Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 214/2009
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.04.2009
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
24.06.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Umsetzung städtbaulicher Kriminalprävention im Bebauungsplan
Villehang, E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kreispolizeibehörde (Kommissariat Vorbeugung) des Rhein-Erft-Kreises bietet den Kommunen
und privaten Eigentümern Beratungen im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention bzw.
des baulichen Einbruchsschutzes an.
Die berücksichtigungsfähigen präventiven städtebaulichen Belange des Bebauungsplanes Nr. 160,
„Villehang“ sind mit dem zuständigen Kommissariat abgestimmt. Dazu zählt insbesondere die
Planung der öffentlichen Grünflächen (Lage, Zuordnung, Erschließung/Fußwege, Bepflanzung der
Parkanlagen, Spielplätzen und Aufenthaltsräume) und die Anordnung der Gebäude zu den
öffentlichen Erschließungsflächen.
Zum baulichen Enbruchsschutz berät der Rhein-Erft-Kreis private Wohnungseigentümer und mieter mit dem Ziel, insbesondere einbruchshemmende und widerstandkräftige Fenster und Türen
in den Wohnungen und Gebäuden einzubauen; mit der Vergabe einer entsprechenden Plakette
(Widerstandsklasse II) durch die Kreispolizei kann der Eigentümer und Mieter dann auch nach
außen hin die einbruchshemmende Ausstattung seiner Immobilie dokumentieren.
Entsprechende Informationen dazu liegen in der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erftstadt
bereits vor.
(Bösche)
Anlage