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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Übernahme des Objektes "Altes Gasthaus" Frieheim als "Dorfgemeinschaftshaus" durch die KG 1911 Friesheim e.V. und Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
16.06.09, 06:31
Aktualisiert
16.06.09, 06:31
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Übernahme des Objektes "Altes Gasthaus" Frieheim als "Dorfgemeinschaftshaus" durch die KG 1911 Friesheim e.V.  und Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Übernahme des Objektes "Altes Gasthaus" Frieheim als "Dorfgemeinschaftshaus" durch die KG 1911 Friesheim e.V.  und Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 331/2009 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 18.06.2009 23.06.2009 Anregung bzgl. Übernahme des Objektes "Altes Gasthaus" Frieheim als "Dorfgemeinschaftshaus" durch die KG 1911 Friesheim e.V. und Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses Finanzielle Auswirkungen: Die jährlichen Zuschussmittel sind ab 2010 im Budget von 40 nachzuweisen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, überträgt mit Wirkung vom 01.01.2010 das Objekt „Altes Gasthaus“, Graf-Emundusstr. 33 in Erftstadt Friesheim als Dorfgemeinschaftshaus an die Karnevalsgesellschaft 1911 Friesheim e.V.. Als Betriebskostenzuschuss erhält der Betreiber jährlich einen Betrag in Höhe von 5000,- €. Nach einem Jahr erfolgt eine Überprüfung, ob der Zuschuss angemessen ist. Im Ortsteil Friesheim steht nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem ehemaligen Betreiber des Alten Gasthauses kein geeigneter Veranstaltungsraum zur Durchführung der Dorffeste, insbesondere 8 Tage Karnevalsveranstaltungen, 3 Tage Kirmes des Tambourcorps Friesheim, 1 Tag Hubertusball der Schützen, Altentag sowie Konzerte des Musikvereins Friesheim, zur Verfügung. Ein neuer Betreiber konnte trotz intensiver Suche nicht gefunden werden. Bisher wurden die anstehenden Veranstaltungen durch Einzelvermietungen zwischen den einzelnen Vereinen und dem Eigenbetrieb Immobilien durchgeführt. Ein Mietzins wurde nicht erhoben; lediglich die Verbrauchskosten wurden in Rechnung gestellt. Analog den Verträgen in Köttingen und Dirmerzheim soll die Bauunterhaltung von der Karnevalsgesellschaft durchgeführt werden. Der Betriebskostenzuschuss stellt einen Zuschuss für Betriebsmittel ( wegen sehr schlechter Dämmung ) und Bauunterhaltungskosten dar. Durch die Übernahme des Objektes durch die KG wird dem Eigenbetrieb Koordinationsarbeit abgenommen. Die Belegungsrechte des Alten Gasthauses werden eigenverantwortlich von der KG durchgeführt, da diese auch bestens über die Gegebenheiten in Friesheim informiert ist. Die Mitglieder der Friesheimer Dorfgemeinschaft haben Vorrecht bei Belegung des Saales. Die Vermietung an Mitglieder der Dorfgemeinschaft erfolgt ohne Mietzins. Die Nebenkosten ( mit Ausnahme der jeweiligen Zählermieten ) sind vom jeweiligen Mieter mit der Karnevalsgesellschaft abzurechnen. Die Stadt Erftstadt kann den Saal 3 mal im Jahr für städtische Sonderveranstaltungen kostenlos nutzen. Die Dorfgemeinschaft Friesheim unterstützt ausdrücklich die Übernahme des Alten Gasthauses durch die Karnevalsgesellschaft 1911 Friesheim. Die Karnevalsgesellschaft kann die Vermietung des Saales für Nichtmitglieder der Dorfgemeinschaft von einem Mietzins abhängig machen. Entsprechende Mittel müssen 2010 im Haushalt der Stadt Erftstadt bereitgestellt werden. Die Vereinbarung über die Überlassung kann von beiden Seiten gekündigt werde. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. (Bösche) -2-