Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.12.2009
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
571/2009
nö. S. TOP
03.12.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.7 - Haus Orr
Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald
Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine
besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung"
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss im Verfahren der Teilbereichsänderung Nr. 16. 7 - Haus
Orr - des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, gemäß Ziffer 4.3 der Zuständigkeitsordnung i. V .m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu.
Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a der Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss.
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2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes Nr. 16.7 - Haus Orr. Ziel der
Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen, für einen Bebauungsplan zu schaffen, der die denkmalgerechte Reaktivierung des Hauses Orr mit Landschaftspark planungsrechtlich verbindlich sichert sowie durch entsprechende Darstellung im
FNP die Umwandlung des Umfeldes des Orrer Waldes in Grünland vorzubereiten.
Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.7 – Haus Orr sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Haus Orr befindet sich seit Jahrzehnten im Zustand einer Ruine, die 1986-87 vorerst baulich gesichert werden konnte. Der Zugang für die Öffentlichkeit blieb bis heute versperrt. Im Verlaufe des
Jahres 2009 führte der Verkauf der Liegenschaft – einschließlich Orrer Wald und Pletschmühle- an
die Park Orr Gesellschaft dazu, dass eine Möglichkeit zur Instandsetzung entsteht sowie der
Schaffung eines Zugangs für die Öffentlichkeit, wenngleich auch gegen Entgelt.
Der Investor hat hierzu erste Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Pulheim geführt und erste
Vorabstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden geleistet. Ebenso haben erste Gespräche mit
Vertreterinnen der Unteren Landschaftbehörde des Rhein-Erft-Kreises stattgefunden, in denen die
Belange aus der Sicht von Naturschutz und Landschaft beleuchtet wurden. Dieser Themenkomplex wird voraussichtlich wesentlich sein für die möglichen Konzepte einer naturnahen Nutzung
des Bereiches Haus Orr.
Zur Erläuterung des vorgesehenen Konzeptes, welches sich noch in der Entwicklung befindet,
formulieren die Investoren folgende Beschreibung:
„In dem aus dem Konzept RegioGrün geborenen Projekt „Am Alten Rhein“ wurde für den Bereich
Park Orr mit der alten Villa das Ziel „Revitalisierung historischer Park und Herrenhaus“ formuliert.
Lange Zeit war dies aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich, so dass der Park wie auch
die vorhandenen historischen Gebäude mehr und mehr dem Verfall zum Opfer fielen. Die Park Orr
Gesellschaft will sich nun unter dem Motto „Natur schützen, Natur erhalten, Natur erleben“ dem
vernachlässigten Gelände annehmen und es durch natur- und denkmalschutzfachlich verträgliche
Maßnahmen nutzbar und erlebbar machen.
Ein grobes Rahmenkonzept für das etwa 100 ha große Grundstück wurde bereits erstellt. Es soll
ein Raum entstehen, in dem sowohl die ruhige Naturbeobachtung und der Umgang mit der Natur
und Ihren Produkten wie auch Spiel und Spaß draußen im Grünen möglich sind. Dabei wird große
Rücksicht auf die vorhandenen natürlichen Gegebenheiten genommen, indem der ruhige Beobachtungsbereich sich an ausgewiesenen Stellen im Inneren des Naturschutzgebietes Orrer Wald
befinden wird, der Umgang mit der Natur sowie die robusteren Aktivitäten jedoch auf Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes stattfinden werden. In den Bereichen um das Naturschutzgebiet
werden großflächig Ackerflächen in Grünländer umgewandelt, was eine Bereicherung für Flora
und Fauna darstellt und das Naturschutzgebiet Orrer Wald gegenüber angrenzenden Nutzungen
abpuffert.
Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts zu gewährleisten, wird das alte Herrenhaus als
Seminargebäude ausgebaut, am Standort des alten Jagdhauses wird ein Parkcafé errichtet. In den
aus dem Naturschutzgebiet ausgenommenen Waldlichtungen entstehen Übernachtungsmöglichkeiten in Form von einfachen Blockhütten und Tipis. Der innere Bereich des Parks wird nur für
zahlende Gäste zugänglich sein, was eine Regulierung des Besucherstroms in Rücksichtnahme
auf Flora und Fauna ermöglicht. Ein mit Bedacht platzierter Baumwipfelpfad wird hier den Publikumsmagneten darstellen. Eine Bio-Gärtnerei sowie große Obstwiesen bringen Ertrag durch den
Verkauf der Produkte und tragen so zur Kostendeckung bei.
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Ein behutsamer Umgang mit Natur und Umwelt ist für die Vorhabensträger nicht nur persönlich
wichtig, sondern auch im Sinne des Projekts unabdingbar. Erste Gespräche mit den zuständigen
Behörden haben bereits stattgefunden.
Das Vorhaben bietet die einzigartige Chance den Park Orr zu neuem Leben zu erwecken, die historischen Gebäude vor dem Verfall zu bewahren und das Ensemble für Besucher erlebbar zu machen.“
Als nächste Schritte werden die Bausteine des Umweltberichtes – wie z.B. faunistische Untersuchungen – vorzubereiten und durchzuführen sein, da hieraus erhebliche Informationen zu erwarten
sind, welche möglichst bereits in die frühzeitige Information der Öffentlichkeit und der Behörden
eingebracht werden sollen.
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