Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
16.06.09, 06:31
Aktualisiert
16.06.09, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 331/2009
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
18.06.2009
23.06.2009
Anregung bzgl. Übernahme des Objektes "Altes Gasthaus" Frieheim als
"Dorfgemeinschaftshaus" durch die KG 1911 Friesheim e.V. und Zahlung eines
jährlichen Betriebskostenzuschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Zuschussmittel sind ab 2010 im Budget von 40 nachzuweisen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, überträgt mit Wirkung vom 01.01.2010 das
Objekt „Altes Gasthaus“, Graf-Emundusstr. 33 in Erftstadt Friesheim als Dorfgemeinschaftshaus
an die Karnevalsgesellschaft 1911 Friesheim e.V.. Als Betriebskostenzuschuss erhält der
Betreiber jährlich einen Betrag in Höhe von 5000,- €. Nach einem Jahr erfolgt eine Überprüfung,
ob der Zuschuss angemessen ist.
Im Ortsteil Friesheim steht nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem ehemaligen
Betreiber des Alten Gasthauses kein geeigneter Veranstaltungsraum zur Durchführung der
Dorffeste, insbesondere 8 Tage Karnevalsveranstaltungen, 3 Tage Kirmes des Tambourcorps
Friesheim, 1 Tag Hubertusball der Schützen, Altentag sowie Konzerte des Musikvereins
Friesheim, zur Verfügung. Ein neuer Betreiber konnte trotz intensiver Suche nicht gefunden
werden.
Bisher wurden die anstehenden Veranstaltungen durch Einzelvermietungen zwischen den
einzelnen Vereinen und dem Eigenbetrieb Immobilien durchgeführt. Ein Mietzins wurde nicht
erhoben; lediglich die Verbrauchskosten wurden in Rechnung gestellt. Analog den Verträgen in
Köttingen und Dirmerzheim soll die Bauunterhaltung von der Karnevalsgesellschaft durchgeführt
werden. Der Betriebskostenzuschuss stellt einen Zuschuss für Betriebsmittel ( wegen sehr
schlechter Dämmung ) und Bauunterhaltungskosten dar. Durch die Übernahme des Objektes
durch die KG wird dem Eigenbetrieb Koordinationsarbeit abgenommen. Die Belegungsrechte des
Alten Gasthauses werden eigenverantwortlich von der KG durchgeführt, da diese auch bestens
über die Gegebenheiten in Friesheim informiert ist.
Die Mitglieder der Friesheimer
Dorfgemeinschaft haben Vorrecht bei Belegung des Saales. Die Vermietung an Mitglieder der
Dorfgemeinschaft erfolgt ohne Mietzins. Die Nebenkosten ( mit Ausnahme der jeweiligen
Zählermieten ) sind vom jeweiligen Mieter mit der Karnevalsgesellschaft abzurechnen.
Die Stadt Erftstadt kann den Saal 3 mal im Jahr für städtische Sonderveranstaltungen kostenlos
nutzen.
Die Dorfgemeinschaft Friesheim unterstützt ausdrücklich die Übernahme des Alten Gasthauses
durch die Karnevalsgesellschaft 1911 Friesheim.
Die Karnevalsgesellschaft kann die Vermietung des Saales für Nichtmitglieder der
Dorfgemeinschaft von einem Mietzins abhängig machen.
Entsprechende Mittel müssen 2010 im Haushalt der Stadt Erftstadt bereitgestellt werden.
Die Vereinbarung über die Überlassung kann von beiden Seiten gekündigt werde. Die
Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende.
(Bösche)
-2-