Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
40 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
27.03.09, 06:41
Aktualisiert
27.03.09, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage .
Anlage 1 zum A 660/2008
Prüfung eines Durchfahrverbotes
06.03.2009
für Lkw ab 7,5 Tonnen für die Klosengartenstraße
Aufgrund der nun vorliegenden Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 04.03.2009
(siehe Anlage) ist ein Lkw-Verbot für einen Teilabschnitt der Klosengartenstraße aus
verkehrspolizeilicher Sicht nicht notwendig. Darüber hinaus würde die Kreispolizei ein
solches Verbot nicht überwachen.
Aus diesem Grund schlage ich vor, auf das Verbot (einschließlich der entsprechenden
Ausschilderung) zu verzichten.
Die Kreispolizei bemängelt in ihrer Stellungnahme zusätzlich die Vorfahrtsregelung auf der
Klosengartenstraße in Höhe der Tempo 30-Zone. Die Klosengartenstraße ist im Abschnitt
zwischen Carl-Schurz-Straße und der Straße "Am Giezenbach" gegenüber den einmündenden
Straßen stets vorfahrtsberechtigt. Eine Änderung der geltenden Vorfahrtsregelung für einen
Teilabschnitt der Klosengartenstraße halte ich allerdings für ungünstig. U.a. würde der
Busverkehr durch eine "rechts vor links"-Regelung beeinträchtigt. Zudem müsste der KfzFührer sich innerhalb eines Straßenzuges umstellen. Dieses fuhrt erfahrungsgemäß zur
Verunsicherung. Eine kontinuierliche Vorfahrtsregelung halte ich für sinnvoller.
Für die Klosengartenstraße schlage ich vor, die bestehende Tempo 30-Zone in eine 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung
abzuändern und die Vorfahrtsregelung zu belassen.