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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.7 - Haus Orr Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung" 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr.  16.7 - Haus Orr
Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald
Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung"
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr.  16.7 - Haus Orr
Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald
Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung"
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim 
Teilbereichsänderung Nr.  16.7 - Haus Orr
Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald
Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung"
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 15.12.2009 X Herr Ritter (Verfasser/in) 571/2009 nö. S. TOP 03.12.2009 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.7 - Haus Orr Bereich: Landschaftspark Haus Orr, Gebiet Orrer Wald Ergänzung der Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft (Naturschutzgebiet) um eine besondere Zweckbestimmung "Landschaftspark"; Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Grünflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "naturnahe Gestaltung" 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss im Verfahren der Teilbereichsänderung Nr. 16. 7 - Haus Orr - des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, gemäß Ziffer 4.3 der Zuständigkeitsordnung i. V .m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a der Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss. -1- 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes Nr. 16.7 - Haus Orr. Ziel der Änderung ist es, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen, für einen Bebauungsplan zu schaffen, der die denkmalgerechte Reaktivierung des Hauses Orr mit Landschaftspark planungsrechtlich verbindlich sichert sowie durch entsprechende Darstellung im FNP die Umwandlung des Umfeldes des Orrer Waldes in Grünland vorzubereiten. Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.7 – Haus Orr sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: Haus Orr befindet sich seit Jahrzehnten im Zustand einer Ruine, die 1986-87 vorerst baulich gesichert werden konnte. Der Zugang für die Öffentlichkeit blieb bis heute versperrt. Im Verlaufe des Jahres 2009 führte der Verkauf der Liegenschaft – einschließlich Orrer Wald und Pletschmühle- an die Park Orr Gesellschaft dazu, dass eine Möglichkeit zur Instandsetzung entsteht sowie der Schaffung eines Zugangs für die Öffentlichkeit, wenngleich auch gegen Entgelt. Der Investor hat hierzu erste Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Pulheim geführt und erste Vorabstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden geleistet. Ebenso haben erste Gespräche mit Vertreterinnen der Unteren Landschaftbehörde des Rhein-Erft-Kreises stattgefunden, in denen die Belange aus der Sicht von Naturschutz und Landschaft beleuchtet wurden. Dieser Themenkomplex wird voraussichtlich wesentlich sein für die möglichen Konzepte einer naturnahen Nutzung des Bereiches Haus Orr. Zur Erläuterung des vorgesehenen Konzeptes, welches sich noch in der Entwicklung befindet, formulieren die Investoren folgende Beschreibung: „In dem aus dem Konzept RegioGrün geborenen Projekt „Am Alten Rhein“ wurde für den Bereich Park Orr mit der alten Villa das Ziel „Revitalisierung historischer Park und Herrenhaus“ formuliert. Lange Zeit war dies aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich, so dass der Park wie auch die vorhandenen historischen Gebäude mehr und mehr dem Verfall zum Opfer fielen. Die Park Orr Gesellschaft will sich nun unter dem Motto „Natur schützen, Natur erhalten, Natur erleben“ dem vernachlässigten Gelände annehmen und es durch natur- und denkmalschutzfachlich verträgliche Maßnahmen nutzbar und erlebbar machen. Ein grobes Rahmenkonzept für das etwa 100 ha große Grundstück wurde bereits erstellt. Es soll ein Raum entstehen, in dem sowohl die ruhige Naturbeobachtung und der Umgang mit der Natur und Ihren Produkten wie auch Spiel und Spaß draußen im Grünen möglich sind. Dabei wird große Rücksicht auf die vorhandenen natürlichen Gegebenheiten genommen, indem der ruhige Beobachtungsbereich sich an ausgewiesenen Stellen im Inneren des Naturschutzgebietes Orrer Wald befinden wird, der Umgang mit der Natur sowie die robusteren Aktivitäten jedoch auf Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes stattfinden werden. In den Bereichen um das Naturschutzgebiet werden großflächig Ackerflächen in Grünländer umgewandelt, was eine Bereicherung für Flora und Fauna darstellt und das Naturschutzgebiet Orrer Wald gegenüber angrenzenden Nutzungen abpuffert. Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts zu gewährleisten, wird das alte Herrenhaus als Seminargebäude ausgebaut, am Standort des alten Jagdhauses wird ein Parkcafé errichtet. In den aus dem Naturschutzgebiet ausgenommenen Waldlichtungen entstehen Übernachtungsmöglichkeiten in Form von einfachen Blockhütten und Tipis. Der innere Bereich des Parks wird nur für zahlende Gäste zugänglich sein, was eine Regulierung des Besucherstroms in Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ermöglicht. Ein mit Bedacht platzierter Baumwipfelpfad wird hier den Publikumsmagneten darstellen. Eine Bio-Gärtnerei sowie große Obstwiesen bringen Ertrag durch den Verkauf der Produkte und tragen so zur Kostendeckung bei. -2- Ein behutsamer Umgang mit Natur und Umwelt ist für die Vorhabensträger nicht nur persönlich wichtig, sondern auch im Sinne des Projekts unabdingbar. Erste Gespräche mit den zuständigen Behörden haben bereits stattgefunden. Das Vorhaben bietet die einzigartige Chance den Park Orr zu neuem Leben zu erwecken, die historischen Gebäude vor dem Verfall zu bewahren und das Ensemble für Besucher erlebbar zu machen.“ Als nächste Schritte werden die Bausteine des Umweltberichtes – wie z.B. faunistische Untersuchungen – vorzubereiten und durchzuführen sein, da hieraus erhebliche Informationen zu erwarten sind, welche möglichst bereits in die frühzeitige Information der Öffentlichkeit und der Behörden eingebracht werden sollen. -3-