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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
40 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
27.03.09, 06:41
Aktualisiert
27.03.09, 06:41
Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage . Anlage 1 zum A 660/2008 Prüfung eines Durchfahrverbotes 06.03.2009 für Lkw ab 7,5 Tonnen für die Klosengartenstraße Aufgrund der nun vorliegenden Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 04.03.2009 (siehe Anlage) ist ein Lkw-Verbot für einen Teilabschnitt der Klosengartenstraße aus verkehrspolizeilicher Sicht nicht notwendig. Darüber hinaus würde die Kreispolizei ein solches Verbot nicht überwachen. Aus diesem Grund schlage ich vor, auf das Verbot (einschließlich der entsprechenden Ausschilderung) zu verzichten. Die Kreispolizei bemängelt in ihrer Stellungnahme zusätzlich die Vorfahrtsregelung auf der Klosengartenstraße in Höhe der Tempo 30-Zone. Die Klosengartenstraße ist im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und der Straße "Am Giezenbach" gegenüber den einmündenden Straßen stets vorfahrtsberechtigt. Eine Änderung der geltenden Vorfahrtsregelung für einen Teilabschnitt der Klosengartenstraße halte ich allerdings für ungünstig. U.a. würde der Busverkehr durch eine "rechts vor links"-Regelung beeinträchtigt. Zudem müsste der KfzFührer sich innerhalb eines Straßenzuges umstellen. Dieses fuhrt erfahrungsgemäß zur Verunsicherung. Eine kontinuierliche Vorfahrtsregelung halte ich für sinnvoller. Für die Klosengartenstraße schlage ich vor, die bestehende Tempo 30-Zone in eine 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung abzuändern und die Vorfahrtsregelung zu belassen.