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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
27.03.09, 06:41
Aktualisiert
27.03.09, 06:41
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde ... Anlage Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Postfach, L... zu Seite 1 von 2 04.03.2009 50124 Bergheim Eigenbetrieb Straßen Erftstadt z.Hd. Herrn Coenders 50374 Erftstadt Blatt 1,.;;.-. Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) V - 61.07.09 Direktion Verkehr Stölting, POK Telefon (02234) 21 1 -0, 3715 Telefax 3509 arno.stoelting @polizeLnrw.de Anhörung der Polizei gemäß § 45 StVO Verkehrs situation Klosengartenstraße Ihr Schreiben vom 26.01.09 - Sehr geehrter Herr Coenders, die Klosengartenstraße in der Ortslage Köttingen mit einem LKWDurchgangsverbot zu beschränken erscheint zunächst widersprüchlich, da hier das Gewerbegebiet angesiedelt ist und sich der gewünschte Zielverkehr sowieso auf diese Örtlichkeit bezieht. Hinter der Behrensstraße in Richtung Carl-Schurz-Straße endet augenscheinlich das Gewerbegebiet und es beginnt ein Wohngebiet, da dieser Streckenbereich als Tempo30 - Zone ausgeschildert ist. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sollen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf grund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Sicht insbesondere unter Eine Gefahrenlage "ist aus verkehrspolizeilicher Berücksichtigung des Unfallgeschehens nicht zu erkennen. LKW-Verbot durch VZ 250 mit den Zusatzzeichen 1052-35 (7,5 t) und 1020-30 (Anlieger frei) - zwar Des Weiteren erscheinen Beschilderungsmaßnahmen - auf den ersten Blick aus Sicht der Anwohner Erfolg versprechend, stellen sich aber aus Blickwinkel der Polizei in der tatsächlichen Überwachung und Ahndung hinsichtlicht der individuellen Anliegerdefinition als schwierig dar. Entsprechende zielorientierte Überwachungsmaßnahmen entsprächen zudem nicht der polizeilichen Fachstrategie zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Dürener Str. 48 -50 50226 Frechen Telefon 02233-52-0 Telefax 02233-52-3409 poststelle .rhein-erft-kreis @polizei.nrw.de www.polizei.nrw.de/rhein-erftkreis Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn: Linie 7 Haltestelle Mühlengasse Bushaltestelle: An SI. Severinl Mühlenbach Buslinien 960, 964, 976 Zahlungen an: Landeskasse Köln Kto-Nr.: 96560 BLZ: 300 500 00 WestLB AG IBAN DE65370000000037001520 BIC MARKDEF1370 Der landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Seite 2 von 2 Bezüglich der gewünschten anmerken, dass in Tempo30 Geschwindigkeitsüberwachung - möchte ich Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gelten sollte. In dem o.g. Streckenabschnitt wird die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet. Diese Abweichung der Grundregel begünstigt nicht das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der Erlasslage ( Unfallschwerpunkte / schutzwürdige momentan keinen Handlungsbedarf für Geschwindigkeitsüberwachungen in der Klosengartenstraße. Mit freundlichen Grüßen Stölting c: Q) o '" ~o ><: Zonen) sehe ich regelmäßige