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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 485/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
336 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33

Inhalt der Datei

Sportstättenleitplanung in Pulheim 2008-2020 Köln, Oktober 2009 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 4 1 Projektziele und Arbeitsschritte 5 2 Sportaktive 6 3 Organisationsformen 6 4 Sportarten 7 5 Bestand 8 6 Leitfaden-Berechnung 9 7 Kleinräumige Perspektive 14 7.1 Sportaktive, Organisationsformen und Sportarten 14 7.2 Bestandsaufnahme in den Sozialräumen 18 7.3 Leitfadenberechnung in den Sozialräumen 19 7.3.1 Berechnung des aktuellen Status Quo 19 7.3.2 Berechnung für 2020 21 7.4 Köln Sonderauswertung für Brauweiler: Lizenzübernahme des 1. FFC Brauweilers durch den 1.FC 25 8 Kommunalpolitische Wirkungsziele und Anlageninvestitionen 27 9 Sportangebote 29 10 Kunstrasengutachten 30 10.1 Rahmenbedingungen für Kunstrasen 30 10.1.1 Material 30 10.1.2 Wartung und Instandhaltung 30 10.1.3 Kriterien bei einer Entscheidung über Kunstrasenplätze 31 10.1.4 Kosten-Nutzen-Analyse 32 10.2 Situationsanalyse 33 10.1 Analyse für die Gesamtstadt 36 10.2 Analyse für die Sozialräume 40 11 Vereinsbefragung 45 12 Wissenschaftliche Gesamtbewertung und Handlungsempfehlungen 46 13 Ausblick 49 14 Methodische Angaben 55 2 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 15 Literaturverzeichnis 58 16 Anhang: Fragenkatalog der Bevölkerungsbefragung 59 17 Glossar 61 3 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Zusammenfassung Hinweis: Wird für den Endbericht erstellt 4 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 1 Projektziele und Arbeitsschritte Im Juni 2008 hat der Rat der Stadt Pulheim beschlossen, die Sportstättenleitplanung für die Stadt Pulheim an das Institut für Sportökonomie und Sportmanagement der Deutschen Sporthochschule Köln zu vergeben. Aufgabe war die Erstellung eines Sportstättenleitplans, der richtungsweisend für die Sportpolitik der nächsten Jahre sein und konkrete, nach Prioritäten geordnete Handlungsleitlinien und umsetzbare Maßnahmen für die künftigen Planungen bei der Sportstätten-, Sportangebots- und Organisationsstruktur enthalten soll. Insbesondere der demographische Wandel und gesellschaftliche Veränderungen (Alterung, Internationalisierung der Bevölkerung, Medienkonsum, Veränderungen im Arbeitsleben, prekäre Lebensverhältnisse), aber auch die mit dem Wertewandel einher gehende Individualisierung führen zu Veränderungen auch in der Stadt Pulheim und wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung berücksichtigt. Vor dem Hintergrund dieser Aufgabenbeschreibung wurden als Ziele der Sportstättenleitplanung und damit des Projektes genannt: - Erfassung und Bewertung der Sportaktivitäten und Sportbedarfe der Bevölkerung Erfassung und Bewertung der Sportangebote Bestandsaufnahme und Bewertung der Sportstätten; Bestands- und BedarfsBilanzierung Berechnung des zukünftigen Bedarfs an Sporträumen Im Rahmen des Projekts wurde eine Bestandserhebung der Sportanlagen und -angebote durch die Sportabteilung der Stadt Pulheim vorgenommen. Dies stellt das Angebot dar. Des Weiteren wurde zur Bestimmung der Sportnachfrage eine Bevölkerungsbefragung (n = 2.006) durchgeführt. Angaben von Eltern zur Sportausübung ihrer Kinder wurden anschließend als eigene Fälle ergänzt, so dass sich die Stichprobe auf n = 2.660 beläuft. Die Bevölkerungsbefragung wurde für alle weiteren Berechnungen als Basis der Sportnachfrage verwendet. Die Bestandsund Bedarfsbilanzierung erfolgte nach dem Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie einiger Modifikationen des Leitfadens. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Neben dem aktuellen Status-Quo der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung wurde für das Jahr 2020 eine Prognose berechnet. Diese beruht auf der für die Stadt Pulheim vorhergesagten demographischen Entwicklung. 5 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 2 Sportaktive Die Stadt Pulheim zählt zu den sportaktiven Städten in Nordrhein-Westfalen. Wählt man einen 1 weiten Sportbegriff , sind 75,4% der Bevölkerung und damit etwa 40.300 Personen regelmäßig sportlich aktiv. Aufgrund des demographischen Wandels ist im Jahr 2020 mit einer Aktivenquote von 73,2% und folglich rund 39.200 Personen, die sportlich aktiv sind, zu rechnen. Somit ist trotz einer marginal steigenden Bevölkerungszahl ein leichter Rückgang der Aktivenquote und der Anzahl an Sportaktiven zu verzeichnen. Um diese Zahl einzuordnen, muss ergänzt werden, dass für die vom Institut für Sportökonomie und Sportmanagement durchgeführten Sportentwicklungsprojekte in Kommunen in Deutschland Aktivenquoten zwischen 65% und 75% berichtet werden können. 3 Organisationsformen Demographischer und sozioökonomischer Wandel werden die Bedeutung unterschiedlicher Sportanbieter weiterhin beeinflussen. Die Bedeutung des Vereins ist in der Stadt Pulheim mit einer Aktivitätsquote von 33,3% der Bevölkerung hoch. Der Stellenwert wird auch in Zukunft weiterhin hoch bleiben, nichtsdestotrotz wird sich der Anteil vereinsaktiver Sportler leicht verringern. Mit Gegenmaßnahmen wie bspw. einer Angebotsoffensive, besteht die Möglichkeit diesem Trend entgegenzuwirken. Die Bedeutung kommerzieller Einrichtungen wird relativ stabil bleiben. Der Anteil an Personen, die bei kommerziellen Anbietern aktiv sind wird von 20,2% in 2008 auf 19,4% in 2020 leicht sinken. Informelles Sportreiben wird bis 2020 weiterhin dominant sein. Tab. 1: Sportaktive allgemein Sportaktive allgemein 2008 2020 Aktivenquote (weiter Sportbegriff) Anzahl Sportaktive Aktivitätsquote Vereine (Anteil an Bevölkerung) Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen (Anteil an Bevölkerung) Informell Sportaktive (Anteil an Bevölkerung) Sportaktive in Vereinen Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen Informell Sportaktive 75,4 40.300 73,2 39.200 Δ 2020-2008 -2,4 -1.200 33,3 31,2 -2,1 20,2 19,4 -0,8 48,1 48,6 0,5 17.800 10.800 25.700 16.600 10.400 26.000 -1.200 -400 300 1 Der weite Sportbegriff umfasst neben den klassischen Sportarten wie z.B. Fußball, Tennis, Handball auch Spazieren gehen und Radfahren. 6 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 4 Sportarten 2 Die Sportartennachfrage wird sich ebenfalls verändern, jedoch werden die Veränderungen deutlicher ausfallen. Die Sportarten Radsport, Schwimmsport, Laufen, Fitness, Walking, Gymnastik und Tennis werden weiterhin zu den am stärksten verbreiteten Sportarten zählen. Die Nachfrage nach Laufen wird sinken, wohingegen die Nachfrage nach Walking steigen wird. Die Anzahl an Sportaktiven in den Sportarten Fitness und Gymnastik wird – ohne entsprechende Gegenmaßnahmen – leicht sinken wohingegen ein Anstieg der Aktivenzahlen im Radsport, Schwimmsport und Tennis festgestellt werden kann. Einen deutlichen Rückgang an aktiven Sportlern hat der Fußball zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu wird der Anteil an aktiven Golfspielern in bemerkenswertem Umfang steigen. Tanzsport, Budo, Reit- und Fahrsport sowie der Turnsport werden deutliche Verluste an Aktivenzahlen hinnehmen müssen. Tab. 2: Sportaktive nach Sportarten Sportaktive nach Sportarten 2008 2020 Radsport Laufen Schwimmsport Fitness Gymnastik Walking Tennis Fußball Spazieren/Wandern Tanzsport Golf Budo Reit- und Fahrsport Turnsport Sonstiger Sport 10.100 7.200 6.600 6.000 5.000 4.700 3.900 3.400 3.200 2.200 1.400 1.300 1.100 900 8.400 10.800 6.300 6.700 5.600 4.800 5.100 4.100 2.800 3.000 1.500 2.400 1.000 800 700 8.500 Δ 2020-2008 700 -900 100 -400 -200 400 200 -600 -200 -700 1.000 -300 -300 -200 100 Δ 2020/ 2008 in % 6,9 -12,5 1,5 -6,7 -4,0 8,5 5,1 -17,6 -6,3 -31,8 71,4 -23,1 -27,3 -22,2 1,2 2 Bei der Sportartennachfrage muss berücksichtigt werden, dass alle Personen in der Bevölkerungsbefragung bis zu zwei Sportarten angeben konnten. 7 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 5 Bestand Die Bestandaufnahme an Sportanlagen in Pulheim zeigt zunächst für eine große Mittelstadt eine angemessene Anzahl an Sportanlagen. Aktuell liegen außer dem Neubau eines Hallenbades (und dem Abriss des bestehenden Bades) und der Annahme, dass die unlängst geschlossene Tennis-Anlage in Pulheim bis 2020 von einem neuen Betreiber aufgrund des Bedarfs wieder eröffnet wird, keine Pläne zum Ausbau oder Abbau der Infrastruktur vor. Im Rahmen der Regionale 2010 beteiligt sich die Stadt Pulheim seit einigen Jahren an dem Projekt ‚RegioGrün‘. Ziel ist die die Schaffung von Freiraumkorridoren, ausgehend von den Kölner Grüngürteln, und einer dieser Korridore erreicht die bewaldete Ville. Vor diesem Hintergrund soll der Nordpark Pulheim geschaffen werden. Der Umsetzungshorizont soll nach Aussagen der Koordinierungsstelle Umweltschutz 20-30 Jahre umfassen und im Endzustand eine Größe von rund 100 ha besitzen. Die bestehende landwirtschaftliche Nutzung, Reiterhöfe und das Sportzentrum Pulheim sollen in den Park integriert werden. Der informelle Sport könnte in Zukunft vornehmlich hier ausgeübt werden. Die Bestandstabelle enthält ausschließlich Anlagen, die dem Vereinssport zur Verfügung stehen bzw. deren Träger kommerziell/privat sind. Sporträume für informelles Sporttreiben sind nicht berücksichtigt, da Pulheim viele Grün- und Wasserflächen hat, die nicht aufführbar sind und der Fokus der Analyse auf tatsächlichen Anlagen liegt. Tab 3: Bestand an Sportanlagen (in Anlageneinheiten) Bestand an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze sonstige Spielfelder Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen 25 Δ 2020-2008 0 Δ 2020/ 2008 in % 0,0 13 7 1 3 10 3 10 23 38 8 0 0 0 0 0 1 0 8 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 50,0 0,0 53,3 0,0 0,0 2008 2020 25 13 7 1 3 10 2 10 15 38 8 8 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 6 Leitfaden-Berechnung Die Bestands-Bedarfsbilanzierung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft nutzt zur Berechnung des Sportstättenbedarfs nachfolgende Formel: 34 Die Bestands-Bedarfsbilanzierung nach dem Leitfaden zeigt auf, dass es einen deutlichen Mehrbedarf an Sportanlagen für den außerschulischen Sport in Pulheim gibt. So fehlen – das Ausschöpfen von Effizienzpotenzialen bezüglich Belegungen und Auslastung mit berücksichtigt – im Jahr 2008 allein elf Anlageneinheiten für Sporthallen. Dieser Fehlbedarf wird sich bis 2020 bei Fortschreibung der aktuellen Rahmenbedingungen auf neun Anlageneinheiten verringern. Ähnlich verhält es sich bei den Spielfeldern Hier ist ein Fehlbedarf von sechs Anlageneinheiten festzustellen. Unterstellt man besonders harte Winter, wie dies 2008/2009 der Fall war, so ist der Fehlbedarf an Spielfeldern mit neun Anlageneinheiten in 2008 und sechs Anlageneinheiten in 2020 de facto noch größer. Die Herausforderungen an die Sportinfrastruktur in der Stadt Pulheim sind stark ausgeprägt, weil ein Großteil der Anlagen vor Jahrzehnten erstellt wurde, sich das Sportverhalten der Menschen in den letzten Jahrzehnten aber geändert hat. Ein aktiver Lebensstil hat eine große Bedeutung gewonnen, so dass eine größere Sportaktivität bei der Bevölkerung festzustellen ist. Auch wenn sich die einheitengenaue Bilanzierung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft als problematisch erweist (Mehr-/Minderbedarf an Sportanlagen hängen weniger von den Aktivenzahlen ab als vielmehr von der normativen Festlegung von Belegungsdichte, Nutzungsdauer und Auslastung), so können dennoch folgende Befunde festgehalten werden: 1. Es besteht ein Mehrbedarf an Sporthallen, Spielfeldern, Hallenbad, Reitanlagen, Golfplätzen, Fitness-Studios und Tennishallenplätzen. 2. Es stehen genügend Leichtathletik-Anlagen, Tennis-Freiplätze und sonstige Sportanlagen für den außerschulischen Sport zur Verfügung. 3. Der Mehrbedarf an Spielfeldern und Sporthallen wird durch die Umstrukturierung des Schulwesens und damit verbundenen kürzeren Nutzungsdauern der Anlagen durch Vereine ohne zusätzliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. optimales Belegungsmanagement, Ausweitung der Nutzungszeiten in den Abendstunden) 2020 noch höher ausfallen. 3 Die Berechnung der Sportaktiven wurde nicht nach dem Leitfaden vorgenommen, sondern mittels eines ökonometrischen Modells, in welches die tatsächlichen Bevölkerungszahlen eingesetzt wurden, um präzisere Aussagen treffen zu können. Die weiteren Rechnungen wurden mit Ausnahme (durch einige Modifikationen) bei den Spielfeldern exakt nach dem BISpLeitfaden durchgeführt. 4 Der Übersicht halber wurden in die Darstellung bereits Teile des Kunstrasengutachtens integriert, so dass ein Vergleich mit den aktuellen Belägen direkt möglich ist. Alle weiteren Ausführungen zum Kunstrasengutachten befinden sich in Abschnitt 9. 9 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 4: Bedarf an Sportanlagen: Fortschreibung (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) sonstige Spielfelder 5 Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen 2008 2020 36 34 Δ 2020-2008 -2 19 19 18 16 7 16 16 16 14 10 -3 -3 -2 -2 3 16 16 15 14 2 1 12 3 34 32 37 7 14 14 14 13 2 1 8 5 35 32 38 6 -2 -2 -1 -1 0 0 -4 2 1 0 1 -1 5 Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum Vergleich dargestellt. 10 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 5: Bilanz der Sportanlagen: Fortschreibung (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) sonstige Spielfelder Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen 2008 2020 -11 -9 Δ 2020-2008 2 -6 -9 -5 -3 0 -3 -6 -3 -1 -3 3 3 2 2 -3 -2 -4 -1 0 -1 2 -2 -1 -24 -17 1 1 -1 -4 -1 0 -1 2 2 -3 -25 -9 0 2 1 0 0 0 0 0 4 -2 -1 0 -1 1 Die Bilanz basiert auf der Differenz des Bestands und des Bedarfs. Entsprechende Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen und Konsequenzen finden sich in Abschnitt 10. In der Diskussion steht eine Ausweitung der offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Vor diesem Hintergrund werden für alle Sporthallen und die Fußballplätze zwei Szenarien berechnet, da sich die Nutzungszeit durch die Schulen ausweitet. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Vereinssport die Anlagen erst später nutzen kann. Im ersten Szenario wird von einer Schulbelegung einheitlich bis 16:00 Uhr und im zweiten Szenario einheitlich bis 17:00 Uhr ausgegangen. Bei der Berechnung der Szenarien wird von einer Beibehaltung der aktuellen Vereinsstruktur ausgegangen, da keine anderen Daten vorliegen. Es zeigt sich deutlich, dass der Bedarf an Sportanlagen durch eine Ausweitung der Angebote der offenen und gebundenen Ganztagsschulen für den außerschulischen Sport steigt. Folglich fällt die Bilanz auch weitaus negativer aus. Sinkt der Bedarf an Sporthallen bei einfacher Fortschreibung von 36 Sporthallen-Anlageneinheiten in 2008 auf 34 Anlageneinheiten bis 2020, so lässt sich bei einer Verlängerung der Schulnutzung ein steigender Bedarf von 43 Anlageneinheiten in 2020 konstatieren. Der steigende Bedarf trifft auch auf die Fußballplätze zu, der bei der Verlängerung der Schulnutzung 11 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann identisch mit dem aktuellen Bedarf ist, und nicht wie bei der einfacher Fortschreibung impliziert, sinkt. Durch eine erhöhte Auslastung der Spielfelder kann dem entgegengewirkt werden. In Sporthallen ist die Auslastung bereits auf 100% gesetzt, so dass lediglich eine Vergrößerung der Belegungszahlen greifen könnte. Dies ist jedoch unter Berücksichtigung der Qualität des Angebots genau zu prüfen. Der erhöhte Bedarf durch die Ausweitung der Schulnutzung um eine Stunde täglich bedeutet in der Bilanz einen Fehlbedarf an 18 Sporthallen-Anlageneinheiten und sechs Fußballplätzen, im Fall eines harten Winters neun Fußballplätze. Tab. 6: Szenario 1: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 36 2020 Fortschreibung 34 2020 Szenario 1 43 19 19 18 16 16 16 16 14 19 19 18 16 16 16 15 14 14 14 14 13 16 16 16 14 2008 Tab. 7: Szenario 1: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) -11 2020 Fortschreibung -9 2020 Szenario 1 -18 -6 -9 -5 -3 -3 -6 -3 -1 -6 -9 -5 -3 -2 -4 -1 0 -1 -4 -1 0 -3 -6 -3 -1 2008 12 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Bei einer weiteren Ausweitung der Nutzungszeiten für Schulen verschärft sich die Situation und der Fehlbedarf wird insbesondere für Sporthallen eklatant. Der Bedarf steigt im Vergleich zur Schulbelegung bis 16:00 Uhr um weitere sieben Anlageneinheiten, auf insgesamt 50 Anlageneinheiten. Dieses bedeutet einen Fehlbedarf von 25 Sporthallen-Anlageneinheiten. Der Bedarf an Fußballplätzen steigt ebenfalls, dieser erhöht sich um drei Anlageneinheiten im Vergleich zur Schulbelegung bis 16:00 Uhr. Daraus resultiert ein Mehrbedarf an neun Fußballplätzen, bei harten Wintern an 14 Fußballplätzen. Tab. 8: Szenario 2: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 36 2020 Fortschreibung 34 2020 Szenario 2 50 19 19 18 16 16 16 16 14 22 22 21 19 16 16 15 14 14 14 14 13 19 19 18 16 2008 Tab. 9: Szenario 2: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) -11 2020 Fortschreibung -9 2020 Szenario 2 -25 -6 -9 -5 -3 -3 -6 -3 -1 -9 -14 -8 -6 -2 -4 -1 0 -1 -4 -1 0 -6 -9 -5 -3 2008 Eine Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich in Abschnitt 12. 13 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 7 Kleinräumige Perspektive Die Sportnachfrage weist teilweise erhebliche Unterschiede innerhalb des Stadtgebiets auf. Damit die Sportstättenleitplanung diese kleinräumigen Besonderheiten hinreichend berücksichtigen kann, werden nachfolgend zentrale Besonderheiten dargestellt. Da keine städtischen Prognosen zum demographischen Wandel für die einzelnen Sozialräume vorlagen, wurden die kleinräumigen Berechnungen auf Basis der Prognosen für die Gesamtstadt erstellt. Zur kleinräumigen Perspektive wurde die Stadt Pulheim in fünf Sozialräume unterteilt: 1. Sozialraum 1: Orr, Pulheim 2. Sozialraum 2: Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf 3. Sozialraum 3: Ingendorf, Stommeln, Stommelerbusch 4. Sozialraum 4: Geyen, Manstedten, Sinthern 5. Sozialraum 5: Sinnersdorf 7.1 Sportaktive, Organisationsformen und Sportarten Der Sozialraum 5 weist mit 84,3% die größte Aktivenquote auf. Die vier anderen Sozialräume bewegen sich im städtischen Durschnitt. In den fünf Sozialräumen werden die verschiedenen Organisationsformen unterschiedlich stark nachgefragt. Auffällig ist, dass kommerzielle Anbieter in Sozialraum 2 unterhalb des städtischen Durchschnitts liegen, wohingegen sie in Sozialraum 3 deutlich oberhalb des städtischen Durchschnitts liegen. Sport im Verein ins insbesondere in Sozialraum 5 überproportional verbreitet, ebenso wie das informelle Sporttreiben in den Sozialräumen 4 und 5. Dies gilt sowohl für 2008 als auch für 2020. Tab. 10: Sportaktive 2008 allgemein nach Sozialräumen Sportaktive allgemein Aktivenquote (weiter Sportbegriff) Anzahl Sportaktive Aktivitätsquote Vereine (Anteil an Bevölkerung) Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen (Anteil an Bevölkerung) Informell Sportaktive (Anteil an Bevölkerung) Sportaktive in Vereinen Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen Sozialraum 1 Sozialraum 2 Sozialraum 3 Sozialraum 4 Sozialraum 5 73,7 73,6 73,6 72,2 84,3 16.000 8.000 7.000 4.300 5.000 32,1 33,0 34,9 27,7 41,7 19,8 15,8 24,9 21,2 20,6 46,4 47,1 45,0 53,6 53,3 7.000 3.700 3.200 1.600 2.300 4.300 1.800 2.300 1.300 1.100 14 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Informell Sportaktive 10.000 5.300 4.200 3.200 3.000 Tab. 11: Sportaktive 2020 allgemein nach Sozialräumen Sportaktive allgemein Aktivenquote (weiter Sportbegriff) Anzahl Sportaktive Aktivitätsquote Vereine (Anteil an Bevölkerung) Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen (Anteil an Bevölkerung) Informell Sportaktive (Anteil an Bevölkerung) Sportaktive in Vereinen Sportaktive in kommerziellen Einrichtungen Informell Sportaktive Sozialraum 1 Sozialraum 2 Sozialraum 3 Sozialraum 4 Sozialraum 5 71,9 73,2 71,8 70,3 82,5 15.500 8.200 6.600 4.200 4.700 29,9 31,4 32,5 25,3 39,3 19,0 15,4 24,1 20,4 19,8 46,9 48,7 45,6 54,1 53,8 6.400 3.500 3.000 1.500 2.200 4.100 1.700 2.200 1.200 1.200 10.100 5.500 4.200 3.200 3.000 Bei der Betrachtung der Sportaktiven der einzelnen Sportarten muss die unterschiedliche Bevölkerungsstruktur in den fünf Sozialräumen berücksichtigt werden (vgl. Abschnitt 10). Somit kann der Sozialraum 1 als der bevölkerungsstärkste Sozialraum auch die höchsten absoluten Zahlen an Sportaktiven in nahezu allen Sportarten aufweisen. Ferner können der zweite und dritte Sozialraum sowie der vierte und fünfte Sozialraum aufgrund ähnlicher Bevölkerungszahlen gut miteinander verglichen werden. Nichtsdestotrotz wird zusätzlich der Anteil der Personen, die die jeweilige Sportart betreiben in Prozent ausgewiesen. Im ersten Sozialraum zählen Radsport, Schwimmsport und Laufen zu den drei am häufigsten ausgeübten Sportarten. Im Sozialraum um Brauweiler sind die drei beliebtesten Sportarten Radsport, Gymnastik und Laufen wohingegen Schwimmsport, Radsport und Fitness in Sozialraum 3 am häufigsten ausgeübt werden. Im vierten Sozialraum sind es Radsport, Fitness und Laufen während die Bevölkerung im fünften Sozialraum am aktivsten in den Sportarten Radsport, Schwimmsport und Laufen ist, ähnlich wie im ersten Sozialraum. Der Radsport ist mit Ausnahme des dritten Sozialraums in allen Stadtbereichen die am häufigsten betriebene Sportart. Walking wird insbesondere in Sozialraum 4 betrieben, während Fußball besonders häufig in Sinnersdorf (Sozialraum 5) gespielt wird. Tennis erfreut sich besonderer Beliebtheit im zweiten Sozialraum, wie auch Spazieren und Wandern. Tanzsport, Golf und Budo werden prozentual gesehen am häufigsten im fünften Sozialraum ausgeübt. 15 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 12: Sportaktive nach ausgewählten Sportarten 20086 Sportaktive nach Sportarten Radsport Laufen Schwimmsport Fitness Gymnastik Walking Tennis Fußball Spazieren/Wandern Tanzsport Golf Budo Reit- und Fahrsport Turnsport Sonstiger Sport 6 Sozialraum 1 4.200 19,5% 2.800 13,2% 3.100 14,2% 2.300 10,9% 1.900 8,8% 1.700 8,1% 1.700 7,9% 1.000 4,8% 1.200 5,6% 900 4,1% 500 2,3% 600 2,9% 400 1,9% 300 1,4% 3.300 15,5% Sozialraum 2 2.200 19,4% 1.700 15,4% 700 6,6% 900 7,6% 1.300 11,4% 900 7,8% 1.000 8,4% 600 5,0% 800 6,9% 300 2,8% 200 1,7% 200 2,1% 200 2,0% 300 2,9% 1.700 15,1% Sozialraum 3 1.300 13,9% 1.100 11,5% 1.500 16,0% 1.200 12,5% 800 9,0% 900 9,5% 600 6,2% 700 7,5% 400 4,5% 500 4,9% 300 2,8% 200 1,8% 300 3,4% 100 1,2% 1.500 16,9% Sozialraum 4 1.300 22,5% 800 13,4% 500 8,7% 900 14,8% 400 6,1% 600 10,9% 200 4,0% 500 8,3% 400 5,9% 200 3,1% 200 2,7% 0 0 100 1,7% 1.100 17,8% Sozialraum 5 1.100 19,5% 800 13,5% 800 15,1% 700 11,7% 600 10,1% 600 11,4% 400 6,9% 600 11,2% 400 6,4% 300 5,7% 200 4,1% 300 4,7% 200 3,1% 100 1,0% 800 13,4% Da die absoluten Zahlen der Sportaktiven gerundet sind, kommt es bei den Prozentwerten teilweise zu Unterschieden. 16 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 13: Sportaktive nach ausgewählten Sportarten 2020 Sportaktive nach Sportarten Radsport Laufen Schwimmsport Fitness Gymnastik Walking Tennis Fußball Spazieren/Wandern Tanzsport Golf Budo Reit- und Fahrsport Turnsport Sonstiger Sport Sozialraum 1 4.500 20,9% 2.400 11,2% 3.100 14,3% 2.200 10,2% 1.800 8,3% 1.800 8,4% 1.800 8,1% 800 3,9% 1.100 5,0% 600 2,9% 1.000 4,4% 500 2,3% 300 1,3% 200 1,0% 3.400 15,8% Sozialraum 2 2.300 20,3% 1.700 15,1% 800 6,9% 900 7,4% 1.300 11,8% 1.000 8,6% 1.000 8,9% 400 4,0% 900 7,7% 200 2,0% 200 2,2% 200 1,7% 200 1,6% 300 2,5% 1.600 14,3% Sozialraum 3 1.400 15,1% 900 9,6% 1.500 16,0% 1.000 11,9% 800 8,6% 900 9,8% 600 6,4% 600 6,6% 400 4,0% 300 3,7% 500 4,9% 100 1,2% 200 2,8% 100 0,8% 1.600 17,2% Sozialraum 4 1.400 23,8% 700 11,5% 500 8,8% 800 14,2% 300 5,6% 700 11,1% 300 4,2% 400 7,5% 300 5,3% 100 1,9% 300 4,8% 0 0 100 1,3% 1.100 18,0% Sozialraum 5 1.200 20,9% 600 11,7% 800 15,2% 700 11,1% 600 9,7% 700 11,7% 400 7,1% 600 10,3% 300 5,9% 300 4,5% 400 6,2% 200 4,2% 100 2,5% 0 800 13,7% 17 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 7.2 Bestandsaufnahme in den Sozialräumen Der Bestand an Sportanlagen differiert zwischen den einzelnen Sozialräumen, wie die nachfolgenden Tabellen darstellen. Dieser Unterschied betrifft insbesondere das Angebot an Sporthallen, FitnessStudios und Tennis-Freiplätzen. Das Angebot an Spielfeldern verteilt sich hingegen gut über alle Sozialräume. Tab 14: Bestand an Sportanlagen in den Sozialräumen 2008 (in Anlageneinheiten) Bestand an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze sonstige Spielfelder Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Sozialraum 1 11 Sozialraum 2 9 Sozialraum 3 3 Sozialraum 4 1 Sozialraum 5 1 3 5 1 1 1 0 9 0 15 4 3 0 0 1 0 0 0 6 8 4 3 0 0 1 9 2 0 7 15 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 1 2 0 0 Tab 15: Bestand an Sportanlagen in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bestand an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze sonstige Spielfelder Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Sozialraum 1 11 Sozialraum 2 9 Sozialraum 3 3 Sozialraum 4 1 Sozialraum 5 1 3 5 0 1 1 0 9 8 15 4 3 0 0 1 0 0 0 6 8 4 3 0 1 1 9 2 0 7 15 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 1 2 0 0 18 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 7.3 Leitfadenberechnung in den Sozialräumen 7.3.1 Berechnung des aktuellen Status Quo Durch den unterschiedlichen Bestand an Sportinfrastruktur und der demographischen Aufteilung innerhalb der Sozialräume, gibt es auch Differenzen bezüglich des Bedarfs und der Bilanz zu konstatieren. Tab. 16: Bedarf an Sportanlagen in den Sozialräumen 2008 (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) sonstige Spielfelder Spielfelder (erhöhte 7 Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Sozialraum 1 15 Sozialraum 2 7 Sozialraum 3 6 Sozialraum 4 4 Sozialraum 5 4 5 5 3 3 4 4 3 3 4 4 5 3 3 2 3 3 1 1 1 1 5 5 4 1 1 5 1 13 14 17 3 3 3 2 0,03 0,03 2 0,05 5 8 9 1 3 3 3 1 0,03 3 1 7 5 5 1 2 2 2 0,02 0,02 0 0,04 5 2 2 1 3 3 3 0,04 0,01 2 1 4 3 4 1 Die Bilanz weist für Sporthallen einen Mehrbedarf in allen Sozialräumen auf mit Ausnahme des zweiten Sozialraumes, in dem ein Minderbedarf konstatiert werden kann. Ein Mehrbedarf an Fußballplätzen ist insbesondere im ersten und fünften Sozialraum festzustellen. Der zweite Sozialraum weist eine ausgeglichene Bilanz auf. Im dritten Sozialraum stehen sehr viele Reitanlagen 7 Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum Vergleich dargestellt. 19 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann zur Verfügung, wohingegen in den Sozialräumen 1, 2 und 5 ein Mehrbedarf vermerkt werden muss. In allen Sozialräumen besteht ein Fehlbedarf an Fitness-Studios und Tennishallenplätze. TennisFreiplätze stehen im dritten Sozialraum in ausreichender Anzahl zur Verfügung, so dass der Fehlbedarf in allen anderen Sozialräumen dadurch insgesamt ausgeglichen werden kann. Tab. 17: Bilanz der Sportanlagen in den Sozialräumen 2008 (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) sonstige Spielfelder Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Sozialraum 1 -4 Sozialraum 2 2 Sozialraum 3 -3 Sozialraum 4 -3 Sozialraum 5 -3 -3 -3 -2 2 0 -1 0 -1 -1 -1 0 -1 -1 -1 0 -1 -3 -3 -1 1 -2 -2 -1 0 0 -4 -1 -4 -14 -2 1 0 0 1 0 1 -2 0 -5 -2 -1 3 0 0 0 -1 1 6 1 -7 2 10 -1 1 0 1 0 0 0 0 -5 -2 -2 -1 -1 -2 0 0 0 -2 -1 -3 -1 -4 -1 Wie in Abschnitt 4 bereits ausgeführt, liegen aktuell außer dem Neubau eines Hallenbades (und dem Abriss des bestehenden Bades) und der Annahme, dass die unlängst geschlossene Tennis-Anlage in Pulheim bis 2020 von einem neuen Betreiber aufgrund des Bedarfs wieder eröffnet wird, keine Pläne zum Ausbau oder Abbau der Infrastruktur vor. Zudem ist der geplante Nordpark Pulheim zu nennen, der sich im Norden des Zentralortes Pulheim bis zur Venloer Straße im Westen sowie zur Orrer Straße im Osten erstrecken wird, also hauptsächlich den Sozialraum 1 betrifft. 20 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 7.3.2 Berechnung für 2020 Für die Berechnung des Bedarfs wurde auch hier zunächst eine einfache Fortschreibung vorgenommen, d.h. die Parameter der Bedarfsrechnung von 2008 wurden exakt übernommen. Unten stehende Tabelle verdeutlicht dieses Resultat. Tab. 18: Fortschreibung des Bedarfs an Sportanlagen in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) sonstige Spielfelder Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Sozialraum 1 13 Sozialraum 2 7 Sozialraum 3 6 Sozialraum 4 4 Sozialraum 5 4 4 4 4 4 2 2 2 2 4 4 3 2 2 2 2 1 4 4 3 1 4 4 3 1 1 3 2 14 14 17 2 2 2 2 0,03 0,03 2 1 5 8 9 1 3 3 3 1 0,02 2 1 7 5 6 1 2 2 2 0,02 0,02 0 0,04 5 2 2 1 3 3 3 0,04 0,01 1 1 4 3 4 1 21 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Bei einfacher Fortschreibung weist die Bilanz für das Jahr 2020 ähnliche Zahlen auf wie in 2008. Dies bedeutet, dass für Sporthallen weiterhin ein Mehrbedarf besteht (auch wenn dieser im ersten Sozialraum um zwei Anlageneinheiten zurück gegangen ist). Das gleiche gilt für Fußballplätze, wo weiterhin ein Mehrbedarf besteht, dieser jedoch im ersten und dritten Sozialraum geringer im Vergleich zu 2008 ausfällt. Durch den Neubau des Hallenbads in Stommeln und den Abrisses des Bades in Pulheim gibt es eine Verschiebung des Fehlbedarfs für Hallenbäder vom dritten Sozialraum in 2008 zum ersten Sozialraum 2020. Durch die gesunkene Nachfrage nach Reitsport sinkt auch der in 2008 konstatierte Fehlbedarf an Reitanlagen. Die gestiegene Nachfrage nach Golf wirkt sich auch auf die Bilanz aus, indem der Mehrbedarf in den Sozialräumen 1 und 2 steigt. Es besteht weiterhin ein zusätzlicher Bedarf an Fitness-Studios und Tennishallenplätze (hier Ausnahme Sozialraum 3). Tab. 19: Fortschreibung der Bilanz der Sportanlagen in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) sonstige Spielfelder Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Sozialraum 1 -2 Sozialraum 2 2 Sozialraum 3 -3 Sozialraum 4 -3 Sozialraum 5 -3 -2 -2 -1 1 0 0 1 -2 -1 -1 0 -2 -1 -1 0 -1 -2 -2 -1 1 -1 -1 0 -1 0 -2 -2 -5 -6 -2 2 1 0 1 0 1 -2 -1 -5 -2 -1 3 0 -1 0 0 1 7 1 -7 2 9 -1 0 0 0 0 0 0 0 -5 -2 -2 -1 -2 -2 -1 0 0 -1 -1 -3 -1 -4 -1 Die für die Gesamtstadt dargestellten Szenarien der Ausweitung der offenen und gebundenen Ganztagsschulen werden im Folgenden auch für die einzelnen Sozialräume bezüglich der Sporthallen und Fußballplätze dargestellt. Analog zur Berechnung der Szenarien für die Gesamtstadt ergeben sich auch hier erhöhte Bedarfe, die sich negativ auf die Bilanz in allen Sozialräume (mit Ausnahme von Sozialraum 2) niederschlagen. 22 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann So steigt in allen Sozialräumen der Bedarf an Sporthallen-Anlageneinheiten, wenn die Schulbelegung täglich bis 16:00 Uhr dauert. Infolgedessen ergeben sich schlechtere Bilanzen, so dass auch im zweiten Sozialraum keine freien Anlageneinheiten mehr zur Verfügung stehen. In den Sozialräumen 3 und 5 bleibt der Bedarf nach Fußballplätzen stabil währenddessen der Bedarf in den anderen drei Sozialräumen zunimmt. Durch eine bessere Auslastung kann dem entgegengewirkt werden. Tab. 20: Szenario 1: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 16 Sozialraum 2 9 Sozialraum 3 8 Sozialraum 4 5 Sozialraum 5 5 5 5 4 3 3 2 4 4 4 3 3 2 4 4 4 4 4 4 2 2 2 4 4 3 2 2 2 4 4 3 Tab. 21: Szenario 1: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 16:00 Uhr in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 -5 Sozialraum 2 0 Sozialraum 3 -5 Sozialraum 4 -4 Sozialraum 5 -4 -3 -3 -1 0 0 1 -2 -2 -1 -1 -1 0 -3 -3 -2 -2 -2 -1 0 0 1 -1 -1 0 -1 -1 0 -2 -2 -1 23 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Folgt man Szenario 2 und kalkuliert eine zusätzliche Stunde für die Schulen pro Tag ein, so steigt der Fehlbedarf für den Vereinssport weiter an. Dies betrifft insbesondere den Bedarf an Sporthallen im ersten Sozialraum. In diesem Szenario gibt es hier einen Fehlbedarf an neun Anlageneinheiten. Der Fehlbedarf an Fußballplätzen ist auch hier besonders ausgeprägt und mit vier Spielfeldern gemeinsam mit Sozialraum 5 am höchsten. Auch hier kann aufgrund einer besseren Auslastung ein geringer ausfallender Fehlbedarf konstatiert werden. Tab. 22: Szenario 2: Bedarfsanalyse mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bedarf an Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 20 Sozialraum 2 10 Sozialraum 3 9 Sozialraum 4 5 Sozialraum 5 6 6 6 5 3 3 3 5 5 4 3 3 3 5 5 4 5 5 4 3 3 2 4 4 4 3 3 2 4 4 4 Tab. 23: Szenario 2: Bilanzierung mit Verlängerung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr in den Sozialräumen 2020 (in Anlageneinheiten) Bilanz Sportanlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 -9 Sozialraum 2 -1 Sozialraum 3 -6 Sozialraum 4 -4 Sozialraum 5 -5 -4 -4 -2 -1 -1 0 -2 -3 -1 -2 -3 -1 -4 -4 -2 -3 -3 -2 0 0 1 -2 -2 -1 -1 -1 0 -3 -3 -2 Eine Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich in Abschnitt 12. 24 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 7.4 Sonderauswertung für Brauweiler: Lizenzübernahme des 1. FFC Brauweilers durch den 1.FC Köln Der 1.FC Köln übernahm am 01.07.2009 die Lizenz für die zweite Frauen-Fußball-Bundesliga des 1. FC Brauweiler Pulheim e.V.. Die oben dargestellten Berechnungen für Spielfelder beinhalten jedoch den Frauenfußball als wesentliches Element in der Brauweilerschen Fußballlandschaft. Da es nun von Seiten des Vereins Grün-Weiß Brauweiler Bestrebungen gibt, Frauenfußball wieder anzubieten, sollen im Folgenden zwei Analysen (Brauweiler mit und Brauweiler ohne Frauenfußball) dargestellt und gegenübergestellt werden. Der Bestand in Brauweiler beläuft sich auf drei Spielfelder. Da keine weiteren Bauvorhaben bekannt sind, wird auch davon ausgegangen, dass in 2020 der Bestand drei Spielfelder betragen wird. Zwei der drei Großspielfelder sind Tennenplätze und das dritte Spielfeld ist ein Rasenplatz. Trotz des Wegfalls des Frauenfußballs, verringert sich der Bedarf an Spielfeldern vordergründig nicht. Dies ist einerseits auf Mehrfachbelegungen zurückzuführen und andererseits auf die immer noch geringere Bedeutung des Frauenfußballs im Vergleich zum Männerfußball. Der Bedarf verringerte sich lediglich, wenn alle Fußballplätze mit Kunstrasen ausgestattet wären. Bei einer erhöhten Auslastung würde der Bedarf jedoch um eine Anlageneinheit sinken, so dass ein Bedarf an zwei Spielfeldern besteht. Für 2020 lassen sich keine direkten Änderungen im Bedarf für Brauweiler mit und ohne Angebote für Frauenfußball konstatieren. Tab. 24: Gegenüberstellung des Bedarfs an Spielfeldern mit und ohne Frauenfußballangeboten in Brauweiler Bedarf an Spielfeldern Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 8 Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 2008 2008 ohne FF 2020 2020 ohne FF 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 8 Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum Vergleich dargestellt. 25 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Die Bilanz ist weitgehend positiv (Ausnahme Fehlbedarf einer Anlageneinheit im Fall eines harten Winters bei gleichbleibender Auslastung). Durch die Lizenzübernahme ist die Bilanz ausgeglichen bzw. es besteht ein Mehrangebot an Spielfeldern in Brauweiler. Tab. 25: Gegenüberstellung der Bilanz für Spielfelder mit und ohne Frauenfußballangeboten in Brauweiler Bilanz Spielfelder Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 9 Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 2008 2008 ohne FF 2020 2020 ohne FF 0 -1 0 0 0 1 0 0 1 1 0 1 0 0 1 1 0 1 1 0 1 1 1 1 9 Die erhöhte Auslastung beschreibt einen Zustand, in dem die Nutzungszeiten besser ausgelastet sind. Das heißt, dass ein Platz der von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet ist, nicht nur von 18:00 bis 21:30 genutzt wird, sondern beispielsweise von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr. Die erhöhte Auslastung beschreibt eine zehn prozentige Erhöhung der Auslastung im Vergleich zum aktuellen Zustand. Auch wenn es aktuell keine erhöhte Auslastung gibt, wird dieser Zustand in der Tabelle zum Vergleich dargestellt. 26 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 8 Kommunalpolitische Wirkungsziele und Anlageninvestitionen Der Rat der Stadt Pulheim hat Leitziele und strategische Ziele in einem Beschluss festgehalten (vgl. Kommunales Handlungskonzept der Stadt Pulheim zur demographischen Entwicklung, Stand 28.10.2008). Dieser Beschluss umfasst zwei Maßnahmenfelder. a. Maßnahmenfeld 1: Wohnungsmarkt, Baulandentwicklung und technische Infrastruktur b. Maßnahmenfeld 2: Kommunales Familienmanagement Im zweiten Maßnahmenfeld werden sechs strategische Ziele angeführt: 1. Für Kinder und Jugendliche wird ein hochwertiges, bedarfsgerechtes und qualifiziertes Bildungs- und Betreuungsangebot zur Sicherung der individuellen Zukunftsperspektive bereitgestellt. 2. Alle Familien werden durch – auch präventive – Beratungs- und Unterstützungsangebote unter Berücksichtigung der Lebenslagen umfassend beraten und unterstützt. 3. Für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen wird ein vielseitiges Sport-, Weiterbildungs-, Integrations-, Kultur-, Freizeit- und Erholungsangebot bereit gestellt. 4. Für Seniorinnen und Senioren werden spezielle Beratungs- und Bildungsangebote vorgehalten. 5. Für Jung und Alt werden gesundheitliche Förderung und Hilfen angeboten. 6. Das ehrenamtliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger wird gefördert und gewürdigt. Die strategischen Ziele 3 und 5 sind von besonderer Bedeutung für den Sport. Infolgedessen wurde geprüft, welche Bedeutung die Investition in bestimmte Anlagentypen für die Erreichung der kommunalpolitischen Wirkungsziele der Stadt Pulheim hat. Es wurde analysiert, inwiefern bestimmte Bevölkerungsgruppen (Mädchen und Frauen, Senioren, Personen mit Migrationshintergrund) und Organisationsformen (Verein, Kommerziell, Informell) unabhängig von individuellen soziökonomischen Merkmalen (z. B. Bildung, Einkommen) signifikant häufiger sportlich aktiv sind, wenn in ihrem Wohnungsumfeld ein hoher Versorgungsgrad mit einem bestimmten Anlagentyp besteht. Um die Sportbeteiligung von Mädchen und Frauen zu erhöhen, sind insbesondere Investitionen in Reitanlagen geeignet. Über die Bereitstellung von Tennishallenplätzen, Reitanlagen und Sonstigen Sportanlagen (z. B. Kletteranlagen) kann der kommerzielle Sport besonders gefördert werden. Für den Vereinssport konnten keine signifikanten Ergebnisse herausgestellt werden. 27 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 24: Neuinvestitionen nach sportpolitischen Zielen Investition in Anlagen-/Raumtyp Sporthalle Spielfeld Hallenbad Park Tennishallenplätze Tennisfreiflächen Reitanlage Sonstige Sportanlagen erhöht Sportbeteiligung von/fördert Informeller Sport Kommerzieller Sport Mädchen und Frauen, Kommerzieller Sport Kommerzieller Sport signifikant: p>0,1 28 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 9 Sportangebote Die Bestandsaufnahme der Sportangebote durch die Belegungspläne der Stadt Pulheim und zusätzliche Internetrecherche ergab insgesamt 928 Sportangebote. Das Gros der Angebote wird mit 78,3% durch Vereine angeboten. Kommerzielle Anbieter offerieren 19,3% aller Sportkurse, die VHS 2,3% und das Freibad der Stadt zählt mit weiteren 0,01% zu Angeboten der Stadt. Tab. 25: Anbieter von Sportangeboten Anbieter Verein Kommerzieller Anbieter Stadt Pulheim Volkshochschule Prozentanteil 78,3 19,3 0,01 2,3 Die Sportangebote sind über den gesamten Tag verteilt. So finden – unter Betrachtung einer gesamten Woche – 17,1% der Kurse morgens (bis 12:00 Uhr) statt, weitere 8,3% am frühen Nachmittag (12:00-16:00 Uhr), 33,9% am späten Nachmittag (16:00-18:00 Uhr), 31,0% am frühen Abend (18:00-20:00 Uhr) und 9,8% am Abend (ab 20:00 Uhr). Die Zielgruppen der Sportangebote variieren, jedoch finden auch ein Drittel der Angebote ohne Kennzeichnung einer besonderen Zielgruppe statt. Das Sportangebot für Kinder und Jugendliche ist sehr gut ausgebaut, wie die Zahlen in der folgenden Tabelle belegen. Tab. 26: Zielgruppen von Sportangeboten Zielgruppe keine besondere Zielgruppe Kleinkinder Kinder Jugend Familie Mädchen Frauen Erwachsene allgemein Senioren Bundesliga Landesliga Männer Jungen Prozentanteil 34,3 2,1 22,0 14,7 1,3 1,2 5,8 11,0 1,2 0,04 0,04 5,3 0,03 Anmerkung: Die Jugendmannschaften in Ballsportarten sind als Zielgruppe Jugend gekennzeichnet worden. 29 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 10 Kunstrasengutachten 10.1 Rahmenbedingungen für Kunstrasen Kunstrasen gibt es bereits seit einigen Jahrzehnten, die ersten Kunststoffrasenplätze wurden in den 1970er Jahren in den USA entwickelt. Zu Beginn gab es materialtechnische, sportfunktionelle sowie schutzfunktionelle Probleme wie bspw. Nachgiebigkeit und Elastizität, Gleitverhalten und Ballverhalten (Meinel, 2008). Durch kontinuierliche Verbesserungen auf dem materialtechnischen, technologischen und biomechanischem Sektor besitzen die heutigen Kunstrasenplätze (3. Generation) ähnliche Eigenschaften wie der Naturrasen (ebd.). 10.1.1 Material Ein Kunstrasenplatz ist eine wasserdurchlässige, mehrschichtige Konstruktion, die von oben nach unten wie folgt aufgebaut ist: - Kunststoffrasenbelag mit gefüllter oder ungefüllter Polschicht Elastikschicht auf gebundener Tragschicht oder einer gebundenen elastischen Tragschicht Ungebundene Tragschicht Ggf. Filterschicht Erdplanum Baugrund (DFB, 2006, 5). Die Beläge werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt in drei Typen unterteilt: (1) Kunstrasenplätz der ersten Generation (ab Mitte 1970er Jahre) mit einer kurzen, unverfüllten Polschicht verbunden mit einer Elastikschicht, (2) Kunstrasenplätz der zweiten Generation (Ende der 1980er Jahre) mit einer längeren, nicht zu dichten Polschicht, verfüllt mit Quarzsand auf einer elastifizierenden Schicht und (3) Kunstrasenplätze der dritten Generation (Ender der 1990er Jahre) mit einer Polschicht bestehend aus sehr langen und weichen Kunststoffbändchen, welche mit Sand- und Gummigranulat verfüllt werden auf einer elastifizierenden Schicht (DFB, 2006, 5). Beim Bau eins Kunststoffrasenplatzes stellt sich die Frage nach der geplanten Anwendung, da diese entscheidend für die Wahl des Belags ist. Soll es sich um ein reines Fußballspielfeld handeln, oder sollen weitere Sportarten wie Hockey auch berücksichtigt werden? 10.1.2 Wartung und Instandhaltung Des Weiteren müssen die jährlichen Pflegekosten der verschiedenen Beläge in Betracht gezogen werden. Laut der DFB-Studie (DFB, 2006, 11) betragen die Pflegekosten für einen Naturrasen 3,90 €/m², für eine Tennenfläche 1,80€/m², für einen Kunststoffrasen mit Sandfüllung 1,10€/m² und für einen Kunststoffrasen mit Sand-Gummifüllung 1,40€/m². Bei einer Überbelastung fallen zu den regulären Pflegekosten zusätzliche Ausgaben für die Instandhaltung an. 30 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 27: Pflegekosten (DFB, 2006, 11) Berechnungsgrundlage Pflegekosten pro m²/Jahr Pflegekosten pro Spielfeld/Jahr (7.630 m²) Pflegekosten/Spielstunde* Naturrasen Tennenfläche Kunststoffrasen sandverfüllt 3,90 € 1,80€ 1,10€ Kunststoffrasen sand-/gummiverfüllt 1,40€ 29.757 € 13.734€ 8.393€ 10.682€ 37,20-74,39€ 9,51-13,73€ 3,36-4,20€ 4,27-5,34€ * geringere Nutzungsstunden führen zu höheren Pflegekosten pro Stunde Ein Kunstrasenplatz benötigt wie auch Naturrasen- und Tennenflächen regelmäßige Pflege und ist wesentlich für eine langfristige Werterhaltung. Die Befeuchtung des Kunstrasenplatzes verbessert die Gleiteigenschaften und kann Verletzungen vermindern, insbesondere in heißen Sommermonaten. Verunreinigungen des Spielfelds durch Laub oder Blüten sollten regelmäßig entfernt werden. Die Höhe und Gleichmäßigkeit des Füllmaterials beeinflussen das Ballverhalten (DFB, 2006, 13f.). Die Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes beträgt zwölf bis 15 Jahre. Danach bestehen zum einen die Möglichkeit einer Sanierung sowie zum anderen die Möglichkeit der Entsorgung. Der DFB empfiehlt in seiner Studie zum Kunstrasen folgendes: „Eine Deponierung von Kunststoffrasenflächen ist seit dem 1.6.2005 nicht mehr zulässig. Für die Entsorgung der verwendeten Materialien nach der Nutzung kommt daher nur noch die stoffliche oder energetische Verwertung in Frage. Um dies schon beim Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu berücksichtigen, ist insbesondere sicherzustellen, dass - schadstoffarme Materialien verwendet werden, möglichst wenige unterschiedliche Materialsorten (bei Verbundmaterial) zum Einsatz kommen, eine gute Trennfähigkeit der einzelnen Schichten gewährleistet ist“(DFB, 2006, 15) Die Kosten für eine Sanierung betragen rund 280.000 € (Ulenberg, 2008). 10.1.3 Kriterien bei einer Entscheidung über Kunstrasenplätze Neben der Wirtschaftlichkeit gibt es weitere Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen einen Kunstrasenplatz in Betracht gezogen werden müssen. Tab. 28: Vor‐ und Nachteile eines Kunstrasenplatzes (EURAC, 2006, 12) Vorteile Lange Lebensdauer Hohe Belastbarkeit – insbesondere bei vielen Mannschaften, die intensiv trainieren Geringere Wartung (Mäharbeiten und Düngen nicht mehr erforderlich) Bespielbarkeit bei jeder Witterung und zu jeder Nachteile Hohe Anschaffungskosten Schnelleres Spiel und höhere technische Anforderungen Verunreinigungen müssen entfernt werden Geruch und Hitze in den Sommermonaten 31 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Vorteile Jahreszeit (Spielbetrieb auch im Winter möglich) Spieleigenschaft nahezu identisch mit Naturrasen Teilweise Senkung des Verletzungsrisikos (Schonung der Muskeln und Gelenke) Besonders bei Jugend- und Mädchenmannschaften beliebt Nachteile Teilweise Anschaffung neuer Wartungsgeräte Weiche Standortfaktoren wie die Erhöhung der sportlichen Aktivitäten und die Erhöhung der sozialen Resonanz sind für den Sport in einer Kommune wichtige Kriterien, die es zu berücksichtigen gibt. 10.1.4 Kosten-Nutzen-Analyse Eine Gegenüberstellung von den Kosten eines Naturrasen- und eines Kunstrasenplatzes soll weitere Einblicke zur Wirtschaftlichkeit beider Belagstypen bringen. Alle identifizierten Analysen berufen sich auf eine Studie (Hardmann & Gerber, 2004), so dass auch hier auf diese Ergebnisse, modifiziert (vgl. EURAC, 2006, 32f.) im Folgenden zurückgegriffen wird. 32 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 29: Kosten‐Nutzenvergleichstabelle Naturrasen und Kunstrasen (Basis ist ein 7.500m² Spielfeld) in Euro Kostenart INVESTITIONSKOSTEN Erstinvestition Erstinvestition Erstinvestition pro m² Abschreibungskosten pro Jahr (15 Jahre Nutzungsdauer) Abschreibungskosten pro m² (15 Jahre Nutzungsdauer) Naturrasen Kunstrasen 296.400 39,52 19.760 2,63 803.550 107,14 53.570 7,14 58.050 7,74 687.000 91,60 1.935 0,26 22.900 3,05 Gesamtinvestitionssumme innerhalb 45 Jahren Gesamtinvestitionssumme pro m² innerhalb 45 Jahren 354.450 47,26 1.490.550 198,74 Abschreibungskosten innerhalb 45 Jahren Abschreibungskosten pro m² innerhalb 45 Jahren LAUFENDE UNTERHALTS-/NEBENKOSTEN Unterhalts- und Nebenkosten pro Jahr Unterhalts- und Nebenkosten pro m² und Jahr Nur Unterhaltskosten pro Jahr Nur Unterhaltskosten pro m² und Jahr GESAMTKOSTEN Unterhalts- und Nebenkosten sowie Abschreibungen pro Jahr Unterhalts- und Nebenkosten sowie Abschreibungen pro m² und Jahr Effektive Nutzungszeit pro Jahr in Stunden Vollkosten einer Spielstunde bei gleicher Nutzungsdauer (900 Stunden) Vollkosten einer Spielstunde bei unterschiedlicher Nutzungsdauer 21.695 2,89 76.470 10,19 47.419 6,32 41.613 5,55 26.579 3,54 20.773 2,77 Folgeinvestitionen Entsorgungs- und Austauschkosten innerhalb 30 Jahren Entsorgungs- und Austauschkosten pro m² innerhalb 30 Jahren Abschreibungskosten pro Jahr (30 Jahre Nutzungsdauer) Abschreibungskosten pro m² (30 Jahre Nutzungsdauer) 69.114 9,21 800 Stunden 86,39 86,39 (800 Std.) 103.049 13,74 1.500 Stunden* 128,81 68,70 (1.500 Std.) * 1.500 Stunden sind gewählt worden, da dies die Obergrenze von Tennenbelägen darstellt. Die jährlichen Gesamtkosten sind sehr unterschiedlich. Unter Einbezug der Nutzungszeit nähern sich der Kunstrasen und der Naturrasen vom Kostenaufwand her an. Der Kunstrasenplatz rechnet sich ab einer jährlichen Nutzungszeit von mehr als 1.341 Stunden (EURAC, 2006; Hardmann & Gerber, 2004). 10.2 Situationsanalyse Die Bestandsdaten sind durch die Stadt Pulheim gut erhoben worden, so dass eine Einzelbetrachtung der Sportplätze möglich ist (Ausnahme Hartplatz Christinaschule und Rasenplatz Geyen, auf den je nach Witterung Teile der Belegung des Tennenplatzes in Geyen transferiert werden). Folglich werden die aktuellen Nutzungsparameter nicht pauschal pro Sozialraum betrachtet sondern singulär pro 33 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Anlage. Die Belegungszeit basiert auf der Anzahl der Sportangebote. Dabei werden bis zu zwei Sportangebote einfach gewertet, da dies der regulären Kapazität nach dem BISp-Leitfaden mit 30 Personen pro Anlageneinheit in etwa entspricht. Alle darüber hinaus stattfindenden parallelen Angebote werden mit einem Faktor belegt (siehe Methodische Angaben). Somit sind Spitzenraten zu bestimmten Zeiten in die Berechnung inkludiert. Dies verdeutlicht sich im Vergleich der Spalten Nutzung real und Belegungszeit. Der BISp-Leitfaden gibt als Auslastungsfaktor 0,30-0,40 für Naturrasenfelder an. Pulheim liegt mit fast allen Spielfeldern in etwa in diesem Bereich (Ausnahme Rasenplatz Sportzentrum Pulheim). Angaben für Tennenplätze fehlen im BISp-Leitfaden, werden jedoch auf rund 0,6 durch den Auftragnehmer aufgrund von tatsächlichen Erfahrungswerten aus verschiedenen Sportentwicklungsprojekten taxiert. Die Stadt Pulheim liegt auch hier in diesem Bereich. Tab. 30: Darstellung aller Groß‐ und Kleinspielfelder Pulheims mit Parametern Sozialraum 1 1 1 2 2 2 3 3 3 4 4 5 5 Anlage Jugendtennenplatz Pulheim Rasenplatz Sportzentr. Pulheim Tennenplatz Sportzentr. Pulheim Abtei Sportpark Brauweiler Tennenplatz Donatusstr Tennenplatz Bernhardstr Rasenplatz Stommeln Tennenplatz Stommeln Hartplatz Christinaschule Rasenplatz Geyen Tennenplatz Geyen Jugendrasenplatz Sinnersdorf Sportplatz Sinnersdorf Spielfeld Belag groß groß groß groß groß groß groß groß klein groß groß klein groß Tenne Rasen Tenne Rasen Tenne Tenne Rasen Tenne Auslastung real 0,60 Nutzung real 20,5 Belegun gszeit 22 0,63 0,61 0,26 0,76 0,43 0,29 0,47 19 21,5 9,5 25 16 10 15,5 19 22,5 12,25 31 16 10,75 16 0,60 0,33 0,47 20,5 10 14 24 10,5 14 Rasen Tenne Rasen Rasen Der DFB hat Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze herausgegeben. Dort heißt es: „Je nach Belagstyp, aber unabhängig von der Art der Nutzung (Trainings- oder Spielbetrieb) und von der Pflege ergeben sich unterschiedliche potentielle Nutzungsdauern“ (DFB, 2006, 11). Die möglichen Nutzungsstunden sind in einer großen Bandbreite angegeben: ‐ Naturrasen 400-800 Nutzungsstunden pro Jahr ‐ Tennenflächen 1.000-1.500 Nutzungsstunden pro Jahr ‐ Kunststoffrasen 2.000-2.500 Nutzungsstunden pro Jahr 34 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann In einem ersten Schritt wurden die Nutzungsstunden als Belegungszeit im Jahr pro Anlage errechnet. Unter Berücksichtigung des Schulsports und Spielbetriebs am Wochenende (siehe Methodische Angaben) ergibt sich somit eindeutig eine Überbelastung – welche die Inanspruchnahme des jeweiligen Platzes, über die angegebenen Nutzungsstunden hinaus beziffert – von fünf Spielfeldern. Dies betrifft insbesondere den Sozialraum 2. Tab. 31: Jährliche Belegungszeiten im Vergleich mit möglichen Nutzungsstunden pro Belag Sozialraum 1 1 1 2 2 2 3 3 3 4 4 5 5 Anlage Jugendtennenplatz Pulheim Rasenplatz Sportzentr. Pulheim Tennenplatz Sportzentr. Pulheim Abtei Sportpark Brauweiler Tennenplatz Donatusstr. Tennenplatz Bernhardstr. Rasenplatz Stommeln Tennenplatz Stommeln Hartplatz Christinaschule Rasenplatz Geyen Tennenplatz Geyen Jugendrasenplatz Sinnersdorf Sportplatz Sinnersdorf Belegungszeit im Jahr 1.467 Ergebnis 1.295 im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung 1.493 im Rahmen der DFB-Studie 958 1.926 1.161 883 1.161 Überbelastung Überbelastung im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung im Rahmen der DFB-Studie mind. 345 1.569 780 955 im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung Zusätzlichen zum regulären Betrieb wurden bei der Bedarfsberechnung noch Analysen durchgeführt, wie die Situation in einem harten Winter (Bsp. Winter 2008/2009) aussähe. Durch die Schließung der Anlagen wird die Nutzungszeit reduziert, so dass es nur noch zu Überbelastungen am Tennenplatz Donatusstraße, am Sportplatz Sinnersdorf und am Rasenplatz Sportzentrum Pulheim kommt. Wird eine höhe Nutzung durch Schulen unterstellt, zeigt sich eine Überbelastung bei acht Spielfeldern, wie nachfolgende Tabelle aufzeigt. Tab. 32: Jährliche Belegungszeiten im Vergleich mit möglichen Nutzungsstunden pro Belag bei hoher Schulnutzung Sozialraum 1 1 1 2 2 2 3 Anlage Jugendtennenplatz Pulheim Rasenplatz Sportzentr. Pulheim Tennenplatz Sportzentr. Pulheim Abtei Sportpark Brauweiler Tennenplatz Donatusstr. Tennenplatz Bernhardstr. Rasenplatz Stommeln Belegungszeit im Jahr 1.503 Ergebnis 1.331 Überbelastung Überbelastung 1.529 Überbelastung 994 1.962 1.197 919 Überbelastung Überbelastung im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung 35 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 3 3 4 4 5 5 Tennenplatz Stommeln Hartplatz Christinaschule Rasenplatz Geyen Tennenplatz Geyen Jugendrasenplatz Sinnersdorf Sportplatz Sinnersdorf 1.197 im Rahmen der DFB-Studie 381 1.605 780 955 im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung im Rahmen der DFB-Studie Überbelastung Eine Umwandlung des Belags von Naturrasen oder Tennenfläche in Kunststoffrasen würde der Überbelastung entgegenwirken und diese ausgleichen. Zudem gewährleistet er den Trainings- und Spielbetrieb auch im Winter, was angesichts der hohen Bedeutung des Fußballsports in der Stadt Pulheim einem wichtigen Beitrag zur Sportversorgung entsprechen würde. Des Weiteren müssen die jährlichen Pflegekosten der verschiedenen Beläge in Betracht gezogen werden. Laut der DFB-Studie betragen die Pflegekosten für einen Naturrasen 3,90 €/m², für eine Tennenfläche 1,80€/m², für einen Kunststoffrasen mit Sandfüllung 1,40€/m² und für einen Kunststoffrasen mit Sand-Gummifüllung 1,10€/m². Bei einer Überbelastung fallen zu den regulären Pflegekosten zusätzliche Ausgaben für die Instandhaltung an. 10.3 Analyse für die Gesamtstadt Die Bestands-Bedarfsbilanzierung für 2008 zeigt auf, dass der Bedarf an Fußballplätzen durch den Einsatz von Kunstrasenplätzen sinken kann, da eine um 10% erhöhte höhere Auslastung angenommen wird. Dies kann nur unter der Prämisse eines optimalen Belegungsplans erreicht werden. Die Spitzenzeiten (von bis zu fünf gleichzeitig trainierenden Mannschaften) am frühen Abend durch den Vereinssport können nicht mittels eines Kunstrasenbelags aufgefangen werden, sondern nur durch eine ausgewogene Belegung. Anzumerken ist, dass die Fußballnachfrage, wie in Abschnitt 3 dargestellt, bis 2020 sinken wird. Generell muss konstatiert werden, dass es einen Fehlbedarf an drei Fußballplätzen in 2020 gibt – dies bliebe bei Umwandlung von drei Fußballplätzen in Kunstrasenplätzen bestehen. Bei Umgestaltung aller Plätze zu Kunstrasenplätzen besteht ein zusätzlicher Bedarf an einer Anlage. Erhöht sich die Auslastung grundsätzlich um weitere 10% (so dass man beim Kunstrasen bei 80% läge) besteht die Möglichkeit einer ausgeglichenen Bilanz in 2020. Jedoch muss auch berücksichtigt werden, dass der Mehrbedarf unter Beibehalt der bisherigen Beläge lediglich bei einem Fußballplatz liegt (dies gilt auch für den Umbau von drei Plätzen zu Kunstrasenplätzen). Unten stehende Tabelle verdeutlicht diesen Sachverhalt. 36 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 33: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Gesamtstadt Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf an Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 2008 2020 13 13 2008 2020 19 19 18 16 16 16 16 14 Δ 2020-2008 0 Δ 2020-2008 -3 -3 -2 -2 14 14 14 13 2008 2020 Δ 2020-2008 -6 -9 -5 -3 -3 -6 -3 -1 3 3 2 2 -1 -4 -1 0 Eine ausführliche Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich in Abschnitt 12. Durch die Ausweitung der Belegungszeit der Anlagen durch Schulen bis 16:00 Uhr ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf in 2020 von drei Anlagen auf insgesamt 19 Anlagen im Vergleich zur Fortschreibung. Die Bilanz weist einen Fehlbedarf von sechs Fußballplätzen aus, gäbe es drei Kunstrasenplätze verringerte sich der Fehlbedarf von sechs auf fünf Anlagen und existierten ausschließlich Kunstrasenplätze läge der Mehrbedarf bei drei Anlagen. Bei Steigerung der Effizienz durch eine erhöhte Auslastung gäbe es einen Mehrbedarf an drei respektive einer (bei nur Kunstrasen) Anlage(n). 37 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 34: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Gesamtstadt nach Szenario 1 für 2020 Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf an Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 2008 2020 13 13 2008 2020 19 19 18 16 19 19 18 16 Δ 2020-2008 0 Δ 2020-2008 0 0 0 0 16 16 16 14 2008 2020 Δ 2020-2008 -6 -9 -5 -3 -6 -9 -5 -3 0 0 0 0 -3 -6 -3 -1 38 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Das zweite Szenario legt dar, wie die Bestands-Bedarfsbilanzierung bei einer Ausweitung der Nutzungszeiten durch Schulen bis 17:00 Uhr aussähe. Es wird aufzeigt, dass der Fehlbedarf weiter steigt. Dieser beträgt in 2020 neun Anlagen, respektive acht Anlagen bei drei Kunstrasenplätzen bzw. sechs Anlagen bei einer ausschließlichen Nutzung von Kunstrasenplätzen. Durch eine Effizienzsteigerung mit einer 80%-igen Auslastung länge der Mehrbedarf bei sechs Fußballplätzen bzw. fünf bei drei Kunstrasenflächen und drei für eine ausschließliche Nutzung von Kunstrasenflächen. Tab. 35: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Gesamtstadt nach Szenario 2 für 2020 Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf an Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (inkl. 3 Kunstrasen) Fußballplätze (nur Kunstrasen) 2008 2020 13 13 2008 2020 19 19 18 16 22 22 21 19 Δ 2020-2008 0 Δ 2020-2008 3 3 3 3 19 19 18 16 2008 2020 Δ 2020-2008 -6 -9 -5 -3 -9 -14 -8 -6 -3 -5 -3 -3 -6 -9 -5 -3 Eine ausführliche Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich in Abschnitt 12. 39 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 10.4 Analyse für die Sozialräume Die Ausgangslage der Gesamtstadt ist entscheidend, für den Beschluss zu Anlageninvestitionen. Jedoch gilt es zu beachten, wo die Investition idealerweise getätigt werden. Aus diesem Grund wird im Folgenden eine Einzelbetrachtung der fünf Sozialräume vorgenommen. Die Bedarfs-Bestandsbilanzierung weist für 2008 den größten Mehrbedarf an Spielfeldern für den Fußball für Sozialraum 1 und den Sozialraum 5 sowie eine ausgeglichene Bilanz für Sozialraum 2 auf. Da in dieser Bilanzierung allgemein für Spielfelder gerechnet wurde und die Spitzenzeiten in der Belegung nicht berücksichtigt wurden, stellen die Analysen zum Spielbelag eine notwendige Ergänzung dar. Wenn eine erhöhte Auslastung bei Kunstrasen um 10% angenommen wird, verbessert sich die Spielfeldversorgung deutlich. Nichtsdestotrotz gibt es im ersten und fünften Sozialraum weiterhin ein Defizit. Tab. 36: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume 2008 Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf an Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 3 Sozialraum 1 Sozialraum Sozialraum 2 3 3 3 Sozialraum Sozialrau 2 m3 Sozialraum Sozialraum 4 5 2 2 Sozialraum Sozialraum 4 5 5 5 5 Sozialraum 1 3 3 3 Sozialraum 2 4 4 3 Sozialraum 3 3 3 2 Sozialraum 4 4 4 3 Sozialraum 5 -3 -3 -2 0 -1 0 -1 -1 0 -1 -1 0 -3 -3 -1 40 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Bei Fortschreibung der bestehenden Parameter ergibt sich in 2020 ein in drei von fünf Sozialräumen ein um eine Anlageneinheit verringerter Bedarf. Dies lässt sich durch das Sinken der Fußballnachfrage erklären. Folglich ist die Bilanz positiver als in 2008, jedoch ist der Sozialraum 2 weiterhin der einzige Stadtbereich, der eine ausgeglichene Bilanz vorweisen kann. Durch den Einsatz von Kunstrasenplätzen kann dieses Ergebnis verbessert werden, so dass für den dritten und vierten Sozialraum kein Fehlbedarf mehr festzustellen ist und im zweiten Sozialraum die Versorgung die Nachfrage übersteigt. Durch eine erhöhte Auslastung kann die Bilanz weiter verbessert werden, so dass im zweiten Sozialraum nahezu das gleiche Ergebnis erzielt werden kann, wie bei einer ausschließlichen Nutzung durch Kunstrasenplätze. Wird neben der erhöhten Auslastung ein reines Kunstrasenangebot bei allen Fußballplätzen angenommen, besteht in allen Sozialräumen mit Ausnahmen von Sinnersdorf zumindest eine ausgeglichene Bilanz. Tab. 37: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume 2020 Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 3 Sozialraum 1 Sozialraum Sozialraum Sozialraum Sozialraum 2 3 4 5 3 3 2 2 Sozialraum Sozialraum Sozialraum Sozialraum 2 3 4 5 4 4 4 2 2 2 4 4 3 2 2 2 4 4 3 4 4 3 Sozialraum 1 2 2 2 Sozialraum 2 3 3 3 Sozialraum 3 2 2 2 Sozialraum 4 3 3 3 Sozialraum 5 -2 -2 -1 0 0 1 -1 -1 0 -1 -1 0 -2 -2 -1 -1 -1 0 1 0 1 0 -1 0 0 0 0 -2 -2 -1 41 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Unter Berücksichtigung der Ausweitung der Schulnutzung bis 16:00 Uhr muss eine Erhöhung des Fehlbedarfs in den Sozialräumen 1, 3 und 5 festgestellt werden. Keine Auswirkungen hat die Ausweitung für den ersten und vierten Sozialraum. Eine Umwandlung aller Anlagen in Kunstrasenflächen würde für die Sozialräume 1, 3 und 5 weiterhin eine negative Bilanz bedeuten, so dass ein Mehrbedarf attestiert werden kann. Durch eine zusätzliche Erhöhung der Auslastung besteht weiterhin ein Mehrbedarf an Fußballplätzen im ersten und fünften Sozialraum. Tab. 38: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume nach Szenario 1 Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf an Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 3 Sozialraum 1 Sozialraum 2 3 Sozialraum 2 Sozialraum 3 3 Sozialraum 3 Sozialraum 4 2 Sozialraum 4 Sozialraum 5 2 Sozialraum 5 5 5 4 3 3 2 4 4 4 3 3 2 4 4 4 4 4 4 Sozialraum 1 2 2 2 Sozialraum 2 4 4 3 Sozialraum 3 2 2 2 Sozialraum 4 4 4 3 Sozialraum 5 -3 -3 -1 0 0 1 -2 -2 -1 -1 -1 0 -3 -3 -2 -2 -2 -1 0 0 1 -1 -1 0 -1 -1 0 -2 -2 -1 42 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Die Auswirkungen einer weiteren Verlängerung der Schulbelegung bis 17:00 Uhr werden in der unten stehenden Tabelle veranschaulicht. Der Bedarf in den Sozialräumen 1, 3 und 5 erhöht sich im Vergleich zur Ausweitung der Schulzeit um eine weitere Anlageneinheit. Dies bedeutet gleichzeitig einen negativen Effekt auf die Bilanz, so dass mehr Fußballplätze benötigt werden. Eine effizientere Auslastung und die Umwandlung in Kunstrasenplätze können die Problematik entschärfen, jedoch nicht vollständig lösen. Tab. 39: Bestands‐Bedarfsbilanzierung Kunstrasen Sozialräume nach Szenario 2 Bestand an Sportanlagen Fußballplätze Bedarf an Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Bilanz Sportanlagen Spielfelder Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Spielfelder (erhöhte Auslastung) Fußballplätze Fußballplätze (harter Winter) Fußballplätze (nur Kunstrasen) Sozialraum 1 3 Sozialraum 1 Sozialraum 2 3 Sozialraum 2 Sozialraum 3 3 Sozialraum 3 Sozialraum 4 2 Sozialraum 4 Sozialraum 5 2 Sozialraum 5 6 6 5 3 3 3 5 5 4 3 3 3 5 5 4 5 5 4 Sozialraum 1 3 3 2 Sozialraum 2 4 4 4 Sozialraum 3 3 3 2 Sozialraum 4 4 4 4 Sozialraum 5 -4 -4 -2 -1 -1 0 -2 -3 -1 -2 -3 -1 -4 -4 -2 -3 -3 -2 0 0 1 -2 -2 -1 -1 -1 0 -3 -3 -2 Eine ausführliche Kommentierung, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen zur Bilanz befinden sich in Abschnitt 12. Beim Bau eines Kunststoffrasenplatzes stellt sich die Frage nach der geplanten Anwendung, da diese entscheidend für die Wahl des Belags ist. Soll es sich um ein reines Fußballspielfeld handeln, oder sollen weitere Sportarten wie Hockey auch berücksichtigt werden? Der in den Abschnitten 5 und 6 festgestellte Mehrbedarf bleibt weiterhin bestehen, da die Nachfrage konstant ist. Durch eine Umwandlung der aktuellen Bodenbeläge in Kunstrasenfläche ließen sich jedoch der Zustand und die Lebensfähigkeit der einzelnen Anlagen erheblich verbessern. 43 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Ein Kunstrasenplatz benötigt auch regelmäßige Pflege. Die Lebensdauer beträgt zwölf bis 15 Jahre. Danach bestehen zum einen die Möglichkeit einer Sanierung sowie die Möglichkeit zur Entsorgung. Der DFB empfiehlt in seiner Studie zum Kunstrasen folgendes: „Eine Deponierung von Kunststoffrasenflächen ist seit dem 1.6.2005 nicht mehr zulässig. Für die Entsorgung der verwendeten Materialien nach der Nutzung kommt daher nur noch die stoffliche oder energetische Verwertung in Frage. Um dies schon beim Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu berücksichtigen, ist insbesondere sicherzustellen, dass - schadstoffarme Materialien verwendet werden, - möglichst wenige unterschiedliche Materialsorten (bei Verbundmaterial) zum Einsatz kommen, - eine gute Trennfähigkeit der einzelnen Schichten gewährleistet ist.“ Die Kosten für eine Sanierung betragen rund 280.000 € (Ulenberg, 2008). 44 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 11 Vereinsbefragung In der Zeit vom 1. April bis zum 2. Juni wurde durch einen Diplomanden des Lehrstuhls für Sportmanagement des Instituts für Sportökonomie und Sportmanagement eine Vereinsbefragung zusätzlich vorgenommen. Es wurden sechs Vereine befragt, die verschiedene Teilbereiche des Sports in Pulheim abdecken. Die sechs Vereine wurden durch die Sportabteilung der Stadt Pulheim ausgewählt: LV Stommeln, Pulheimer SC, Stommelner Bogenschützen, SV Grün-Weiß Brauweiler, TTC Blau-Weiß Geyen und TUS Schwarz-Weiß Brauweiler. Die Gespräche wurden i. d. R. mit dem ersten Vorsitzenden geführt (bzw. Kassierer und/oder zweitem Vorsitzenden). Die zentralen Ergebnisse der Vereinsbefragung bezüglich der Sportanlagen werden im Folgenden kurz zusammenfassend dargestellt. Das zentrale Problem sind fehlende Hallenzeiten: Es besteht bei allen Vereinen ein Mangel an Hallenzeiten. Dieses Problem tritt verstärkt im Winter auf, wenn die Rasenplätze für den Trainingsbetrieb gesperrt sind. Außerdem sind Hallen wegen Reparaturarbeiten geschlossen, und da keine Ausweichmöglichkeit besteht muss das Angebot ausfallen. Die Vereine weichen für Gymnastikstunden bereits auf andere Räumlichkeiten wie Jugendräume und Bürgerhäuser aus. Die Nutzung durch Schulen mit offenen und gebundenen Ganztagsangeboten hat die Hallenzeiten für Vereine weiter vermindert. Die Nachfrage nach Sportangebote, die tagsüber stattfinden kann dadurch nicht befriedigt werden. Als weiterer Missstand bezüglich der Hallennutzung wird die mangelende Sauberkeit in einigen Hallen angeführt. Allerdings haben die Vereine bereits teilweise Kooperationen mit Schulen (bzw. planen diese). Einerseits wird dieses Programm als Konkurrenz zum eigenen Angebot betrachtet, da dadurch die Kinder nicht weitere Vereinsangebote in Anspruch nehmen (es sei denn, sie sind besonders sportlich orientiert). Andererseits wird dieses Programm als Ergänzung angesehen, das den Kindern die Vorteile des Sportvereins präsentiert. Die Anzahl an Spielfeldern ist nur von einigen Vereinen als nicht ausreichend angesprochen worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung von guten Leichtathletik-Anlagen für den Schulsport und das Vereinsangebot genannt. Einige Anlagen bedürfen einer Renovierung. Kunstrasenplätze sind einerseits gewünscht, andererseits scheint es auch offensichtlich zu sein, dass dies nicht in jedem Sozialrum möglich ist. Das Hallennutzungsentgelt ist bei den Vereinen ein kontroverses Thema. Die Belastung der Vereine ist dadurch gestiegen. Allerdings ist den Vereinen z. T. auch bewusst, dass das Hallennutzungsentgelt unumgänglich für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs ist. In einem der Interviews ist auch explizit der informelle Sport genannt worden. Die Infrastruktur sollte auch hierfür verbessert werden, in dem Wege asphaltiert (z. B. für Rollsport) und beleuchtet (z. B. für Laufen am Abend) werden. Ein Bewegungsparcours für Senioren wurde ebenfalls angeregt. 45 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 12 Wissenschaftliche Gesamtbewertung und Handlungsempfehlungen Gemäß der Sportstättenbedarfsrechnung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zeigt sich für die Stadt Pulheim ein zusätzlicher Bedarf an Sportanlagen nahezu aller Kategorien. Besonders stark ausgeprägt ist der zusätzliche Bedarf an Sporthallen. Der Umstand, dass Sportanlagen in dieser Größenordnung fehlen, ist zum Einen auf die allgemeine Sportentwicklung zurückzuführen, zum Anderen auf die erfolgreiche Stadtpolitik Pulheims. So haben sich in den letzten 20 Jahren bundesweit die Zahlen an Sportaktiven im erwachsenen Alter nahezu verdoppelt, im mittleren und höheren erwachsenen Alter bei den Frauen gar verdreifacht. Diese Entwicklung ist auch für Pulheim anzunehmen. Gleichzeitig waren die Sportorganisationen in den letzten Jahren bestrebt, das Eintrittsalter in das organisierte Sporttreiben nach unten zu verlagern (z. B. Bambini-Fußballmannschaften, Mutter-Kind-Turnen). Dieser für sich genommen sehr positive Effekt gesellschaftlicher Entwicklung trifft jedoch auf eine Sportinfrastruktur, die größtenteils zu einer Zeit gebaut wurde, zu der sportliche Aktivität primär alleine Domäne von Menschen im Alter zwischen acht und 25 Jahren war. Die Anzahl an Sportanlagen blieb relativ stabil, die Anzahl an Sportaktiven ist jedoch deutlich gestiegen. Die erfolgreiche Stadtpolitik Pulheims hat dazu geführt (und wird weiter dazu führen), dass insbesondere Angehörige der Mittelschicht (Akademiker) von außerhalb für neue Wohngebiete gewonnen werden konnten. Angehörige der Mittelschicht und insbesondere Akademiker sind jedoch überproportional häufig sportlich aktiv, insofern verstärkt die erfolgreiche Stadtpolitik Pulheims nochmals den zuvor beschriebenen Effekt allgemeiner Sportentwicklung. Während somit die Sportinfrastruktur weitgehend auf dem Stand der 1980er Jahre verharrt ist, hat sich die Sportnachfrage in Pulheim aufgrund der allgemeinen Sportentwicklung sowie einer positiven Entwicklung des Anteils an Akademikern und an Akademikerinnen deutlich erhöht. Der Mangel an Sportanlagen kann somit durchaus als Indiz einer erfolgreichen Stadtpolitik gewertet werden. Gleichzeitig sollte sich erfolgreiche Stadtpolitik auch dadurch auszeichnen, adäquate Maßnahmen zu treffen, um den Mangel an Sportanlagen zu minimieren. Dies gilt in besonderer Weise auch deshalb, da die Ausweitung der offenen und bedungenen Angebote in Ganztagesschulen den Mangel an Sportanlagen nochmals verschärfen wird. Als geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Mangels an Sportanlagen ist denkbar 1) Neubau von Sportanlagen (z.B. Sporthallen), 2) der Umbau von Sportanlagen mit dem Ziel einer intensiveren Nutzbarkeit der Anlagen (z.B. Ersatz klassischer Spielfelder durch Kunstrasenfelder), 3) Erschließung vorhandener Räumlichkeiten für Sportzwecke, 4) optimalere Auslastung vorhandener Sportanlagen. Da die erste Option, der Neubau von Sportanlagen, die kostenintensivste Form zur Behebung der Minimierung des Mangels an Sportanlagen darstellt, sollte aus sportökonomischer Sicht der Schwerpunkt des zukünftigen Pulheimer sportpolitischen Handelns in der Erschließung vorhandener Räumlichkeiten für Sportzwecke (z. B. leer stehende Gewerbeimmobilien, Kultur- und Medienzentrum Pulheim, Pfarrsaal Sinthern, Pfarr- und Jugendheim Stommelerbusch, Familienzentren) sowie in der 46 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann optimaleren Auslastung vorhandener Sportanlagen in Angriff genommen werden. Letzteres würde jedoch voraussetzen, dass in der Stadt Pulheim Konsens geschaffen wird, welcher Sport und welche Sportformen in besonderer Weise bzw. stärker oder weniger stark beförderungswürdig sind. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Sportart Gymnastik wesentlich aus den Sporthallen auszulagern, da diese auch in Räumen mit einer niedrigen Deckenhöhe durchgeführt werden kann – wie aktuell auch schon in Umkleideräumen und Vorräumen teilweise praktiziert. Der Anlagenbedarf für Gymnastik liegt aktuell bei sieben Anlageneinheiten einer Sporthalle und wird auch in Zukunft gleichbleibend hoch sein. Somit könnte der Fehlbedarf an Sporthallen durch eine Auslagerung dieser Sportart verringert werden. Entsprechende Modelle, Vorgehensweise und Methoden zur Erschließung anderer Räumlichkeiten existieren aus anderen Kommunen. Darüber hinaus ist ein Anreizsystem zu etablieren, welches dafür sorgt, dass die Wahrscheinlichkeit für ein Horten von Hallenzeiten bzw. Spielfeldbelegungszeiten minimiert wird. In ein solches Anreizsystem ließe sich eine Form einer Bonus-Malus-Regelung integrieren, ob ein Sportangebot seitens der Stadt bzw. seitens der Politik als besonders förderungswürdig eingestuft wird oder nicht. Diese Kombination aus Prioritätensetzung, was wichtig und wünschenswert ist, und Anreizsystem stellt ein Grundprinzip moderner Managementkonzepte dar. Schließlich geht es um die bestmögliche Transformation von Anlageressourcen in Nutzen für die Stadt Pulheim. Darüber hinaus sollten beim geplanten Neubau von Spielfeldern bzw. bei einer notwendigen Modernisierung vorhandener Spielfelder über den Bau bzw. den Ersatz durch Kunstrasenplätze nachgedacht werden. Sie ermöglichen insbesondere in kritischen Winterzeiten eine deutlich verbesserte Spielfeldversorgung für die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger. Der Einsatz von Kunstrasenplätzen sollte sukzessive vorgenommen werden, wenn einzelne Plätze turnusgemäß saniert werden müssen. Da eine Überbelastung insbesondere in Sozialraum 2 und bei Ausweitung der Schulnutzung zusätzlich in Sozialraum 1 vorliegt und die Bilanz insbesondere im ersten und fünften Sozialraum negativ ausfällt, empfiehlt es sich in diesen Sozialräumen mit Modernisierungen zu beginnen. Nichtsdestotrotz wird die Hauptzeit der Nutzung weiterhin in den späten Nachmittagsund frühen Abendstunden liegen. Die Spitzenzeiten (von bis zu fünf gleichzeitig trainierenden Mannschaften) am frühen Abend durch den Vereinssport können nicht mittels eines Kunstrasenbelags aufgefangen werden, sondern nur durch eine ausgewogene Belegung. Damit die Pulheimer Bürgerinnen und Bürgen adäquat mit Sportanlagen versorgt werden, wird man jedoch nicht um den Neubau zumindest einer Sporthalle umhinkommen. Der diesbezügliche Mangel ist in den Sozialräumen 1, 3, 4 und 5 nahezu gleichgroß. Liegen entsprechende Haushaltsmittel vor, könnte eine Standortwahl auf jenen Sozialraum fallen, in dem am wenigsten vorhandene Räumlichkeiten neu für Sportzwecke nutzbar gemacht werden können (z.B. Kirchensäle, leer stehende Gewerbeimmobilien). Jedoch muss zunächst geprüft werden, inwiefern Räumlichkeiten, welche bisher noch nicht für Sportzwecke genutzt werden, nutzbar gemacht werden können. So könnten Sportangebote wie Gymnastik, Seniorensport oder Entspannungsund Stressbewältigungstechniken wie Yoga oder Qi Gong beispielweise in einem (oder mehreren) der sieben Jugendheime, im Medien- und Kulturzentrum (in dem bereits VHS-Kurse stattfinden) oder in Familienzentren (sofern diese auch städtisch genutzt werden können) angeboten werden, um das Sportangebot auf neue Räumlichkeiten zu verlagern. 47 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Die hohe Bedeutung des informellen Sports in der Stadt Pulheim erfordert auch die Betrachtung von entsprechenden Sporträumen. Diese sind durch Grün- und Waldflächen gut ausgebaut und werden durch die Schaffung des Nordparks Pulheims einen weiteren Zugewinn erfahren. Da Sporttreiben auch im Alter eine wichtige Rolle im Leben vielen Menschen spielt, könnten beispielsweise bei der Umsetzung des Nordparks Pulheims entsprechende Sportmöglichkeiten wie ein Spielplatz bzw. Parcours für Senioren geschaffen werden um auch dieser Bevölkerungsgruppe gerecht zu werden. 48 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 13 Ausblick Der Ausblick soll Rahmendaten zu Formen des Betriebs und der Finanzierung von Sportanlagen darstellen, und somit weitere Möglichkeiten, neben den im obigen Abschnitt präsentierten Empfehlungen, aufzeigen. Im Zuge der Diskussion um Kosteneinsparungen ist das Betreiben von Sportanlagen ein zentraler Punkt für Kommunen und Vereine. Die Betreibermodelle müssen den spezifischen Bedürfnissen der Stadt Pulheim und ihren Vereinen gerecht werden. Sport und der Sportanlagenbau wird in Deutschland seit jeher als eine Aufgabe der öffentlichen Hand betrachtet (Ziemainz, 2004). Die gesamte Planung, die Finanzierung, der Bau und der Betrieb wurden von der Kommune übernommen. Die Kommune bewältigte lange Zeit alle Kosten, was oft eine Unterdeckung zur Folge hatte. Ziemainz (2004, 60) weist auf drei mögliche Betreibermodelle für Kommunen und deren Folgen hin: (1) Die Kommune ist Betreiberin der Einrichtung, was eine jährliche Unterdeckung zu Folge hat. (2) Die Kommune gliedert die Einrichtung in einen städtischen Eigenbetrieb, was eine jährliche Bezuschussung nach sich zieht. (3) Die Kommune schließt eigenverantwortlich Überlassungsverträge mit anderen Organisationen in Form von Betriebsüberlassungen oder sonstigen Nutzungsrechten ab, was mit einer Reduzierung des Bezuschussungsbedarfs einhergeht. „Dach und Fach“ bleiben i.d.R. bei der Kommune. Zudem gibt es weitere Mischformen, wie der Erlass von Nutzungsentgelten, der deutschlandweit in vielen Kommunen praktiziert wird. In Pulheim wird seit dem Jahr 2006 ein Nutzungsentgelt für Sportanlagen erhoben, so dass die Stadt einen Teil der Betriebskosten decken kann. Dieses Nutzungsentgelt ist personenbezogenen. Andere Kommunen beziehen sich hingegen auf einheitsbezogene bzw. stundengebundene Nutzungsentgelte. In der Literatur gibt es keine Diskussion zu den Vor- und Nachteilen des jeweiligen Entgeltes, auch keine ‚Best-Practice‘ Beispiele. Aus ökonomischer Sicht wäre ein stundengebundenes Entgelt zu bevorzugen, da die Kommune so jederzeit einen Überblick über die zu erwartenden Einnahmen hat. Eine stundengebundene Gebühr wäre einem einheitsbezogenem Entgelt vorzuziehen, da Einheit A 45 Minuten, Einheit B 60 Minuten und Einheit C 90 Minuten dauert. Aus Sicht der Vereine ist das personenbezogene Entgelt zu bevorzugen, da somit nur für tatsächlich aktive Sportler eine Gebühr entrichtet wird. Falls dies so beibehalten werden sollte, müsste zumindest die Festlegung von sportartenspezifischen Mindestteilnehmerzahlen pro Nutzungseinheit eruiert werden. Dies ist erforderlich, da ein Fehlbedarf an Anlageneinheiten festgestellt wurde und die Auslastung der Anlagen optimiert werden muss, um dem Bedarf gerecht zu werden. Den kommunalen Betreibermodellen stehen andere Möglichkeiten gegenüber. Es existieren Betreibermodelle für Vereine und Verbänder, die nun nach Ziemainz (2004, 61) mit deren Folgen skizziert werden: 49 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann (1) Der Verein ist Betreiber der Einrichtung, was bei professionaler Arbeit und marktfähiger Einrichtung eine Reduzierung des öffentlichen Zuschussbedarfs ermöglichen kann. (2) Der Verein ist formal Träger und Betreiber der Einrichtung, schließt jedoch Dienstleistungsverträge mit kommerziellen Agenturen, die am Betriebsergebnis partizipieren in Form einer Vergütung nach Anzug aller Fixkosten, was eine Reduzierung des Betriebsrisikos zur Folge hat. (3) Der Verein ist formal Betreiber der Einrichtung, schließt jedoch Mietverträge mit Profit. Und Non-Profit Unternehmen ab. Somit wird eine kalkulierbare Bewirtschaftung der Flächen erreicht. Die betriebswirtschaftliche Perspektive einnehmend, ist das erste Modell für den Verein am ungünstigsten. Folglich müssen – von kommunaler und Vereins-Seite – neue Finanzierungsmodelle, die eine stärkere Einbindung privatwirtschaftlicher Finanzierungs- und Betreiberkonzepte vorsehen, verfolgt werden. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Akteure (z.B. Sportverein, Kommune, privater Investor, etc.) an der Realisierung des Konzepts beteiligt sind (Breuer & Hovemann, 2006). Es gibt reine Finanzierungsmodelle (Kapitalaufbringung durch Kommune b zw. Verein), Kooperationsmodelle (kommunale und private Akteure gehen Public Private Partnerships ein) und reine Betreibermodelle (Bau und Betrieb ist private Träger delegiert und es wird lediglich eine Kontrollfunktion wahrgenommen (ebd.). Diese Modelle finden sich bereits in oben dargestellten Möglichkeiten für Kommunen und Vereine wieder. Spezifikationen der reinen Betreibermodelle sind beispielsweise Contracting, Sponsoring (z.B. Naming-Rights), Mietkauf oder Pooling (ebd.). Nachdem allgemeine Ansätze zur Finanzierung aufgezeigt wurden, soll nun exemplarisch das Mühlheimer Modell vorgestellt werden, dass auch auf die Stadt Pulheim angewendet werden könnte (nachfolgende Ausführungen basieren auf Breuer, Kusch, & Schlesinger, 2006). Das Mülheimer Modell zur Übernahme öffentlich nutzbarer Sportstätten durch Sportvereine wurde im Rahmen des Entwicklungskonzepts „Sportgerechte Stadt Mülheim an der Ruhr“ entwickelt. Dabei gelten folgende Grundsätze: - - - Funktionsgerechte und attraktive Sporträume und Sportstätten bilden eine entscheidende Grundlage für ein bedarfs- und nachfragegerechtes Sportangebot in Mülheim. In einer mittelfristigen Perspektive sieht die Stadt ihre Verantwortung für die Bereitstellung von Sportstätten allerdings nicht mehr durch den direkten Betrieb, sondern vielmehr in der Gewährleistung des Betriebes durch Vereine oder sonstige Betreiber. Deshalb sind insbesondere und vorrangig die Sportvereine Mülheims und der Mülheimer Sportbund daran interessiert, konstruktiv und proaktiv an nachhaltigen Lösungen, die im kommenden Jahrzehnt Bestand haben, mitzuwirken. 50 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann - - - - - - - Von Seiten der Stadt wird eine konstruktive Mitwirkung, finanzielle Unterstützung, die Rückführung von erzielten Einsparungen an den Sport und die Sicherung von Übergängen zugesagt, die die Übernahme größerer Verantwortung durch Sportvereine erleichtern. Um den Betrieb der vorhandenen Sportstätten nachfragegerecht zu verbessern und Kosten zu sparen, werden Vereine unterstützt, städtische Anlagen unter zeitgemäßen Rahmenbedingungen zu übernehmen. Die jeweilige Anlage wird vor der Übernahme auf Einsparpotenziale beim Verbrauch von Energie und Wasser untersucht (Öko-Check des LandesSportBundes NordrheinWestfalen). Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bzgl. bautechnischem Zustand, Ausstattung, Nutzung und Nutzergruppen werden ermittelt (dies erfolgte für die Stadt Pulheim bereits) Die Stadt schließt mit den Vereinen Verträge, die diese in die Lage versetzen, die Anlagen nach einem für den Verein geeigneten Betriebskonzept zu führen. Die Stadt unterstützt die Vereine z.B. durch Betriebskostenzuschüsse, Anmietungen für den Schulsport und die Sicherung von Bankkrediten bei Investitionen mit Fremdfinanzierung. Mit der Übernahme entlasten Mülheimer Sportvereine die Stadt von Aufwendungen für Investitionen, Instandhaltung und Management der Anlagen (Sportplätze mit Nebeneinrichtungen, Sporthallen). Im Rahmen des Mülheimer Sportdialogs werden die Vereine bei Konzeptentwicklungen, Vertragsverhandlungen, Investitionsentscheidungen und in Fragen des nachhaltigen Betriebs der Anlage beraten. Daneben wurden folgende Managementprinzipien vereinbart: - - - - Die bevorzugte Rechtsform der Übernahme ist die Verpachtung (Erbbaurecht) an den Verein, da in dieser Form der Verein auch Sanierungsund Modernisierungsinvestitionen tätigen kann. Die Vereine erbringen materielle und finanzielle Eigenleistungen (z.B. durch Rücklagen, Mitgliedsbeiträge, Eigenleistungen der Mitglieder) zur Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten. Die Vereine sichern den Einsatz qualifizierten Personals speziell für das strategische und technische Sportstättenmanagement. Die Sicherung von Bankkrediten der Vereine durch die Stadt unterstützt einerseits die Bereitschaft der Vereine zur Investition und mindert ihr wirtschaftliches Risiko. Andererseits bedeuten derartige Sicherungen bei Investitionen in städtische Anlagen für die Stadt weniger Kostenaufwand, da eine direkte Investition durch die Stadt mit dem Übernahme-Modell vermieden wird. Auch der Einsatz von Mitteln aus der Sportpauschale zur Sicherung von Bankkrediten sollte geprüft werden. Die Stadt gewährt allen Betreibern nach dem „Mülheimer Modell“ einen Betriebskostenzuschuss, der niedriger als die derzeitigen Betriebskosten ist, die Vereine als Betreiber aber wirtschaftlich nicht überfordert oder hohen wirtschaftlichen Risiken aussetzt. 51 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann - - - - Die Stadt mietet von den Vereinen im „Mülheimer Modell“ vorrangig Nutzungszeiten für den Schulsport. Die Vereine vermieten bevorzugt an die Stadt zur Nutzung für den Schulsport zu kostendeckenden Entgelten. Die Betreiber-Vereine vermieten Nutzungszeiten an andere Vereine, um einen wirtschaftlich verantwortbaren Betrieb zu gewährleisten. Die Höhe der Nutzungsentgelte wird im Einvernehmen mit der Stadt unter Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses vom Betreiber-Verein festgesetzt. Die Übernahme erfolgt auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts, in dem mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung der Sportanlage eine Bestandsanalyse des Zustands und der derzeitigen Nutzung, eine Umfeld- und Marktanalyse, ein Zielgruppen- und Angebotskonzept, eine umfassende Investitions- und Betriebskonzeption nach den Kriterien der sozialen Angemessenheit (Gerechtigkeit), der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der ökologischen Verantwortbarkeit enthalten ist und an deren Entwicklung alle beteiligten Gruppen und Personen beteiligt waren. Im Rahmen des Mülheimer Sportdialogs werden Vereine bei der Entwicklung dieser „Sportstätten-Entwicklungskonzeption“ beraten. Ebenso werden Qualifizierungsmöglichkeiten für das eingesetzte Personal (z.B. über Finanzierungen aus Mitteln der Agentur für Arbeit) organisiert bzw. vermittelt. Stadt und Mühlheimer Sportbund verhandeln mit ortsansässigen Banken und Sparkassen über einen Investitionsfonds zur Sanierung und Modernisierung der Mülheimer Sportstätten. Betrachtet man diese Prinzipien durch den Blickwinkel der Institutionenökonomik, so fällt Folgendes auf: Die Verfügungsrechte für den Sportverein wurden deutlich erweitert. Diese umfassen neben dem Recht auf Nutzung das (eingeschränkte) Recht auf Aneignung von Erträgen sowie das (eingeschränkte) Recht auf Veränderung. Dadurch steigen die Anreize des Vereins, eine Sportstätte tatsächlich zu übernehmen. Mit der Bereitstellung und Generierung zahlreicher Informationen, einer begleitenden Beratungsmöglichkeit, der Sicherung von Bankkrediten, der Gewährung von Betriebskostenzuschüssen sowie der Planung eines Investitionsfonds werden sowohl die Transaktionskosten für die Übernahme als auch die längerfristigen finanziellen Risiken für den Sportverein gesenkt. Durch geeignete Institutionen (z. B. vorrangige Nutzungszeiten für den Schulsport) ist zudem gesichert, dass organisationales Sportstättenmanagement nicht zu Lasten der Ziele des öffentlichen Sportmanagements führt. Daraus resultieren folgende Chancen für die kommunale Sportentwicklung (vgl. nachfolgende Tabelle). Die Sportstätten dürften schneller saniert bzw. modernisiert werden. Die finanzielle Belastung im Investitionsbereich sinkt dabei jedoch ebenso wie der personelle und finanzielle Aufwand der öffentlichen Hand für den Betrieb. Die Vereine verfügen über bedarfsgerechte und moderne Sportstätten. Der Betreiberverein kann zugleich die Sportstätte in gewissem Umfang seiner intendierten Vereinsentwicklung anpassen. Zudem besitzt er die Nutzungs- und Kostenkontrolle über die Sportstätte. Gleichwohl bestehen sowohl für die Stadt als auch für die Vereine nicht unerhebliche Risiken (vgl. nachfolgende Tabelle). Diese resultieren für die Stadt aus der Abgabe von Verfügungsrechten sowie aus Transaktionskosten und das Vereinsrisiko minimierenden Maßnahmen. 52 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Für den Betreiberverein stammen diese aus der Übernahme eines neuen Aufgabefeldes. Es gilt nun im kommunalen Prozess kontinuierlich zu prüfen, wie die Risiken weiter minimiert werden können, ohne die Chancen zu beeinträchtigen. Tab. 40: Gegenüberstellung der Chancen und Risiken bei der Übernahme von Sportstätten durch den organisierten Sport Chancen Risiken Für die Stadt: Für die Stadt: - Sportanlagen werden schneller saniert bzw. modernisiert die Vereine verfügen über bedarfsgerechte Anlagen (politischer Aspekt) die finanzielle Belastung im Investitionsbereich sinkt personeller und finanzieller Aufwand für den Betrieb sinken Für den Betreiber-Verein: - er verfügt über eine moderne Sportstätte er kann die Sportstätte in gewissem Umfang seiner Vereinsentwicklung anpassen er hat Nutzungs- und Kostenkontrolle Für die Mitnutzer-Vereine: - sie nutzen eine moderne Sportstätte es eröffnen sich Kooperationsmöglichkeiten mit dem Betreiber-Verein - - die betroffene Sportstätte trägt nicht in gleichem Maße wie bisher zur Bedarfsdeckung der Mülheimer Vereine bei Vereine setzen das Nutzungs- und Finanzierungskonzept (einschl. städtischer Zuschüsse) nicht sachgerecht um, so dass die Sportstätte schlecht ausgelastet ist, verfällt, Bürgschaften fällig werden und die Stadt letztlich eine schlechtere Sportstätte zurücknehmen muss Für den Betreiber-Verein: - hoher Planungs- und Organisationsaufwand wirtschaftliches Risiko, das u.a. durch Beiträge der Mitglieder getragen wird Vorbehalte bei den Mitgliedern für die neuen Aufgaben fehlt geeignetes Personal Für die Mitnutzer-Vereine: - seine Nutzungsinteressen werden nachrangig behandelt er muss Nutzungsentgelte zahlen es entsteht ein Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Betreiber-Verein bei gleichen oder ähnlichen Angeboten Das Mülheimer Modell zeigt exemplarisch, wie sich öffentlich nutzbare Sportstätten vor dem Hintergrund des Finanzdrucks der öffentlichen Hand sowie veränderter Verwaltungsphilosophien für den Schul- und Vereinssport sichern lassen. Durch ein geeignetes Institutionssystem lassen sich die identifizierten Probleme der Übernahme bzw. Übergabe lösen. Dabei kann die Übernahme von Sportstätten durch Sportvereine zugleich positive qualitative Effekte erzielen, die über die reine Sicherung von Sporträumen und die Erhöhung der Effizienz der Sportstättenversorgung hinausgehen. Im Hinblick auf die Herausforderungen des demographischen Wandels ist zu konstatieren, dass dieses Modell auch „demographiefest“ ist. D. h., es ist auch geeignet, (ehemalige) Schulsportanlagen nach Schulschließungen für den Vereinssport zu sichern. 53 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Dieser Abschnitt befasste sich mit Rahmendaten zur Übernahme städtischer Sportanlagen durch Vereine sowie Finanzierungsmöglichkeiten für Sportanlagen. Nachdem allgemeine Konzepte aufgezeigt wurden, stellt das Mühlheimer Modell exemplarisch dar, wie ein zukunftgerichtetes kommunales Sportstätten-Management aussehen kann. Dies wäre auch eine Möglichkeit für die Stadt Pulheim, die eingehend zu prüfen ist. Basis hierfür könnte eine Fortschreibung der Sportstättenleitplanung sein, in die verschiedene Akteure von Seiten der Stadt Pulheim, des Stadtsportbundes Pulheim und der Vereine mit eingebunden werden. 54 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 14 Methodische Angaben Tab. 41: Bevölkerungsbefragung • • • Zeitraum: 22.10.-17.11.2008 2.006 realisierte Interviews 2.660 Datensätze (inkl. der Kinder zwischen 3-17 Jahren) Tab. 42: Berechnungsannahmen Ökonometrisches Modell Variable Bevölkerung: Altersklassen Bevölkerung pro Sozialraum Abitur und höher Abschluss Wöchentliche Arbeitszeit (inkl. Wege) Einkommen (Durchschnitt/Jahr) Ausländische Staatsangehörigkeit Basis Angaben Stadt Pulheim Angaben Stadt Pulheim Bevölkerungsbefragung Bevölkerungsbefragung IT.NRW IT.NRW 2008 Pro Altersklasse Pro Sozialraum 42,9% 38,44 30.151 € 6,9% 2020 Pro Altersklasse Pro Sozialraum 42,9% 38,44 30.151 € 10,0% 55 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 43: Parameter zur Bedarfsrechnung Anlagen Sporthallen Spielfelder Fußballplätze sonstige Spielfelder Hallenbad Leichtathletik-Anlagen Reitanlagen Golfplätze Fitness-Studios Tennishallenplätze Tennis-Freiplätze Sonstige Sportanlagen Belegungsdichte BISp plus 10%: 24 Nutzungsdauer 7,5/37,5 Auslastung 1 7/35 7/35 16/80 7/35 10/50 0,6 0,6 1 0,75 1 13/65 1 13,5/67,5 1 14/70 15/75 12/60 1 1 1 BISp Großspielfeld: 30 BISp Großspielfeld: 30 BISp plus 10%: 66 BISp plus 10%: 44 BISp plus 10%: 11 BISp plus 10%: 4*9 Loch: 36 AE durch Nutzer unter Berücksichtigung der Häufigkeit/Woche: 26,6, auf 30 aufgerundet (+10%) für Fitness, andere Sportarten: 24 (Kleinsporthalle) BISp plus 10%: 4 BISp plus 10%: 4 i.d.R. Sporthalle: 24 Anmerkung: Die Nutzungsdauer des Schulsports wurde bei allen Anlagen (Ausnahme Hallenbad) berücksichtigt. Bei ungeraden Mittelwerten der täglichen Nutzungsdauer wurde aufgerundet. Die Auslastung für Spielfelder ist nach dem Belegungsplan errechnet worden, in den Sozialräumen wurde ebenfalls so verfahren, so dass in Sozialraum 3 eine Auslastung von 0,4 und in Sozialraum 5 eine Auslastung von 0,42 zugrunde gelegt wurde. Tab. 44: Einteilung der Gesamtstadt in fünf Sozialräume Sozialraum Stadtteile Sozialraum 1 Sozialraum 2 Sozialraum 3 Sozialraum 4 Sozialraum 5 Orr, Pulheim Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf Ingendorf, Stommeln, Stommelerbusch Geyen, Manstedten, Sinthern Sinnersdorf Größe Stichprobe 1.100 437 474 331 318 Einwohner 2008 21.680 11.203 9.184 5.812 5.596 Einwohner 2020 21.700 11.213 9.193 5.817 5.601 Anmerkung: Da keine Einwohnerzahlen für 2020 in den Sozialräumen vorlagen, wurden der aktuelle Bevölkerungsanteil auf die Bevölkerung in 2020 hochgerechnet. 56 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Tab. 45: Berechnung der Belegungszeit Belegung einfach zweifach dreifach vierfach fünffach Faktor 1 1 1,5 2 2,5 Tab. 46: Berechnung der jährlichen Belegungsstunden Parameter Beschreibung Belegungszeit jährliche Wochenbelastung Individuell pro Anlage 42 Wochen Tennenflächen, 36 Wochen Naturrasen Wenn Schulnutzung möglich, dann wurde pro Schule für sie etwa ein halbes Jahr (unter Abzug der Sommermonate) eine Zeit von 5 Stunden berechnet (für 18 Wochen) Wenn am Wochenende Ligenspiele auf Anlagen ausgetragen werden, wurden diese für Samstag und Sonntag mit je 8,5 Stunden auf 15 Spieltage pro Jahr berechnet. Schulnutzung Spielbetrieb Daraus ergibt sich: Belegungszeit*jährliche Wochenbelastung + Schulnutzung + Spielbetrieb. 57 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 15 Literaturverzeichnis Breuer, C., & Hovemann, G. (2006). Finanzierung von Sportstätten. Köln: Institut für Sportökonomie und Sportmanagement. Breuer, C., Kusch, R., & Schlesinger, T. (2006). Sicherung oeffentlich nutzbarer Sportstaetten fuer den Schul- und Vereinssport. Eine sportoekonomische Problembetrachtung mit Loesungsintention. / Securing Publicly Useable Sport Facilities for Sport in Schools and Clubs: A Sport Economical Perspective of the Problem with an intended Solution. / Garantir l'utilisation des installations sportives publiques pour le sport scolaire et civil - Une analyse economico-sportive suivie de solutions. Sportunterricht, 55(6), 176-180;192-193. DFB (2006). DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze - Fragen und Antworten. Frankfurt am Main: Deutscher Fußballbund. EURAC (2006). "Zukunft Kunstrasenplätze?" - eine zusammenfassende Untersuchung. Bozen: EURAC Research Center. Hardmann, E., & Gerber, G. (2004). Kostennutzenvergleich Naturrasen Kunstrasen. Unpublished Abschlussarbeit Nachdiplomkurs Sportanlagenbau, Bundesamt für Sport, Magglingen. Meinel, K. (2008). DFB-Studie "Kunststoffrasen". Analss der Studie und wirtschaftliche Grundlagen. Paper presented at the IAKS -Seminar Kunststoffrasen. Ulenberg, A. (2008). Wirtschaftlichkeit von Kunststoffrasen-Plätzen. Bau- und Betriebskosten, fachgerechte Pflege. Paper presented at the IAKS-Seminar "Kunststoffrasen", Köln. Ziemainz, H. (2004). Betreibermodelle - Formen des Betriebs und der Finanzierung von Sportstätten. In LandessportbundHessen (Ed.), Sportstätten-Management. Neue Wege für vereinseigene und kommunale Sportstätten. Frankfurt am Main: Landessportbund Hessen. 58 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 16 Anhang: Fragenkatalog der Bevölkerungsbefragung 1. In welchem Stadtbezirk bzw. Gemeinde von Pulheim wohnen Sie? 2. Was ist Ihr Geschlecht? 3. Darf ich fragen, in welchem Jahr Sie geboren sind? 4. Üben Sie in Ihrer Freizeit aktiv Sport aus? 5. Welche Sportart üben Sie am häufigsten aus? 6. Wie oft üben Sie diese Sportart in der Regel pro Woche aus? 7. Wie viele Minuten üben Sie diese Sportart dann jeweils aus? 8. In welchem Stadtteil üben Sie diesen Sport in der Regel aus? 9. Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo üben Sie diesen Sport in der Regel im Sommer aus? 10. In welcher Organisation üben Sie diese Sportart hauptsächlich aus? 11. Welche Sportart üben Sie, das ganze Jahr über betrachtet, am zweithäufigsten aus? 12. Wie oft üben Sie diese Sportart in der Regel pro Woche aus? 13. Wie viele Minuten üben Sie diese Sportart dann jeweils aus? 14. In welchem Stadtteil üben Sie diesen Sport in der Regel aus? 15. Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo üben Sie diesen Sport in der Regel im Sommer aus? 16. In welcher Organisation üben Sie diese Sportart hauptsächlich aus? 17. Leben in Ihrem Haushalt Kinder im Alter zwischen 3 und 17 Jahren? 18. Leben in Ihrem Haushalt Kinder, die jünger als 3 Jahre alt sind? 19. Ist dieses Kind ein Mädchen oder ein Junge? 20. In welchem Jahr wurde das Kind geboren? 21. Übt das Kind in seiner Freizeit, d.h. außerhalb des Sportunterrichts an der Schule, aktiv Sport aus? 22. Welche Sportart übt es am häufigsten aus? 23. Wie oft übt es diese Sportart in der Regel pro Woche aus? 59 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 24. Wie viele Minuten übt Ihr Kind diese Sportart dann jeweils aus? 25. In welchem Stadtteil übt es diesen Sport in der Regel aus? 26. Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo übt das Kind diesen Sport in der Regel im Sommer aus? 27. In welcher Organisation übt das Kind diese Sportart hauptsächlich aus? 28. Welche Sportart übt es am zweithäufigsten aus? 29. Wie oft übt es diese Sportart in der Regel pro Woche aus? 30. Wie viele Minuten übt das Kind diese Sportart dann jeweils aus? 31. In welchem Stadtteil übt es diesen Sport in der Regel aus? 32. Bei Fußball, Tennis, Schwimmen Hockey: Und wo übt das Kind diesen Sport in der Regel im Sommer aus? 33. In welcher Organisation übt das Kind diese Sportart in der Regel aus? 34. Wünschen Sie sich für sich oder Ihre Kinder neue bzw. weitere Sportangebote in Ihrem Stadtbezirk? 35. Und welche weiteren Sportangebote wünschen Sie sich für sich in Ihrem Stadtbezirk? 36. Was ist Ihr derzeit höchster Bildungsabschluss? 37. Haben Sie noch weitere Bildungsabschlüsse? 38. Falls Sie einer Arbeit nachgehen, wie hoch ist Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit inklusive der Anfahrtswege? 39. Wie viele Stunden sind Sie wöchentlich mit der Betreuung der Kinder beschäftigt? 40. Haben Sie pflegebedürftige Familienmitglieder im Haushalt? 41. Wie viele Stunden sind Sie wöchentlich mit der Betreuung der pflegebedürftigen Familienmitglieder beschäftigt? 42. Wie viele Personen, Sie selbst eingeschlossen, leben in Ihrem Haushalt? 43. Welche Staatsangehörigkeit(-en) haben Sie? 44. Dürfen wir abschließend fragen, wie hoch Ihr monatliches bzw. jährliches NettoHaushaltseinkommen ist? Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. 60 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann 17 Glossar Aktivenquote: gibt den Anteil derjenigen Einwohner aus der gesamten Einwohnerschaft an, die Sport treiben oder zukünftig ausüben wollen und bilden die sog. sportaktive Bevölkerung. Die Aktivenquote liegt zwischen 0 und 1. Anlageneinheit: ist in Zusammenhang mit der Bestimmung des Sportstättenbedarfs für den Breiten-/Freizeitsport und den Trainings-/Wettkampfsport die zugrunde gelegte Bezugsgröße bei Sportanlagen und ggf. Sportgelegenheiten. Beispielsweise werden bei einer Dreifachsporthalle entsprechend drei Anlageneinheiten angerechnet. Auslastungsquote: gibt den Grad der zu erreichenden Auslastung von Sportanlagen an. Diese Auslastung liegt in dem Wertebereich zwischen dem unteren Wert, der als Verhältnis von tatsächlich gegebener IstAuslastung zu maximal möglicher Auslastung berechnet ist und gleich oder größer 0 ist und dem oberen Wert, der gleich 1 ist. Der Auslastungsfaktor ist normativ festzulegen. Bei den Spielfeldern wird die tatsächliche Auslastung für den außerschulischen Sport herangezogen, bei allen anderen Sportanlagen wird der Wert 1 eingesetzt. Belegungsdichte: gibt an, wie viele Sportler einer Sportart eine Sportstätte gleichzeitig nutzen können bzw. sollen. Die Belegungsdichte wird pro Anlageneinheit festgesetzt und orientiert sich an den Vorgaben des Leitfadens und wurde um 10% erhöht, aufgrund von Erfahrungswerten. Dauer, der Sportaktivität: gibt die Zeit an, die in einer Sportart von einem Sportler für die Ausübung einer Sportaktivität benötigt wird. (Dimension: Stunden pro Woche). Häufigkeit, der Sportaktivität: gibt, bezogen auf den einzelnen Sportler, die durchschnittliche Anzahl der Sportausübungen pro Woche in einer bestimmten Sportart an. Organisationsform: bezeichnet die organisatorische Einbindung eines Sportlers, d.h. ob er seinen Sport ausübt als Bevölkerungssport, der als sog. organisierter Sport in Sportvereinen, als sog. nicht organisierter Sport in Institutionen, in gewerblichen Unternehmen oder in selbstorganisierter Form auftritt. Sport, informeller: auf Sportgelegenheiten ausgeübter Sport Sport, organisierter: Sport in Sportvereinen 61 Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer/Kirstin Hallmann Sportaktivität: bezeichnet das Ereignis der sportlichen Betätigung eines Sportlers und wird beschrieben mit den Sportverhaltens-Parametern Häufigkeit und Dauer der Sportaktivität, bezogen auf eine Sportart. Sportanbieter: hierzu zählen Sportvereine, Institutionen (z. B. Hochschulen), Unternehmen (z. B. Betriebssport), gewerbliche Sportanbieter (z. B. Sportstudios), Schulen (z. B. Schulsport), u.a.m., die Sportprogramme anbieten. Sportanlage: speziell für den Sport geschaffene Anlage, z. B. eine Sporthalle, ein Spielfeld oder eine Eissporthalle. Sportbedarf: bezeichnet den zeitlichen Umfang der Sportaktivitäten aller Sportler, ist somit auf Sportarten bezogen, errechnet sich aus der Anzahl der Sportler, der Häufigkeit und Dauer der Sportaktivität und wird in der Dimension ,Sportlerstunden pro Woche’ angegeben. Sportgelegenheit: vom Sport mit nutzbare, aber für andere Zwecke geschaffene Anlage oder Fläche, z. B. Parkanlagen mit Grünflächen, Wald- und Feldwege für Jogging oder ungenutzte Pkw-Parkplätze für InlineSkating. Sportstättenbedarf: bezeichnet den Umfang der Sportstätte, die erforderlich sind, um auf Sportanlagen oder Sportgelegenheiten den Sportbedarf unterbringen zu können, wobei der Umfang in der Anzahl der Anlageneinheiten je Sportstättenart mit der Dimension ,Anlageneinheit’ angegeben wird. Zuordnungsquote: gibt den Anteil der Sportaktivitäten in einer Sportart an, der auf einer bestimmten Sportanlagenart betrieben wird. Der Zuordnungsfaktor liegt zwischen 0 und 1. Die Summe der Zuordnungsfaktoren bei einer Sportart ist gleich 1. 62