Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
27.03.09, 06:41
Aktualisiert
27.03.09, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
...
Anlage
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis,
Postfach,
L...
zu
Seite 1 von 2
04.03.2009
50124 Bergheim
Eigenbetrieb Straßen Erftstadt
z.Hd. Herrn Coenders
50374 Erftstadt
Blatt
1,.;;.-.
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
V - 61.07.09
Direktion
Verkehr
Stölting, POK
Telefon (02234) 21 1 -0, 3715
Telefax 3509
arno.stoelting
@polizeLnrw.de
Anhörung der Polizei gemäß § 45 StVO
Verkehrs situation Klosengartenstraße
Ihr Schreiben vom 26.01.09
-
Sehr geehrter Herr Coenders,
die Klosengartenstraße in der Ortslage Köttingen mit einem LKWDurchgangsverbot zu beschränken erscheint zunächst widersprüchlich, da hier
das Gewerbegebiet angesiedelt ist und sich der gewünschte Zielverkehr sowieso
auf diese Örtlichkeit bezieht.
Hinter der Behrensstraße in Richtung Carl-Schurz-Straße endet augenscheinlich
das Gewerbegebiet und es beginnt ein Wohngebiet, da dieser Streckenbereich
als Tempo30 - Zone ausgeschildert ist.
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sollen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden,
wo dies auf grund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere
Beschränkungen
und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort
angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht.
Sicht insbesondere
unter
Eine Gefahrenlage "ist aus verkehrspolizeilicher
Berücksichtigung des Unfallgeschehens nicht zu erkennen.
LKW-Verbot durch VZ
250 mit den Zusatzzeichen 1052-35 (7,5 t) und 1020-30 (Anlieger frei) - zwar
Des Weiteren erscheinen Beschilderungsmaßnahmen
-
auf den ersten Blick aus Sicht der Anwohner Erfolg versprechend, stellen sich
aber aus Blickwinkel der Polizei in der tatsächlichen Überwachung
und
Ahndung hinsichtlicht der individuellen Anliegerdefinition
als schwierig dar.
Entsprechende zielorientierte
Überwachungsmaßnahmen
entsprächen zudem
nicht der polizeilichen Fachstrategie zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen.
Dienstgebäude
und
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Der landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
Seite 2 von 2
Bezüglich
der
gewünschten
anmerken, dass in Tempo30
Geschwindigkeitsüberwachung
-
möchte
ich
Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts
vor links" gelten sollte. In dem o.g. Streckenabschnitt wird die Vorfahrt durch
Zeichen 301 angeordnet. Diese Abweichung der Grundregel begünstigt nicht das
Geschwindigkeitsverhalten
der Verkehrsteilnehmer.
Aufgrund der Erlasslage ( Unfallschwerpunkte / schutzwürdige
momentan
keinen
Handlungsbedarf
für
Geschwindigkeitsüberwachungen
in der Klosengartenstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Stölting
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Zonen) sehe ich
regelmäßige