Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
06.05.2009
Erstellt
17.04.09, 06:40
Aktualisiert
17.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Umfrageergebnis „Freigestellte Leitungen im Rhein-Erft-Kreis“
Stadt / Träger
Frechen
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Wesseling
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Anteil
Besonderheit
20 %
70 %
75 - 100 %
100 %
ja
ja
./.
50 - 80 %
100 %
100 %
ja
ja
Freistellung in zweigruppiger
Einrichtung zu 50 % bei 45
Std. Öffnungszeit;
80 % bei integrativer
Einrichtung;
Freistellung in dreigruppiger
Einrichtung bei 45 Std.
Öffnungszeit und z.B.
integrativer Einrichtung;
Bei viergruppiger Einrichtung
kommen als Familienzentrum
noch 10 Std. hinzu
Anmerkungen
Die Leitungsfreistellung in den beiden eingruppigen Einrichtungen wird durch
den Einsatz von Jahrespraktikantinen ermöglicht.
In den mehrgruppigen Einrichtungen leisten die Leiterinnen, insbesondere in
den Wintermonaten, oft in erheblichem Umfang Vertretung in den Gruppen,
wenn der Krankenstand beim Personal hoch ist. Ohne diese sofort verfügbare
personelle Reserve müssten noch mehr Springerinnen beschäftigt werden.
Bei den Leiterinnen der dreigruppigen Einrichtungen, die nach GTK komplett
freigestellt waren, wurde die Freistellung auch beibehalten, da der
Arbeitsumfang der Mitarbeiterinnen nicht reduziert werden konnte. Die nach
KiBiz erforderliche Einstellung von neuem Personal wurde entsprechend
zeitlich angepasst.
Bei viergruppigen Einrichtungen ist eine komplett freigestellte Leitung
unbedingt erforderlich.
Insgesamt sind bei den Freistellungsanteilen auch solche Faktoren, wie Anzahl
der Kinder mit Sprachförderbedarf, Anzahl der Kinder aus schwierigen sozialen
Verhältnissen berücksichtigt worden, da eine schematische Freistellung den
besonderen Erfordernissen einzelner Einrichtungen nicht gerecht wird.
Die prozentuale Freistellung der Leitung ist nicht generell festgeschrieben. Das
KiBiz gibt das Mindestbudget für Leitungsstunden zwar vor, die Leitung muss
jedoch innerhalb des Dienstplanes ihre Tätigkeit für Büro, Elternarbeit,
Außentermine und Vertretung selber einteilen. Bei der Festlegung aller Stunden
wird die Gesamtstundenzahl nach dem KiBiz abgeglichen mit den tatsächlich
vorhandenen Arbeitsstunden aller Mitarbeiterinnen. Darin enthalten sind jeweils
auch alle Arbeitsstunden der Leiterinnen. Die Stunden, die für die
Leitungstätigkeit verwendet werden, entfallen dann für andere Funktionen und
Aufgaben. Dies regelt die Leiterin in Verantwortung für ihre jeweilige
Einrichtung.
Stadt / Träger
Brühl
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Kerpen
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Bergheim
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Anteil
Besonderheit
Anmerkungen
In Brühl gibt es nur viergruppige oder sechsgruppige Einrichtungen im Verbund.
Es gibt drei Verbünde d.h. es ist immer eine viergruppige mit einer
zweigruppigen Einrichtung zusammengefasst unter einer Leitung.
100 %
ja
ja
Ja
nein
Die Leitungen erhalten eine
Grundausstattung an
Freistellung auf Basis von 20 %
der Betreuungszeit.
Beispiel:
2 Gruppen á 35 Std.
2 Gruppen á 45 Std.
entspricht 160 Std.:
20 % sind 32 Std.
Darüber hinaus erhalten Einrichtungen, die nachfolgende Kriterien erfüllen,
zusätzlich pro Kriterium 5 Std. Freistellung:
- integrative Plätze oder Einzelintegration
- Kinder unter 3 Jahren
- interkulturelle Arbeit (mindestens 50% Familien mit
Zuwanderungshintergrund)
- 5 und 6-gruppige Kita`s mit mehr als 50% Betreuung über Mittag
- Betrieb an zwei Standorten
- eine "Notgruppe" vorhalten
Gerade das "KiBiz-Zeitalter" stellt erweiterte Anforderungen sowohl an das päd.
Personal einer Einrichtung als auch an deren Gesamtsteuerung. In den letzten
Jahren wurde der Aufgabenkatalog der Kitas ständig erweitert, z.B. um die
Sprachförderung, Bildungsvereinbarung , Elternarbeit, Aufnahme von Kindern
U3 u.a. Dies wurde im § 19 des KiBiz und der dazugehörenden Anlage bzw.
dem Eckpunktepapier berücksichtigt. Demnach ist vorgesehen, die Leitung einer
Einrichtung mit 20 % der jeweiligen Betreuungszeiten je Gruppe freizustellen.
Gem. § 18 Abs.4 handelt es sich hierbei um eine Soll-Bestimmung.
Auch § 5 Abs.2 der Personalvereinbarung zum KiBiz sieht eine volle oder
anteilige Leitungsfreistellung als "Soll-Vorschrift" vor. Und für Einrichtungen
mit integrativen Gruppen gilt : Im Rundschreiben Nr. 4/2007 des LVR vom
28.01.2009 heißt es :"Ferner soll wie bisher in Schwerpunkteinrichtungen eine
volle Freistellung der Leitung beibehalten bleiben."
Stadt / Träger
Caritas
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB zuständig
Der Paritätische
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Kita An der
Baumschule
Diakonie
1 Gruppe
2 Gruppen
3 Gruppen
4 Gruppen u.m..
Dienst- u.
Fachaufsicht
LOB
zuständig
Anteil
Besonderheit
Die Leitungen erhalten eine
Grundausstattung an
Freistellung auf Basis von 20 %
der Betreuungszeit.
Anmerkungen
Zusätzlich gewährt das Bistum jeder Einrichtung zur pastoralen Qualifizierung 4
weitere Fachkraftstunden, die vorrangig der Leiterin für Freistellung zu
Verfügung stehen, sowie weitere 2 Fachkraftstunden für spezifische Aufgaben
der Leiterin im Bereich eines anerkannten kath. Familienzentrums.
Freistellung in eingruppiger
Einrichtung zu 50 % bei 45
Std. Öffnungszeit;
Die hiesigen Elterninitiativen haben zum Teil noch die Leitungsfreistellungen
nach GTK, werden diese aber schweren Herzen – durch Finanzierungslücken –
zunehmend auf das niedrigere KiBiz-Niveau herunterfahren müssen. Dies wird
voraussichtlich einige arbeitsrechtliche Probleme geben.
nein
50 %
100 %
100 %
Freistellung in dreigruppiger
Einrichtung bei 45 Std.
Öffnungszeit
nein
Die Kita ist eingruppig. 0 % Freistellung
Stellvertretend für die Ev. Einrichtungen im gesamten Kirchenverband Köln
und Region kann ich sagen, dass die Leitungsfreistellung sehr
unterschiedlich gehandhabt wird. Zum einen wird (gerade in größeren, d.h.
dreigruppigen Einrichtungen) die vollständige Freistellung beibehalten, in
anderen orientiert man sich an 20 % der Öffnungszeit.
Fachlich berate ich Träger dahingehend, für sich zu klären, was er von einer
Leitung erwartet. In der heutigen Zeit schnelllebiger Veränderungsprozesse
bedarf es m.E. einer Leitung, die diese mit in den Blick nimmt und
entsprechend konzipierend, vernetzend und "motivierend" tätig ist.
Betriebswirtschaftlich ist auch abzuwägen, inwieweit Freistellung zur
internen Vertretung heran gezogen werden soll. Leider spielen oft keine
fachlichen sondern finanzielle Gründe eine Rolle zur geringen Freistellung.