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Beschlussvorlage (Freistellung der städtischen Kita-Leitungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
06.05.2009
Erstellt
17.04.09, 06:40
Aktualisiert
17.04.09, 06:40
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 188/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 07.04.2009 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 29.04.2009 Jugendhilfeausschuss 06.05.2009 Betrifft: Bemerkungen Freistellung der städtischen Kita-Leitungen Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.04.2009 Beschlussentwurf: Die Freistellung der Leitungskraft in den städtischen Kitas von der Leitung einer eigenen Gruppe wird in dem bisherigen Maße aufrechterhalten. Bei Gruppenreduzierungen in einzelnen Kitas wird für die jeweilige Einrichtung neu entschieden. Begründung: Im Zusammenhang mit der Besetzung der städtischen Kitas mit dem erforderlichen Personal nach dem Kinderbildungsgesetz wurde im Fachausschuss, im Personalausschuss wie im Rat von der FDP-Fraktion die Frage der Freistellung der Leitung problematisiert. Die Beibehaltung der Freistellung wie im alten GTK ist vorerst begrenzt bis zum Ablauf dieses Kindergartenjahres. Sie muss folglich jetzt neu entschieden werden. Auf Wunsch des Jugendhilfeausschusses vom 10.09.2008 ist dem Personalausschuss für seine Sitzung am 18.09.2008 mit der V 429/2008 die Stellenbeschreibung der Kita-Leitungen vorgelegt worden. Der Personalausschuss wurde ebenfalls über die neuen Beurteilungsrichtlinien und über die Dienstvereinbarung zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in Kenntnis gesetzt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 folgenden Beschluss gefasst: 12 Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 durch die neuen Gruppen nach KiBiz 429/2008 StV Dr. Hille beantragt, den Beschluss über die Freistellung der Kindergartenleitungen auf das Kindergartenjahr 2008/2009 zu begrenzen und die Verwaltung zu beauftragen, Ende März 2009 über die Erfahrungen der freien Träger in Erftstadt sowie in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zu berichten. 1. Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten durch die neuen Gruppen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird für beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Ende März 2009 über die Umsetzung des Beschlusses durch die freien Träger in der Stadt Erftstadt sowie über die Erfahrungen in den anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zu berichten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die Verwaltung hat in der Folge sowohl die anderen Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises als auch die Geschäftsstellen der im Rhein-Erft-Kreis tätigen Wohlfahrtsverbände wie die freien Kitas in Erftstadt angeschrieben. Dabei sollte das beigefügte Formblatt (Anlage 1) ausgefüllt werden. Die eingegangenen Antworten sind in einer Zusammenstellung als Anlage 2 aufgelistet. Die Verwaltung des Jugendamtes ist auch weiterhin der Überzeugung, dass die bisherigen Freistellungen von der reinen Gruppenarbeit notwendig sind, dies insbesondere weil die Leiterinnen neben ihren umfangreichen „Kernaufgaben“ • • • • Hospitationen in den einzelnen Gruppen durchführen, um Erzieherinnen im Umgang mit den Kindern sowie einzelne Kinder zu beobachten mit anschließenden Reflexionsgesprächen mit dem Personal bzw. den Eltern Projektarbeit mit einzelnen Kindern wie Gruppen von Kindern durchführen wie z.B. o Sprachförderung o Bewegungsförderung o Wassergewöhnung o musikalische Frühförderung o künstlerische Gestaltung o vorschulische Förderung zwingende Krankheitsvertretungen in den Gruppen abdecken kurzfristig sogar als Krankheitsvertretung für die Küchenhilfe einspringen. Je größer die Einrichtung ist, desto weniger können natürlich obige Aufgaben wahrgenommen werden. Um so stärker ist dann das Management der Leiterin gefragt, Sorge zu tragen für die Durchführung entsprechender Angebote und die Abdeckung von Krankheits- oder Vakanzvertretungen unter Berücksichtigung anderer Personalreduzierungen in den Gruppen der Einrichtung. Die Arbeitsstunden der Leiterinnen sind in den sogenannten „zusätzlichen Fachkraftstunden“ nach KiBiz enthalten. Insofern entstehen der Stadt keine zusätzlichen, über das KiBiz hinausgehenden Personalkosten. I.V. (Erner) -2-