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Mitteilungsvorlage (Spielstraße "Zum Birkengraben" Schreiben der SPD-Fraktion vom 28.09.2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,2 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
28.01.10, 10:10
Aktualisiert
28.01.10, 10:10
Mitteilungsvorlage (Spielstraße "Zum Birkengraben" 
Schreiben der SPD-Fraktion vom 28.09.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Termin 04.02.2010 II/320.72.22 Frau Hausmann (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) ö. S. X 39/2010 nö. S. TOP 20.01.2010 (Datum) BETREFF: Spielstraße "Zum Birkengraben" Schreiben der SPD-Fraktion vom 28.09.2009 (siehe Anlage) Veranlasser: SPD-Fraktion MITTEILUNG: Die Verwaltung wurde um Darstellung ihrer vergangenen und zukünftigen Aktivitäten zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten „auf Spielstraßen“, insbesondere auf der Straße „Zum Birkengraben“, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, gebeten. Im Bereich „Zum Birkengraben“ wurden seitens der Verwaltung im Zeitraum vom 04.11.11.11.2009 Geschwindigkeitsmessungen in Richtung K 25/Pulheim (Ri 1) und in Richtung Friedhof (Ri 2) durchgeführt, vgl. Anlage 1. In Ri 1 wurde bei einer Gesamtsumme von 2661 Fahrzeugen ein Mittelwert vom 22 km/h, in Ri 2 bei einer Gesamtsumme von 2592 Fahrzeugen ein Mittelwert von 18 km/h gemessen. Im Ergebnis liegt damit eine Überschreitung der in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubten Schrittgeschwindigkeit (für welche in Gerichtsurteilen maximal 4-7 km/h angegeben wurden) vor. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß eine strikte Einhaltung dieser Geschwindigkeit in der Praxis schwer durchsetzbar ist, zumal es sich bei den Verkehren in der Straße „Zum Birkengraben“ überwiegend um Ziel- und Quellverkehr der Anlieger handelt. Die Verwaltung wird zur Verbesserung der Situation zeitnah Flyer mit Tipps zum Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen bei den Anliegern in der Straße „Zum Birkengraben“ verteilen. Da die Kontrolle des fließenden Verkehrs in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt, wird diese um Vornahme von Geschwindigkeitsüberprüfungen gebeten. Nach Information der Polizei ergab eine Unfallauswertung für die Straße „Zum Birkengraben“ für den Zeitraum vom 01.04.2004 bis 20.01.2010 keine Auffälligkeiten. Die insgesamt drei polizeilich registrierten Unfälle sind eher als atyisch einzustufen und lassen keinerlei Handlungsbedarf für bauliche Änderungsmaßnahmen erkennen. -1-