Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verkehrssituation Friedrich-Miethe-Weg in Pulheim hier: Antrag der Fraktion Bürgerverein)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
18.11.2009
Erstellt
10.11.09, 21:30
Aktualisiert
10.11.09, 21:30
Beschlussvorlage (Verkehrssituation Friedrich-Miethe-Weg in Pulheim
hier: Antrag der Fraktion Bürgerverein) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Friedrich-Miethe-Weg in Pulheim
hier: Antrag der Fraktion Bürgerverein)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-06-9448 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.11.2009 X Herr Würtz (Verfasser/in) 348/2009 nö. S. TOP 17.08.2009 (Datum) BETREFF: Verkehrssituation Friedrich-Miethe-Weg in Pulheim hier: Antrag der Fraktion Bürgerverein VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Fraktion Bürgerverein HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, den Antrag der Fraktion Bürgerverein, den Friedrich-Miethe-Weg durch die Anlegung alternierender Parkplätze in Form von Markierungen o. ä., abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 08.06.2009 beantragt die Fraktion Bürgerverein (Anlage 1), die Verkehrsgeschwindigkeiten im Friedrich-Miethe-Weg durch die alternierende Anlegung von Parkplätzen mittels Markierung zu verringern. Bereits im Januar diesen Jahres (s. Anlage 2) wurde das Kommissariat Verkehrsunfall-Prävention der Kreispolizeibehörde durch einen Pulheimer Bürger über die aus seiner Sicht überhöhten Ge-1- schwindigkeiten der Kfz im Friedrich-Miethe-Weg informiert. Der Antragsteller bemängelt, dass die Straße als Abkürzung der wesentlich stärker verkehrsberuhigten Straßen Nordring und Escher Straße dienen. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde die Stadt Pulheim seitens der Kreispolizeibehörde über den Vorgang benachrichtigt. Aus Sicht der Polizei wird das Verkehrsaufkommen im Friedrich-Miethe-Weg als völlig unauffällig angesehen (s. Anlage 3). Dieser Eindruck wurde durch Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen, die im Zeitraum vom 03.04.2009 bis zum 10.04.2009 durchgeführt wurden, auch bestätigt. Lediglich 340 Fahrzeuge befahren demnach den als Einbahnstraße nach StVO beschilderten Friedrich-MietheWeg pro Tag. Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge in dem als „Tempo30-Zone“ ausgewiesenen F.-Miethe-Weg beträgt im genannten Zeitraum 27 km/h. Bereits zu Beginn der 90’er Jahre wurde die Problematik der aus Sicht verschiedener Antragsteller fehlender geschwindigkeitsreduzierender Einbauten im Friedrich-Miethe-Weg mehrfach im Bauund Verkehrsausschuss behandelt. Die Entscheidungen über den Einbau von Pflanzbeeten wurden in der Sitzung des BVA am 31.01.1990 (Vorlage-Nr. 0263, TOP 17) bis zur Fertigstellung der damals geplanten Wohnbebauung zurückgestellt. Auch ein nachfolgender Antrag, ersatzweise drei Pflanzkübel im Friedrich-Miethe-Weg aufzustellen, wurde in der Sitzung am 13.06.1991 (VorlageNr. 0970, TOP 5) abgelehnt. Die Auszüge aus den Niederschriften der beiden Sitzungen sind als Anlage 4+5 beigefügt. Auch nachdem die Bebauung im Friedrich-Miethe-Weg zwischenzeitlich komplett erstellt worden ist, gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen weiteren Handlungsbedarf. Aufgrund der geringen Anzahl an Fahrzeugen sowie die unauffälligen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sind keine weiteren baulichen oder markierungstechnischen Maßnahmen notwendig. -2-