Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
06.05.2009
Erstellt
17.04.09, 06:40
Aktualisiert
17.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 188/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 07.04.2009
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
29.04.2009
Jugendhilfeausschuss
06.05.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Freistellung der städtischen Kita-Leitungen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.04.2009
Beschlussentwurf:
Die Freistellung der Leitungskraft in den städtischen Kitas von der Leitung einer eigenen Gruppe
wird in dem bisherigen Maße aufrechterhalten. Bei Gruppenreduzierungen in einzelnen Kitas wird
für die jeweilige Einrichtung neu entschieden.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Besetzung der städtischen Kitas mit dem erforderlichen Personal nach
dem Kinderbildungsgesetz wurde im Fachausschuss, im Personalausschuss wie im Rat von der
FDP-Fraktion die Frage der Freistellung der Leitung problematisiert. Die Beibehaltung der
Freistellung wie im alten GTK ist vorerst begrenzt bis zum Ablauf dieses Kindergartenjahres. Sie
muss folglich jetzt neu entschieden werden.
Auf Wunsch des Jugendhilfeausschusses vom 10.09.2008 ist dem Personalausschuss für seine
Sitzung am 18.09.2008 mit der V 429/2008 die Stellenbeschreibung der Kita-Leitungen vorgelegt
worden. Der Personalausschuss wurde ebenfalls über die neuen Beurteilungsrichtlinien und über
die Dienstvereinbarung zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in Kenntnis
gesetzt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 folgenden Beschluss gefasst:
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Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die
neuen Gruppen nach KiBiz 429/2008
StV Dr. Hille beantragt, den Beschluss über die Freistellung der Kindergartenleitungen auf das
Kindergartenjahr 2008/2009 zu begrenzen und die Verwaltung zu beauftragen, Ende März 2009
über die Erfahrungen der freien Träger in Erftstadt sowie in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
zu berichten.
1. Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten durch die neuen Gruppen nach
dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird für beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Ende März 2009 über die Umsetzung des Beschlusses durch die
freien Träger in der Stadt Erftstadt sowie über die Erfahrungen in den anderen Kommunen des
Rhein-Erft-Kreises zu berichten.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Die Verwaltung hat in der Folge sowohl die anderen Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises als auch
die Geschäftsstellen der im Rhein-Erft-Kreis tätigen Wohlfahrtsverbände wie die freien Kitas in
Erftstadt angeschrieben. Dabei sollte das beigefügte Formblatt (Anlage 1) ausgefüllt werden.
Die eingegangenen Antworten sind in einer Zusammenstellung als Anlage 2 aufgelistet.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist auch weiterhin der Überzeugung, dass die bisherigen
Freistellungen von der reinen Gruppenarbeit notwendig sind, dies insbesondere weil die
Leiterinnen neben ihren umfangreichen „Kernaufgaben“
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Hospitationen in den einzelnen Gruppen durchführen, um Erzieherinnen im Umgang mit
den Kindern sowie einzelne Kinder zu beobachten mit anschließenden
Reflexionsgesprächen mit dem Personal bzw. den Eltern
Projektarbeit mit einzelnen Kindern wie Gruppen von Kindern durchführen wie z.B.
o Sprachförderung
o Bewegungsförderung
o Wassergewöhnung
o musikalische Frühförderung
o künstlerische Gestaltung
o vorschulische Förderung
zwingende Krankheitsvertretungen in den Gruppen abdecken
kurzfristig sogar als Krankheitsvertretung für die Küchenhilfe einspringen.
Je größer die Einrichtung ist, desto weniger können natürlich obige Aufgaben wahrgenommen
werden. Um so stärker ist dann das Management der Leiterin gefragt, Sorge zu tragen für die
Durchführung entsprechender Angebote und die Abdeckung von Krankheits- oder
Vakanzvertretungen unter Berücksichtigung anderer Personalreduzierungen in den Gruppen der
Einrichtung.
Die Arbeitsstunden der Leiterinnen sind in den sogenannten „zusätzlichen Fachkraftstunden“ nach
KiBiz enthalten. Insofern entstehen der Stadt keine zusätzlichen, über das KiBiz hinausgehenden
Personalkosten.
I.V.
(Erner)
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