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Beschlussvorlage (Umfrageergebnis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
06.05.2009
Erstellt
17.04.09, 06:40
Aktualisiert
17.04.09, 06:40
Beschlussvorlage (Umfrageergebnis) Beschlussvorlage (Umfrageergebnis) Beschlussvorlage (Umfrageergebnis)

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Umfrageergebnis „Freigestellte Leitungen im Rhein-Erft-Kreis“ Stadt / Träger Frechen 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Wesseling 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Anteil Besonderheit 20 % 70 % 75 - 100 % 100 % ja ja ./. 50 - 80 % 100 % 100 % ja ja Freistellung in zweigruppiger Einrichtung zu 50 % bei 45 Std. Öffnungszeit; 80 % bei integrativer Einrichtung; Freistellung in dreigruppiger Einrichtung bei 45 Std. Öffnungszeit und z.B. integrativer Einrichtung; Bei viergruppiger Einrichtung kommen als Familienzentrum noch 10 Std. hinzu Anmerkungen Die Leitungsfreistellung in den beiden eingruppigen Einrichtungen wird durch den Einsatz von Jahrespraktikantinen ermöglicht. In den mehrgruppigen Einrichtungen leisten die Leiterinnen, insbesondere in den Wintermonaten, oft in erheblichem Umfang Vertretung in den Gruppen, wenn der Krankenstand beim Personal hoch ist. Ohne diese sofort verfügbare personelle Reserve müssten noch mehr Springerinnen beschäftigt werden. Bei den Leiterinnen der dreigruppigen Einrichtungen, die nach GTK komplett freigestellt waren, wurde die Freistellung auch beibehalten, da der Arbeitsumfang der Mitarbeiterinnen nicht reduziert werden konnte. Die nach KiBiz erforderliche Einstellung von neuem Personal wurde entsprechend zeitlich angepasst. Bei viergruppigen Einrichtungen ist eine komplett freigestellte Leitung unbedingt erforderlich. Insgesamt sind bei den Freistellungsanteilen auch solche Faktoren, wie Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf, Anzahl der Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen berücksichtigt worden, da eine schematische Freistellung den besonderen Erfordernissen einzelner Einrichtungen nicht gerecht wird. Die prozentuale Freistellung der Leitung ist nicht generell festgeschrieben. Das KiBiz gibt das Mindestbudget für Leitungsstunden zwar vor, die Leitung muss jedoch innerhalb des Dienstplanes ihre Tätigkeit für Büro, Elternarbeit, Außentermine und Vertretung selber einteilen. Bei der Festlegung aller Stunden wird die Gesamtstundenzahl nach dem KiBiz abgeglichen mit den tatsächlich vorhandenen Arbeitsstunden aller Mitarbeiterinnen. Darin enthalten sind jeweils auch alle Arbeitsstunden der Leiterinnen. Die Stunden, die für die Leitungstätigkeit verwendet werden, entfallen dann für andere Funktionen und Aufgaben. Dies regelt die Leiterin in Verantwortung für ihre jeweilige Einrichtung. Stadt / Träger Brühl 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Kerpen 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Bergheim 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Anteil Besonderheit Anmerkungen In Brühl gibt es nur viergruppige oder sechsgruppige Einrichtungen im Verbund. Es gibt drei Verbünde d.h. es ist immer eine viergruppige mit einer zweigruppigen Einrichtung zusammengefasst unter einer Leitung. 100 % ja ja Ja nein Die Leitungen erhalten eine Grundausstattung an Freistellung auf Basis von 20 % der Betreuungszeit. Beispiel: 2 Gruppen á 35 Std. 2 Gruppen á 45 Std. entspricht 160 Std.: 20 % sind 32 Std. Darüber hinaus erhalten Einrichtungen, die nachfolgende Kriterien erfüllen, zusätzlich pro Kriterium 5 Std. Freistellung: - integrative Plätze oder Einzelintegration - Kinder unter 3 Jahren - interkulturelle Arbeit (mindestens 50% Familien mit Zuwanderungshintergrund) - 5 und 6-gruppige Kita`s mit mehr als 50% Betreuung über Mittag - Betrieb an zwei Standorten - eine "Notgruppe" vorhalten Gerade das "KiBiz-Zeitalter" stellt erweiterte Anforderungen sowohl an das päd. Personal einer Einrichtung als auch an deren Gesamtsteuerung. In den letzten Jahren wurde der Aufgabenkatalog der Kitas ständig erweitert, z.B. um die Sprachförderung, Bildungsvereinbarung , Elternarbeit, Aufnahme von Kindern U3 u.a. Dies wurde im § 19 des KiBiz und der dazugehörenden Anlage bzw. dem Eckpunktepapier berücksichtigt. Demnach ist vorgesehen, die Leitung einer Einrichtung mit 20 % der jeweiligen Betreuungszeiten je Gruppe freizustellen. Gem. § 18 Abs.4 handelt es sich hierbei um eine Soll-Bestimmung. Auch § 5 Abs.2 der Personalvereinbarung zum KiBiz sieht eine volle oder anteilige Leitungsfreistellung als "Soll-Vorschrift" vor. Und für Einrichtungen mit integrativen Gruppen gilt : Im Rundschreiben Nr. 4/2007 des LVR vom 28.01.2009 heißt es :"Ferner soll wie bisher in Schwerpunkteinrichtungen eine volle Freistellung der Leitung beibehalten bleiben." Stadt / Träger Caritas 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Der Paritätische 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Kita An der Baumschule Diakonie 1 Gruppe 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen u.m.. Dienst- u. Fachaufsicht LOB zuständig Anteil Besonderheit Die Leitungen erhalten eine Grundausstattung an Freistellung auf Basis von 20 % der Betreuungszeit. Anmerkungen Zusätzlich gewährt das Bistum jeder Einrichtung zur pastoralen Qualifizierung 4 weitere Fachkraftstunden, die vorrangig der Leiterin für Freistellung zu Verfügung stehen, sowie weitere 2 Fachkraftstunden für spezifische Aufgaben der Leiterin im Bereich eines anerkannten kath. Familienzentrums. Freistellung in eingruppiger Einrichtung zu 50 % bei 45 Std. Öffnungszeit; Die hiesigen Elterninitiativen haben zum Teil noch die Leitungsfreistellungen nach GTK, werden diese aber schweren Herzen – durch Finanzierungslücken – zunehmend auf das niedrigere KiBiz-Niveau herunterfahren müssen. Dies wird voraussichtlich einige arbeitsrechtliche Probleme geben. nein 50 % 100 % 100 % Freistellung in dreigruppiger Einrichtung bei 45 Std. Öffnungszeit nein Die Kita ist eingruppig. 0 % Freistellung Stellvertretend für die Ev. Einrichtungen im gesamten Kirchenverband Köln und Region kann ich sagen, dass die Leitungsfreistellung sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Zum einen wird (gerade in größeren, d.h. dreigruppigen Einrichtungen) die vollständige Freistellung beibehalten, in anderen orientiert man sich an 20 % der Öffnungszeit. Fachlich berate ich Träger dahingehend, für sich zu klären, was er von einer Leitung erwartet. In der heutigen Zeit schnelllebiger Veränderungsprozesse bedarf es m.E. einer Leitung, die diese mit in den Blick nimmt und entsprechend konzipierend, vernetzend und "motivierend" tätig ist. Betriebswirtschaftlich ist auch abzuwägen, inwieweit Freistellung zur internen Vertretung heran gezogen werden soll. Leider spielen oft keine fachlichen sondern finanzielle Gründe eine Rolle zur geringen Freistellung.