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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über-und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2008 - 31.12.2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,9 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über-und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2008 - 31.12.2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 67/2009 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 22.01.2009 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 19.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über-und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2008 - 31.12.2008 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.01.2009 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2008 – 31.12.2008 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2008 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Bösche)