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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33
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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 40 10 24 (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.11.2009 ö. S. X Frau Ilona Bunk (Verfasser/in) 513/2009 nö. S. TOP 04.11.2009 (Datum) BETREFF: Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) bestellt Herrn Jörg Kuron zum Schriftführer. 2. Der BKS bestellt Frau Hannelore Unger zur stellvertretenden Schriftführerin. -1- ERLÄUTERUNGEN: Gem. § 58 (2) GO NRW i. V. m. § 52 (1) GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der Ausschussvorsitzenden und einer / einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet. Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen. -2-