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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung städtbaulicher Kriminalprävention im Bebauungsplan Villehang, E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung städtbaulicher Kriminalprävention im Bebauungsplan Villehang, E.-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 214/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.04.2009 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 24.06.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Umsetzung städtbaulicher Kriminalprävention im Bebauungsplan Villehang, E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Kreispolizeibehörde (Kommissariat Vorbeugung) des Rhein-Erft-Kreises bietet den Kommunen und privaten Eigentümern Beratungen im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention bzw. des baulichen Einbruchsschutzes an. Die berücksichtigungsfähigen präventiven städtebaulichen Belange des Bebauungsplanes Nr. 160, „Villehang“ sind mit dem zuständigen Kommissariat abgestimmt. Dazu zählt insbesondere die Planung der öffentlichen Grünflächen (Lage, Zuordnung, Erschließung/Fußwege, Bepflanzung der Parkanlagen, Spielplätzen und Aufenthaltsräume) und die Anordnung der Gebäude zu den öffentlichen Erschließungsflächen. Zum baulichen Enbruchsschutz berät der Rhein-Erft-Kreis private Wohnungseigentümer und mieter mit dem Ziel, insbesondere einbruchshemmende und widerstandkräftige Fenster und Türen in den Wohnungen und Gebäuden einzubauen; mit der Vergabe einer entsprechenden Plakette (Widerstandsklasse II) durch die Kreispolizei kann der Eigentümer und Mieter dann auch nach außen hin die einbruchshemmende Ausstattung seiner Immobilie dokumentieren. Entsprechende Informationen dazu liegen in der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erftstadt bereits vor. (Bösche) Anlage