Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
18.11.2009
Erstellt
10.11.09, 21:30
Aktualisiert
10.11.09, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-660
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.11.2009
X
Herr Königs
(Verfasser/in)
502/2009
nö. S. TOP
03.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Verkehrssituation in der Hedwigstraße / Christophstraße
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 03.09.2009
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
FDP-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben
der FDP-Frakion vom 03.09.2009 zur Kenntnis und beschließt keine weitergehenden Maßnahmen
in der Hedwigstraße durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit Schreiben vom 03.09.2009 hat die FDP-Fraktion die Verwaltung angeschrieben, mit der Bitte,
den im Schreiben aufgeführten Sachverhalt ( siehe Anlage 1) als Tagesordnungspunkt im nächsten Tiefbau- und Verkehrsausschuss zu behandeln.
Hintergrund hierfür sind Beschwerden der Bürgerschaft, die Klage darüber führen, dass die Hedwigstraße als Durchgangsstraße zur Christopstraße genutzt wird und zudem die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten werden.
Seitens der Verwaltung wurde zu dem v. g. Sachverhalt in den letzten Jahren auf Grund mehrerer
Anfragen zu dieser Thematik bereits Stellung genommen. Zuletzt am 19.05.2006 (Anlage 2) bzw.
29.05.2008 (Anlage 3).
Die Überprüfung der Verkehrssituation durch die Verwaltung bzw. Polizei ergab, dass für die Hedwigstraße kein auffälliges Verkehrs- und Unfallgeschehen erkennbar ist.
Im Rahmen der Überprüfung wurde zudem eine Verkehrszählung / 07.05.08 – 14.05.08 (Anlage 4)
durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Verkehrsmengen ( max. 267 Kfz / 24 h ), wie auch dass
Geschwindigkeitsniveau ( vm1 = 14 -16 Km/h ; v852 = 17-19 Km/h ) als nicht auffällig zu bezeichnen sind. Vielmehr liegen die gemessenen Werte für die Verkehrsstärke weit unterhalb der in den
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06 ) aufgeführten Grenzwerte
( Wohnwege max. 150 Kfz/h ; Wohnstraßen max. 400 Kfz/h ).
Auf Grundlage der zur Zeit vorliegenden Erkenntnisse besteht aus Sicht der Verwaltung kein weitergehender Handlungsbedarf, der zusätzliche bauliche Maßnahmen bzw. straßenverkehrsrechtliche Anordnungen rechtfertigen würde.
-2-