Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,2 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
28.01.10, 10:10
Aktualisiert
28.01.10, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Termin
04.02.2010
II/320.72.22
Frau
Hausmann
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
39/2010
nö. S. TOP
20.01.2010
(Datum)
BETREFF:
Spielstraße "Zum Birkengraben"
Schreiben der SPD-Fraktion vom 28.09.2009 (siehe Anlage)
Veranlasser:
SPD-Fraktion
MITTEILUNG:
Die Verwaltung wurde um Darstellung ihrer vergangenen und zukünftigen Aktivitäten zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten „auf Spielstraßen“, insbesondere auf der Straße
„Zum Birkengraben“, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, gebeten.
Im Bereich „Zum Birkengraben“ wurden seitens der Verwaltung im Zeitraum vom 04.11.11.11.2009 Geschwindigkeitsmessungen in Richtung K 25/Pulheim (Ri 1) und in Richtung Friedhof
(Ri 2) durchgeführt, vgl. Anlage 1.
In Ri 1 wurde bei einer Gesamtsumme von 2661 Fahrzeugen ein Mittelwert vom 22 km/h, in Ri 2
bei einer Gesamtsumme von 2592 Fahrzeugen ein Mittelwert von 18 km/h gemessen.
Im Ergebnis liegt damit eine Überschreitung der in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubten
Schrittgeschwindigkeit (für welche in Gerichtsurteilen maximal 4-7 km/h angegeben wurden) vor.
Jedoch ist zu berücksichtigen, daß eine strikte Einhaltung dieser Geschwindigkeit in der Praxis
schwer durchsetzbar ist, zumal es sich bei den Verkehren in der Straße „Zum Birkengraben“
überwiegend um Ziel- und Quellverkehr der Anlieger handelt.
Die Verwaltung wird zur Verbesserung der Situation zeitnah Flyer mit Tipps zum Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen bei den Anliegern in der Straße „Zum Birkengraben“ verteilen.
Da die Kontrolle des fließenden Verkehrs in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt, wird diese
um Vornahme von Geschwindigkeitsüberprüfungen gebeten.
Nach Information der Polizei ergab eine Unfallauswertung für die Straße „Zum Birkengraben“ für
den Zeitraum vom 01.04.2004 bis 20.01.2010 keine Auffälligkeiten. Die insgesamt drei polizeilich
registrierten Unfälle sind eher als atyisch einzustufen und lassen keinerlei Handlungsbedarf für
bauliche Änderungsmaßnahmen erkennen.
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