2 Analyse für die Sozialräume
40
11
Vereinsbefragung
45
12
Wissenschaftliche Gesamtbewertung und Handlungsempfehlungen
46
13
Ausblick
49
14
Methodische Angaben
55
2
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
15
Literaturverzeichnis
58
16
Anhang: Fragenkatalog der Bevölkerungsbefragung
59
17
Glossar
61
3
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Zusammenfassung
Hinweis: Wird für den Endbericht erstellt
4
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
1
Projektziele und Arbeitsschritte
Im Juni 2008 hat der Rat der Stadt Pulheim beschlossen, die Sportstättenleitplanung für die Stadt
Pulheim an das Institut für Sportökonomie und Sportmanagement der Deutschen Sporthochschule
Köln zu vergeben.
Aufgabe war die Erstellung eines Sportstättenleitplans, der richtungsweisend für die Sportpolitik der
nächsten Jahre sein und konkrete, nach Prioritäten geordnete Handlungsleitlinien und umsetzbare
Maßnahmen für die künftigen Planungen bei der Sportstätten-, Sportangebots- und
Organisationsstruktur enthalten soll.
Insbesondere der demographische Wandel und gesellschaftliche Veränderungen (Alterung,
Internationalisierung der Bevölkerung, Medienkonsum, Veränderungen im Arbeitsleben, prekäre
Lebensverhältnisse), aber auch die mit dem Wertewandel einher gehende Individualisierung führen
zu Veränderungen auch in der Stadt Pulheim und wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung
berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund dieser Aufgabenbeschreibung wurden als Ziele der Sportstättenleitplanung und
damit des Projektes genannt:
-
Erfassung und Bewertung der Sportaktivitäten und Sportbedarfe der Bevölkerung
Erfassung und Bewertung der Sportangebote
Bestandsaufnahme und Bewertung der Sportstätten; Bestands- und BedarfsBilanzierung
Berechnung des zukünftigen Bedarfs an Sporträumen
Im Rahmen des Projekts wurde eine Bestandserhebung der Sportanlagen und -angebote durch die
Sportabteilung der Stadt Pulheim vorgenommen. Dies stellt das Angebot dar.
Des Weiteren wurde zur Bestimmung der Sportnachfrage eine Bevölkerungsbefragung (n = 2.006)
durchgeführt. Angaben von Eltern zur Sportausübung ihrer Kinder wurden anschließend als eigene
Fälle ergänzt, so dass sich die Stichprobe auf n = 2.660 beläuft. Die Bevölkerungsbefragung wurde
für alle weiteren Berechnungen als Basis der Sportnachfrage verwendet.
Die
Bestandsund
Bedarfsbilanzierung erfolgte
nach
dem
Leitfaden
für die
Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie einiger
Modifikationen des Leitfadens. Diese sind entsprechend gekennzeichnet.
Neben dem aktuellen Status-Quo der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung wurde für das Jahr 2020 eine
Prognose berechnet. Diese beruht auf der für die Stadt Pulheim vorhergesagten demographischen
Entwicklung.
5
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
2
Sportaktive
Die Stadt Pulheim zählt zu den sportaktiven Städten in Nordrhein-Westfalen. Wählt man einen
1
weiten Sportbegriff , sind 75,4% der Bevölkerung und damit etwa 40.300 Personen regelmäßig
sportlich aktiv. Aufgrund des demographischen Wandels ist im Jahr 2020 mit einer Aktivenquote von
73,2% und folglich rund 39.200 Personen, die sportlich aktiv sind, zu rechnen. Somit ist trotz einer
marginal steigenden Bevölkerungszahl ein leichter Rückgang der Aktivenquote und der Anzahl an
Sportaktiven zu verzeichnen.
Um diese Zahl einzuordnen, muss ergänzt werden, dass für die vom Institut für Sportökonomie und
Sportmanagement durchgeführten Sportentwicklungsprojekte in Kommunen in Deutschland
Aktivenquoten zwischen 65% und 75% berichtet werden können.
3
Organisationsformen
Demographischer und sozioökonomischer Wandel werden die Bedeutung unterschiedlicher
Sportanbieter weiterhin beeinflussen. Die Bedeutung des Vereins ist in der Stadt Pulheim mit einer
Aktivitätsquote von 33,3% der Bevölkerung hoch. Der Stellenwert wird auch in Zukunft weiterhin
hoch bleiben, nichtsdestotrotz wird sich der Anteil vereinsaktiver Sportler leicht verringern. Mit
Gegenmaßnahmen wie bspw. einer Angebotsoffensive, besteht die Möglichkeit diesem Trend
entgegenzuwirken. Die Bedeutung kommerzieller Einrichtungen wird relativ stabil bleiben. Der
Anteil an Personen, die bei kommerziellen Anbietern aktiv sind wird von 20,2% in 2008 auf 19,4% in
2020 leicht sinken. Informelles Sportreiben wird bis 2020 weiterhin dominant sein.
Tab. 1: Sportaktive allgemein
Sportaktive allgemein
2008
2020
Aktivenquote (weiter Sportbegriff)
Anzahl Sportaktive
Aktivitätsquote Vereine
(Anteil an Bevölkerung)
Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen
(Anteil an Bevölkerung)
Informell Sportaktive
(Anteil an Bevölkerung)
Sportaktive in Vereinen
Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen
Informell Sportaktive
75,4
40.300
73,2
39.200
Δ
2020-2008
-2,4
-1.200
33,3
31,2
-2,1
20,2
19,4
-0,8
48,1
48,6
0,5
17.800
10.800
25.700
16.600
10.400
26.000
-1.200
-400
300
1
Der weite Sportbegriff umfasst neben den klassischen Sportarten wie z.B. Fußball, Tennis, Handball auch Spazieren gehen
und Radfahren.
6
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
4
Sportarten
2
Die Sportartennachfrage wird sich ebenfalls verändern, jedoch werden die Veränderungen deutlicher
ausfallen. Die Sportarten Radsport, Schwimmsport, Laufen, Fitness, Walking, Gymnastik und
Tennis werden weiterhin zu den am stärksten verbreiteten Sportarten zählen. Die Nachfrage nach
Laufen wird sinken, wohingegen die Nachfrage nach Walking steigen wird. Die Anzahl an
Sportaktiven in den Sportarten Fitness und Gymnastik wird – ohne entsprechende Gegenmaßnahmen
– leicht sinken wohingegen ein Anstieg der Aktivenzahlen im Radsport, Schwimmsport und Tennis
festgestellt werden kann. Einen deutlichen Rückgang an aktiven Sportlern hat der Fußball zu
verzeichnen. Im Gegensatz dazu wird der Anteil an aktiven Golfspielern in bemerkenswertem Umfang
steigen. Tanzsport, Budo, Reit- und Fahrsport sowie der Turnsport werden deutliche Verluste an
Aktivenzahlen hinnehmen müssen.
Tab. 2: Sportaktive nach Sportarten
Sportaktive nach Sportarten
2008
2020
Radsport
Laufen
Schwimmsport
Fitness
Gymnastik
Walking
Tennis
Fußball
Spazieren/Wandern
Tanzsport
Golf
Budo
Reit- und Fahrsport
Turnsport
Sonstiger Sport
10.100
7.200
6.600
6.000
5.000
4.700
3.900
3.400
3.200
2.200
1.400
1.300
1.100
900
8.400
10.800
6.300
6.700
5.600
4.800
5.100
4.100
2.800
3.000
1.500
2.400
1.000
800
700
8.500
Δ
2020-2008
700
-900
100
-400
-200
400
200
-600
-200
-700
1.000
-300
-300
-200
100
Δ 2020/
2008 in %
6,9
-12,5
1,5
-6,7
-4,0
8,5
5,1
-17,6
-6,3
-31,8
71,4
-23,1
-27,3
-22,2
1,2
2
Bei der Sportartennachfrage muss berücksichtigt werden, dass alle Personen in der Bevölkerungsbefragung bis
zu zwei Sportarten angeben konnten.
7
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
5
Bestand
Die Bestandaufnahme an Sportanlagen in Pulheim zeigt zunächst für eine große Mittelstadt eine
angemessene Anzahl an Sportanlagen. Aktuell liegen außer dem Neubau eines Hallenbades (und dem
Abriss des bestehenden Bades) und der Annahme, dass die unlängst geschlossene Tennis-Anlage in
Pulheim bis 2020 von einem neuen Betreiber aufgrund des Bedarfs wieder eröffnet wird, keine Pläne
zum Ausbau oder Abbau der Infrastruktur vor. Im Rahmen der Regionale 2010 beteiligt sich die Stadt
Pulheim seit einigen Jahren an dem Projekt ‚RegioGrün‘.
Ziel ist die die Schaffung von Freiraumkorridoren, ausgehend von den Kölner Grüngürteln, und einer
dieser Korridore erreicht die bewaldete Ville. Vor diesem Hintergrund soll der Nordpark Pulheim
geschaffen werden. Der Umsetzungshorizont soll nach Aussagen der Koordinierungsstelle
Umweltschutz 20-30 Jahre umfassen und im Endzustand eine Größe von rund 100 ha besitzen. Die
bestehende landwirtschaftliche Nutzung, Reiterhöfe und das Sportzentrum Pulheim sollen in den
Park integriert werden. Der informelle Sport könnte in Zukunft vornehmlich hier ausgeübt werden.
Die Bestandstabelle enthält ausschließlich Anlagen, die dem Vereinssport zur Verfügung stehen bzw.
deren Träger kommerziell/privat sind. Sporträume für informelles Sporttreiben sind nicht
berücksichtigt, da Pulheim viele Grün- und Wasserflächen hat, die nicht aufführbar sind und der
Fokus der Analyse auf tatsächlichen Anlagen liegt.
Tab 3: Bestand an Sportanlagen (in Anlageneinheiten)
Bestand an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
sonstige Spielfelder
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
25
Δ
2020-2008
0
Δ 2020/
2008 in %
0,0
13
7
1
3
10
3
10
23
38
8
0
0
0
0
0
1
0
8
0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
50,0
0,0
53,3
0,0
0,0
2008
2020
25
13
7
1
3
10
2
10
15
38
8
8
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
6
Leitfaden-Berechnung
Die Bestands-Bedarfsbilanzierung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft
nutzt zur Berechnung des Sportstättenbedarfs nachfolgende Formel:
34
Die Bestands-Bedarfsbilanzierung nach dem Leitfaden zeigt auf, dass es einen deutlichen
Mehrbedarf an Sportanlagen für den außerschulischen Sport in Pulheim gibt. So fehlen – das
Ausschöpfen von Effizienzpotenzialen bezüglich Belegungen und Auslastung mit berücksichtigt – im
Jahr 2008 allein elf Anlageneinheiten für Sporthallen. Dieser Fehlbedarf wird sich bis 2020 bei
Fortschreibung der aktuellen Rahmenbedingungen auf neun Anlageneinheiten verringern. Ähnlich
verhält es sich bei den Spielfeldern Hier ist ein Fehlbedarf von sechs Anlageneinheiten festzustellen.
Unterstellt man besonders harte Winter, wie dies 2008/2009 der Fall war, so ist der Fehlbedarf an
Spielfeldern mit neun Anlageneinheiten in 2008 und sechs Anlageneinheiten in 2020 de facto noch
größer.
Die Herausforderungen an die Sportinfrastruktur in der Stadt Pulheim sind stark ausgeprägt, weil ein
Großteil der Anlagen vor Jahrzehnten erstellt wurde, sich das Sportverhalten der Menschen in den
letzten Jahrzehnten aber geändert hat. Ein aktiver Lebensstil hat eine große Bedeutung gewonnen,
so dass eine größere Sportaktivität bei der Bevölkerung festzustellen ist.
Auch wenn sich die einheitengenaue Bilanzierung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft als problematisch erweist (Mehr-/Minderbedarf an Sportanlagen hängen weniger
von den Aktivenzahlen ab als vielmehr von der normativen Festlegung von Belegungsdichte,
Nutzungsdauer und Auslastung), so können dennoch folgende Befunde festgehalten werden:
1. Es besteht ein Mehrbedarf an Sporthallen, Spielfeldern, Hallenbad, Reitanlagen, Golfplätzen,
Fitness-Studios und Tennishallenplätzen.
2. Es stehen genügend Leichtathletik-Anlagen, Tennis-Freiplätze und sonstige Sportanlagen für
den außerschulischen Sport zur Verfügung.
3. Der Mehrbedarf an Spielfeldern und Sporthallen wird durch die Umstrukturierung des
Schulwesens und damit verbundenen kürzeren Nutzungsdauern der Anlagen durch Vereine
ohne zusätzliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. optimales Belegungsmanagement,
Ausweitung der Nutzungszeiten in den Abendstunden) 2020 noch höher ausfallen.
3
Die Berechnung der Sportaktiven wurde nicht nach dem Leitfaden vorgenommen, sondern mittels eines ökonometrischen
Modells, in welches die tatsächlichen Bevölkerungszahlen eingesetzt wurden, um präzisere Aussagen treffen zu können. Die
weiteren Rechnungen wurden mit Ausnahme (durch einige Modifikationen) bei den Spielfeldern exakt nach dem BISpLeitfaden durchgeführt.
4
Der Übersicht halber wurden in die Darstellung bereits Teile des Kunstrasengutachtens integriert, so dass ein Vergleich
mit den aktuellen Belägen direkt möglich ist. Alle weiteren Ausführungen zum Kunstrasengutachten befinden sich in
Abschnitt 9.
9
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 4: Bedarf an Sportanlagen: Fortschreibung (in Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
sonstige Spielfelder
5
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
2008
2020
36
34
Δ
2020-2008
-2
19
19
18
16
7
16
16
16
14
10
-3
-3
-2
-2
3
16
16
15
14
2
1
12
3
34
32
37
7
14
14
14
13
2
1
8
5
35
32
38
6
-2
-2
-1
-1
0
0
-4
2
1
0
1
-1
5
Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein
Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von
17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich
zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum
Vergleich dargestellt.
10
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 5: Bilanz der Sportanlagen: Fortschreibung (in Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
sonstige Spielfelder
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
2008
2020
-11
-9
Δ
2020-2008
2
-6
-9
-5
-3
0
-3
-6
-3
-1
-3
3
3
2
2
-3
-2
-4
-1
0
-1
2
-2
-1
-24
-17
1
1
-1
-4
-1
0
-1
2
2
-3
-25
-9
0
2
1
0
0
0
0
0
4
-2
-1
0
-1
1
Die Bilanz basiert auf der Differenz des Bestands und des Bedarfs. Entsprechende
Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen und Konsequenzen finden sich in
Abschnitt 10.
In der Diskussion steht eine Ausweitung der offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Vor diesem
Hintergrund werden für alle Sporthallen und die Fußballplätze zwei Szenarien berechnet, da sich die
Nutzungszeit durch die Schulen ausweitet. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Vereinssport die
Anlagen erst später nutzen kann. Im ersten Szenario wird von einer Schulbelegung einheitlich bis
16:00 Uhr und im zweiten Szenario einheitlich bis 17:00 Uhr ausgegangen. Bei der Berechnung der
Szenarien wird von einer Beibehaltung der aktuellen Vereinsstruktur ausgegangen, da keine anderen
Daten vorliegen.
Es zeigt sich deutlich, dass der Bedarf an Sportanlagen durch eine Ausweitung der Angebote der
offenen und gebundenen Ganztagsschulen für den außerschulischen Sport steigt. Folglich fällt die
Bilanz auch weitaus negativer aus. Sinkt der Bedarf an Sporthallen bei einfacher Fortschreibung von
36 Sporthallen-Anlageneinheiten in 2008 auf 34 Anlageneinheiten bis 2020, so lässt sich bei einer
Verlängerung der Schulnutzung ein steigender Bedarf von 43 Anlageneinheiten in 2020 konstatieren.
Der steigende Bedarf trifft auch auf die Fußballplätze zu, der bei der Verlängerung der Schulnutzung
11
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
identisch mit dem aktuellen Bedarf ist, und nicht wie bei der einfacher Fortschreibung impliziert,
sinkt. Durch eine erhöhte Auslastung der Spielfelder kann dem entgegengewirkt werden. In
Sporthallen ist die Auslastung bereits auf 100% gesetzt, so dass lediglich eine Vergrößerung der
Belegungszahlen greifen könnte. Dies ist jedoch unter Berücksichtigung der Qualität des Angebots
genau zu prüfen. Der erhöhte Bedarf durch die Ausweitung der Schulnutzung um eine Stunde täglich
bedeutet in der Bilanz einen Fehlbedarf an 18 Sporthallen-Anlageneinheiten und sechs
Fußballplätzen, im Fall eines harten Winters neun Fußballplätze.
Tab. 6: Szenario 1: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr (in
Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
36
2020
Fortschreibung
34
2020
Szenario 1
43
19
19
18
16
16
16
16
14
19
19
18
16
16
16
15
14
14
14
14
13
16
16
16
14
2008
Tab. 7: Szenario 1: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr (in
Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
-11
2020
Fortschreibung
-9
2020
Szenario 1
-18
-6
-9
-5
-3
-3
-6
-3
-1
-6
-9
-5
-3
-2
-4
-1
0
-1
-4
-1
0
-3
-6
-3
-1
2008
12
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Bei einer weiteren Ausweitung der Nutzungszeiten für Schulen verschärft sich die Situation und der
Fehlbedarf wird insbesondere für Sporthallen eklatant. Der Bedarf steigt im Vergleich zur
Schulbelegung bis 16:00 Uhr um weitere sieben Anlageneinheiten, auf insgesamt 50
Anlageneinheiten. Dieses bedeutet einen Fehlbedarf von 25 Sporthallen-Anlageneinheiten. Der
Bedarf an Fußballplätzen steigt ebenfalls, dieser erhöht sich um drei Anlageneinheiten im Vergleich
zur Schulbelegung bis 16:00 Uhr. Daraus resultiert ein Mehrbedarf an neun Fußballplätzen, bei
harten Wintern an 14 Fußballplätzen.
Tab. 8: Szenario 2: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr (in
Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
36
2020
Fortschreibung
34
2020
Szenario 2
50
19
19
18
16
16
16
16
14
22
22
21
19
16
16
15
14
14
14
14
13
19
19
18
16
2008
Tab. 9: Szenario 2: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr (in
Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
-11
2020
Fortschreibung
-9
2020
Szenario 2
-25
-6
-9
-5
-3
-3
-6
-3
-1
-9
-14
-8
-6
-2
-4
-1
0
-1
-4
-1
0
-6
-9
-5
-3
2008
Eine Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich
in Abschnitt 12.
13
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
7
Kleinräumige Perspektive
Die Sportnachfrage weist teilweise erhebliche Unterschiede innerhalb des Stadtgebiets auf. Damit
die Sportstättenleitplanung diese kleinräumigen Besonderheiten hinreichend berücksichtigen kann,
werden nachfolgend zentrale Besonderheiten dargestellt. Da keine städtischen Prognosen zum
demographischen Wandel für die einzelnen Sozialräume vorlagen, wurden die kleinräumigen
Berechnungen auf Basis der Prognosen für die Gesamtstadt erstellt. Zur kleinräumigen Perspektive
wurde die Stadt Pulheim in fünf Sozialräume unterteilt:
1. Sozialraum 1: Orr, Pulheim
2. Sozialraum 2: Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf
3. Sozialraum 3: Ingendorf, Stommeln, Stommelerbusch
4. Sozialraum 4: Geyen, Manstedten, Sinthern
5. Sozialraum 5: Sinnersdorf
7.1
Sportaktive, Organisationsformen und Sportarten
Der Sozialraum 5 weist mit 84,3% die größte Aktivenquote auf. Die vier anderen Sozialräume
bewegen sich im städtischen Durschnitt. In den fünf Sozialräumen werden die verschiedenen
Organisationsformen unterschiedlich stark nachgefragt. Auffällig ist, dass kommerzielle Anbieter in
Sozialraum 2 unterhalb des städtischen Durchschnitts liegen, wohingegen sie in Sozialraum 3
deutlich oberhalb des städtischen Durchschnitts liegen. Sport im Verein ins insbesondere in
Sozialraum 5 überproportional verbreitet, ebenso wie das informelle Sporttreiben in den
Sozialräumen 4 und 5. Dies gilt sowohl für 2008 als auch für 2020.
Tab. 10: Sportaktive 2008 allgemein nach Sozialräumen
Sportaktive allgemein
Aktivenquote (weiter
Sportbegriff)
Anzahl Sportaktive
Aktivitätsquote Vereine
(Anteil an Bevölkerung)
Sportaktive in kommerziellen
Einrichtungen (Anteil an
Bevölkerung)
Informell Sportaktive
(Anteil an Bevölkerung)
Sportaktive in Vereinen
Sportaktive in kommerziellen
Einrichtungen
Sozialraum
1
Sozialraum
2
Sozialraum
3
Sozialraum
4
Sozialraum
5
73,7
73,6
73,6
72,2
84,3
16.000
8.000
7.000
4.300
5.000
32,1
33,0
34,9
27,7
41,7
19,8
15,8
24,9
21,2
20,6
46,4
47,1
45,0
53,6
53,3
7.000
3.700
3.200
1.600
2.300
4.300
1.800
2.300
1.300
1.100
14
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Informell Sportaktive
10.000
5.300
4.200
3.200
3.000
Tab. 11: Sportaktive 2020 allgemein nach Sozialräumen
Sportaktive allgemein
Aktivenquote (weiter
Sportbegriff)
Anzahl Sportaktive
Aktivitätsquote Vereine (Anteil
an Bevölkerung)
Sportaktive in kommerziellen
Einrichtungen (Anteil an
Bevölkerung)
Informell Sportaktive (Anteil
an Bevölkerung)
Sportaktive in Vereinen
Sportaktive in kommerziellen
Einrichtungen
Informell Sportaktive
Sozialraum
1
Sozialraum
2
Sozialraum
3
Sozialraum
4
Sozialraum
5
71,9
73,2
71,8
70,3
82,5
15.500
8.200
6.600
4.200
4.700
29,9
31,4
32,5
25,3
39,3
19,0
15,4
24,1
20,4
19,8
46,9
48,7
45,6
54,1
53,8
6.400
3.500
3.000
1.500
2.200
4.100
1.700
2.200
1.200
1.200
10.100
5.500
4.200
3.200
3.000
Bei der Betrachtung der Sportaktiven der einzelnen Sportarten muss die unterschiedliche
Bevölkerungsstruktur in den fünf Sozialräumen berücksichtigt werden (vgl. Abschnitt 10). Somit
kann der Sozialraum 1 als der bevölkerungsstärkste Sozialraum auch die höchsten absoluten Zahlen
an Sportaktiven in nahezu allen Sportarten aufweisen. Ferner können der zweite und dritte
Sozialraum sowie der vierte und fünfte Sozialraum aufgrund ähnlicher Bevölkerungszahlen gut
miteinander verglichen werden. Nichtsdestotrotz wird zusätzlich der Anteil der Personen, die die
jeweilige Sportart betreiben in Prozent ausgewiesen. Im ersten Sozialraum zählen Radsport,
Schwimmsport und Laufen zu den drei am häufigsten ausgeübten Sportarten. Im Sozialraum um
Brauweiler sind die drei beliebtesten Sportarten Radsport, Gymnastik und Laufen wohingegen
Schwimmsport, Radsport und Fitness in Sozialraum 3 am häufigsten ausgeübt werden. Im vierten
Sozialraum sind es Radsport, Fitness und Laufen während die Bevölkerung im fünften Sozialraum
am aktivsten in den Sportarten Radsport, Schwimmsport und Laufen ist, ähnlich wie im ersten
Sozialraum. Der Radsport ist mit Ausnahme des dritten Sozialraums in allen Stadtbereichen die am
häufigsten betriebene Sportart. Walking wird insbesondere in Sozialraum 4 betrieben, während
Fußball besonders häufig in Sinnersdorf (Sozialraum 5) gespielt wird. Tennis erfreut sich besonderer
Beliebtheit im zweiten Sozialraum, wie auch Spazieren und Wandern. Tanzsport, Golf und Budo
werden prozentual gesehen am häufigsten im fünften Sozialraum ausgeübt.
15
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 12: Sportaktive nach ausgewählten Sportarten 20086
Sportaktive nach Sportarten
Radsport
Laufen
Schwimmsport
Fitness
Gymnastik
Walking
Tennis
Fußball
Spazieren/Wandern
Tanzsport
Golf
Budo
Reit- und Fahrsport
Turnsport
Sonstiger Sport
6
Sozialraum
1
4.200
19,5%
2.800
13,2%
3.100
14,2%
2.300
10,9%
1.900
8,8%
1.700
8,1%
1.700
7,9%
1.000
4,8%
1.200
5,6%
900
4,1%
500
2,3%
600
2,9%
400
1,9%
300
1,4%
3.300
15,5%
Sozialraum
2
2.200
19,4%
1.700
15,4%
700
6,6%
900
7,6%
1.300
11,4%
900
7,8%
1.000
8,4%
600
5,0%
800
6,9%
300
2,8%
200
1,7%
200
2,1%
200
2,0%
300
2,9%
1.700
15,1%
Sozialraum
3
1.300
13,9%
1.100
11,5%
1.500
16,0%
1.200
12,5%
800
9,0%
900
9,5%
600
6,2%
700
7,5%
400
4,5%
500
4,9%
300
2,8%
200
1,8%
300
3,4%
100
1,2%
1.500
16,9%
Sozialraum
4
1.300
22,5%
800
13,4%
500
8,7%
900
14,8%
400
6,1%
600
10,9%
200
4,0%
500
8,3%
400
5,9%
200
3,1%
200
2,7%
0
0
100
1,7%
1.100
17,8%
Sozialraum
5
1.100
19,5%
800
13,5%
800
15,1%
700
11,7%
600
10,1%
600
11,4%
400
6,9%
600
11,2%
400
6,4%
300
5,7%
200
4,1%
300
4,7%
200
3,1%
100
1,0%
800
13,4%
Da die absoluten Zahlen der Sportaktiven gerundet sind, kommt es bei den Prozentwerten teilweise zu Unterschieden.
16
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 13: Sportaktive nach ausgewählten Sportarten 2020
Sportaktive nach Sportarten
Radsport
Laufen
Schwimmsport
Fitness
Gymnastik
Walking
Tennis
Fußball
Spazieren/Wandern
Tanzsport
Golf
Budo
Reit- und Fahrsport
Turnsport
Sonstiger Sport
Sozialraum
1
4.500
20,9%
2.400
11,2%
3.100
14,3%
2.200
10,2%
1.800
8,3%
1.800
8,4%
1.800
8,1%
800
3,9%
1.100
5,0%
600
2,9%
1.000
4,4%
500
2,3%
300
1,3%
200
1,0%
3.400
15,8%
Sozialraum
2
2.300
20,3%
1.700
15,1%
800
6,9%
900
7,4%
1.300
11,8%
1.000
8,6%
1.000
8,9%
400
4,0%
900
7,7%
200
2,0%
200
2,2%
200
1,7%
200
1,6%
300
2,5%
1.600
14,3%
Sozialraum
3
1.400
15,1%
900
9,6%
1.500
16,0%
1.000
11,9%
800
8,6%
900
9,8%
600
6,4%
600
6,6%
400
4,0%
300
3,7%
500
4,9%
100
1,2%
200
2,8%
100
0,8%
1.600
17,2%
Sozialraum
4
1.400
23,8%
700
11,5%
500
8,8%
800
14,2%
300
5,6%
700
11,1%
300
4,2%
400
7,5%
300
5,3%
100
1,9%
300
4,8%
0
0
100
1,3%
1.100
18,0%
Sozialraum
5
1.200
20,9%
600
11,7%
800
15,2%
700
11,1%
600
9,7%
700
11,7%
400
7,1%
600
10,3%
300
5,9%
300
4,5%
400
6,2%
200
4,2%
100
2,5%
0
800
13,7%
17
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
7.2
Bestandsaufnahme in den Sozialräumen
Der Bestand an Sportanlagen differiert zwischen den einzelnen Sozialräumen, wie die nachfolgenden
Tabellen darstellen. Dieser Unterschied betrifft insbesondere das Angebot an Sporthallen, FitnessStudios und Tennis-Freiplätzen. Das Angebot an Spielfeldern verteilt sich hingegen gut über alle
Sozialräume.
Tab 14: Bestand an Sportanlagen in den Sozialräumen 2008 (in Anlageneinheiten)
Bestand an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
sonstige Spielfelder
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Sozialraum
1
11
Sozialraum
2
9
Sozialraum
3
3
Sozialraum
4
1
Sozialraum
5
1
3
5
1
1
1
0
9
0
15
4
3
0
0
1
0
0
0
6
8
4
3
0
0
1
9
2
0
7
15
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
2
0
0
0
0
1
2
0
0
Tab 15: Bestand an Sportanlagen in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bestand an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
sonstige Spielfelder
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Sozialraum
1
11
Sozialraum
2
9
Sozialraum
3
3
Sozialraum
4
1
Sozialraum
5
1
3
5
0
1
1
0
9
8
15
4
3
0
0
1
0
0
0
6
8
4
3
0
1
1
9
2
0
7
15
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
2
0
0
0
0
1
2
0
0
18
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
7.3
Leitfadenberechnung in den Sozialräumen
7.3.1 Berechnung des aktuellen Status Quo
Durch den unterschiedlichen Bestand an Sportinfrastruktur und der demographischen Aufteilung
innerhalb der Sozialräume, gibt es auch Differenzen bezüglich des Bedarfs und der Bilanz zu
konstatieren.
Tab. 16: Bedarf an Sportanlagen in den Sozialräumen 2008 (in Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur
Kunstrasen)
sonstige Spielfelder
Spielfelder (erhöhte
7
Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Sozialraum
1
15
Sozialraum
2
7
Sozialraum
3
6
Sozialraum
4
4
Sozialraum
5
4
5
5
3
3
4
4
3
3
4
4
5
3
3
2
3
3
1
1
1
1
5
5
4
1
1
5
1
13
14
17
3
3
3
2
0,03
0,03
2
0,05
5
8
9
1
3
3
3
1
0,03
3
1
7
5
5
1
2
2
2
0,02
0,02
0
0,04
5
2
2
1
3
3
3
0,04
0,01
2
1
4
3
4
1
Die Bilanz weist für Sporthallen einen Mehrbedarf in allen Sozialräumen auf mit Ausnahme des
zweiten Sozialraumes, in dem ein Minderbedarf konstatiert werden kann. Ein Mehrbedarf an
Fußballplätzen ist insbesondere im ersten und fünften Sozialraum festzustellen. Der zweite
Sozialraum weist eine ausgeglichene Bilanz auf. Im dritten Sozialraum stehen sehr viele Reitanlagen
7
Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein
Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von
17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich
zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum
Vergleich dargestellt.
19
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
zur Verfügung, wohingegen in den Sozialräumen 1, 2 und 5 ein Mehrbedarf vermerkt werden muss.
In allen Sozialräumen besteht ein Fehlbedarf an Fitness-Studios und Tennishallenplätze. TennisFreiplätze stehen im dritten Sozialraum in ausreichender Anzahl zur Verfügung, so dass der
Fehlbedarf in allen anderen Sozialräumen dadurch insgesamt ausgeglichen werden kann.
Tab. 17: Bilanz der Sportanlagen in den Sozialräumen 2008 (in Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
sonstige Spielfelder
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Sozialraum
1
-4
Sozialraum
2
2
Sozialraum
3
-3
Sozialraum
4
-3
Sozialraum
5
-3
-3
-3
-2
2
0
-1
0
-1
-1
-1
0
-1
-1
-1
0
-1
-3
-3
-1
1
-2
-2
-1
0
0
-4
-1
-4
-14
-2
1
0
0
1
0
1
-2
0
-5
-2
-1
3
0
0
0
-1
1
6
1
-7
2
10
-1
1
0
1
0
0
0
0
-5
-2
-2
-1
-1
-2
0
0
0
-2
-1
-3
-1
-4
-1
Wie in Abschnitt 4 bereits ausgeführt, liegen aktuell außer dem Neubau eines Hallenbades (und dem
Abriss des bestehenden Bades) und der Annahme, dass die unlängst geschlossene Tennis-Anlage in
Pulheim bis 2020 von einem neuen Betreiber aufgrund des Bedarfs wieder eröffnet wird, keine Pläne
zum Ausbau oder Abbau der Infrastruktur vor. Zudem ist der geplante Nordpark Pulheim zu nennen,
der sich im Norden des Zentralortes Pulheim bis zur Venloer Straße im Westen sowie zur Orrer Straße
im Osten erstrecken wird, also hauptsächlich den Sozialraum 1 betrifft.
20
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
7.3.2 Berechnung für 2020
Für die Berechnung des Bedarfs wurde auch hier zunächst eine einfache Fortschreibung
vorgenommen, d.h. die Parameter der Bedarfsrechnung von 2008 wurden exakt übernommen. Unten
stehende Tabelle verdeutlicht dieses Resultat.
Tab. 18: Fortschreibung des Bedarfs an Sportanlagen in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
sonstige Spielfelder
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Sozialraum
1
13
Sozialraum
2
7
Sozialraum
3
6
Sozialraum
4
4
Sozialraum
5
4
4
4
4
4
2
2
2
2
4
4
3
2
2
2
2
1
4
4
3
1
4
4
3
1
1
3
2
14
14
17
2
2
2
2
0,03
0,03
2
1
5
8
9
1
3
3
3
1
0,02
2
1
7
5
6
1
2
2
2
0,02
0,02
0
0,04
5
2
2
1
3
3
3
0,04
0,01
1
1
4
3
4
1
21
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Bei einfacher Fortschreibung weist die Bilanz für das Jahr 2020 ähnliche Zahlen auf wie in 2008.
Dies bedeutet, dass für Sporthallen weiterhin ein Mehrbedarf besteht (auch wenn dieser im ersten
Sozialraum um zwei Anlageneinheiten zurück gegangen ist). Das gleiche gilt für Fußballplätze, wo
weiterhin ein Mehrbedarf besteht, dieser jedoch im ersten und dritten Sozialraum geringer im
Vergleich zu 2008 ausfällt. Durch den Neubau des Hallenbads in Stommeln und den Abrisses des
Bades in Pulheim gibt es eine Verschiebung des Fehlbedarfs für Hallenbäder vom dritten Sozialraum
in 2008 zum ersten Sozialraum 2020. Durch die gesunkene Nachfrage nach Reitsport sinkt auch der
in 2008 konstatierte Fehlbedarf an Reitanlagen. Die gestiegene Nachfrage nach Golf wirkt sich auch
auf die Bilanz aus, indem der Mehrbedarf in den Sozialräumen 1 und 2 steigt. Es besteht weiterhin
ein zusätzlicher Bedarf an Fitness-Studios und Tennishallenplätze (hier Ausnahme Sozialraum 3).
Tab. 19: Fortschreibung der Bilanz der Sportanlagen in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
sonstige Spielfelder
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Sozialraum
1
-2
Sozialraum
2
2
Sozialraum
3
-3
Sozialraum
4
-3
Sozialraum
5
-3
-2
-2
-1
1
0
0
1
-2
-1
-1
0
-2
-1
-1
0
-1
-2
-2
-1
1
-1
-1
0
-1
0
-2
-2
-5
-6
-2
2
1
0
1
0
1
-2
-1
-5
-2
-1
3
0
-1
0
0
1
7
1
-7
2
9
-1
0
0
0
0
0
0
0
-5
-2
-2
-1
-2
-2
-1
0
0
-1
-1
-3
-1
-4
-1
Die für die Gesamtstadt dargestellten Szenarien der Ausweitung der offenen und gebundenen
Ganztagsschulen werden im Folgenden auch für die einzelnen Sozialräume bezüglich der Sporthallen
und Fußballplätze dargestellt. Analog zur Berechnung der Szenarien für die Gesamtstadt ergeben
sich auch hier erhöhte Bedarfe, die sich negativ auf die Bilanz in allen Sozialräume (mit Ausnahme
von Sozialraum 2) niederschlagen.
22
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
So steigt in allen Sozialräumen der Bedarf an Sporthallen-Anlageneinheiten, wenn die Schulbelegung
täglich bis 16:00 Uhr dauert. Infolgedessen ergeben sich schlechtere Bilanzen, so dass auch im
zweiten Sozialraum keine freien Anlageneinheiten mehr zur Verfügung stehen. In den Sozialräumen
3 und 5 bleibt der Bedarf nach Fußballplätzen stabil währenddessen der Bedarf in den anderen drei
Sozialräumen zunimmt. Durch eine bessere Auslastung kann dem entgegengewirkt werden.
Tab. 20: Szenario 1: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr in den
Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
16
Sozialraum
2
9
Sozialraum
3
8
Sozialraum
4
5
Sozialraum
5
5
5
5
4
3
3
2
4
4
4
3
3
2
4
4
4
4
4
4
2
2
2
4
4
3
2
2
2
4
4
3
Tab. 21: Szenario 1: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr in den
Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
-5
Sozialraum
2
0
Sozialraum
3
-5
Sozialraum
4
-4
Sozialraum
5
-4
-3
-3
-1
0
0
1
-2
-2
-1
-1
-1
0
-3
-3
-2
-2
-2
-1
0
0
1
-1
-1
0
-1
-1
0
-2
-2
-1
23
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Folgt man Szenario 2 und kalkuliert eine zusätzliche Stunde für die Schulen pro Tag ein, so steigt
der Fehlbedarf für den Vereinssport weiter an. Dies betrifft insbesondere den Bedarf an Sporthallen
im ersten Sozialraum. In diesem Szenario gibt es hier einen Fehlbedarf an neun Anlageneinheiten.
Der Fehlbedarf an Fußballplätzen ist auch hier besonders ausgeprägt und mit vier Spielfeldern
gemeinsam mit Sozialraum 5 am höchsten. Auch hier kann aufgrund einer besseren Auslastung ein
geringer ausfallender Fehlbedarf konstatiert werden.
Tab. 22: Szenario 2: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr in den
Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bedarf an Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
20
Sozialraum
2
10
Sozialraum
3
9
Sozialraum
4
5
Sozialraum
5
6
6
6
5
3
3
3
5
5
4
3
3
3
5
5
4
5
5
4
3
3
2
4
4
4
3
3
2
4
4
4
Tab. 23: Szenario 2: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr in den
Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten)
Bilanz Sportanlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
-9
Sozialraum
2
-1
Sozialraum
3
-6
Sozialraum
4
-4
Sozialraum
5
-5
-4
-4
-2
-1
-1
0
-2
-3
-1
-2
-3
-1
-4
-4
-2
-3
-3
-2
0
0
1
-2
-2
-1
-1
-1
0
-3
-3
-2
Eine Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich
in Abschnitt 12.
24
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
7.4
Sonderauswertung für Brauweiler: Lizenzübernahme des 1. FFC Brauweilers durch
den 1.FC Köln
Der 1.FC Köln übernahm am 01.07.2009 die Lizenz für die zweite Frauen-Fußball-Bundesliga des 1.
FC Brauweiler Pulheim e.V.. Die oben dargestellten Berechnungen für Spielfelder beinhalten jedoch
den Frauenfußball als wesentliches Element in der Brauweilerschen Fußballlandschaft. Da es nun von
Seiten des Vereins Grün-Weiß Brauweiler Bestrebungen gibt, Frauenfußball wieder anzubieten, sollen
im Folgenden zwei Analysen (Brauweiler mit und Brauweiler ohne Frauenfußball) dargestellt und
gegenübergestellt werden.
Der Bestand in Brauweiler beläuft sich auf drei Spielfelder. Da keine weiteren Bauvorhaben bekannt
sind, wird auch davon ausgegangen, dass in 2020 der Bestand drei Spielfelder betragen wird. Zwei
der drei Großspielfelder sind Tennenplätze und das dritte Spielfeld ist ein Rasenplatz.
Trotz des Wegfalls des Frauenfußballs, verringert sich der Bedarf an Spielfeldern vordergründig nicht.
Dies ist einerseits auf Mehrfachbelegungen zurückzuführen und andererseits auf die immer noch
geringere Bedeutung des Frauenfußballs im Vergleich zum Männerfußball. Der Bedarf verringerte sich
lediglich, wenn alle Fußballplätze mit Kunstrasen ausgestattet wären. Bei einer erhöhten Auslastung
würde der Bedarf jedoch um eine Anlageneinheit sinken, so dass ein Bedarf an zwei Spielfeldern
besteht. Für 2020 lassen sich keine direkten Änderungen im Bedarf für Brauweiler mit und ohne
Angebote für Frauenfußball konstatieren.
Tab. 24: Gegenüberstellung des Bedarfs an Spielfeldern mit und ohne Frauenfußballangeboten in Brauweiler
Bedarf an Spielfeldern
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
8
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
2008
2008
ohne FF
2020
2020
ohne FF
3
3
3
3
3
2
2
2
2
2
2
2
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
8
Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein
Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von
17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich
zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum
Vergleich dargestellt.
25
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Die Bilanz ist weitgehend positiv (Ausnahme Fehlbedarf einer Anlageneinheit im Fall eines harten
Winters bei gleichbleibender Auslastung). Durch die Lizenzübernahme ist die Bilanz ausgeglichen
bzw. es besteht ein Mehrangebot an Spielfeldern in Brauweiler.
Tab. 25: Gegenüberstellung der Bilanz für Spielfelder mit und ohne Frauenfußballangeboten in Brauweiler
Bilanz Spielfelder
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
9
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
2008
2008
ohne FF
2020
2020
ohne FF
0
-1
0
0
0
1
0
0
1
1
0
1
0
0
1
1
0
1
1
0
1
1
1
1
9
Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein
Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von
17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich
zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum
Vergleich dargestellt.
26
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
8
Kommunalpolitische Wirkungsziele und Anlageninvestitionen
Der Rat der Stadt Pulheim hat Leitziele und strategische Ziele in einem Beschluss festgehalten (vgl.
Kommunales Handlungskonzept der Stadt Pulheim zur demographischen Entwicklung, Stand
28.10.2008). Dieser Beschluss umfasst zwei Maßnahmenfelder.
a. Maßnahmenfeld 1: Wohnungsmarkt, Baulandentwicklung und technische Infrastruktur
b. Maßnahmenfeld 2: Kommunales Familienmanagement
Im zweiten Maßnahmenfeld werden sechs strategische Ziele angeführt:
1. Für Kinder und Jugendliche wird ein hochwertiges, bedarfsgerechtes und qualifiziertes
Bildungs- und Betreuungsangebot zur Sicherung der individuellen Zukunftsperspektive
bereitgestellt.
2. Alle Familien werden durch – auch präventive – Beratungs- und Unterstützungsangebote
unter Berücksichtigung der Lebenslagen umfassend beraten und unterstützt.
3. Für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen wird ein vielseitiges Sport-, Weiterbildungs-,
Integrations-, Kultur-, Freizeit- und Erholungsangebot bereit gestellt.
4. Für Seniorinnen und Senioren werden spezielle Beratungs- und Bildungsangebote
vorgehalten.
5. Für Jung und Alt werden gesundheitliche Förderung und Hilfen angeboten.
6. Das ehrenamtliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger wird gefördert und gewürdigt.
Die strategischen Ziele 3 und 5 sind von besonderer Bedeutung für den Sport. Infolgedessen wurde
geprüft, welche Bedeutung die Investition in bestimmte Anlagentypen für die Erreichung der
kommunalpolitischen Wirkungsziele der Stadt Pulheim hat. Es wurde analysiert, inwiefern bestimmte
Bevölkerungsgruppen (Mädchen und Frauen, Senioren, Personen mit Migrationshintergrund) und
Organisationsformen (Verein, Kommerziell, Informell) unabhängig von individuellen
soziökonomischen Merkmalen (z. B. Bildung, Einkommen) signifikant häufiger sportlich aktiv sind,
wenn in ihrem Wohnungsumfeld ein hoher Versorgungsgrad mit einem bestimmten Anlagentyp
besteht.
Um die Sportbeteiligung von Mädchen und Frauen zu erhöhen, sind insbesondere Investitionen in
Reitanlagen geeignet. Über die Bereitstellung von Tennishallenplätzen, Reitanlagen und Sonstigen
Sportanlagen (z. B. Kletteranlagen) kann der kommerzielle Sport besonders gefördert werden. Für
den Vereinssport konnten keine signifikanten Ergebnisse herausgestellt werden.
27
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 24: Neuinvestitionen nach sportpolitischen Zielen
Investition in Anlagen-/Raumtyp
Sporthalle
Spielfeld
Hallenbad
Park
Tennishallenplätze
Tennisfreiflächen
Reitanlage
Sonstige Sportanlagen
erhöht Sportbeteiligung von/fördert
Informeller Sport
Kommerzieller Sport
Mädchen und Frauen, Kommerzieller Sport
Kommerzieller Sport
signifikant: p>0,1
28
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
9
Sportangebote
Die Bestandsaufnahme der Sportangebote durch die Belegungspläne der Stadt Pulheim und
zusätzliche Internetrecherche ergab insgesamt 928 Sportangebote. Das Gros der Angebote wird mit
78,3% durch Vereine angeboten. Kommerzielle Anbieter offerieren 19,3% aller Sportkurse, die VHS
2,3% und das Freibad der Stadt zählt mit weiteren 0,01% zu Angeboten der Stadt.
Tab. 25: Anbieter von Sportangeboten
Anbieter
Verein
Kommerzieller Anbieter
Stadt Pulheim
Volkshochschule
Prozentanteil
78,3
19,3
0,01
2,3
Die Sportangebote sind über den gesamten Tag verteilt. So finden – unter Betrachtung einer
gesamten Woche – 17,1% der Kurse morgens (bis 12:00 Uhr) statt, weitere 8,3% am frühen
Nachmittag (12:00-16:00 Uhr), 33,9% am späten Nachmittag (16:00-18:00 Uhr), 31,0% am frühen
Abend (18:00-20:00 Uhr) und 9,8% am Abend (ab 20:00 Uhr).
Die Zielgruppen der Sportangebote variieren, jedoch finden auch ein Drittel der Angebote ohne
Kennzeichnung einer besonderen Zielgruppe statt. Das Sportangebot für Kinder und Jugendliche ist
sehr gut ausgebaut, wie die Zahlen in der folgenden Tabelle belegen.
Tab. 26: Zielgruppen von Sportangeboten
Zielgruppe
keine besondere Zielgruppe
Kleinkinder
Kinder
Jugend
Familie
Mädchen
Frauen
Erwachsene allgemein
Senioren
Bundesliga
Landesliga
Männer
Jungen
Prozentanteil
34,3
2,1
22,0
14,7
1,3
1,2
5,8
11,0
1,2
0,04
0,04
5,3
0,03
Anmerkung: Die Jugendmannschaften in Ballsportarten sind als Zielgruppe Jugend gekennzeichnet worden.
29
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
10
Kunstrasengutachten
10.1 Rahmenbedingungen für Kunstrasen
Kunstrasen gibt es bereits seit einigen Jahrzehnten, die ersten Kunststoffrasenplätze wurden in den
1970er Jahren in den USA entwickelt. Zu Beginn gab es materialtechnische, sportfunktionelle sowie
schutzfunktionelle Probleme wie bspw. Nachgiebigkeit und Elastizität, Gleitverhalten und
Ballverhalten (Meinel, 2008). Durch kontinuierliche Verbesserungen auf dem materialtechnischen,
technologischen und biomechanischem Sektor besitzen die heutigen Kunstrasenplätze (3.
Generation) ähnliche Eigenschaften wie der Naturrasen (ebd.).
10.1.1 Material
Ein Kunstrasenplatz ist eine wasserdurchlässige, mehrschichtige Konstruktion, die von oben nach
unten wie folgt aufgebaut ist:
-
Kunststoffrasenbelag mit gefüllter oder ungefüllter Polschicht
Elastikschicht auf gebundener Tragschicht oder einer gebundenen elastischen Tragschicht
Ungebundene Tragschicht
Ggf. Filterschicht
Erdplanum
Baugrund (DFB, 2006, 5).
Die Beläge werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt in drei Typen unterteilt: (1) Kunstrasenplätz der
ersten Generation (ab Mitte 1970er Jahre) mit einer kurzen, unverfüllten Polschicht verbunden mit
einer Elastikschicht, (2) Kunstrasenplätz der zweiten Generation (Ende der 1980er Jahre) mit einer
längeren, nicht zu dichten Polschicht, verfüllt mit Quarzsand auf einer elastifizierenden Schicht und
(3) Kunstrasenplätze der dritten Generation (Ender der 1990er Jahre) mit einer Polschicht bestehend
aus sehr langen und weichen Kunststoffbändchen, welche mit Sand- und Gummigranulat verfüllt
werden auf einer elastifizierenden Schicht (DFB, 2006, 5).
Beim Bau eins Kunststoffrasenplatzes stellt sich die Frage nach der geplanten Anwendung, da diese
entscheidend für die Wahl des Belags ist. Soll es sich um ein reines Fußballspielfeld handeln, oder
sollen weitere Sportarten wie Hockey auch berücksichtigt werden?
10.1.2 Wartung und Instandhaltung
Des Weiteren müssen die jährlichen Pflegekosten der verschiedenen Beläge in Betracht gezogen
werden. Laut der DFB-Studie (DFB, 2006, 11) betragen die Pflegekosten für einen Naturrasen 3,90
€/m², für eine Tennenfläche 1,80€/m², für einen Kunststoffrasen mit Sandfüllung 1,10€/m² und für
einen Kunststoffrasen mit Sand-Gummifüllung 1,40€/m². Bei einer Überbelastung fallen zu den
regulären Pflegekosten zusätzliche Ausgaben für die Instandhaltung an.
30
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 27: Pflegekosten (DFB, 2006, 11)
Berechnungsgrundlage
Pflegekosten pro m²/Jahr
Pflegekosten
pro
Spielfeld/Jahr (7.630 m²)
Pflegekosten/Spielstunde*
Naturrasen
Tennenfläche
Kunststoffrasen
sandverfüllt
3,90 €
1,80€
1,10€
Kunststoffrasen
sand-/gummiverfüllt
1,40€
29.757 €
13.734€
8.393€
10.682€
37,20-74,39€
9,51-13,73€
3,36-4,20€
4,27-5,34€
* geringere Nutzungsstunden führen zu höheren Pflegekosten pro Stunde
Ein Kunstrasenplatz benötigt wie auch Naturrasen- und Tennenflächen regelmäßige Pflege und ist
wesentlich für eine langfristige Werterhaltung. Die Befeuchtung des Kunstrasenplatzes verbessert die
Gleiteigenschaften und kann Verletzungen vermindern, insbesondere in heißen Sommermonaten.
Verunreinigungen des Spielfelds durch Laub oder Blüten sollten regelmäßig entfernt werden. Die
Höhe und Gleichmäßigkeit des Füllmaterials beeinflussen das Ballverhalten (DFB, 2006, 13f.).
Die Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes beträgt zwölf bis 15 Jahre. Danach bestehen zum einen die
Möglichkeit einer Sanierung sowie zum anderen die Möglichkeit der Entsorgung. Der DFB empfiehlt
in seiner Studie zum Kunstrasen folgendes:
„Eine Deponierung von Kunststoffrasenflächen ist seit dem 1.6.2005 nicht mehr zulässig. Für die
Entsorgung der verwendeten Materialien nach der Nutzung kommt daher nur noch die stoffliche oder
energetische Verwertung in Frage. Um dies schon beim Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu
berücksichtigen, ist insbesondere sicherzustellen, dass
-
schadstoffarme Materialien verwendet werden,
möglichst wenige unterschiedliche Materialsorten (bei Verbundmaterial) zum Einsatz
kommen,
eine gute Trennfähigkeit der einzelnen Schichten gewährleistet ist“(DFB, 2006, 15)
Die Kosten für eine Sanierung betragen rund 280.000 € (Ulenberg, 2008).
10.1.3 Kriterien bei einer Entscheidung über Kunstrasenplätze
Neben der Wirtschaftlichkeit gibt es weitere Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen einen
Kunstrasenplatz in Betracht gezogen werden müssen.
Tab. 28: Vor‐ und Nachteile eines Kunstrasenplatzes (EURAC, 2006, 12)
Vorteile
Lange Lebensdauer
Hohe Belastbarkeit – insbesondere bei vielen
Mannschaften, die intensiv trainieren
Geringere Wartung (Mäharbeiten und Düngen
nicht mehr erforderlich)
Bespielbarkeit bei jeder Witterung und zu jeder
Nachteile
Hohe Anschaffungskosten
Schnelleres Spiel und höhere technische
Anforderungen
Verunreinigungen müssen entfernt werden
Geruch und Hitze in den Sommermonaten
31
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Vorteile
Jahreszeit (Spielbetrieb auch im Winter möglich)
Spieleigenschaft nahezu identisch mit
Naturrasen
Teilweise Senkung des Verletzungsrisikos
(Schonung der Muskeln und Gelenke)
Besonders bei Jugend- und
Mädchenmannschaften beliebt
Nachteile
Teilweise Anschaffung neuer Wartungsgeräte
Weiche Standortfaktoren wie die Erhöhung der sportlichen Aktivitäten und die Erhöhung der sozialen
Resonanz sind für den Sport in einer Kommune wichtige Kriterien, die es zu berücksichtigen gibt.
10.1.4 Kosten-Nutzen-Analyse
Eine Gegenüberstellung von den Kosten eines Naturrasen- und eines Kunstrasenplatzes soll weitere
Einblicke zur Wirtschaftlichkeit beider Belagstypen bringen. Alle identifizierten Analysen berufen
sich auf eine Studie (Hardmann & Gerber, 2004), so dass auch hier auf diese Ergebnisse, modifiziert
(vgl. EURAC, 2006, 32f.) im Folgenden zurückgegriffen wird.
32
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 29: Kosten‐Nutzenvergleichstabelle Naturrasen und Kunstrasen (Basis ist ein 7.500m² Spielfeld) in Euro
Kostenart
INVESTITIONSKOSTEN
Erstinvestition
Erstinvestition
Erstinvestition pro m²
Abschreibungskosten pro Jahr (15 Jahre Nutzungsdauer)
Abschreibungskosten pro m² (15 Jahre Nutzungsdauer)
Naturrasen
Kunstrasen
296.400
39,52
19.760
2,63
803.550
107,14
53.570
7,14
58.050
7,74
687.000
91,60
1.935
0,26
22.900
3,05
Gesamtinvestitionssumme innerhalb 45 Jahren
Gesamtinvestitionssumme pro m² innerhalb 45 Jahren
354.450
47,26
1.490.550
198,74
Abschreibungskosten innerhalb 45 Jahren
Abschreibungskosten pro m² innerhalb 45 Jahren
LAUFENDE UNTERHALTS-/NEBENKOSTEN
Unterhalts- und Nebenkosten pro Jahr
Unterhalts- und Nebenkosten pro m² und Jahr
Nur Unterhaltskosten pro Jahr
Nur Unterhaltskosten pro m² und Jahr
GESAMTKOSTEN
Unterhalts- und Nebenkosten sowie Abschreibungen pro
Jahr
Unterhalts- und Nebenkosten sowie Abschreibungen pro
m² und Jahr
Effektive Nutzungszeit pro Jahr in Stunden
Vollkosten einer Spielstunde bei gleicher Nutzungsdauer
(900 Stunden)
Vollkosten einer Spielstunde bei unterschiedlicher
Nutzungsdauer
21.695
2,89
76.470
10,19
47.419
6,32
41.613
5,55
26.579
3,54
20.773
2,77
Folgeinvestitionen
Entsorgungs- und Austauschkosten innerhalb 30 Jahren
Entsorgungs- und Austauschkosten pro m² innerhalb 30
Jahren
Abschreibungskosten pro Jahr (30 Jahre Nutzungsdauer)
Abschreibungskosten pro m² (30 Jahre Nutzungsdauer)
69.114
9,21
800 Stunden
86,39
86,39 (800 Std.)
103.049
13,74
1.500 Stunden*
128,81
68,70 (1.500
Std.)
* 1.500 Stunden sind gewählt worden, da dies die Obergrenze von Tennenbelägen darstellt.
Die jährlichen Gesamtkosten sind sehr unterschiedlich. Unter Einbezug der Nutzungszeit nähern sich
der Kunstrasen und der Naturrasen vom Kostenaufwand her an. Der Kunstrasenplatz rechnet sich ab
einer jährlichen Nutzungszeit von mehr als 1.341 Stunden (EURAC, 2006; Hardmann & Gerber, 2004).
10.2 Situationsanalyse
Die Bestandsdaten sind durch die Stadt Pulheim gut erhoben worden, so dass eine Einzelbetrachtung
der Sportplätze möglich ist (Ausnahme Hartplatz Christinaschule und Rasenplatz Geyen, auf den je
nach Witterung Teile der Belegung des Tennenplatzes in Geyen transferiert werden). Folglich werden
die aktuellen Nutzungsparameter nicht pauschal pro Sozialraum betrachtet sondern singulär pro
33
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Anlage. Die Belegungszeit basiert auf der Anzahl der Sportangebote. Dabei werden bis zu zwei
Sportangebote einfach gewertet, da dies der regulären Kapazität nach dem BISp-Leitfaden mit 30
Personen pro Anlageneinheit in etwa entspricht. Alle darüber hinaus stattfindenden parallelen
Angebote werden mit einem Faktor belegt (siehe Methodische Angaben). Somit sind Spitzenraten zu
bestimmten Zeiten in die Berechnung inkludiert. Dies verdeutlicht sich im Vergleich der Spalten
Nutzung real und Belegungszeit.
Der BISp-Leitfaden gibt als Auslastungsfaktor 0,30-0,40 für Naturrasenfelder an. Pulheim liegt mit
fast allen Spielfeldern in etwa in diesem Bereich (Ausnahme Rasenplatz Sportzentrum Pulheim).
Angaben für Tennenplätze fehlen im BISp-Leitfaden, werden jedoch auf rund 0,6 durch den
Auftragnehmer
aufgrund
von
tatsächlichen
Erfahrungswerten
aus
verschiedenen
Sportentwicklungsprojekten taxiert. Die Stadt Pulheim liegt auch hier in diesem Bereich.
Tab. 30: Darstellung aller Groß‐ und Kleinspielfelder Pulheims mit Parametern
Sozialraum
1
1
1
2
2
2
3
3
3
4
4
5
5
Anlage
Jugendtennenplatz Pulheim
Rasenplatz Sportzentr. Pulheim
Tennenplatz Sportzentr. Pulheim
Abtei Sportpark Brauweiler
Tennenplatz Donatusstr
Tennenplatz Bernhardstr
Rasenplatz Stommeln
Tennenplatz Stommeln
Hartplatz Christinaschule
Rasenplatz Geyen
Tennenplatz Geyen
Jugendrasenplatz Sinnersdorf
Sportplatz Sinnersdorf
Spielfeld
Belag
groß
groß
groß
groß
groß
groß
groß
groß
klein
groß
groß
klein
groß
Tenne
Rasen
Tenne
Rasen
Tenne
Tenne
Rasen
Tenne
Auslastung
real
0,60
Nutzung
real
20,5
Belegun
gszeit
22
0,63
0,61
0,26
0,76
0,43
0,29
0,47
19
21,5
9,5
25
16
10
15,5
19
22,5
12,25
31
16
10,75
16
0,60
0,33
0,47
20,5
10
14
24
10,5
14
Rasen
Tenne
Rasen
Rasen
Der DFB hat Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze herausgegeben. Dort heißt es: „Je nach
Belagstyp, aber unabhängig von der Art der Nutzung (Trainings- oder Spielbetrieb) und von der
Pflege ergeben sich unterschiedliche potentielle Nutzungsdauern“ (DFB, 2006, 11).
Die möglichen Nutzungsstunden sind in einer großen Bandbreite angegeben:
‐
Naturrasen
400-800 Nutzungsstunden pro Jahr
‐
Tennenflächen
1.000-1.500 Nutzungsstunden pro Jahr
‐
Kunststoffrasen
2.000-2.500 Nutzungsstunden pro Jahr
34
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
In einem ersten Schritt wurden die Nutzungsstunden als Belegungszeit im Jahr pro Anlage
errechnet. Unter Berücksichtigung des Schulsports und Spielbetriebs am Wochenende (siehe
Methodische Angaben) ergibt sich somit eindeutig eine Überbelastung – welche die
Inanspruchnahme des jeweiligen Platzes, über die angegebenen Nutzungsstunden hinaus beziffert –
von fünf Spielfeldern. Dies betrifft insbesondere den Sozialraum 2.
Tab. 31: Jährliche Belegungszeiten im Vergleich mit möglichen Nutzungsstunden pro Belag
Sozialraum
1
1
1
2
2
2
3
3
3
4
4
5
5
Anlage
Jugendtennenplatz Pulheim
Rasenplatz Sportzentr. Pulheim
Tennenplatz Sportzentr.
Pulheim
Abtei Sportpark Brauweiler
Tennenplatz Donatusstr.
Tennenplatz Bernhardstr.
Rasenplatz Stommeln
Tennenplatz Stommeln
Hartplatz Christinaschule
Rasenplatz Geyen
Tennenplatz Geyen
Jugendrasenplatz Sinnersdorf
Sportplatz Sinnersdorf
Belegungszeit im
Jahr
1.467
Ergebnis
1.295
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
1.493
im Rahmen der DFB-Studie
958
1.926
1.161
883
1.161
Überbelastung
Überbelastung
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
im Rahmen der DFB-Studie
mind. 345
1.569
780
955
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
Zusätzlichen zum regulären Betrieb wurden bei der Bedarfsberechnung noch Analysen durchgeführt,
wie die Situation in einem harten Winter (Bsp. Winter 2008/2009) aussähe. Durch die Schließung
der Anlagen wird die Nutzungszeit reduziert, so dass es nur noch zu Überbelastungen am
Tennenplatz Donatusstraße, am Sportplatz Sinnersdorf und am Rasenplatz Sportzentrum Pulheim
kommt. Wird eine höhe Nutzung durch Schulen unterstellt, zeigt sich eine Überbelastung bei acht
Spielfeldern, wie nachfolgende Tabelle aufzeigt.
Tab. 32: Jährliche Belegungszeiten im Vergleich mit möglichen Nutzungsstunden pro Belag bei hoher
Schulnutzung
Sozialraum
1
1
1
2
2
2
3
Anlage
Jugendtennenplatz Pulheim
Rasenplatz Sportzentr. Pulheim
Tennenplatz Sportzentr.
Pulheim
Abtei Sportpark Brauweiler
Tennenplatz Donatusstr.
Tennenplatz Bernhardstr.
Rasenplatz Stommeln
Belegungszeit im
Jahr
1.503
Ergebnis
1.331
Überbelastung
Überbelastung
1.529
Überbelastung
994
1.962
1.197
919
Überbelastung
Überbelastung
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
35
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
3
3
4
4
5
5
Tennenplatz Stommeln
Hartplatz Christinaschule
Rasenplatz Geyen
Tennenplatz Geyen
Jugendrasenplatz Sinnersdorf
Sportplatz Sinnersdorf
1.197
im Rahmen der DFB-Studie
381
1.605
780
955
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
im Rahmen der DFB-Studie
Überbelastung
Eine Umwandlung des Belags von Naturrasen oder Tennenfläche in Kunststoffrasen würde der
Überbelastung entgegenwirken und diese ausgleichen. Zudem gewährleistet er den Trainings- und
Spielbetrieb auch im Winter, was angesichts der hohen Bedeutung des Fußballsports in der Stadt
Pulheim einem wichtigen Beitrag zur Sportversorgung entsprechen würde.
Des Weiteren müssen die jährlichen Pflegekosten der verschiedenen Beläge in Betracht gezogen
werden. Laut der DFB-Studie betragen die Pflegekosten für einen Naturrasen 3,90 €/m², für eine
Tennenfläche 1,80€/m², für einen Kunststoffrasen mit Sandfüllung 1,40€/m² und für einen
Kunststoffrasen mit Sand-Gummifüllung 1,10€/m². Bei einer Überbelastung fallen zu den regulären
Pflegekosten zusätzliche Ausgaben für die Instandhaltung an.
10.3 Analyse für die Gesamtstadt
Die Bestands-Bedarfsbilanzierung für 2008 zeigt auf, dass der Bedarf an Fußballplätzen durch den
Einsatz von Kunstrasenplätzen sinken kann, da eine um 10% erhöhte höhere Auslastung
angenommen wird. Dies kann nur unter der Prämisse eines optimalen Belegungsplans erreicht
werden. Die Spitzenzeiten (von bis zu fünf gleichzeitig trainierenden Mannschaften) am frühen
Abend durch den Vereinssport können nicht mittels eines Kunstrasenbelags aufgefangen werden,
sondern nur durch eine ausgewogene Belegung. Anzumerken ist, dass die Fußballnachfrage, wie in
Abschnitt 3 dargestellt, bis 2020 sinken wird.
Generell muss konstatiert werden, dass es einen Fehlbedarf an drei Fußballplätzen in 2020 gibt –
dies bliebe bei Umwandlung von drei Fußballplätzen in Kunstrasenplätzen bestehen. Bei
Umgestaltung aller Plätze zu Kunstrasenplätzen besteht ein zusätzlicher Bedarf an einer Anlage.
Erhöht sich die Auslastung grundsätzlich um weitere 10% (so dass man beim Kunstrasen bei 80%
läge) besteht die Möglichkeit einer ausgeglichenen Bilanz in 2020. Jedoch muss auch berücksichtigt
werden, dass der Mehrbedarf unter Beibehalt der bisherigen Beläge lediglich bei einem Fußballplatz
liegt (dies gilt auch für den Umbau von drei Plätzen zu Kunstrasenplätzen). Unten stehende Tabelle
verdeutlicht diesen Sachverhalt.
36
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 33: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Gesamtstadt
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf an Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
2008
2020
13
13
2008
2020
19
19
18
16
16
16
16
14
Δ
2020-2008
0
Δ
2020-2008
-3
-3
-2
-2
14
14
14
13
2008
2020
Δ
2020-2008
-6
-9
-5
-3
-3
-6
-3
-1
3
3
2
2
-1
-4
-1
0
Eine ausführliche Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz
befinden sich in Abschnitt 12.
Durch die Ausweitung der Belegungszeit der Anlagen durch Schulen bis 16:00 Uhr ergibt sich ein
zusätzlicher Bedarf in 2020 von drei Anlagen auf insgesamt 19 Anlagen im Vergleich zur
Fortschreibung. Die Bilanz weist einen Fehlbedarf von sechs Fußballplätzen aus, gäbe es drei
Kunstrasenplätze verringerte sich der Fehlbedarf von sechs auf fünf Anlagen und existierten
ausschließlich Kunstrasenplätze läge der Mehrbedarf bei drei Anlagen. Bei Steigerung der Effizienz
durch eine erhöhte Auslastung gäbe es einen Mehrbedarf an drei respektive einer (bei nur
Kunstrasen) Anlage(n).
37
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 34: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Gesamtstadt nach Szenario 1 für 2020
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf an Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
2008
2020
13
13
2008
2020
19
19
18
16
19
19
18
16
Δ
2020-2008
0
Δ
2020-2008
0
0
0
0
16
16
16
14
2008
2020
Δ
2020-2008
-6
-9
-5
-3
-6
-9
-5
-3
0
0
0
0
-3
-6
-3
-1
38
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Das zweite Szenario legt dar, wie die Bestands-Bedarfsbilanzierung bei einer Ausweitung der
Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr aussähe. Es wird aufzeigt, dass der Fehlbedarf weiter
steigt. Dieser beträgt in 2020 neun Anlagen, respektive acht Anlagen bei drei Kunstrasenplätzen
bzw. sechs Anlagen bei einer ausschließlichen Nutzung von Kunstrasenplätzen. Durch eine
Effizienzsteigerung mit einer 80%-igen Auslastung länge der Mehrbedarf bei sechs Fußballplätzen
bzw. fünf bei drei Kunstrasenflächen und drei für eine ausschließliche Nutzung von
Kunstrasenflächen.
Tab. 35: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Gesamtstadt nach Szenario 2 für 2020
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf an Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
2008
2020
13
13
2008
2020
19
19
18
16
22
22
21
19
Δ
2020-2008
0
Δ
2020-2008
3
3
3
3
19
19
18
16
2008
2020
Δ
2020-2008
-6
-9
-5
-3
-9
-14
-8
-6
-3
-5
-3
-3
-6
-9
-5
-3
Eine ausführliche Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz
befinden sich in Abschnitt 12.
39
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
10.4 Analyse für die Sozialräume
Die Ausgangslage der Gesamtstadt ist entscheidend, für den Beschluss zu Anlageninvestitionen.
Jedoch gilt es zu beachten, wo die Investition idealerweise getätigt werden. Aus diesem Grund wird
im Folgenden eine Einzelbetrachtung der fünf Sozialräume vorgenommen.
Die Bedarfs-Bestandsbilanzierung weist für 2008 den größten Mehrbedarf an Spielfeldern für den
Fußball für Sozialraum 1 und den Sozialraum 5 sowie eine ausgeglichene Bilanz für Sozialraum 2 auf.
Da in dieser Bilanzierung allgemein für Spielfelder gerechnet wurde und die Spitzenzeiten in der
Belegung nicht berücksichtigt wurden, stellen die Analysen zum Spielbelag eine notwendige
Ergänzung dar. Wenn eine erhöhte Auslastung bei Kunstrasen um 10% angenommen wird, verbessert
sich die Spielfeldversorgung deutlich. Nichtsdestotrotz gibt es im ersten und fünften Sozialraum
weiterhin ein Defizit.
Tab. 36: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume 2008
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf an Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
3
Sozialraum
1
Sozialraum Sozialraum
2
3
3
3
Sozialraum Sozialrau
2
m3
Sozialraum Sozialraum
4
5
2
2
Sozialraum Sozialraum
4
5
5
5
5
Sozialraum
1
3
3
3
Sozialraum
2
4
4
3
Sozialraum
3
3
3
2
Sozialraum
4
4
4
3
Sozialraum
5
-3
-3
-2
0
-1
0
-1
-1
0
-1
-1
0
-3
-3
-1
40
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Bei Fortschreibung der bestehenden Parameter ergibt sich in 2020 ein in drei von fünf Sozialräumen
ein um eine Anlageneinheit verringerter Bedarf. Dies lässt sich durch das Sinken der
Fußballnachfrage erklären. Folglich ist die Bilanz positiver als in 2008, jedoch ist der Sozialraum 2
weiterhin der einzige Stadtbereich, der eine ausgeglichene Bilanz vorweisen kann. Durch den Einsatz
von Kunstrasenplätzen kann dieses Ergebnis verbessert werden, so dass für den dritten und vierten
Sozialraum kein Fehlbedarf mehr festzustellen ist und im zweiten Sozialraum die Versorgung die
Nachfrage übersteigt.
Durch eine erhöhte Auslastung kann die Bilanz weiter verbessert werden, so dass im zweiten
Sozialraum nahezu das gleiche Ergebnis erzielt werden kann, wie bei einer ausschließlichen Nutzung
durch Kunstrasenplätze. Wird neben der erhöhten Auslastung ein reines Kunstrasenangebot bei allen
Fußballplätzen angenommen, besteht in allen Sozialräumen mit Ausnahmen von Sinnersdorf
zumindest eine ausgeglichene Bilanz.
Tab. 37: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume 2020
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
3
Sozialraum
1
Sozialraum Sozialraum Sozialraum Sozialraum
2
3
4
5
3
3
2
2
Sozialraum Sozialraum Sozialraum Sozialraum
2
3
4
5
4
4
4
2
2
2
4
4
3
2
2
2
4
4
3
4
4
3
Sozialraum
1
2
2
2
Sozialraum
2
3
3
3
Sozialraum
3
2
2
2
Sozialraum
4
3
3
3
Sozialraum
5
-2
-2
-1
0
0
1
-1
-1
0
-1
-1
0
-2
-2
-1
-1
-1
0
1
0
1
0
-1
0
0
0
0
-2
-2
-1
41
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Unter Berücksichtigung der Ausweitung der Schulnutzung bis 16:00 Uhr muss eine Erhöhung des
Fehlbedarfs in den Sozialräumen 1, 3 und 5 festgestellt werden. Keine Auswirkungen hat die
Ausweitung für den ersten und vierten Sozialraum. Eine Umwandlung aller Anlagen in
Kunstrasenflächen würde für die Sozialräume 1, 3 und 5 weiterhin eine negative Bilanz bedeuten, so
dass ein Mehrbedarf attestiert werden kann. Durch eine zusätzliche Erhöhung der Auslastung besteht
weiterhin ein Mehrbedarf an Fußballplätzen im ersten und fünften Sozialraum.
Tab. 38: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume nach Szenario 1
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf an Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
3
Sozialraum
1
Sozialraum
2
3
Sozialraum
2
Sozialraum
3
3
Sozialraum
3
Sozialraum
4
2
Sozialraum
4
Sozialraum
5
2
Sozialraum
5
5
5
4
3
3
2
4
4
4
3
3
2
4
4
4
4
4
4
Sozialraum
1
2
2
2
Sozialraum
2
4
4
3
Sozialraum
3
2
2
2
Sozialraum
4
4
4
3
Sozialraum
5
-3
-3
-1
0
0
1
-2
-2
-1
-1
-1
0
-3
-3
-2
-2
-2
-1
0
0
1
-1
-1
0
-1
-1
0
-2
-2
-1
42
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Die Auswirkungen einer weiteren Verlängerung der Schulbelegung bis 17:00 Uhr werden in der unten
stehenden Tabelle veranschaulicht. Der Bedarf in den Sozialräumen 1, 3 und 5 erhöht sich im
Vergleich zur Ausweitung der Schulzeit um eine weitere Anlageneinheit. Dies bedeutet gleichzeitig
einen negativen Effekt auf die Bilanz, so dass mehr Fußballplätze benötigt werden. Eine effizientere
Auslastung und die Umwandlung in Kunstrasenplätze können die Problematik entschärfen, jedoch
nicht vollständig lösen.
Tab. 39: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume nach Szenario 2
Bestand an Sportanlagen
Fußballplätze
Bedarf an Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Bilanz Sportanlagen
Spielfelder
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Spielfelder (erhöhte Auslastung)
Fußballplätze
Fußballplätze (harter Winter)
Fußballplätze (nur Kunstrasen)
Sozialraum
1
3
Sozialraum
1
Sozialraum
2
3
Sozialraum
2
Sozialraum
3
3
Sozialraum
3
Sozialraum
4
2
Sozialraum
4
Sozialraum
5
2
Sozialraum
5
6
6
5
3
3
3
5
5
4
3
3
3
5
5
4
5
5
4
Sozialraum
1
3
3
2
Sozialraum
2
4
4
4
Sozialraum
3
3
3
2
Sozialraum
4
4
4
4
Sozialraum
5
-4
-4
-2
-1
-1
0
-2
-3
-1
-2
-3
-1
-4
-4
-2
-3
-3
-2
0
0
1
-2
-2
-1
-1
-1
0
-3
-3
-2
Eine ausführliche Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz
befinden sich in Abschnitt 12.
Beim Bau eines Kunststoffrasenplatzes stellt sich die Frage nach der geplanten Anwendung, da diese
entscheidend für die Wahl des Belags ist. Soll es sich um ein reines Fußballspielfeld handeln, oder
sollen weitere Sportarten wie Hockey auch berücksichtigt werden?
Der in den Abschnitten 5 und 6 festgestellte Mehrbedarf bleibt weiterhin bestehen, da die Nachfrage
konstant ist. Durch eine Umwandlung der aktuellen Bodenbeläge in Kunstrasenfläche ließen sich
jedoch der Zustand und die Lebensfähigkeit der einzelnen Anlagen erheblich verbessern.
43
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Ein Kunstrasenplatz benötigt auch regelmäßige Pflege. Die Lebensdauer beträgt zwölf bis 15 Jahre.
Danach bestehen zum einen die Möglichkeit einer Sanierung sowie die Möglichkeit zur Entsorgung.
Der DFB empfiehlt in seiner Studie zum Kunstrasen folgendes:
„Eine Deponierung von Kunststoffrasenflächen ist seit dem 1.6.2005 nicht mehr zulässig. Für die
Entsorgung der verwendeten Materialien nach der Nutzung kommt daher nur noch die stoffliche oder
energetische Verwertung in Frage. Um dies schon beim Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu
berücksichtigen, ist insbesondere sicherzustellen, dass
- schadstoffarme Materialien verwendet werden,
- möglichst wenige unterschiedliche Materialsorten (bei Verbundmaterial) zum Einsatz kommen,
- eine gute Trennfähigkeit der einzelnen Schichten gewährleistet ist.“
Die Kosten für eine Sanierung betragen rund 280.000 € (Ulenberg, 2008).
44
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
11
Vereinsbefragung
In der Zeit vom 1. April bis zum 2. Juni wurde durch einen Diplomanden des Lehrstuhls für
Sportmanagement des Instituts für Sportökonomie und Sportmanagement eine Vereinsbefragung
zusätzlich vorgenommen. Es wurden sechs Vereine befragt, die verschiedene Teilbereiche des Sports
in Pulheim abdecken. Die sechs Vereine wurden durch die Sportabteilung der Stadt Pulheim
ausgewählt: LV Stommeln, Pulheimer SC, Stommelner Bogenschützen, SV Grün-Weiß Brauweiler, TTC
Blau-Weiß Geyen und TUS Schwarz-Weiß Brauweiler. Die Gespräche wurden i. d. R. mit dem ersten
Vorsitzenden geführt (bzw. Kassierer und/oder zweitem Vorsitzenden).
Die zentralen Ergebnisse der Vereinsbefragung bezüglich der Sportanlagen werden im Folgenden kurz
zusammenfassend dargestellt. Das zentrale Problem sind fehlende Hallenzeiten: Es besteht bei allen
Vereinen ein Mangel an Hallenzeiten. Dieses Problem tritt verstärkt im Winter auf, wenn die
Rasenplätze für den Trainingsbetrieb gesperrt sind. Außerdem sind Hallen wegen Reparaturarbeiten
geschlossen, und da keine Ausweichmöglichkeit besteht muss das Angebot ausfallen. Die Vereine
weichen für Gymnastikstunden bereits auf andere Räumlichkeiten wie Jugendräume und
Bürgerhäuser aus. Die Nutzung durch Schulen mit offenen und gebundenen Ganztagsangeboten hat
die Hallenzeiten für Vereine weiter vermindert. Die Nachfrage nach Sportangebote, die tagsüber
stattfinden kann dadurch nicht befriedigt werden. Als weiterer Missstand bezüglich der
Hallennutzung wird die mangelende Sauberkeit in einigen Hallen angeführt.
Allerdings haben die Vereine bereits teilweise Kooperationen mit Schulen (bzw. planen diese).
Einerseits wird dieses Programm als Konkurrenz zum eigenen Angebot betrachtet, da dadurch die
Kinder nicht weitere Vereinsangebote in Anspruch nehmen (es sei denn, sie sind besonders sportlich
orientiert). Andererseits wird dieses Programm als Ergänzung angesehen, das den Kindern die
Vorteile des Sportvereins präsentiert.
Die Anzahl an Spielfeldern ist nur von einigen Vereinen als nicht ausreichend angesprochen worden.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung von guten Leichtathletik-Anlagen für den
Schulsport und das Vereinsangebot genannt. Einige Anlagen bedürfen einer Renovierung.
Kunstrasenplätze sind einerseits gewünscht, andererseits scheint es auch offensichtlich zu sein, dass
dies nicht in jedem Sozialrum möglich ist.
Das Hallennutzungsentgelt ist bei den Vereinen ein kontroverses Thema. Die Belastung der Vereine
ist dadurch gestiegen. Allerdings ist den Vereinen z. T. auch bewusst, dass das
Hallennutzungsentgelt unumgänglich für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs ist.
In einem der Interviews ist auch explizit der informelle Sport genannt worden. Die Infrastruktur
sollte auch hierfür verbessert werden, in dem Wege asphaltiert (z. B. für Rollsport) und beleuchtet
(z. B. für Laufen am Abend) werden. Ein Bewegungsparcours für Senioren wurde ebenfalls angeregt.
45
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
12
Wissenschaftliche Gesamtbewertung und Handlungsempfehlungen
Gemäß der Sportstättenbedarfsrechnung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft zeigt sich für die Stadt Pulheim ein zusätzlicher Bedarf an Sportanlagen nahezu
aller Kategorien. Besonders stark ausgeprägt ist der zusätzliche Bedarf an Sporthallen. Der Umstand,
dass Sportanlagen in dieser Größenordnung fehlen, ist zum Einen auf die allgemeine
Sportentwicklung zurückzuführen, zum Anderen auf die erfolgreiche Stadtpolitik Pulheims.
So haben sich in den letzten 20 Jahren bundesweit die Zahlen an Sportaktiven im erwachsenen Alter
nahezu verdoppelt, im mittleren und höheren erwachsenen Alter bei den Frauen gar verdreifacht.
Diese Entwicklung ist auch für Pulheim anzunehmen. Gleichzeitig waren die Sportorganisationen in
den letzten Jahren bestrebt, das Eintrittsalter in das organisierte Sporttreiben nach unten zu
verlagern (z. B. Bambini-Fußballmannschaften, Mutter-Kind-Turnen). Dieser für sich genommen sehr
positive Effekt gesellschaftlicher Entwicklung trifft jedoch auf eine Sportinfrastruktur, die
größtenteils zu einer Zeit gebaut wurde, zu der sportliche Aktivität primär alleine Domäne von
Menschen im Alter zwischen acht und 25 Jahren war.
Die Anzahl an Sportanlagen blieb relativ stabil, die Anzahl an Sportaktiven ist jedoch deutlich
gestiegen. Die erfolgreiche Stadtpolitik Pulheims hat dazu geführt (und wird weiter dazu führen),
dass insbesondere Angehörige der Mittelschicht (Akademiker) von außerhalb für neue Wohngebiete
gewonnen werden konnten. Angehörige der Mittelschicht und insbesondere Akademiker sind jedoch
überproportional häufig sportlich aktiv, insofern verstärkt die erfolgreiche Stadtpolitik Pulheims
nochmals den zuvor beschriebenen Effekt allgemeiner Sportentwicklung. Während somit die
Sportinfrastruktur weitgehend auf dem Stand der 1980er Jahre verharrt ist, hat sich die
Sportnachfrage in Pulheim aufgrund der allgemeinen Sportentwicklung sowie einer positiven
Entwicklung des Anteils an Akademikern und an Akademikerinnen deutlich erhöht. Der Mangel an
Sportanlagen kann somit durchaus als Indiz einer erfolgreichen Stadtpolitik gewertet werden.
Gleichzeitig sollte sich erfolgreiche Stadtpolitik auch dadurch auszeichnen, adäquate Maßnahmen zu
treffen, um den Mangel an Sportanlagen zu minimieren. Dies gilt in besonderer Weise auch deshalb,
da die Ausweitung der offenen und bedungenen Angebote in Ganztagesschulen den Mangel an
Sportanlagen nochmals verschärfen wird.
Als geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Mangels an Sportanlagen ist denkbar
1) Neubau von Sportanlagen (z.B. Sporthallen),
2) der Umbau von Sportanlagen mit dem Ziel einer intensiveren Nutzbarkeit der Anlagen (z.B. Ersatz
klassischer Spielfelder durch Kunstrasenfelder),
3) Erschließung vorhandener Räumlichkeiten für Sportzwecke,
4) optimalere Auslastung vorhandener Sportanlagen.
Da die erste Option, der Neubau von Sportanlagen, die kostenintensivste Form zur Behebung der
Minimierung des Mangels an Sportanlagen darstellt, sollte aus sportökonomischer Sicht der
Schwerpunkt des zukünftigen Pulheimer sportpolitischen Handelns in der Erschließung vorhandener
Räumlichkeiten für Sportzwecke (z. B. leer stehende Gewerbeimmobilien, Kultur- und Medienzentrum
Pulheim, Pfarrsaal Sinthern, Pfarr- und Jugendheim Stommelerbusch, Familienzentren) sowie in der
46
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
optimaleren Auslastung vorhandener Sportanlagen in Angriff genommen werden. Letzteres würde
jedoch voraussetzen, dass in der Stadt Pulheim Konsens geschaffen wird, welcher Sport und welche
Sportformen in besonderer Weise bzw. stärker oder weniger stark beförderungswürdig sind. So
besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Sportart Gymnastik wesentlich aus den Sporthallen
auszulagern, da diese auch in Räumen mit einer niedrigen Deckenhöhe durchgeführt werden kann –
wie aktuell auch schon in Umkleideräumen und Vorräumen teilweise praktiziert. Der Anlagenbedarf
für Gymnastik liegt aktuell bei sieben Anlageneinheiten einer Sporthalle und wird auch in Zukunft
gleichbleibend hoch sein. Somit könnte der Fehlbedarf an Sporthallen durch eine Auslagerung dieser
Sportart verringert werden.
Entsprechende Modelle, Vorgehensweise und Methoden zur Erschließung anderer Räumlichkeiten
existieren aus anderen Kommunen. Darüber hinaus ist ein Anreizsystem zu etablieren, welches dafür
sorgt, dass die Wahrscheinlichkeit für ein Horten von Hallenzeiten bzw. Spielfeldbelegungszeiten
minimiert wird. In ein solches Anreizsystem ließe sich eine Form einer Bonus-Malus-Regelung
integrieren, ob ein Sportangebot seitens der Stadt bzw. seitens der Politik als besonders
förderungswürdig eingestuft wird oder nicht. Diese Kombination aus Prioritätensetzung, was wichtig
und wünschenswert ist, und Anreizsystem stellt ein Grundprinzip moderner Managementkonzepte
dar. Schließlich geht es um die bestmögliche Transformation von Anlageressourcen in Nutzen für die
Stadt Pulheim.
Darüber hinaus sollten beim geplanten Neubau von Spielfeldern bzw. bei einer notwendigen
Modernisierung vorhandener Spielfelder über den Bau bzw. den Ersatz durch Kunstrasenplätze
nachgedacht werden. Sie ermöglichen insbesondere in kritischen Winterzeiten eine deutlich
verbesserte Spielfeldversorgung für die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger. Der Einsatz von
Kunstrasenplätzen sollte sukzessive vorgenommen werden, wenn einzelne Plätze turnusgemäß
saniert werden müssen. Da eine Überbelastung insbesondere in Sozialraum 2 und bei Ausweitung der
Schulnutzung zusätzlich in Sozialraum 1 vorliegt und die Bilanz insbesondere im ersten und fünften
Sozialraum negativ ausfällt, empfiehlt es sich in diesen Sozialräumen mit Modernisierungen zu
beginnen. Nichtsdestotrotz wird die Hauptzeit der Nutzung weiterhin in den späten Nachmittagsund frühen Abendstunden liegen. Die Spitzenzeiten (von bis zu fünf gleichzeitig trainierenden
Mannschaften) am frühen Abend durch den Vereinssport können nicht mittels eines
Kunstrasenbelags aufgefangen werden, sondern nur durch eine ausgewogene Belegung.
Damit die Pulheimer Bürgerinnen und Bürgen adäquat mit Sportanlagen versorgt werden, wird man
jedoch nicht um den Neubau zumindest einer Sporthalle umhinkommen. Der diesbezügliche Mangel
ist in den Sozialräumen 1, 3, 4 und 5 nahezu gleichgroß. Liegen entsprechende Haushaltsmittel vor,
könnte eine Standortwahl auf jenen Sozialraum fallen, in dem am wenigsten vorhandene
Räumlichkeiten neu für Sportzwecke nutzbar gemacht werden können (z.B. Kirchensäle, leer
stehende Gewerbeimmobilien). Jedoch muss zunächst geprüft werden, inwiefern Räumlichkeiten,
welche bisher noch nicht für Sportzwecke genutzt werden, nutzbar gemacht werden können. So
könnten
Sportangebote
wie
Gymnastik,
Seniorensport
oder
Entspannungsund
Stressbewältigungstechniken wie Yoga oder Qi Gong beispielweise in einem (oder mehreren) der
sieben Jugendheime, im Medien- und Kulturzentrum (in dem bereits VHS-Kurse stattfinden) oder in
Familienzentren (sofern diese auch städtisch genutzt werden können) angeboten werden, um das
Sportangebot auf neue Räumlichkeiten zu verlagern.
47
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Die hohe Bedeutung des informellen Sports in der Stadt Pulheim erfordert auch die Betrachtung von
entsprechenden Sporträumen. Diese sind durch Grün- und Waldflächen gut ausgebaut und werden
durch die Schaffung des Nordparks Pulheims einen weiteren Zugewinn erfahren. Da Sporttreiben
auch im Alter eine wichtige Rolle im Leben vielen Menschen spielt, könnten beispielsweise bei der
Umsetzung des Nordparks Pulheims entsprechende Sportmöglichkeiten wie ein Spielplatz bzw.
Parcours für Senioren geschaffen werden um auch dieser Bevölkerungsgruppe gerecht zu werden.
48
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
13
Ausblick
Der Ausblick soll Rahmendaten zu Formen des Betriebs und der Finanzierung von Sportanlagen
darstellen, und somit weitere Möglichkeiten, neben den im obigen Abschnitt präsentierten
Empfehlungen, aufzeigen.
Im Zuge der Diskussion um Kosteneinsparungen ist das Betreiben von Sportanlagen ein zentraler
Punkt für Kommunen und Vereine. Die Betreibermodelle müssen den spezifischen Bedürfnissen der
Stadt Pulheim und ihren Vereinen gerecht werden. Sport und der Sportanlagenbau wird in
Deutschland seit jeher als eine Aufgabe der öffentlichen Hand betrachtet (Ziemainz, 2004). Die
gesamte Planung, die Finanzierung, der Bau und der Betrieb wurden von der Kommune übernommen.
Die Kommune bewältigte lange Zeit alle Kosten, was oft eine Unterdeckung zur Folge hatte.
Ziemainz (2004, 60) weist auf drei mögliche Betreibermodelle für Kommunen und deren Folgen hin:
(1) Die Kommune ist Betreiberin der Einrichtung, was eine jährliche Unterdeckung zu Folge hat.
(2) Die Kommune gliedert die Einrichtung in einen städtischen Eigenbetrieb, was eine jährliche
Bezuschussung nach sich zieht.
(3) Die Kommune schließt eigenverantwortlich Überlassungsverträge mit anderen Organisationen
in Form von Betriebsüberlassungen oder sonstigen Nutzungsrechten ab, was mit einer
Reduzierung des Bezuschussungsbedarfs einhergeht. „Dach und Fach“ bleiben i.d.R. bei der
Kommune.
Zudem gibt es weitere Mischformen, wie der Erlass von Nutzungsentgelten, der deutschlandweit in
vielen Kommunen praktiziert wird.
In Pulheim wird seit dem Jahr 2006 ein Nutzungsentgelt für Sportanlagen erhoben, so dass die Stadt
einen Teil der Betriebskosten decken kann. Dieses Nutzungsentgelt ist personenbezogenen. Andere
Kommunen beziehen sich hingegen auf einheitsbezogene bzw. stundengebundene Nutzungsentgelte.
In der Literatur gibt es keine Diskussion zu den Vor- und Nachteilen des jeweiligen Entgeltes, auch
keine ‚Best-Practice‘ Beispiele.
Aus ökonomischer Sicht wäre ein stundengebundenes Entgelt zu bevorzugen, da die Kommune so
jederzeit einen Überblick über die zu erwartenden Einnahmen hat. Eine stundengebundene Gebühr
wäre einem einheitsbezogenem Entgelt vorzuziehen, da Einheit A 45 Minuten, Einheit B 60 Minuten
und Einheit C 90 Minuten dauert. Aus Sicht der Vereine ist das personenbezogene Entgelt zu
bevorzugen, da somit nur für tatsächlich aktive Sportler eine Gebühr entrichtet wird. Falls dies so
beibehalten werden sollte, müsste zumindest die Festlegung von sportartenspezifischen
Mindestteilnehmerzahlen pro Nutzungseinheit eruiert werden. Dies ist erforderlich, da ein Fehlbedarf
an Anlageneinheiten festgestellt wurde und die Auslastung der Anlagen optimiert werden muss, um
dem Bedarf gerecht zu werden.
Den kommunalen Betreibermodellen stehen andere Möglichkeiten gegenüber. Es existieren
Betreibermodelle für Vereine und Verbänder, die nun nach Ziemainz (2004, 61) mit deren Folgen
skizziert werden:
49
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
(1) Der Verein ist Betreiber der Einrichtung, was bei professionaler Arbeit und marktfähiger
Einrichtung eine Reduzierung des öffentlichen Zuschussbedarfs ermöglichen kann.
(2) Der Verein ist formal Träger und Betreiber der Einrichtung, schließt jedoch
Dienstleistungsverträge mit kommerziellen Agenturen, die am Betriebsergebnis partizipieren
in Form einer Vergütung nach Anzug aller Fixkosten, was eine Reduzierung des
Betriebsrisikos zur Folge hat.
(3) Der Verein ist formal Betreiber der Einrichtung, schließt jedoch Mietverträge mit Profit. Und
Non-Profit Unternehmen ab. Somit wird eine kalkulierbare Bewirtschaftung der Flächen
erreicht.
Die betriebswirtschaftliche Perspektive einnehmend, ist das erste Modell für den Verein am
ungünstigsten.
Folglich müssen – von kommunaler und Vereins-Seite – neue Finanzierungsmodelle, die eine stärkere
Einbindung privatwirtschaftlicher Finanzierungs- und Betreiberkonzepte vorsehen, verfolgt werden.
Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Akteure (z.B. Sportverein, Kommune, privater
Investor, etc.) an der Realisierung des Konzepts beteiligt sind (Breuer & Hovemann, 2006). Es gibt
reine Finanzierungsmodelle (Kapitalaufbringung durch Kommune b zw. Verein), Kooperationsmodelle
(kommunale und private Akteure gehen Public Private Partnerships ein) und reine Betreibermodelle
(Bau und Betrieb ist private Träger delegiert und es wird lediglich eine Kontrollfunktion
wahrgenommen (ebd.). Diese Modelle finden sich bereits in oben dargestellten Möglichkeiten für
Kommunen und Vereine wieder.
Spezifikationen der reinen Betreibermodelle sind beispielsweise Contracting, Sponsoring (z.B.
Naming-Rights), Mietkauf oder Pooling (ebd.).
Nachdem allgemeine Ansätze zur Finanzierung aufgezeigt wurden, soll nun exemplarisch das
Mühlheimer Modell vorgestellt werden, dass auch auf die Stadt Pulheim angewendet werden könnte
(nachfolgende Ausführungen basieren auf Breuer, Kusch, & Schlesinger, 2006).
Das Mülheimer Modell zur Übernahme öffentlich nutzbarer Sportstätten durch Sportvereine wurde im
Rahmen des Entwicklungskonzepts „Sportgerechte Stadt Mülheim an der Ruhr“ entwickelt.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
-
-
-
Funktionsgerechte und attraktive Sporträume und Sportstätten bilden eine
entscheidende Grundlage für ein bedarfs- und nachfragegerechtes Sportangebot in
Mülheim.
In einer mittelfristigen Perspektive sieht die Stadt ihre Verantwortung für die
Bereitstellung von Sportstätten allerdings nicht mehr durch den direkten Betrieb,
sondern vielmehr in der Gewährleistung des Betriebes durch Vereine oder sonstige
Betreiber.
Deshalb sind insbesondere und vorrangig die Sportvereine Mülheims und der
Mülheimer Sportbund daran interessiert, konstruktiv und proaktiv an nachhaltigen
Lösungen, die im kommenden Jahrzehnt Bestand haben, mitzuwirken.
50
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
-
-
-
-
-
-
-
Von Seiten der Stadt wird eine konstruktive Mitwirkung, finanzielle Unterstützung,
die Rückführung von erzielten Einsparungen an den Sport und die Sicherung von
Übergängen zugesagt, die die Übernahme größerer Verantwortung durch
Sportvereine erleichtern.
Um den Betrieb der vorhandenen Sportstätten nachfragegerecht zu verbessern und
Kosten zu sparen, werden Vereine unterstützt, städtische Anlagen unter zeitgemäßen
Rahmenbedingungen zu übernehmen.
Die jeweilige Anlage wird vor der Übernahme auf Einsparpotenziale beim Verbrauch
von Energie und Wasser untersucht (Öko-Check des LandesSportBundes NordrheinWestfalen).
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bzgl. bautechnischem Zustand, Ausstattung,
Nutzung und Nutzergruppen werden ermittelt (dies erfolgte für die Stadt Pulheim
bereits)
Die Stadt schließt mit den Vereinen Verträge, die diese in die Lage versetzen, die
Anlagen nach einem für den Verein geeigneten Betriebskonzept zu führen. Die Stadt
unterstützt die Vereine z.B. durch Betriebskostenzuschüsse, Anmietungen für den
Schulsport und die Sicherung von Bankkrediten bei Investitionen mit
Fremdfinanzierung.
Mit der Übernahme entlasten Mülheimer Sportvereine die Stadt von Aufwendungen
für Investitionen, Instandhaltung und Management der Anlagen (Sportplätze mit
Nebeneinrichtungen, Sporthallen).
Im Rahmen des Mülheimer Sportdialogs werden die Vereine bei
Konzeptentwicklungen, Vertragsverhandlungen, Investitionsentscheidungen und in
Fragen des nachhaltigen Betriebs der Anlage beraten.
Daneben wurden folgende Managementprinzipien vereinbart:
-
-
-
-
Die bevorzugte Rechtsform der Übernahme ist die Verpachtung (Erbbaurecht) an den
Verein,
da
in
dieser
Form
der
Verein
auch
Sanierungsund
Modernisierungsinvestitionen tätigen kann.
Die Vereine erbringen materielle und finanzielle Eigenleistungen (z.B. durch
Rücklagen, Mitgliedsbeiträge, Eigenleistungen der Mitglieder) zur Finanzierung der
Investitions- und Betriebskosten.
Die Vereine sichern den Einsatz qualifizierten Personals speziell für das strategische
und technische Sportstättenmanagement.
Die Sicherung von Bankkrediten der Vereine durch die Stadt unterstützt einerseits
die Bereitschaft der Vereine zur Investition und mindert ihr wirtschaftliches Risiko.
Andererseits bedeuten derartige Sicherungen bei Investitionen in städtische Anlagen
für die Stadt weniger Kostenaufwand, da eine direkte Investition durch die Stadt mit
dem Übernahme-Modell vermieden wird. Auch der Einsatz von Mitteln aus der
Sportpauschale zur Sicherung von Bankkrediten sollte geprüft werden.
Die Stadt gewährt allen Betreibern nach dem „Mülheimer Modell“ einen
Betriebskostenzuschuss, der niedriger als die derzeitigen Betriebskosten ist, die
Vereine als Betreiber aber wirtschaftlich nicht überfordert oder hohen
wirtschaftlichen Risiken aussetzt.
51
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
-
-
-
-
Die Stadt mietet von den Vereinen im „Mülheimer Modell“ vorrangig Nutzungszeiten
für den Schulsport.
Die Vereine vermieten bevorzugt an die Stadt zur Nutzung für den Schulsport zu
kostendeckenden Entgelten.
Die Betreiber-Vereine vermieten Nutzungszeiten an andere Vereine, um einen
wirtschaftlich verantwortbaren Betrieb zu gewährleisten. Die Höhe der
Nutzungsentgelte wird im Einvernehmen mit der Stadt unter Berücksichtigung des
Betriebskostenzuschusses vom Betreiber-Verein festgesetzt.
Die Übernahme erfolgt auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts, in dem mit dem Ziel
der nachhaltigen Entwicklung der Sportanlage
eine Bestandsanalyse des Zustands und der derzeitigen Nutzung,
eine Umfeld- und Marktanalyse,
ein Zielgruppen- und Angebotskonzept,
eine umfassende Investitions- und Betriebskonzeption nach den Kriterien der
sozialen Angemessenheit (Gerechtigkeit), der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der
ökologischen Verantwortbarkeit enthalten ist und an deren Entwicklung alle
beteiligten Gruppen und Personen beteiligt waren.
Im Rahmen des Mülheimer Sportdialogs werden Vereine bei der Entwicklung dieser
„Sportstätten-Entwicklungskonzeption“
beraten.
Ebenso
werden
Qualifizierungsmöglichkeiten für das eingesetzte Personal (z.B. über Finanzierungen
aus Mitteln der Agentur für Arbeit) organisiert bzw. vermittelt.
Stadt und Mühlheimer Sportbund verhandeln mit ortsansässigen Banken und Sparkassen über einen Investitionsfonds zur Sanierung und Modernisierung der
Mülheimer Sportstätten.
Betrachtet man diese Prinzipien durch den Blickwinkel der Institutionenökonomik, so fällt Folgendes
auf: Die Verfügungsrechte für den Sportverein wurden deutlich erweitert. Diese umfassen neben dem
Recht auf Nutzung das (eingeschränkte) Recht auf Aneignung von Erträgen sowie das
(eingeschränkte) Recht auf Veränderung. Dadurch steigen die Anreize des Vereins, eine Sportstätte
tatsächlich zu übernehmen. Mit der Bereitstellung und Generierung zahlreicher Informationen, einer
begleitenden Beratungsmöglichkeit, der Sicherung von Bankkrediten, der Gewährung von
Betriebskostenzuschüssen sowie der Planung eines Investitionsfonds werden sowohl die
Transaktionskosten für die Übernahme als auch die längerfristigen finanziellen Risiken für den
Sportverein gesenkt. Durch geeignete Institutionen (z. B. vorrangige Nutzungszeiten für den
Schulsport) ist zudem gesichert, dass organisationales Sportstättenmanagement nicht zu Lasten der
Ziele des öffentlichen Sportmanagements führt.
Daraus resultieren folgende Chancen für die kommunale Sportentwicklung (vgl. nachfolgende
Tabelle). Die Sportstätten dürften schneller saniert bzw. modernisiert werden. Die finanzielle
Belastung im Investitionsbereich sinkt dabei jedoch ebenso wie der personelle und finanzielle
Aufwand der öffentlichen Hand für den Betrieb. Die Vereine verfügen über bedarfsgerechte und
moderne Sportstätten. Der Betreiberverein kann zugleich die Sportstätte in gewissem Umfang seiner
intendierten Vereinsentwicklung anpassen. Zudem besitzt er die Nutzungs- und Kostenkontrolle über
die Sportstätte. Gleichwohl bestehen sowohl für die Stadt als auch für die Vereine nicht
unerhebliche Risiken (vgl. nachfolgende Tabelle). Diese resultieren für die Stadt aus der Abgabe von
Verfügungsrechten sowie aus Transaktionskosten und das Vereinsrisiko minimierenden Maßnahmen.
52
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Für den Betreiberverein stammen diese aus der Übernahme eines neuen Aufgabefeldes. Es gilt nun
im kommunalen Prozess kontinuierlich zu prüfen, wie die Risiken weiter minimiert werden können,
ohne die Chancen zu beeinträchtigen.
Tab. 40: Gegenüberstellung der Chancen und Risiken bei der Übernahme von Sportstätten durch den
organisierten Sport
Chancen
Risiken
Für die Stadt:
Für die Stadt:
-
Sportanlagen werden schneller saniert bzw.
modernisiert
die Vereine verfügen über bedarfsgerechte
Anlagen (politischer Aspekt)
die finanzielle Belastung im
Investitionsbereich sinkt
personeller und finanzieller Aufwand für den
Betrieb sinken
Für den Betreiber-Verein:
-
er verfügt über eine moderne Sportstätte
er kann die Sportstätte in gewissem Umfang
seiner Vereinsentwicklung anpassen
er hat Nutzungs- und Kostenkontrolle
Für die Mitnutzer-Vereine:
-
sie nutzen eine moderne Sportstätte
es eröffnen sich Kooperationsmöglichkeiten
mit dem Betreiber-Verein
-
-
die betroffene Sportstätte trägt nicht in
gleichem Maße wie bisher zur Bedarfsdeckung der Mülheimer Vereine bei
Vereine setzen das Nutzungs- und
Finanzierungskonzept (einschl. städtischer
Zuschüsse) nicht sachgerecht um, so dass
die Sportstätte schlecht ausgelastet ist,
verfällt, Bürgschaften fällig werden und die
Stadt letztlich eine schlechtere Sportstätte
zurücknehmen muss
Für den Betreiber-Verein:
-
hoher Planungs- und Organisationsaufwand
wirtschaftliches Risiko, das u.a. durch
Beiträge der Mitglieder getragen wird
Vorbehalte bei den Mitgliedern
für die neuen Aufgaben fehlt geeignetes
Personal
Für die Mitnutzer-Vereine:
-
seine Nutzungsinteressen werden nachrangig
behandelt
er muss Nutzungsentgelte zahlen
es entsteht ein Wettbewerbsnachteil
gegenüber dem Betreiber-Verein bei
gleichen oder ähnlichen Angeboten
Das Mülheimer Modell zeigt exemplarisch, wie sich öffentlich nutzbare Sportstätten vor dem
Hintergrund des Finanzdrucks der öffentlichen Hand sowie veränderter Verwaltungsphilosophien für
den Schul- und Vereinssport sichern lassen. Durch ein geeignetes Institutionssystem lassen sich die
identifizierten Probleme der Übernahme bzw. Übergabe lösen. Dabei kann die Übernahme von
Sportstätten durch Sportvereine zugleich positive qualitative Effekte erzielen, die über die reine
Sicherung von Sporträumen und die Erhöhung der Effizienz der Sportstättenversorgung hinausgehen.
Im Hinblick auf die Herausforderungen des demographischen Wandels ist zu konstatieren, dass
dieses Modell auch „demographiefest“ ist. D. h., es ist auch geeignet, (ehemalige)
Schulsportanlagen nach Schulschließungen für den Vereinssport zu sichern.
53
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Dieser Abschnitt befasste sich mit Rahmendaten zur Übernahme städtischer Sportanlagen durch
Vereine sowie Finanzierungsmöglichkeiten für Sportanlagen. Nachdem allgemeine Konzepte
aufgezeigt wurden, stellt das Mühlheimer Modell exemplarisch dar, wie ein zukunftgerichtetes
kommunales Sportstätten-Management aussehen kann.
Dies wäre auch eine Möglichkeit für die Stadt Pulheim, die eingehend zu prüfen ist. Basis hierfür
könnte eine Fortschreibung der Sportstättenleitplanung sein, in die verschiedene Akteure von Seiten
der Stadt Pulheim, des Stadtsportbundes Pulheim und der Vereine mit eingebunden werden.
54
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
14
Methodische Angaben
Tab. 41: Bevölkerungsbefragung
•
•
•
Zeitraum: 22.10.-17.11.2008
2.006 realisierte Interviews
2.660 Datensätze (inkl. der Kinder zwischen 3-17 Jahren)
Tab. 42: Berechnungsannahmen Ökonometrisches Modell
Variable
Bevölkerung: Altersklassen
Bevölkerung pro Sozialraum
Abitur und höher Abschluss
Wöchentliche Arbeitszeit (inkl. Wege)
Einkommen (Durchschnitt/Jahr)
Ausländische Staatsangehörigkeit
Basis
Angaben Stadt Pulheim
Angaben Stadt Pulheim
Bevölkerungsbefragung
Bevölkerungsbefragung
IT.NRW
IT.NRW
2008
Pro Altersklasse
Pro Sozialraum
42,9%
38,44
30.151 €
6,9%
2020
Pro Altersklasse
Pro Sozialraum
42,9%
38,44
30.151 €
10,0%
55
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 43: Parameter zur Bedarfsrechnung
Anlagen
Sporthallen
Spielfelder
Fußballplätze
sonstige Spielfelder
Hallenbad
Leichtathletik-Anlagen
Reitanlagen
Golfplätze
Fitness-Studios
Tennishallenplätze
Tennis-Freiplätze
Sonstige Sportanlagen
Belegungsdichte
BISp plus 10%: 24
Nutzungsdauer
7,5/37,5
Auslastung
1
7/35
7/35
16/80
7/35
10/50
0,6
0,6
1
0,75
1
13/65
1
13,5/67,5
1
14/70
15/75
12/60
1
1
1
BISp Großspielfeld: 30
BISp Großspielfeld: 30
BISp plus 10%: 66
BISp plus 10%: 44
BISp plus 10%: 11
BISp plus 10%: 4*9
Loch: 36
AE durch Nutzer unter
Berücksichtigung
der
Häufigkeit/Woche: 26,6,
auf 30 aufgerundet
(+10%) für Fitness,
andere Sportarten: 24
(Kleinsporthalle)
BISp plus 10%: 4
BISp plus 10%: 4
i.d.R. Sporthalle: 24
Anmerkung: Die Nutzungsdauer des Schulsports wurde bei allen Anlagen (Ausnahme Hallenbad) berücksichtigt.
Bei ungeraden Mittelwerten der täglichen Nutzungsdauer wurde aufgerundet. Die Auslastung für Spielfelder ist
nach dem Belegungsplan errechnet worden, in den Sozialräumen wurde ebenfalls so verfahren, so dass in
Sozialraum 3 eine Auslastung von 0,4 und in Sozialraum 5 eine Auslastung von 0,42 zugrunde gelegt wurde.
Tab. 44: Einteilung der Gesamtstadt in fünf Sozialräume
Sozialraum
Stadtteile
Sozialraum 1
Sozialraum 2
Sozialraum 3
Sozialraum 4
Sozialraum 5
Orr, Pulheim
Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf
Ingendorf, Stommeln, Stommelerbusch
Geyen, Manstedten, Sinthern
Sinnersdorf
Größe
Stichprobe
1.100
437
474
331
318
Einwohner
2008
21.680
11.203
9.184
5.812
5.596
Einwohner
2020
21.700
11.213
9.193
5.817
5.601
Anmerkung: Da keine Einwohnerzahlen für 2020 in den Sozialräumen vorlagen, wurden der aktuelle
Bevölkerungsanteil auf die Bevölkerung in 2020 hochgerechnet.
56
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Tab. 45: Berechnung der Belegungszeit
Belegung
einfach
zweifach
dreifach
vierfach
fünffach
Faktor
1
1
1,5
2
2,5
Tab. 46: Berechnung der jährlichen Belegungsstunden
Parameter
Beschreibung
Belegungszeit
jährliche Wochenbelastung
Individuell pro Anlage
42 Wochen Tennenflächen, 36 Wochen Naturrasen
Wenn Schulnutzung möglich, dann wurde pro Schule für sie etwa ein
halbes Jahr (unter Abzug der Sommermonate) eine Zeit von 5
Stunden berechnet (für 18 Wochen)
Wenn am Wochenende Ligenspiele auf Anlagen ausgetragen werden,
wurden diese für Samstag und Sonntag mit je 8,5 Stunden auf 15
Spieltage pro Jahr berechnet.
Schulnutzung
Spielbetrieb
Daraus ergibt sich: Belegungszeit*jährliche Wochenbelastung + Schulnutzung + Spielbetrieb.
57
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
15
Literaturverzeichnis
Breuer, C., & Hovemann, G. (2006). Finanzierung von Sportstätten. Köln: Institut für Sportökonomie
und Sportmanagement.
Breuer, C., Kusch, R., & Schlesinger, T. (2006). Sicherung oeffentlich nutzbarer Sportstaetten fuer
den Schul- und Vereinssport. Eine sportoekonomische Problembetrachtung mit
Loesungsintention. / Securing Publicly Useable Sport Facilities for Sport in Schools and
Clubs: A Sport Economical Perspective of the Problem with an intended Solution. / Garantir
l'utilisation des installations sportives publiques pour le sport scolaire et civil - Une analyse
economico-sportive suivie de solutions. Sportunterricht, 55(6), 176-180;192-193.
DFB (2006). DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze - Fragen und Antworten. Frankfurt am Main:
Deutscher Fußballbund.
EURAC (2006). "Zukunft Kunstrasenplätze?" - eine zusammenfassende Untersuchung. Bozen: EURAC
Research Center.
Hardmann, E., & Gerber, G. (2004). Kostennutzenvergleich Naturrasen Kunstrasen. Unpublished
Abschlussarbeit Nachdiplomkurs Sportanlagenbau, Bundesamt für Sport, Magglingen.
Meinel, K. (2008). DFB-Studie "Kunststoffrasen". Analss der Studie und wirtschaftliche Grundlagen.
Paper presented at the IAKS -Seminar Kunststoffrasen.
Ulenberg, A. (2008). Wirtschaftlichkeit von Kunststoffrasen-Plätzen. Bau- und Betriebskosten,
fachgerechte Pflege. Paper presented at the IAKS-Seminar "Kunststoffrasen", Köln.
Ziemainz, H. (2004). Betreibermodelle - Formen des Betriebs und der Finanzierung von Sportstätten.
In LandessportbundHessen (Ed.), Sportstätten-Management. Neue Wege für vereinseigene und
kommunale Sportstätten. Frankfurt am Main: Landessportbund Hessen.
58
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
16
Anhang: Fragenkatalog der Bevölkerungsbefragung
1.
In welchem Stadtbezirk bzw. Gemeinde von Pulheim wohnen Sie?
2.
Was ist Ihr Geschlecht?
3.
Darf ich fragen, in welchem Jahr Sie geboren sind?
4.
Üben Sie in Ihrer Freizeit aktiv Sport aus?
5.
Welche Sportart üben Sie am häufigsten aus?
6.
Wie oft üben Sie diese Sportart in der Regel pro Woche aus?
7.
Wie viele Minuten üben Sie diese Sportart dann jeweils aus?
8.
In welchem Stadtteil üben Sie diesen Sport in der Regel aus?
9.
Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo üben Sie diesen Sport in der Regel im
Sommer aus?
10.
In welcher Organisation üben Sie diese Sportart hauptsächlich aus?
11.
Welche Sportart üben Sie, das ganze Jahr über betrachtet, am zweithäufigsten aus?
12.
Wie oft üben Sie diese Sportart in der Regel pro Woche aus?
13.
Wie viele Minuten üben Sie diese Sportart dann jeweils aus?
14.
In welchem Stadtteil üben Sie diesen Sport in der Regel aus?
15.
Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo üben Sie diesen Sport in der Regel im
Sommer aus?
16.
In welcher Organisation üben Sie diese Sportart hauptsächlich aus?
17.
Leben in Ihrem Haushalt Kinder im Alter zwischen 3 und 17 Jahren?
18.
Leben in Ihrem Haushalt Kinder, die jünger als 3 Jahre alt sind?
19.
Ist dieses Kind ein Mädchen oder ein Junge?
20.
In welchem Jahr wurde das Kind geboren?
21.
Übt das Kind in seiner Freizeit, d.h. außerhalb des Sportunterrichts an der Schule, aktiv Sport
aus?
22.
Welche Sportart übt es am häufigsten aus?
23.
Wie oft übt es diese Sportart in der Regel pro Woche aus?
59
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
24.
Wie viele Minuten übt Ihr Kind diese Sportart dann jeweils aus?
25.
In welchem Stadtteil übt es diesen Sport in der Regel aus?
26.
Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo übt das Kind diesen Sport in der Regel im
Sommer aus?
27.
In welcher Organisation übt das Kind diese Sportart hauptsächlich aus?
28.
Welche Sportart übt es am zweithäufigsten aus?
29.
Wie oft übt es diese Sportart in der Regel pro Woche aus?
30.
Wie viele Minuten übt das Kind diese Sportart dann jeweils aus?
31.
In welchem Stadtteil übt es diesen Sport in der Regel aus?
32.
Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo übt das Kind diesen Sport in der Regel im
Sommer aus?
33.
In welcher Organisation übt das Kind diese Sportart in der Regel aus?
34.
Wünschen Sie sich für sich oder Ihre Kinder neue bzw. weitere Sportangebote in Ihrem
Stadtbezirk?
35.
Und welche weiteren Sportangebote wünschen Sie sich für sich in Ihrem Stadtbezirk?
36.
Was ist Ihr derzeit höchster Bildungsabschluss?
37.
Haben Sie noch weitere Bildungsabschlüsse?
38.
Falls Sie einer Arbeit nachgehen, wie hoch ist Ihre durchschnittliche wöchentliche
Arbeitszeit inklusive der Anfahrtswege?
39.
Wie viele Stunden sind Sie wöchentlich mit der Betreuung der Kinder beschäftigt?
40.
Haben Sie pflegebedürftige Familienmitglieder im Haushalt?
41.
Wie viele Stunden sind Sie wöchentlich mit der Betreuung der pflegebedürftigen
Familienmitglieder beschäftigt?
42.
Wie viele Personen, Sie selbst eingeschlossen, leben in Ihrem Haushalt?
43.
Welche Staatsangehörigkeit(-en) haben Sie?
44.
Dürfen wir abschließend fragen, wie hoch Ihr monatliches bzw. jährliches NettoHaushaltseinkommen ist?
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
60
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
17
Glossar
Aktivenquote:
gibt den Anteil derjenigen Einwohner aus der gesamten Einwohnerschaft an, die Sport treiben oder
zukünftig ausüben wollen und bilden die sog. sportaktive Bevölkerung. Die Aktivenquote liegt
zwischen 0 und 1.
Anlageneinheit:
ist in Zusammenhang mit der Bestimmung des Sportstättenbedarfs für den Breiten-/Freizeitsport und
den Trainings-/Wettkampfsport die zugrunde gelegte Bezugsgröße bei Sportanlagen und ggf.
Sportgelegenheiten. Beispielsweise werden bei einer Dreifachsporthalle entsprechend drei
Anlageneinheiten angerechnet.
Auslastungsquote:
gibt den Grad der zu erreichenden Auslastung von Sportanlagen an. Diese Auslastung liegt in dem
Wertebereich zwischen dem unteren Wert, der als Verhältnis von tatsächlich gegebener IstAuslastung zu maximal möglicher Auslastung berechnet ist und gleich oder größer 0 ist und dem
oberen Wert, der gleich 1 ist. Der Auslastungsfaktor ist normativ festzulegen. Bei den Spielfeldern
wird die tatsächliche Auslastung für den außerschulischen Sport herangezogen, bei allen anderen
Sportanlagen wird der Wert 1 eingesetzt.
Belegungsdichte:
gibt an, wie viele Sportler einer Sportart eine Sportstätte gleichzeitig nutzen können bzw. sollen.
Die Belegungsdichte wird pro Anlageneinheit festgesetzt und orientiert sich an den Vorgaben des
Leitfadens und wurde um 10% erhöht, aufgrund von Erfahrungswerten.
Dauer, der Sportaktivität:
gibt die Zeit an, die in einer Sportart von einem Sportler für die Ausübung einer Sportaktivität
benötigt wird. (Dimension: Stunden pro Woche).
Häufigkeit, der Sportaktivität:
gibt, bezogen auf den einzelnen Sportler, die durchschnittliche Anzahl der Sportausübungen pro
Woche in einer bestimmten Sportart an.
Organisationsform:
bezeichnet die organisatorische Einbindung eines Sportlers, d.h. ob er seinen Sport ausübt als
Bevölkerungssport, der als sog. organisierter Sport in Sportvereinen, als sog. nicht organisierter
Sport in Institutionen, in gewerblichen Unternehmen oder in selbstorganisierter Form auftritt.
Sport, informeller:
auf Sportgelegenheiten ausgeübter Sport
Sport, organisierter:
Sport in Sportvereinen
61
Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann
Sportaktivität:
bezeichnet das Ereignis der sportlichen Betätigung eines Sportlers und wird beschrieben mit den
Sportverhaltens-Parametern Häufigkeit und Dauer der Sportaktivität, bezogen auf eine Sportart.
Sportanbieter:
hierzu zählen Sportvereine, Institutionen (z. B. Hochschulen), Unternehmen (z. B. Betriebssport),
gewerbliche Sportanbieter (z. B. Sportstudios), Schulen (z. B. Schulsport), u.a.m., die
Sportprogramme anbieten.
Sportanlage:
speziell für den Sport geschaffene Anlage, z. B. eine Sporthalle, ein Spielfeld oder eine Eissporthalle.
Sportbedarf:
bezeichnet den zeitlichen Umfang der Sportaktivitäten aller Sportler, ist somit auf Sportarten
bezogen, errechnet sich aus der Anzahl der Sportler, der Häufigkeit und Dauer der Sportaktivität und
wird in der Dimension ,Sportlerstunden pro Woche’ angegeben.
Sportgelegenheit:
vom Sport mit nutzbare, aber für andere Zwecke geschaffene Anlage oder Fläche, z. B. Parkanlagen
mit Grünflächen, Wald- und Feldwege für Jogging oder ungenutzte Pkw-Parkplätze für InlineSkating.
Sportstättenbedarf:
bezeichnet den Umfang der Sportstätte, die erforderlich sind, um auf Sportanlagen oder
Sportgelegenheiten den Sportbedarf unterbringen zu können, wobei der Umfang in der Anzahl der
Anlageneinheiten je Sportstättenart mit der Dimension ,Anlageneinheit’ angegeben wird.
Zuordnungsquote:
gibt den Anteil der Sportaktivitäten in einer Sportart an, der auf einer bestimmten Sportanlagenart
betrieben wird. Der Zuordnungsfaktor liegt zwischen 0 und 1. Die Summe der Zuordnungsfaktoren bei
einer Sportart ist gleich 1.
62